7-Gang DSG hakt - Kulanz von VW arrogant abgelehnt
Mein Polo, 1,2 TSI, DSG, Erstzulassung 1/2012, 11.000 km gelaufen,
hatte Anfang d.J. plötzlich Probleme beim Anfahren (kein Einkuppeln, nach 5s lauter Knall und Start).
Laut Werkstatt durch ein kostenpflichtiges mehrfaches Softwareupdate behoben (wie lange?).
VW verweigert nach nur 25 Monaten eine Kulanzlösung! Meine Probleme:
- keinerlei technische Angaben zum wahren Problem meines DQ200
- keine Auskunft zur Art der (Software-) Reparatur (was wurde warum verstellt?)
- keine Zusage zur Dauerhaftigkeit dieser sog. "Lösung".
Ich bin von VW, der Service-Hotline und dem Umgang mit DSG-Problemen tief enttäuscht.
Der Kunde wird hier nur "veräppelt".
Also nie wieder VW mit 7-Gang DSG - Andere Marken haben solidere Technik
und dazu noch viele Jahre kostenlose Werksgarantie!
Beste Antwort im Thema
Na kommt schon, jetzt sind wir alle mal ehrlich:
Wer von uns hätte denn keinen Frust wenn 2 Monate nach Garantieende die Kiste eingeht und VW dann für ein Softwareupdate (!) 300 Euro (!!) abruft?
Ich verstehe da den Threadersteller schon, für mich wäre es dann auch der letzt VW.
Insofern finde ich das Verhalten von VW schon sehr ungeschickt. Wir reden hier über VW und nicht irgendeine Billigmarke.
86 Antworten
Das nicht alles rund bei VW lief wird hier auch sicher niemand leugnen. Sie haben sich in der Sache mit der Steuerkette nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Trotzdem hat auch VW gelernt und die TSI-Motoren immer weiter verbessert. Waren es Updates, Distanzscheiben, verbesserte Ketten usw. Trotzdem lebt ein Forum meist von Usern, die Probleme haben und sich auch mal Luft machen wollen. Es gibt sicher haufen TSI, die relativ problemlos ihre Dienste verrichten. Kann mich gut an einem Vertreter aus dem Golf6-Forum erinnern. Der hat auf seinen 1,2TSI Variant über 180tkm gebrannt. Es geht also auch anders. 😁. Ich selbst habe einen TSI der ersten Stunde und habe dadurch die Kinderkrankheiten mit erlebt. Nun macht er seine Sache gut und ich kann über den Motor bisher keine negativen Dinge mehr sagen. (hoffe es bleibt so 😉)
Und dein Vergleich zum Logan ist nicht ganz fair, dann müsstest du den 1,4MPI dagegen antreten lassen. Der hat auch robuste Technik unter der Haube und läuft dir ohne Mucken über 100tkm. Die TSI sind eben filigran und müssten dann eher mit den Tce-Motoren verglichen werden.
mfg Wiesel
Zitat:
Original geschrieben von pk79
Bei der Inspektion (es handelt sich um ein 2-jähriges Fahrzeug mit 11 tkm), wird Motor-Öl gewechselt, sonst nichts. Dafür brauchts keinen hochspezialisierten VW-Service, das kann jede Hinterhofwerkstatt.
Inwiefern hätte jetzt ein Service in den heiligen VW-Hallen die Getriebeprobleme abwenden können?
Diese Aussage an sich ist schon Quatsch !!
Denn auch, wenn NUR ein Ölservice fällig wäre, umfasst ein Ölservice weitere Prüfarbeiten entsprechend Herstellervorgabe.
Wenn das Fahrzeug zur Wartung bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers erscheint, werden ggf. offene Aktionen abgeglichen und ggf. erledigt.
Das hat dann durchaus einen Einfluß; sogar bezüglich Garantie !
Natürlich hat auch JEDE Hinterhofwerktstatt, sofern man dort die Kosten dafür aufbringt, die Möglichkeit, selbiges umfänglich anzubieten.
Ob dann die freie Hinterhofwerkstatt noch Kunden haben wird, dürfte fraglich sein, da dann der so tolle Kostenvorteil dahin ist.
PS:
Wartung in freier Werkstatt durchgeführt, offene Aktionen nicht erkannt / durchgeführt = Wartung nicht nach Herstellervorgabe.
Und schon kann sowas garantierelevant sein.
Interessant wird`s dann bei Fahrzeugen, die bereits den "DSP" haben.
Hier können die tatsächlich anfallenden Serviceumfänge nur noch online abgeglichen, erstellt und erfasst werden.
