A beschränkt zu große Maschine

Kawasaki

Moin !

Wollt mal fragen was passiert wenn ich mit nem A-beschränkt führerschein mit ner offenen maschine die mehr als 25kw hat, erwischt werde.. ist das dann fahren ohne führerschein ?

Und die nächste Frage.. wenn ich 2 Jahre meinen A Führerschein habe, wird der dann automatisch zu A unbeschränkt oder muss ich dann nochmal mir nen neuen Führerschein ausstellen lassen ?

Wenn man ne Maschine Drossel lässt, was kostet dann der TÜV ?

lg slossin

52 Antworten

Was wäre denn mit dieser Version:
- Mit einbau der Drossel erlischt die Betriebserlaubsnis.
- Fahrten zum TÜV ohne Betriebserlaubnis sind erlaubt.
- Da die Betriebserlaubnis erloschen ist bedeutet das auch mehr oder weniger das das was im Schein drinsteht hinfällig ist. Und da sie gedrosselt ist, dürfte ich sie fahren, aber nur zum TÜV selbstverständlich.

Die Frage ist eben, ob sich die Grünen-Blauen auf den Schein beziehen dürfen wenn bestätigterweise die Betriebserlaubnis erloschen ist ?

sers erst mal 🙂
also ich kenn noch ne andere Lösung für dein " Problem" 
1, geh zum Händler der baut die Drossel ein und der Tüv kommt bei im anklopfen 
oder 
2, miet ein Hänger stell dein Möp drauf und fahr zum Tüv 😁  

OK warum ich das losgeworden bin ist einfach:
Du kannst im Prinzip recht haben und alles ist gut hast dir die Paragraphen zurecht gebogen d.h. für die "Freunde in Grün " aber das du erst mal unrecht hast 😁
(klingt komisch is aber so )

Also erspar Dir möglichen Ärger und mach es ein wenig unkomplizierter 😛

ABER eins ist def. LASS DIE FINGER DANACH VOM ENTDROSSELN !!!😉

Macht nur Ärger und der Teufel ist bekanntlicherweise ein Eichhörnchen 😉

MFG

Ne, das ding dann "illegal" (wie es so schön heisst) zu entdrosseln und dann damit durch die gegend zu gurken hab ich ehrlich gesagt auch keine ambitionen zu.

Hab nebenbei auch n Roller, hab da auch mal für ne minute überlegt n 80er kit einzubauen.. aber dann hab ich mir gedacht, das ist mir irgendwie zu doof, bei meinem Glück werd ich dann eh erwischt. Deswegen lieber auf nummer sicher gehen.

Wahrscheinlich ists echt am besten ich schau mir ne Werkstatt raus die da nen Prüfer kommen lassen können und dann hab ich das rundum sorglos paket.

Zitat:

Original geschrieben von slossin


- Da die Betriebserlaubnis erloschen ist bedeutet das auch mehr oder weniger das das was im Schein drinsteht hinfällig ist. Und da sie gedrosselt ist, dürfte ich sie fahren, aber nur zum TÜV selbstverständlich.

Die Frage ist eben, ob sich die Grünen-Blauen auf den Schein beziehen dürfen wenn bestätigterweise die Betriebserlaubnis erloschen ist ?

Du fährst aber immer noch mit dem gleichen Motorrad rum! Oder wird aus einer Kawasaki plötzlich eine Suzuki? 😉

Fakt ist: Du darfst keine offene Maschine fahren, aber solange wie kein TÜV-Gutachten vorliegt ist das Motorrad OFFEN!

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Psst.. nichts verraten ! :-)

Zum TÜV Problem: Findest du das nicht n bischen Paradox ? Ich meine wenn ich das Motorrad wieder entdrossele ists ja auch nicht trotzdem noch gedrosselt obwohls in dem Schein drinsteht. Ist es denn so abwägig zu sagen das im Zweifelsfall ein Gutachter oder sowas entscheiden würde ? Jetzt nicht das du mich falsch verstehst, es geht hier nicht darum das ichs unbedingt provozieren will. Nach möglichkeit werd ichs direkt an der Werkstatt von nem TÜV Prüfer abnehmen lassen. Aber wies genau rechtlich aussieht würde mich schon interessieren. Und da es diese "Fahrt zum TÜV" Regelung gibt, denke ich mal sind beide Möglichkeiten auslegungssache.

Wär halt cool jemand dazu irgendwie speziell n Paragraphen angeben könnte. Der Paragraph den ich kenne bezieht sich nur auf die Tatsache, dass das Auto oder Motorrad keine Betriebserlaubnis hat.

Die Frage könnte man ja genausogut auch andersrum stellen: Wenn ich A beschränkt habe und lasse das Motorrad entdrosseln, darf ich DANN damit zum TÜV fahren weils ja laut Papieren noch gedrosselt ist !?

