9 Speichen S-Line

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen

die Frage ist, ich fahre die 9 Speichen S-line Felgen

die hinteren sind blank. es sind 235er verbaut. kann/darf ich auch 225er auf den felgen fahren? weil ich davon noch welche hätte 🙂

wäre toll wenn ihr helfen könnt

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ulvhedin



Zitat:

Original geschrieben von AudiAvantB7


So wieder da,

Also soll heißen wenn du auf deine neuen Felgen die 7,5*17 sind, einen 235/45R17 drauf machst dann brauchst du garnix tun sondern montieren und fertig. Wurden ja Werksseitig verbaut.

Wenn du aber wie du sagtest 225 fahren möchtest (weiß nicht was die für eine Querschnitt haben) dann brauchst du die Felgen auch nicht eintragen lassen, weil die Werksseitig verbaut wurden. Aber den Reifen musst du dir eintragen lassen. Wirst dann aber nen Querschnitt von 50 brauchen beim 225er schätze ich mal.

Als bsp.:
Könntest du, ohne probleme und ohne Eintragung 235/40R18 fahren auf Originalen Audifelgen. Die vom S4 zum Bsp. weil die ja Werksseitig verbaut waren beim 8E Modell

verstehe, und die polizei muss jetzt mir das gegenteil beweisen? also hab ich mit orignal audi felgen eine probleme?

@schlick: es ging nicht um den seitenhieb 😉 sondern einfach interesse halber. ich hab bei 100-130 6,1 liter geschafft, aber weil es eh nicht schneller ging. bin mal gespannt was ich am mittwoch nach österreich brauchen werde 🙂

am anfang vom tanken steht immer 1030 - hab erst einmal vollgetankt 😁
Gruss

Ja sie können anhand deiner e1 Nummer im Fahrzeugschein, sehen ob die Rad Reifen Kombination zulässig ist. Dafür haben die Beamten Eigentlich einen Laptop mit nem Aktuellen Programm bekommen, seid dem es die neuen Zulassungsbescheinigungen gibt.

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Zitat:

Original geschrieben von schlickjumper



hier kann man auch nach Traglastbescheinigungen schaun.

gruz<schlicki

Danke!!!

Aber zu spät, habe nämlich die Bestätigung von Audi bzgl. der Traglast bereits zugeschickt bekommen. 😉

Muß aber jetzt auch noch zum TÜV!

Müssen die Räder eigentlich montiert sein, machen die sonst keine Abnahme?

Gruß NSU70

Zitat:

Original geschrieben von NSU70



Zitat:

Original geschrieben von schlickjumper



hier kann man auch nach Traglastbescheinigungen schaun.

gruz<schlicki

Danke!!!

Aber zu spät, habe nämlich die Bestätigung von Audi bzgl. der Traglast bereits zugeschickt bekommen. 😉

Muß aber jetzt auch noch zum TÜV!

Müssen die Räder eigentlich montiert sein, machen die sonst keine Abnahme?

Gruß NSU70

Na i.d.R muss schon angebaut sein was auch eingetragen werden soll weil der Tüver ja auch sehn und überprüfen muss was er da einträgt aber im Prinzip gibs da keine Probleme wenn du die Reifen mitnimmst und beim Tüver montierts war bei mir jedenfalls so der hat mein Wagen dann auf eine Seite hochgepumbt und konnte die Räder dranschrauben.

Ps. Du brauchst keine Bedenken haben wenn du mit nicht eingetragenen Rädern zum Tüv fährst das darfst du.

Zitat:

Original geschrieben von schlickjumper



Zitat:

Original geschrieben von Ulvhedin


abweichung liegt bei 1%

nichtmal die 235er sind eingetragen

ich geh also mit den felgen und dem traglastgutachten zum tüv und hol mir ne einzelabnahme, richtig?

...Einzelabnahmen nach §21 machen lassen kannst...
Gruz<schlicki

Ich glaube §21 ist zuviel des Guten, müßte §19 sein. 😉

Habe nämlich gerade folgendes gefunden (Quelle: http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,8,1):

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"Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO (Teilabnahmen)
Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob die Teile richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus (­Anbaubescheinigung­). Bei ABE oder ABG ist eine änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall, genügt es, die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Ist eine änderungsabnahme erforderlich, muss die nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen. Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung erfordern in der Regel keine änderungsabnahme. Es ist empfehlenswert, die Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest aber aufzubewahren. Tuning-Maßnahmen können sich gegenseitig negativ beeinflussen, z. B. eine Rad-/ Reifenkombination in Verbindung mit einem kleineren Sportlenkrad oder einem Fahrwerk. Achten Sie daher beim Kauf von Tuningteilen, die sich gegenseitig beeinflussen können, darauf, dass die Zulässigkeit der Teilekombination in den Prüfzeugnissen ausdrücklich erwähnt ist.

