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7 km/h zu schnell

Themenstarteram 26. Januar 2008 um 7:54

Guten Morgen,

bevor Beschwerden kommen, die Suchfunktion hat nichts gebracht.

Habe gestern einen Brief aus Berlin bekommen, ich wäre 7 km / h zu schnell gewesen und müsse nun 15,- Euro zahlen.

Es geht mir nicht um die 15,- Euro aber ich bin nicht sicher, ist das korrekt oder nicht, 7 km / h halte ich eher für zu wenig für ein Bußgeld, wer weiß was genaueres?

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2010 um 0:04

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Scheiss Beiträge von dir hier, immer und immer wieder. In jedem Thread hier.

Meinst Du damit, daß Du mal wieder nicht darauf verzichten konntes, dem TE Deinen erhoben Zeigefinger zu präsentieren? Weder ihn, noch sonst jemanden interessiert Deine moralische Überheblichkeit - also laß das doch künftig einfach sein.

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59 Antworten
am 27. Januar 2008 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Ich kenn auch jemanden, der hat nen Mahnbescheid vom Finanzamt über 50 Cent (nicht €!) bekommen. Ja, so ist das in good old Germany...

Das machen die nicht wegen den 50ct, sondern um die Buchführung gerade zu biegen!

am 27. Januar 2008 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von neo49

.....

Die Laser werden von Spezialisten in der Lasertechnik hergestellt, die u.a. je nach dem für die Weltraumforschung oder die Industrie Laser entwickeln....

Also bitte, werde mal nicht albern.

JEDES Messgerät macht einen Fehler. Aus diesem Grunde lernt man schon im Physikunterricht der 10ten? Klasse Fehlerrechnung.

Sicherlich ist es möglich, den Fehler noch unter 3 km/h zu bringen, aber irgendwann stehen halt Aufwand und Nutzen nicht mehr im Verhältnis.

Im übrigen baut die Firma Söhnle auch Präzisionswaagen, daraus würdest du auch den Schluss ziehen, dass ich mit einer Personenwaage aus dem gleichen Haus mein Briefporto bestimmen kann?

Außerdem wird in zahlreichen Gerichtsverfahren nicht nur die Toleranz bezweifelt, sondern das Verfahren, die Qualifikation der Messenden und die Eichung der Messgeräte. Das da offensichtlich gepfuscht wird, verschweigst du aber. Außerdem halte ich Richter im Allgemeinen schon für halbwegs neutral. Ein Anwalt oder ein Gutachter können keine Fehler erfinden, nur finden.

Gerade beim Thema Laser, der ja anscheinend auf 1 mm/Jahr genau misst, gibt es viele Zweifel. Dass dabei keine Fotos gemacht werden, die eine spätere Auswertung zulassen, widerspricht meiner Auffassung von Objektivität.

 

p.s. Ich habe eine Teflonpfanne mit "Weltraumtechnologie", der Fisch haftet trotzdem dran.

p.p.s. Ich zweifel die Messung im konkreten Einzelfall nicht an.

Das sagt der ADAC dazu:

am 27. Januar 2008 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Außerdem wird in zahlreichen Gerichtsverfahren nicht nur die Toleranz bezweifelt, sondern das Verfahren, die Qualifikation der Messenden und die Eichung der Messgeräte. Das da offensichtlich gepfuscht wird, verschweigst du aber. Außerdem halte ich Richter im Allgemeinen schon für halbwegs neutral. Ein Anwalt oder ein Gutachter können keine Fehler erfinden, nur finden.

Gerade beim Thema Laser, der ja anscheinend auf 1 mm/Jahr genau misst, gibt es viele Zweifel. Dass dabei keine Fotos gemacht werden, die eine spätere Auswertung zulassen, widerspricht meiner Auffassung von Objektivität.