..das hat dir doch jetzt jemand "vom Fach" erläutert 😉

Du verwechselst da auch zwei Dinge - FZV und Fahrerlaubnisrecht, das ist dein "gedanklicher Zwirl". Beide Punkte sind doch geklärt... inwieweit man so fahren darf und wer - Fahrerlaubnis betreffend:

Zitat:

Fahrerlaubnisrechtlich (und hier jetzt aber tatsächlich rein rechtstheoretisch!) darf er mit dem Moped natürlich nicht zur Eintragung fahren.Entscheidend für das Fahrerlaubnisrecht sind die Eintragungen im Schein. Und da ist das Ding eben offen und somit benötigt er den großen Schein!

Daraus resultiert auch, dass - sofern er angehalten wird - eine Strafanzeige zu fertigen ist. Denn die Polizei kann derartige Delinquenz nicht einstellen. Wenn er dann im weiteren Verfahren angehört wird und seine Unterlagen (Terminabsprache, Zweck der Fahrt, pp.) mit einreicht, dann geht die Akte so zur Staatsanwaltschaft.

Und da kann man dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren von dort ohne Weiteres eingestellt wird.

Über Sinn oder Logik dt. Rechts kann man stellenweise sicher diskutieren - aber so isses halt. Und ein klein bisserl Sinn macht das schon auch - denn es gäbe sicher wieder Helden, die sich jeden Tag einen neuen Wisch und ne Story dazu ausdenken und so 5 Tage rumgurken... warum auch immer. Dass nur der TÜV einen rechstwirksamen Eintrag machen kann und nicht der Huber von Mopped Maier... macht, wenn wir ganz ehrlich sind, auch bisserl Sinn 😉

Deine letzte Frage: Mit einer offenen Kiste darfst Du schlicht nicht fahren - ob sie nun legal, schon fast legal oder warum auch immer offen ist - wäre wie wenn Du sie eben nach dem Eintrag wieder aufmachst.

Zitat:

Ist es denn so abwägig zu sagen das im Zweifelsfall ein Gutachter oder sowas entscheiden würde ?

Und was passiert, wenn der Gutachter jetzt sagt "nee, sorry - das kann ich so nicht durchgehen lassen, die hat 35 anstatt von 34 PS" ?

Oups...dann biste mit 'ner Maschine gefahren, die du so nicht hättest fahren dürfen!

Soll also bedeuten, wenn sie gedrosselt ist aber offen eingetragen = nicht fahren.
Wenn entdrosselt aber gedrosselt eingetragen = auch nicht fahren ?

Ich glaub zwar nicht das wir hier noch großartig weiter kommen, aber bin ich der einzige der das n bischen widersprüchlich findet ? :-)

Fazit ist also, dass man sich auf so nen stress am besten gar nicht erst einlässt und sie direkt bei der werke überprüfen lässt (also vom TÜVMann).

Selbst auf meinen Führerschein ist nru Sternchen beim großen A... obwohl mein Führerschein (die Karte) nie gedrosselt war. Laut Führerscheinstelle (hab auch schon für ne Freundin nachgefragt), solange eine Klasse nicht expliziert durchgestrichen ist, gilt sie als erteilt, soweit alle Richtlinien erfüllt sind, z.b. beim großen A ist ein Sternchen als Anmerkung, was auch in der ganzen EU einheitlich ist (bei britischen Führerscheinen ist es auch so...).

Ansonsten wie auch schon geschrieben, mit dem falschen schein ist es wie ohne schein, dakannste auch nen 40tonner fahren wäre das gleiche.

Drossel baut jede Were ein, Abnahme kann normalerweise auch in den Werken gemacht werden (entweder kommen die Prüfer in die werke, oder die werke bringt das krad zum Prüfer...). kosten so um die 50 €.

Übrigens sollte man angehalten werden ohen passenden Führerschein ist das KRAD erstmal weg, und der jetzige Schein auch... dann heisst es direkt zu Fuß gehen... Sollte man angehalten werden mit einer auf 34 PS eingetragenen Maschine, die aber ungedrosselt ist, dann wird es richtig teuer, Versicherungsbetrug, Fahren ohne Versicherung, Fahren ohen Zulassung, Betrug/Falschangaben an die Zulassungsstelle, und natürlich auch Fahren ohen Führerschein... da ist de rLappen dann erst mal ganz laaaange weg...

Also folgendes, ich habe die gleiche Frage in einem anderen Forum gestellt. Dort ist folgende interessante Information hinzugekommen.

Es gab wohl mal nen § 24 StVZO, welcher besagte, dass die Eintragung im Fahrzeugschein maßgebend ist.
Dieser Paragraph ist aber nicht mehr gültig. Was nun stattdessen gültig sei konnte mir aber leider bisher noch nicht gesagt werden. Die Tendez geht zu "Ist erlaubt".

Achso, bevor ichs vergesse.. bei meinem großen A ist nur ein Strich !