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Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)
Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären. Dafür wird der erforderliche Zeitaufwand nach dem offiziellen Stundensatz in Rechnung gestellt.
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Begutachtungen gemäß § 21 StVZO (Vollabnahmen)
Für die Zulassung von Fahrzeugen, die als Einzelfahrzeug erstmalig zugelassen werden sollen, wie zum Beispiel Eigenbauten oder Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung, benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 StVZO, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt wurde. Für die Fahrt zur Prüfstation und für die Begutachtung benötigen Sie ein rotes oder ein Kurzzeitkennzeichen, weil die Prüfstation öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände ist. Die Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Mit dem § 21-Gutachten können Sie Ihr Fahrzeug bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zulassen. Dort werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) für Ihr Fahrzeug ausgestellt sowie das amtliche Kennzeichen zugeteilt.
------------------------------------------------------------------------------

Begutachtung gemäß § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 (2) StVZO (Einzelabnahme)
Sie möchten mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?
In diesen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und es ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Eine Einzelabnahme kann viel Zeit kosten. Teilweise werden besondere Prüfgeräte benötigt, oder es müssen zusätzliche Messungen und Berechnungen vorgenommen werden. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchem Begutachtungsaufwand Sie rechnen müssen.."
------------------------------------------------------------------------------

Gruß NSU70

Zitat:

Original geschrieben von schlickjumper



Ps. Du brauchst keine Bedenken haben wenn du mit nicht eingetragenen Rädern zum Tüv fährst das darfst du.

Ich habe gefragt, weil ich sonst den Tüv-Termin vorgezogen hätte.

Ich warte nämlich auf neue Reifen und das dauert halt noch. Da schicke ich nämlich jemand mit einem Kombi und meinen Felgen zum Reifen draufziehen vorbei. Vorher möchte ich die Räder -mit den alten Schluppen- nicht montieren. 😛

Gruß NSU70

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Zitat:

Original geschrieben von NSU70



Zitat:

Original geschrieben von schlickjumper



Ps. Du brauchst keine Bedenken haben wenn du mit nicht eingetragenen Rädern zum Tüv fährst das darfst du.
Ich habe gefragt, weil ich sonst den Tüv-Termin vorgezogen hätte.

Ich warte nämlich auf neue Reifen und das dauert halt noch. Da schicke ich nämlich jemand mit einem Kombi und meinen Felgen zum Reifen draufziehen vorbei. Vorher möchte ich die Räder -mit den alten Schluppen- nicht montieren. 😛

Gruß NSU70

Ähm ja stimmt du hast Recht ich musste halt bei mir ne 21er machen lassen weil ich ja Spurplatten drauf habe da ist es dann immer ne 21er bei dir wird wohl eine 19er reichen.

Mfg<schlicki

Zitat:

Original geschrieben von Ulvhedin


nein es sind die 17 zoll

ich wollte 225/45 er draufmachen, wenn das geht. aber scheint wohl nicht so, oder?

Schau doch mal in meinen Link rein (Seite 36, Link oben)!!! 😠

Also wenn das deine Teilenummer ist:

8E0 601 025AC 1H7 7.5Jx17 RO43

dann steht da, das:

S4 Sedan 00 • 02
S4 Avant 00 • 02

=> 225/45 R17

Also mit deiner Teilenummer mußt du schon rüberwachsen! 😉

Gruß NSU70

muss ich nachher mal nachschauen...

bzw morgen 😉

Melde mich dann nochmal - aber sind 7,5 x 17

dann müssten die das doch sein, oder muss ich das rad dafür nicht runtermachen? steht die nummer unterm felgen deckel?

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Ulvhedin


muss ich nachher mal nachschauen...

bzw morgen 😉

Melde mich dann nochmal - aber sind 7,5 x 17

dann müssten die das doch sein, oder muss ich das rad dafür nicht runtermachen? steht die nummer unterm felgen deckel?

Gruss

Richtig!

Rad mußt du nicht runtermachen. Nummer siehst du, wenn du den Felgendeckel entfernst (siehe Foto).

Gruß NSU70

Und hier mal meine S-Line Räder komplett:

Gruß NSU70

gut, ich hab mir gestern noch welche ersteigert. die werde ich dann als sommer felgen benutzen und die 9 speichen als winterfelgen

ist es besser beide gleichzeitig eintrgen zu lassen, oder spielt das vom preis keine rolle?

hier ein bild

Hallo,

habe seit gestern meine Sommerräder (235-40-18), neu bereift, 18 Zoll s-line, wieder montiert.
Hatte in der kalten Jahreszeit die 17er Avus (S4-Räder) mit 225-45-17 drauf.