Wo wird da gepfuscht? Kapier ich nicht. Mit dem Laser könnte theoretisch ein 6 jähriger Umgehen und messen. Aufgrund sehr sehr sehr sehr vieler Gerichtsverfahren von schlauen Anwälten in der Vergangenheit, gerade in den 90ern, als das Lasermessverfahren in D verbreitet wurde, müssen sehr strenge Kontrollen, Tests und Verfahrensweisen eingehalten werden um auch den noch so kleinen Zweifel auszuschließen, den es in irgendeinem Urteil begründeterweise oder nicht mal gab. Trotzdem bin ich natürlich darauf angewiesen, dass der Messbeamte alles ordnungsgemäß macht und nicht "wild" durch die Gegend misst oder den falschen raus zieht. Kam ja alles schon vor denke ich.

Das mit dem Nachweis per Bild ist relativ. Was machst du wenn du angezeigt wirst, weil du nicht angegurtet warst oder telefonierst hast. Wird da nen Bild verlangt? Da bis du auch auf die Aussage der Beamten angewiesen.

Das mit den per Gutachtern nachgewiesenen Fehlern der Messgeräte ist zweierlei. Zum einen sind viele Fehler die vor Jahren mal vor Gericht nachgewiesen wurden, längst Hardware oder Softwaremäßig behoben worden, obwohl diese immer noch bei Verhandlungen oder in Lektüren zitiert werden, zum anderen waren es gewiefte Anwälte wie Herr Löhle, die auf Teufel komm raus Fehler nachweisen wollten und sich zu Gutachtern für Messungen spezialisiert haben. Herr Löhle hat auch nen Buch geschrieben namens "Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren" (Beck/Löhle), dass bei vielen Anwälten im Büro liegt und letzlich die Grundlage für viele Verfahren aber auch Internetforen war/ist, wo es um Fehlmessungen usw. geht. Herr Löhle war eine Zeit lang der Ansprechpartner für Gerichtsverfahren.

Nur das im Buch auch alte Fehler aufgeführt sind und Fehler drin sind (zumindest in der 1. Fassung, die bei vielen Anwälten noch rum steht), die nie nachgewiesen wurden und im Beispiel vom Gerät "Riegl LR90" sogar unwahr waren und (ich meine sogar nach Klage von der Fa. Riegl) in der neueren Fassung rausgestrichen werden mussten. Unter anderem wies Herr Löhle in einem Gutachten nach, dass man durch die Scheiben des zu messenden Fahrzeugs hindurch auf das nachfolgende messen würde, was zu fehlern und Abweichungen führe. Das wurde aber eindeutig von Riegl (für ihre Geräte) wiederlegt.

Eine weitere Fehlerquelle die Herr Löhle über Jahre versuchte durchzuboxen (immerhin bei sehr vielen Verfahren der neutrale Gutachter!!) war der sog. Stufeneffekt. Die Anwälte versuchten das vermutlich so energisch durchzuboxen, weil sich damit fast jede Messung anzweifeln ließe, weil es auf die Motorhaube eines Kfz ableiten ließ.

Damals wurde groß in der Zeitung geschrieben "Ein Haus kann laufen", als Herr Löhle angeblich nachwies, dass sich ein Haus mit xy Km/h (glaube 5 oder 7 Km/h) wegbewegt, wenn man an der unteren Dach- bzw. Ziegelfläche ansetzte und während der Messung den Laser schnell nach oben zur Dachspitze visierte. Also auf den Pkw bezogen: Wenn ich die Stoßstange anvisiere und während der Messung über die Steil nach hinten ragende Motrohaube "abrutsche" in Richtung Frontscheibe. Durch die Dach bzw. hier die Motorhaubenneigung würde sich die Geschwindigkeit verfälschen. Selbst der ADAC sagt: "In keinem der durchgeführten Versuche konnte die theoretisch mögliche Messwertverfälschung durch einen Stufeneffekt eindeutig in der Praxis nachgewiesen werden".

Soviel zum Spruch: Ein Anwalt kann keine Fehler erfinden, nur finden. Ein Anwalt wird alles tun, seinem Mandanten den Führerscheinentzug zu ersparen. Ich sage ja nicht das die Anwälte das erfinden und das die Lasermessung keinerlei keinerlei Fehlerquellen aufweist, gerade auch vom Bedienpersonal her, aber die Anwälte waren gerade in den Anfängen der Lasermessung in den 90ern sehr, sagen wir mal "einfallsreich" mit Begründungen aus der Mathamatik und der Theorie. Und: Ein Richter ist neutral aber wenn der Gutachter mit einem Stufeneffekt eine Abweichung von 5 Km/h begründet, dann wird der Richter sich vermutlich danach richten.

