7J 16Z was für Gummis?
Hallo...
Ich habe 7J 16 Zoll Felgen! Aber ich möchte nicht das das Gummi über die Flansch zu weit drüber geht? Normal wehre ja 205/55 R16 .
...Was müste ich nehmen ein 185/60 oder 185/55 oder 195/55 oder195/60?????
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
205/55R16 ist generell für den E36 freigegeben -> keine Eintragung in den neuen Papieren erforderlich.Zitat:
Bereifung (Ziffer 15)
Hinsichtlich der Bereifung ist zu beachten, dass andere als die angegebenen Bereifungen im Rahmen der gültigen EG – Typgenehmigung / Nationalen Typgenehmigung / Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden können. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich. Es wird nur noch eine der im Typgenehmigungsverfahren enthaltenen Reifengrößen in den Feldern 15.1 (vorn) und 15.2 (hinten) eingetragen. Wenn also aus drei im COC – Papier gelisteten Reifengrößen nur eine in den Feldern 15.1 bzw. 15.2 eingetragen ist, die zweite oder dritte jedoch montiert ist, liegt dennoch keine Änderung vor. Auch bedarf es keiner neuerlichen Eintragung. Nur Reifengrößen und Felgendimensionen, die außerhalb des Typgenehmigungsverfahrens mittels Teilegutachten ans Auto kommen, müssen ins Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) eingetragen werden.
Von "Teilegutachten" steht in meiner Liste nix...
Hast Du dieses Dokument?
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=578402Oder ein anderes?!
Das Dokument habe ich auch irgendwo...
Jedenfalls wäre es mir völlig neu, daß werksseitig freigegebene Kombinationen eingetragen werden müssen - wie soll das in der Praxis funktionieren?
Stell Dir vor, Du hast das Auto mit Sommerreifen 225/50R16 und Winterreifen 185/65R15 gekauft. In den neuen Papieren wird nur z.B. 225/50R16 eingetragen - fährst Du dann im Winter ohne Zulassung? Musst Du Deine ab Werk montierten Winterreifen neu eintragen? Wie soll der Polizist, der Dich kontrolliert, das nachprüfen?
Es ergibt sich rein aus der Praxis...
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Das Dokument habe ich auch irgendwo...Jedenfalls wäre es mir völlig neu, daß werksseitig freigegebene Kombinationen eingetragen werden müssen - wie soll das in der Praxis funktionieren?
Stell Dir vor, Du hast das Auto mit Sommerreifen 225/50R16 und Winterreifen 185/65R15 gekauft. In den neuen Papieren wird nur z.B. 225/50R16 eingetragen - fährst Du dann im Winter ohne Zulassung? Musst Du Deine ab Werk montierten Winterreifen neu eintragen? Wie soll der Polizist, der Dich kontrolliert, das nachprüfen?
Es ergibt sich rein aus der Praxis...
Wenn Du dieses Dokument hast, dann lies mal auf jeden Blatt ganz oben "Gutachten" 😉
Was bedeutet für Dich "werkseitig freigegeben"??? Es ist nunmal so, dass nur die Reifengrößen freigegeben sind, die in der Grund-ABE des Fahrzeugs geschrieben stehen. Und da sind die 205/55-16 leider nicht drin...
Es ist leider so. Wenn man nach Deiner Theorie geht, dann könnte man ja bei allen größen (zB in einer Verkehrskontrolle) sagen, die sind freigegeben...kann doch kein Polizist kontrollieren.
Und wenn Du zur HU musst und der Tüvprüfer sucht in seinem PC nach der Größe und findet sie nicht, dann wird die Plakette ganz einfach verweigert.
Die Grund-ABE des E36 bekam nur nie einer mit,der den Wagen jemals gekauft hat,die liegt bei BMW und doch,der Polizist kann das nachprüfen,das ist gesetzlich gesehen sogar seine Pflicht seit der Einführung der neuen Papiere.
Er kann nicht mehr einfach hergehen und behaupten,das du diese Räder nicht fahren darfst,er muß sich informieren,ob dies tatsächlich der Fall ist.Ja,er kann es anzweifeln,deshalb aber den Wagen stillegen oder dir pauschal n Ticket verpassen geht nicht!
In der Praxis so auch eher selten anzutreffen,deshalb sollte man die BMW-Papiere dabeihaben,wenn man so nen ganz genauen erwischt.Die Papiere für Zubehörfelgen hat man ja schließlich auch im Handschuhfach oder wo man die aufbewahrt.
Wenn du also Originalfelgen mit einer von BMW für die Felge freigegebenen Reifengröße inklusive evtl. erforderlicher Zusatzarbeiten am Fahrzeug montiert hast,kann dir ekiner was,egal ob im Schein eingetragen oder ned.
Greetz
Cap
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Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Nein! Nein! Nein 😉Hier die schriftliche Aussage von BMW dazu:
Lol.. ich habe den ersten Moment gedacht das ist Hebräisch oder so.
Aber man kann es lesen🙂
Also der Tüv hat mir so einen Zettel ausgedruckt,die die erlaubte reifen beinhalten und die 205er 55 stehen auch drauf!!!
Hätte ich nur einen scanner🙁
PS ich habe ja immer im Winter Tüv😉
Zitat:
Original geschrieben von De Mike
Lol.. ich habe den ersten Moment gedacht das ist Hebräisch oder so.Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Nein! Nein! Nein 😉Hier die schriftliche Aussage von BMW dazu:
Aber man kann es lesen🙂
Also der Tüv hat mir so einen Zettel ausgedruckt,die die erlaubte reifen beinhalten und die 205er 55 stehen auch drauf!!!
Hätte ich nur einen scanner🙁PS ich habe ja immer im Winter Tüv😉
den Zettel möcht ich sehen!
Dann widerspricht der Tüv also BMW? 😉
Hast Du ne Digicam? Dann fotografiere es und setz es hier rein, ok?
Ich glaub,da weiß der eine ned,was der andere weiß....gesetzestechnisch is das nämlich anders geregelt oder das is wieder so ne Ländersache und bei den Bayern isses so.....
Greetz
Cap