Zitat:

Original geschrieben von slossin


Soll also bedeuten, wenn sie gedrosselt ist aber offen eingetragen = nicht fahren.
Wenn entdrosselt aber gedrosselt eingetragen = auch nicht fahren ?

Wo bitte ist das widersprüchlich?

Ohne Dekra/TÜV-Gutachten auf die "gedrosselte" Maschine ist da nichts gedrosselt!

Und wenn die Maschine offen ist, dann ist es wohl logisch, dass du sie nicht fahren darfst!

Es geht hier um die Beschränkung der Leistung! Und die muss nachweislich <=34 PS sein.
Wenn du nen offenen Schein hast darfst du alles fahren - dann ist es egal, aber solange du 34 PS fahren musst muss die Maschine 34 PS haben! Und das musst du nachweisen können!

Wird das hier jetzt ne Paragraphenreiterei? Sorry, aber deine Beiträge sind absolut unproduktiv ...

Wo ist denn jetzt das Verständnisproblem?

Du MUSST gedrosselt fahren.
Wenn du offen fahren kannst, dann interessiert es keinen - außer die Versicherung. Wenn du gedrosselt fahren musst, dann interessiert es auch den Polizisten!

Auf machen kann jeder, aber korrekt drosseln ist die Kunst ...

Nochmal.... Das eine ist StVZO (eigentlich auch nicht mehr, regelt jetzt die FZV), der andere Punkt ist das Fahrerlaubnisrecht. Und eine Fahrerlaubnis bezieht sich nunmal auf den amtlichen Eintrag (also nicht auf die Bestätigung von Huber/Meier/Müller) > no way.

Zitat:

Soll also bedeuten, wenn sie gedrosselt ist aber offen eingetragen = nicht fahren.Wenn entdrosselt aber gedrosselt eingetragen = auch nicht fahren ?

Wo ist da ein Problem?

Fall a... siehe Fahrerlaubnisrecht

Fall b... dto, es liegt aber eine Leistungsänderung vor... exact so, als ob man die Drossel einfach so entfernt... mithin zwar die Fahrt zur Prüftstelle per se ok ist... aber halt nicht mit kleinem Lappen.

Oder anders gesagt: Du darfst kein Mopped fahren, das mehr als 34PS hat - ob real oder nur im Schein kommt aufs Gleiche raus.

§24 StVZO regelte die zulassungsrechtlichen Fragen, diese Paragraphen (24-28 z.B.) sind gestrichen und jetzt in der FZV gefasst - ois klar? Hat nix mit dem Fahrerlaubnisrecht zu tun 😉

Also laut dem was ich jetzt zusammengetragen habe glaube ich ihr irrt euch.

§ 19 Abs. 2 StVZO:

"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Wenn dies geschehen ist, ist irrelevant was in der Betriebserlaubnis steht da sie ja wie bereits erwähnt erloschen ist. Im Zweifelsfall würde also ein Dekra/Tüv Prüfer die eigentliche Leistung feststellen müssen. wenn die Maschine Korrekt gedrosselt ist wäre es also kein Fahren ohne Führerschein (straftat). Sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit sofern es nicht die Ominöse direkte Fahrt zum TÜV sein sollte.

Demnach scheint dieses "es gilt immer der worst case" nicht richtig zu sein.

Und zum Thema Paragraphenreiterei.. ich würde das eher untermauern von Argumenten nennen. Denn irgendwas behaupten kann ja jeder. Gefragt war aber die rechtliche Situation.

Ich komm nun mal mit nem ganz anderen Vorschlag um die Ecke bitte nicht hauen 😉

Also Freundin hat den "kleinen Schein " sprich 34 Pferdchen -> noch.
Nun kauft Sie sich n Mopped in der Hinterhofwerkstadt von Meier-Schulze.
Sie sagt sie darf nur gedrosselt fahren. Er sagt er baut die Drossel ein und lässt es vom TÜV abnehmen. So TÜV war da der Hintehofmensch hat aber keinen Prüfstand.

Nun wirds kompliziert:.....( Wir nehmen mal Hypotetisch an )
Der Prüfer erteilt die Drosselung und trägt sie ein.
Im Nachhinein würde aber bei einer Kontrolle sich herausstellen, dass die Maschiene nie gedrosselt war ( wer merkt den unterschied zwischen 50 Pferden oder 34 Ackergäulen in der Realität ? Bitte melden 😁😉 )
Also was passiert dann ?
Wird meiner Freundin unterstellt Sie hätte Sie entdrosselt ? Obwohl Sie von der Technik noch nicht sooo viel Ahnung hat ? 🙄<span>
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Oder wird der Prüfer befragt ?
Es ist keine Rechnung von der Werkstadt vorhanden ( da sonst der Preis noch höher gewesen wäre )
Also was tun frag ich ich erwarte Antworten 😁 😉

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