ForumE36
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. 8er Felgen auf e36

8er Felgen auf e36

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 0:49

Hallo zusammen.. ich habe Probleme bei der Eintragung meiner Rad/Reifen Kombination.Es handelt sich dabei um Orginale BMW Räder von BBS in 8Jx17 ET 10 vo und 9Jx17 ET 19 hi. Gehören eigentlich zu nem 850ci fahr die aber aufm E36 323i coupe.Reifen sind folgende... 215/40 17 vorne und 235/45 17 hinten.Radläufe sind gemacht, es schleift also nix und die Lauffläche ist abgedeckt. "Traglastbedenken" stell ich persöhnlich ausser Frage und die Abrollumfänge stimmen auch. Kann mir jemand helfen ????

Ähnliche Themen
27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von woife199

Da Tüv wirds kaum eintragen, wenns ned passen würde!!

nach entsprechenden tachoangleichungen steht solch einer eintragung nix im wege.

bedenke aber bitte, dass all diese aussagen einzig und allein auf den E36 zutreffen. bei fahrzeugen, welche die von dir erwähnte reifengröße ohnehin ab werk hatten bzw. noch in den grenzparametern liegt, ist solch eine tachoangleichung nicht nötig.

was also bei bmw nötig ist, muss nicht zwingend auch auf Opel, Audi, VW übertragbar sein...ebenso umgekehrt.

Ist das hier nicht das BMW E36 Unterforum? :confused:

 

Greetz

Cap

sollte man meinen, aber der suer von dem die aussage mit den "standard tuning größen" kommt, treibt sich auch aktiv im Audi- und Fiat-Forum rum. ;)

Was hat denn das damit zu tun in welchen Forum ich bin??

Ist mir schon klar das dies nur fürn e36 zählt. Hab halt noch andere Autos.

Ich weiß ned was ihr immer mit euerer Tachoangleichung habt.

Bei 215/40-17 ist definitiv keine Tachoangleichung nötig!!!!!!!! Fahr sie ja selber.

Bin zum Tüv und hab in meine eingetragenen Reifengrößen gesagt, 185/65-15, 205/60-15 und 225/50-16, und er meinte kein Problem, brauchst keine Tachoangleichung. Haben doch viele e36 drauf, unteranderen er!

Und jetzt bitte kommt nicht mit den üblichen 3 Prozent Tolleranz. Warum sollte er es zu mir sagen, und eintragen, wenn es nicht erlaubt wäre. Da würde er ja Stress bekommen wenn jetzt wirklich was passiert. Das würde ihm ja nix bringen.

Ein Kumpel hat z. B. vorne 215/40-17 und hinten 245/35-17, war auch kein Problem.

Ich weiß ja ned wie bei euch die Tüv-Menschen drauf sind, aber bei uns stressen die sehr selten.

Genauso wie bei der Eintragung von Felgen ohne Gutachten.

Wer schon mal bei Brock ein Gutachten haben wollte, weiß wo von ich spreche.

Bei uns schauen sie in ihren Computer, und drucken es für lau aus.

Und der nächste TÜVer in der nächsten Stadt wird dich nach hause schicken und ne Tachoangleichung verlangen....

Fkt ist das 215/40 aus der Toleranz fällt,auch wenn du das ned lesen willst und ein gewissenhafter Prüfer wird es nicht abnehmen und eintragen.....

Solltest du mal an nen Polizisten geraten,der sich auskennt UND es genau nimmt,darfst dich zumindest mal über ne Mängelkarte freuen.

Und das da ein paar damit rumfahren ohne Tachojustierung beweist garnix......es fahren auch tausende leut mit CCFL-Standlichtringen rum,die,wenns hart auf hart kommt,auch wieder raus müssen....noch werden sie geduldet,so wie ich denke,das diese Reifengröße einfach geduldet wird,weil die Abweichung nicht so extrem ist.

Vor dem Gesetz hält das aber nicht stand und ist eben NICHT erlaubt.

 

Greetz

Cap

Ein paar halte ich jetzt für untertrieben.

Aber was will denn die Polizei machen? Ist ja nicht so wie bei einem Auspuff. Kann man so einen überhaupt im Schein eintragen lassen???