Muss sagen, der Unterschied, bezüglich Beschleunigung meines A4, ist schon deutlich spürbar (18 zu 17 Zoll),
und dies obwohl der Wagen knapp 160 PS hat.

Vielleicht hat es aber auch mit dem ganz neuen Reifen (volles Profil) zu tun!?

Zitat:

Original geschrieben von suedeifel


Hallo,

habe seit gestern meine Sommerräder (235-40-18), neu bereift, 18 Zoll s-line, wieder montiert.
Hatte in der kalten Jahreszeit die 17er Avus (S4-Räder) mit 225-45-17 drauf.

Muss sagen, der Unterschied, bezüglich Beschleunigung meines A4, ist schon deutlich spürbar (18 zu 17 Zoll),
und dies obwohl der Wagen knapp 160 PS hat.

Vielleicht hat es aber auch mit dem ganz neuen Reifen (volles Profil) zu tun!?

Das stimmt wohl als ich bei meinen alten Octavia 4x4 von 205/55 R16 auf 225/40 R18 gesprungen bin lief er auch nur noch knapp 190 vorher 210 laut tacho.

Selbst der sprung bei mein aktuellen a4 (2.5 TDI 163 Ps mit Multitronic) von 235/40 r18 original Bereifung auf 225/40 r18 ist zu merken ich mein er ist jetzt spritziger Höchstgeschwindigkeit konnt ich noch nich ausprobieren bei der neuen Sommerbereifung aber mit den alten 235 Gummi lief er im s-mode 241 Laut Tacho.

@ulvhedin: also ich würd an deiner Stelle mit beiden Felgen zum eintragen fahren sparst zeit und wahrscheinlich auch Geld da der Prüfer alles in einem rutsch machen kann macht er dir bestimmt auch nen Besseren Preis.

@NSU70: Sagmal sind deine 9-Arm die schon etwas neueren so wie bei also die etwas mehr gekröpft sind? Die find ich jedenfalls so mit am besten für dem B6 als Standardfelgen.

Gruz<schlicki

Zitat:

Original geschrieben von suedeifel


Hallo,

habe seit gestern meine Sommerräder (235-40-18), neu bereift, 18 Zoll s-line, wieder montiert.
Hatte in der kalten Jahreszeit die 17er Avus (S4-Räder) mit 225-45-17 drauf.

Muss sagen, der Unterschied, bezüglich Beschleunigung meines A4, ist schon deutlich spürbar (18 zu 17 Zoll),
und dies obwohl der Wagen knapp 160 PS hat.

Vielleicht hat es aber auch mit dem ganz neuen Reifen (volles Profil) zu tun!?

kannst du mir ne kopie von denem fahrzeugbrief bzw der eintragung machen und ne kopie vom gutachten. so dass ich die felgen einfacher eingetragen bekomme?

das wäre SUPER

hattest auch 225er drauf oder?

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von schlickjumper



@NSU70: Sagmal sind deine 9-Arm die schon etwas neueren so wie bei also die etwas mehr gekröpft sind? Die find ich jedenfalls so mit am besten für dem B6 als Standardfelgen.

Gruz<schlicki

Nee, sind die "alten". Kann ich aber mit leben! 😉 😛

Habe die gebraucht gekauft. Hätte sonst aber die neuen ("gekröpften"😉 beim 🙂 gekauft, wenn das nicht geklappt hätte.
Wäre aber auch alles deutlich teurer geworden!

Gruß NSU70

Zitat:

Original geschrieben von suedeifel


Hallo,

habe seit gestern meine Sommerräder (235-40-18), neu bereift, 18 Zoll s-line, wieder montiert.
Hatte in der kalten Jahreszeit die 17er Avus (S4-Räder) mit 225-45-17 drauf.

Muss sagen, der Unterschied, bezüglich Beschleunigung meines A4, ist schon deutlich spürbar (18 zu 17 Zoll),
und dies obwohl der Wagen knapp 160 PS hat.

Vielleicht hat es aber auch mit dem ganz neuen Reifen (volles Profil) zu tun!?

Ich muß nochmal hierauf zurückkommen....

Kann es so einen großen Unterschied (leistungsmässig) machen, wenn man neue Reifen aufzieht,
oder gibt es evtl. Unterschiede in den einzelnen Reifenfabrikaten.
Habe jetzt Dunlop Sp9000, letzten Sommer hatte ich die Michelin Michelin Pilot Sport PS2, 235/40ZR18 95Y extra load.

Oder liegt es vielleicht doch nur daran, dass meine Winterräder S4 Avus 17 Zoll, mit 225-45-17 einfach eine Nummer kleiner
waren,.....????

Hat hier irgendwer ähnliche Erfahrungen erlebt?

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