7er felge auf 3er geht das???
Hey leute habe einen e36 und möchte diese felgen an mein auto schrauben 7er Felgen unswa ist der lochkreis 120 also dürfte passen aber ET ist 24 wie oder was müsste ich ändern??? oder gehen die auch so???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von elsveno
...außerdem ist es ja so, dass bei 50 km/h tatsächlicher geschwindigkeit der tacho nur 47 km/h anzeigt. schlimmer wär es ja, wenn der tacho 53 km/h anzeigt.
fakt ist, dass sie eingetragen werden dürfen!
Der Tacho MUSS mehr anzeigen, als die tatsächliche Geschwindigkeit ist!
Chris
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von esalet
Das glaub ich dir nicht...Ich habe hier öfters gelesen, dass bei einer Felgenbreite von 8J weniger als ET35 nicht möglich sind.
ist auch richtig so...jedoch nur auf die heckachse bezogen.
vorne passt bis ca. ET25 drunter.
8,5J und ET13 halte ich aktuell auch nicht für möglich...außer es wurde mit federwegsbegrenzern gearbeitet.
Ich hatte vorne (und hinten) 8,5x17 ET13 mit 215/40 ZR17 und ein Gewindefahrwerk und es hat vorne nur in Extremsituationen leicht geschliffen. Es mussten jetzt beim letzten Mal Tüv nur die Kanten umgelegt werden, sonts passt alles. Hinten musste jedoch leicht gezogen werden.
@woife199:
Hast du denn kein Gutachten für die Rad/Reifenkombination? Ich hab das z.B ohne Probleme eingetragen bekommen.
Gutachten hab ich keins. Aber solange nicht mal das Profil unterm Radlauf ist
brauch ich ja nicht zum eintragen fahren.
Werd im Sommer oder wenns halt wieder warm
wird, mal schaun was sich da machen lässt.
Lenkeinschlagsbegrenzer sind ja drinnen.
Zitat:
Original geschrieben von woife199
Also ich hab vorne 215/40/17 drauf und ich bekomme sie nicht eingetragen. Vom Abrollumfang sind sie wirklich gerade noch in der Tolleranz. Aber bei mir ist das Profil vorne ausserhalb vom Radhaus, nur minimal, aber bekomm sie nicht eingetragen. Obwohl nichts schleift. Auch bei Volleinfederung.
Felge Brock B1 8,5x17 mit ET 13
Hinten musste ich bei der selben Felge mit den selben Reifen bördeln damit nichts schleift.Häng mal ein Foto an, kann man aber nur schwer erkennen. Andere hab ich leider nicht.
Wie wurde die Volleinfederung getestet?
So wie das aussieht muß das schleifen, wenn der ein paar cm einfedert - oder wurden Federwegsbegrenzer verbaut?
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Zitat:
Original geschrieben von elsveno
@grande_cochonesder abrollumfang liegt gerade noch in der toleranz. hab sie so auch eingetragen bekommen.
aber schau mal in den fotostories im syndikat - das ist ne gängige reifengröße. ich kenn selbst auch viele, die diese größe fahrn.
Nehm ich dir ned ab.....215/40R17 liegen über 3,5% außerhalb der Toleranz zur Seriengröße 205/60R15....dasselbe gilt für deine Hinterräder,du MUßT nach deutschem Recht den Tacho angleichen lassen.Wenn das der TÜVer nicht von dir verlangt hat,wurde er geschmiert oder hat seinen Titel nicht verdient (mit dieser Zulassung macht er sich übrigens strafbar,das kann ihn seinen Job kosten,dem Herrn Ingenieur.....).....
Greetz
Cap
Als Seriengröße kann man aber auch 185/65-15 oder 225/50-16 nehmen. Liegt im ermessen des Prüfers. Weiß nicht mehr welche am Besten ist, aber bei einer liegt es noch in der Tolleranz.
bei meinem cabrio ist bei volleinfederung (aufgebockt auf 1 rad je achse) noch ca. 5mm luft zwischen reifen und radlauf. dabei habe ich nur den gummi in der radlaufinnenkante entfernt. wie gesagt musste ich hinten ziehen und bördeln (aber nicht mit den 8,5er). ob das jetzt bei jeder karosserieform so passt kann ich nicht sagen, bei mir jedoch ist es so, warum sollte ich lügen???