Felgen und Reifengröße steht im Schein! Da bin ich immer auf der sicheren Seite.

Das is so ein Irrglaube unter Tuningbegeisterten,der sich ned ausmerzen läßt....

Wenn die Polizei ne Eintragung anzweifelt,is die zu überprüfen.Wird sie von nem TÜVer geprüft,der seinen Job korrekt macht und ist diese Eintragung NICHT rechtens,ist sie ungültig.So einfach und da kann man dann auch gerichtlich gegen vorgehen wollen,das kost am Ende bloß das eigene Geld.

Ach und der TÜVer,der es eingetragen hat,bekommt im dümmsten Fall noch zusätzliche ine aufn Sack,weil er was abgenommen hat,das gesetzlich nicht erlaubt ist.

Du siehst also,das ne Eintragung zwar was wert ist,aber nur solange sie gesetzlich erlaubt ist,ansonsten ist das alles Ermessenssache des jeweilgen TÜVers oder Polizisten...

Und ja,natürlich wird ein Sportauspuff eingetragen...was soll man denn sonst damit machen?Einfach drunterhängen is da nich....

Das einzige Teil,das ich kenne,das weder ein E-Prüfzeichen besitzen muß noch irgendwelcher Eintragung oder TÜV-Abnahme bedarf und auch keinerlei Gutachten oder sonstiger Papiere bedarf,ist die Domstrebe.

Die darfst einbauen,wenn dir danach lustig is.Alles andere muß vom TÜV abgesegnet sein,wir sind schließlich in Deutschland und ned bei den Amis. ;)

 

Greetz

Cap

Jetzt lassen wir das mal aussen vor, was du geschrieben hast.

Wenn du jetzt zum Tüv gehen würdest und ihn irgendwas frägst wegen einer Eintragung, was er dann auch macht. Warum sollte er es dir eintragen, wenn

1. es für in Konsequenzen haben kann

2. er dich nicht kennt, also keine Freundschaftsleistung

3. er kein Schmiergeld bekommt.

Also ich würd ma jetzt voll verarscht vorkommen, wenn mich die Polizei aufhält, was schon zwei mal mit den Felgen war, und meine eingetragenen Felgen anzweifeln würde.

Kannst des ned verstehen?

Bin ja zum Tüv und hab gefragt. Hätte ja auch mit einen nein leben können.

Das ist der menschliche Faktor,vermute ich mal....nicht jeder Mensch weiß alles oder interessiert sch für die sorgfältige Ausübung seines Berufes,sondern is froh,wenn ein weiterer Scheißtag vorbei is....

Gibt es evtl. überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer in deiner Gegend,ich weiß es ned.Ich weiß nur,das ich sowas hier beim TÜV in Feuerbach ned durchbekommen würd ohne Tachojustierung.

 

Greetz

Cap

Jetzt hab i no a andere Frage.

Sehe ich das richtig, dass es auch einen unterschied macht auf welche Felge man einen Reifen zieht.

Wenn ich jetzt einen 215/40 17 auf eine 8,5 oder eine 8 Zoll breite Felge ziehe.

Je breiter die Felge, desto weiter wird der reifen ja gezogen; also auch ein kleinerer Abrollumfang.

Das wird ja bei der Berechnung der Tollerenz überhaupt nicht berücksichtigt.

Zitat:

Original geschrieben von woife199

Je breiter die Felge, desto weiter wird der reifen ja gezogen; also auch ein kleinerer Abrollumfang.

Rechne mal 8 und 8,5 Zoll in cm um und stell Dir die Frage, in wie weit sich das auf den Abrollumfang auswirken könnte ;)

Wenn man aber 7,5 und 8,5 mit einander vergleicht, ist es der viertelte Wert, vom 40er zum 45er Querschnitt. Des fällt dann doch in Gewicht?

Oder rechne ich da falsch?

Ich weiss nicht, was Du da rechnest - aber eine insgesamt um 2,54cm breitere Felge verändert den Abrollumfang des Reifens praktisch überhaupt nicht.

Wenn die Felge zu breit wird, hält irgendwann der Reifen nicht mehr - das ist alles.

Deine Antwort
Ähnliche Themen