Meine Beiträge nicht falsch verstehen. Ich bin kein Freund von Geschwindigkeitsmessungen, aber ich finde die unzähligen Diskussionen über Fehlmessungen übertrieben.

am 7. Juli 2010 um 21:39

neo49: Argumentation und Icon passen irgendwie zusammen...

am 7. Juli 2010 um 22:19

scheiss Raser

am 7. Juli 2010 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von ein Leser

neo49: Argumentation und Icon passen irgendwie zusammen...

Haste irgendwie nichts anderes zu tun als bei MT im Keller 2 1/2 Jahre alte Beiträge rauszukramen?

am 7. Juli 2010 um 22:43

Also als ich zu schnell gefahren bin, haben die Messungen immer sehr gut meine Geschwindigkeitsüberschreitung wiedergegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

scheiss Raser

Scheiss Beiträge von dir hier, immer und immer wieder. In jedem Thread hier.

@ TE:

Warum regst du dich auf? Du warst zu schnell, fertig. Sei froh das wir nicht in den Niederlanden sind, die verstehen schon ab einem Km/H drüber keinen Spaß mehr. Aber sich noch fein drüber aufregen wenn der eigene Fehler bestraft wird, herrlich.

am 7. Juli 2010 um 23:29

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von ein Leser

neo49: Argumentation und Icon passen irgendwie zusammen...

Haste irgendwie nichts anderes zu tun als bei MT im Keller 2 1/2 Jahre alte Beiträge rauszukramen?

Auch das Thema ist immer noch aktuell; es gibt selbst nach 2 1/2 Jahren noch Geschwindigkeitskontrollen...

am 8. Juli 2010 um 0:04

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Scheiss Beiträge von dir hier, immer und immer wieder. In jedem Thread hier.

Meinst Du damit, daß Du mal wieder nicht darauf verzichten konntes, dem TE Deinen erhoben Zeigefinger zu präsentieren? Weder ihn, noch sonst jemanden interessiert Deine moralische Überheblichkeit - also laß das doch künftig einfach sein.

Ist das nach 2 Jahren nicht schon verjährt ? :confused::confused: - Duckundscnellwech- :D

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Scheiss Beiträge von dir hier, immer und immer wieder. In jedem Thread hier.

Meinst Du damit, daß Du mal wieder nicht darauf verzichten konntes, dem TE Deinen erhoben Zeigefinger zu präsentieren? Weder ihn, noch sonst jemanden interessiert Deine moralische Überheblichkeit - also laß das doch künftig einfach sein.

Ich? gehobener Zeigefinger? Ich bin einer der wenigen der hier nicht scheinheilig ist. Aber du hast meinen Beitrag offensichtlich sowieso nicht verstanden, pardon, wolltest ihn nicht verstehen.

am 5. Februar 2011 um 11:29

http://www.bussgeldkataloge.de/

Eine coole Seite, sehr vertrauenswürdig:

Ergebnis bei 50 km/h bei 50 erlaubt:

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 0 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 15 Euro kosten. …………………..

Ja nee is klar…………

am 5. Februar 2011 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von Leico

http://www.bussgeldkataloge.de/

Eine coole Seite, sehr vertrauenswürdig:

Ergebnis bei 50 km/h bei 50 erlaubt:

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 0 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 15 Euro kosten. …………………..

Ja nee is klar…………

aber du bist Dir schon sicher wo du das hingepostet hast.....

Leichenflederer!

gruß alex

jo :)

ausserdem heisst es da:

"Ich wurde geblitzt und war 0km/h zu schnell mit meinem Pkw unterwegs."

blitz und 0km/h zu schnell schliessen sich aus.

(eine fehlmessung mal ausgenommen, fuer die so ein bussgeldrechner auch nix kann)

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