vorne steht das profil der reifen nur ganz vorne richtung stoßstange ein kleines bischen raus, der tüv-prüfer meinte das wär noch ok, wobei der prüfer sehr pingelig war! es muss nämlich bei fahrzeug-modellen vor eg-einführung (iwann 98/99) nur das profil vom radkasten gedeckt sein.
und auch die reifengröße wurde mir so eingetragen. schließlich fahrn da tausend auch mit rum, die die größe eingetragen haben. außerdem ist es ja so, dass bei 50 km/h tatsächlicher geschwindigkeit der tacho nur 47 km/h anzeigt. schlimmer wär es ja, wenn der tacho 53 km/h anzeigt.
fakt ist, dass sie eingetragen werden dürfen!
Zitat:
Original geschrieben von elsveno
...außerdem ist es ja so, dass bei 50 km/h tatsächlicher geschwindigkeit der tacho nur 47 km/h anzeigt. schlimmer wär es ja, wenn der tacho 53 km/h anzeigt.
fakt ist, dass sie eingetragen werden dürfen!
Der Tacho MUSS mehr anzeigen, als die tatsächliche Geschwindigkeit ist!
Chris
Richtig!
Der tacho darf nie weniger anzeigen.
Zitat:
Original geschrieben von elsveno
vorne steht das profil der reifen nur ganz vorne richtung stoßstange ein kleines bischen raus,
und wenn dies wirklich so ist, dann ist
a) deine eintragung hinfällig oder
b) musst du federwegsbegrenzer drin haben.
denn das voll eingefederte rad verschwindet teilweise oben im radkasten.
wenn dein reifen also schon über die kotflügelkante raussteht, muss dies zwangsläufig - unter regulären umständen - beim einfedern schleifen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Richtig!
Der tacho darf nie weniger anzeigen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
und wenn dies wirklich so ist, dann istZitat:
Original geschrieben von elsveno
vorne steht das profil der reifen nur ganz vorne richtung stoßstange ein kleines bischen raus,
a) deine eintragung hinfällig oder
b) musst du federwegsbegrenzer drin haben.denn das voll eingefederte rad verschwindet teilweise oben im radkasten.
wenn dein reifen also schon über die kotflügelkante raussteht, muss dies zwangsläufig - unter regulären umständen - beim einfedern schleifen.
sorry habs verwechselt, natürlich zeigt der tacho mehr an als ich tatsächlich fahre!
nochmal zu den reifen:
die mitte vom kotflügel aus der vogelperspektive deckt das profil auch vollends ab. nur wird der kotflügel vorne schmäler, weil er da an die stoßstange anschließt, deswegen ist ganz vorne das profil nicht ganz abgedeckt, das bekommt man aber auch nicht anders hin, sonst müsste man die stoßstange verbreitern haha. außerdem handelt es sich hier um max. ein halben cm² fläche, die laut tüver absolut keine gefahr darstellt.
und nochwas: selbst wenn das ganze profil drüber stehen würde, was nicht erlaubt ist, müsste am kotflügel nicht unbedingt was schleifen wenn der kotflügel die gleiche steigung wie der reifen hat, wobei wir wieder beim thema "richtiger reifenquerschnitt" wären...
und wie gesagt, bei mir sind volleingefedert das mindestmaß von 5mm zwischen reifen und blech gegeben.
und federwegsbegrenzer hab ich keine, nur vorne 60 tief und hinten 30 plus 22er swp.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Richtig!
Der tacho darf nie weniger anzeigen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
und wenn dies wirklich so ist, dann istZitat:
Original geschrieben von elsveno
vorne steht das profil der reifen nur ganz vorne richtung stoßstange ein kleines bischen raus,
a) deine eintragung hinfällig oder
b) musst du federwegsbegrenzer drin haben.denn das voll eingefederte rad verschwindet teilweise oben im radkasten.
wenn dein reifen also schon über die kotflügelkante raussteht, muss dies zwangsläufig - unter regulären umständen - beim einfedern schleifen.
übrigens red ich hier vom profil, also der lauffläche vom reifen, die reifenflanke, also die steigung, also der reifenquerschnitt darf und steht bei mir über den kotflügel hinaus. nur die lauffläche muss abgedeckt sein. wie gesagt, da schleift nix wenn der kotflügel die richtige form hat.. vorne ist diese form relative gut gegeben, hinten eher weniger.
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