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A beschränkt zu große Maschine

Themenstarteram 9. März 2008 um 15:32

Moin !

Wollt mal fragen was passiert wenn ich mit nem A-beschränkt führerschein mit ner offenen maschine die mehr als 25kw hat, erwischt werde.. ist das dann fahren ohne führerschein ?

Und die nächste Frage.. wenn ich 2 Jahre meinen A Führerschein habe, wird der dann automatisch zu A unbeschränkt oder muss ich dann nochmal mir nen neuen Führerschein ausstellen lassen ?

Wenn man ne Maschine Drossel lässt, was kostet dann der TÜV ?

lg slossin

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52 Antworten
Themenstarteram 12. März 2008 um 12:21

Also wenn deine Freundin absolut keinen Beleg für auch nur irgendwas hat, dann siehts schlecht aus. Und wenn doch, siehts trotzdem nicht gerade rosig aus.

Ich glaub aber ehrlich gesagt nicht, das sowas ohne prüfstand abgenommen wird !?

Ist sicherlich schwierig nachzuweisen, dass sie die Maschine zum drosseln gebracht hat. Vor allem wenn keine Rechnung vorhanden ist. Ob ne Drossel drin ist oder nicht sollte sich doch eigentlich in der Endgeschwindigkeit niederschlagen oder nicht ?

Ich denke mal im zweifelsfalle wär deine Freundin dran. Vor allem weil man auch selbst für den Zustand der eigenen Maschine zuständig ist und das Gesetz davon ausgeht das einem die fehlende drossel auffallen sollte. Vor allem wenn es sowas wie öffentlich zugängliche (z.B. Internet) Typenbeschreibungen gibt, wo drinsteht wieviel die eigentlich fahren sollte.

Also ich würde sagen, wenn sie es nicht schafft dem guten alten Meier-Schulze so ne art geständnis herauszulocken kann sie ihre Motorradsachen erstmal an den Nagel hängen, und selbst wenn: Es ändert ja nix an der Tatsache das sie ein Motorrad gefahren ist, welches Sie eigentlich nicht hätte fahren dürfen. Also um die "Fahren ohne Führerschein" - Straftat drumzukommen ist glaub ich kaum möglich, da bekanntlich: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Mein Tipp: Man kann mit vielen Handies Telefongespräche mitschneiden. Glaub zwar nicht, dass das leicht wird das als Beweis zuzulassen, aber besser so einen Beweis als gar keinen.

Ich kann meine These leider nicht belegen, aber wenn man sich in einem in unserem Rechtssystem sicher sein kann, dann ist es doch die Tatsache, dass "Ausnahmen" doch nur sehr selten gemacht werden. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie die Mindeststrafe für FoFe ist, evt würde sie dann nicht ganz so hart rangenommen werden.

slossin... nochmal: FZV, StVZO und FeV sind dreierlei Gesetze... bitte nicht immer mischen. Danke.

Bezüglich der FeV hat dir ein äusserst kompetenter Mensch schon Auskunft gegeben (man beachte die Feinheiten):

Zitat:

Fahrerlaubnisrechtlich

(und hier jetzt aber tatsächlich rein rechtstheoretisch!) darf er mit dem Moped natürlich nicht zur Eintragung fahren.Entscheidend für das Fahrerlaubnisrecht sind die Eintragungen im Schein. Und da ist das Ding eben offen und somit benötigt er den großen Schein!

 

Daraus resultiert auch, dass - sofern er angehalten wird - eine Strafanzeige zu fertigen ist. Denn die Polizei kann derartige Delinquenz nicht einstellen. Wenn er dann im weiteren Verfahren angehört wird und seine Unterlagen (Terminabsprache, Zweck der Fahrt, pp.) mit einreicht, dann geht die Akte so zur Staatsanwaltschaft.

 

Und da kann man dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren von dort ohne Weiteres eingestellt wird.

Leider werden hier auch dauernd alle möglichen neuen Fallbeispiele konstruiert... und mit den Antworten gemixt.... und das aus 2 Threads...

Sind 34PS eingetragen, das Bike entdrosselt und Du hast Lappen klein... ist es der FeV gehüpft wie gedeckelt ob mit, ohne oder roter Nummer (das trifft die FZV)... Du darfst kein Bike über 34PS bewegen.... dass die Drossel nicht mehr drin ist, müsste bei einer evtl. Kontrolle ja erstmal festgestellt werden.

Hat sie 34PS aber mehr eingetragen... ist für die Feststellung durch die Polzei ggf. eben nur der Eintrag relevant... siehe winjens Post bzgl. des weiteren Prozedere....

 

Übrigens ist es etwas mühsam, ein Thema in zwei Foren hier gleichzeitig zu diskutieren - man nennt das Crossposting und auch das ist definitiv (§ NUB *fg*) nicht erwünscht ;)

 

"Gefragt war die rechtliche Situation..." - die hat man dir versucht zu erläutern, es gibt aber keinen Paragraphen "zum Zwecke der Vorfahrt zum TÜV etc. ist keine Fahrerlaubnis erforderlich".. sorry... das waren so viele Fragen und Fallbeispiele, dass einfach einige Gesetze heranzuziehen sind.

So ganz verstehe ich das "Stampf - ich will §"  jetzt auch nicht... denn dass es potentiell Ärger gibt (wie auch immer er ausgehen mag), ist klar geworden? Ja gut... das reicht doch, um bei gesundem Menschenverstand auf einen Test zu verzichten. Ferner Du hier einfach keine Rechtsberatung mit Hand, Fuß und § erwarten darfst (was ja gar nicht erlaubt wäre...) - die FZV, die StVZO wie auch die FeV sind aber im Netz nachlesbar...

Es wird also - mehr oder weniger - bei persönlichen Auslegungen/Meinungen bleiben (bzgl. FZV sind ja sogar oft 3 Cops 5erlei Meinung...). Davon kannst Du dir aussuchen, was für dich plausibel scheint - eine Garantie/höchstrichterliche Ansage... einfach ausprobieren :D

 

KawaKa - verantwortlich ist immer der Halter bzw. Fahrer, fertisch.

Eine Leistungsprüfung macht hierbei kein Mensch - es wird nur der Einbau laut zugehörigem Gutachten festgestellt. Die Leistungsprüfung wurde ja bei der Gutachtenerstellung bereits gemacht.

- Die Süße fährt dann also ohne Fahrerlaubnis... wurscht wie, warum blabla...

- Sie kann dem Prüfer eine Falschbeurkundung im Amt unterstellen... viel Spass...

- der Werke Betrug/arglistige Täuschung unterstellen...

- in diesem Beispiel mit Ermittlungen wegen vulgo (!) Schwarzarbeit rechnen...

...und eben ihren Lappen weiterreichen.

 

...achja... ist aber nur meine Erfahrung/Meinung :D

 

Ganz nebenbei... werden bei diesen Themen gerne § bemüht... die es leider schade gar nicht mehr gibt. Soviel zum Thema "ein § Verweis ist ein Beleg" ;)

Und nachdem hier von der FeV über FZV bis zur StVZO (irgendwelcher Polizeivollzugskram vermutlich auch noch..?) gleich 3 bzw. 4 Bereiche heranzuziehen sind... ist es auch ziemlich kitzlig, aus dem schieren § Text treffend zu konkludieren...

 

 

am 13. März 2008 um 11:48

Naja dann bleibt nur zu hoffen das Sie nie kontroliert wird bzw das die Drossel wirklich drin ist ( ich denke mal dürfte dann nicht schneller als 130 laufen oder )

Hab aber Eure Aussagen akzeptiert und zur Kenntniss genommen

Danke erst mal ( Sie kann sowiso zzt nicht fahren weil ich den >Bock mal wieder zerlegen muss :rolleyes: mal sehen was nuin schon wieder ist kommt irgendwo aus unter dem Generator deckel raus naja schaun wir mal :cool: hab ja sonst nix zu tun :D)

*orakel* - hat sie eine GPZ500S (bzw. diese Motorlinie)... werden sich wohl die Rotormagnete ablösen ;) 

am 13. März 2008 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von KawaKA

So TÜV war da der Hintehofmensch hat aber keinen Prüfstand.

TÜV ist TÜV!

 

am 13. März 2008 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

*orakel* - hat sie eine GPZ500S (bzw. diese Motorlinie)... werden sich wohl die Rotormagnete ablösen ;) 

nich ganz tec-doc nich ganz sie hat ne er 5 ( die mit dem kaputten tageskilometerzähler hast sicher schon davon gehört :) )

 

Ok du hast noch zwei Versuche ( wette du kommst nicht drauf :p:cool:)

Bis morgen

 

am 28. Mai 2008 um 16:50

servus bin neu hier...also wenn ich das richtig verstanden hab muss ich den A schein machen und nahc zwei jahrn kann ich große maschinen fahrn?....hab gehört das in der zukunft sowas eingeführt werden soll.wenn man maschinen über 99 ps fahren will braucht man ein extra fahrtraining was auch nochma teuer wird...weiß da jmd was..danke

am 28. Mai 2008 um 18:15

lass halt ne drossel einbauen, wenn du dich von der autobahn fern hälst merkt eh keiner das du nur 34 ps hast

in der stadt kannste eh nich schneller als 160 fahren und auf der landstraße lass dich nicht zu rennen und heizen

provoziern,

machste halt auf vernünftig

für die meisten ist das eh besser, es ist noch kein meister vom himmel gefallen

 

sind doch nur 24 monate

fahre nie schneller als dein schutzengel fliegen kann

cu

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