Somit wird dann für den Kunden auch ersichtlich, ob eine Werkstatt tatsächlich nach Herstellervorgabe arbeitet / arbeiten kann oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von pk79
Bei der Inspektion (es handelt sich um ein 2-jähriges Fahrzeug mit 11 tkm), wird Motor-Öl gewechselt,
Das ist nicht richtig.
http://gks-rechtsanwaelte.de/.../Zitat:
Original geschrieben von hurz100
PS:
Wartung in freier Werkstatt durchgeführt, offene Aktionen nicht erkannt / durchgeführt = Wartung nicht nach Herstellervorgabe.
Und schon kann sowas garantierelevant sein.
"Das Urteil macht deutlich: Geben Verkäufer also über die gesetzliche Gewährleistung zusätzlich noch eine Garantie für das Fahrzeug, so dürfen sie dem Kunden keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Werden die Arbeiten dort fachgerecht durchgeführt und ist der spätere Schaden nicht auf diese Arbeiten zurückzuführen, so bleiben dem Kunden die Garantieansprüche erhalten."
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Zitat:
Original geschrieben von jauva
http://gks-rechtsanwaelte.de/.../Zitat:
Original geschrieben von hurz100
PS:
Wartung in freier Werkstatt durchgeführt, offene Aktionen nicht erkannt / durchgeführt = Wartung nicht nach Herstellervorgabe.
Und schon kann sowas garantierelevant sein."Das Urteil macht deutlich: Geben Verkäufer also über die gesetzliche Gewährleistung zusätzlich noch eine Garantie für das Fahrzeug, so dürfen sie dem Kunden keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Werden die Arbeiten dort fachgerecht durchgeführt und ist der spätere Schaden nicht auf diese Arbeiten zurückzuführen, so bleiben dem Kunden die Garantieansprüche erhalten."
"Geben Verkäufer..." nicht gleich gekaufter Garantie des Kunden über einen 3.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
"Geben Verkäufer..." nicht gleich gekaufter Garantie des Kunden über einen 3.Zitat:
Original geschrieben von jauva
http://gks-rechtsanwaelte.de/.../"Das Urteil macht deutlich: Geben Verkäufer also über die gesetzliche Gewährleistung zusätzlich noch eine Garantie für das Fahrzeug, so dürfen sie dem Kunden keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Werden die Arbeiten dort fachgerecht durchgeführt und ist der spätere Schaden nicht auf diese Arbeiten zurückzuführen, so bleiben dem Kunden die Garantieansprüche erhalten."
??
Weder bei der Neuwagengarantie noch bei der Anschlussgarantie ist der Verkäufer der eigentliche Garantiegeber. In rechtlichen Sachen, wäre ich da vorsichtig.
http://www.auto.de/.../...-Werkstattwahl-fuer-Garantie-bei-GebrauchtenZitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Weder bei der Neuwagengarantie noch bei der Anschlussgarantie ist der Verkäufer der eigentliche Garantiegeber. In rechtlichen Sachen, wäre ich da vorsichtig.
"Demnach dürfen die Garantieleistungen nicht einmal davon abhängen, dass überhaupt eine Wartung erfolgte. Selbst wenn ein Gebrauchtwagenkäufer mit abgeschlossener Police auf eine Wartung verzichtet hat, muss feststehen, dass das auch die Ursache für den Garantiefall war, damit die Versicherung die Zahlung verweigern darf."
Zitat:
Original geschrieben von jauva
http://www.auto.de/.../...-Werkstattwahl-fuer-Garantie-bei-GebrauchtenZitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Weder bei der Neuwagengarantie noch bei der Anschlussgarantie ist der Verkäufer der eigentliche Garantiegeber. In rechtlichen Sachen, wäre ich da vorsichtig."Demnach dürfen die Garantieleistungen nicht einmal davon abhängen, dass überhaupt eine Wartung erfolgte. Selbst wenn ein Gebrauchtwagenkäufer mit abgeschlossener Police auf eine Wartung verzichtet hat, muss feststehen, dass das auch die Ursache für den Garantiefall war, damit die Versicherung die Zahlung verweigern darf."
Und wer hat diesen Nachweis zu erbringen?
Im Zweifel ist das alles doch einige Rennerei und weiteres Kostenrisiko.
Zitat:
Und wer hat diesen Nachweis zu erbringen?
Im Zweifel ist das alles doch einige Rennerei und weiteres Kostenrisiko.
Je nach strittigen Einzelfall wird ein Sachverständigen-Gutachten nötig sein.
rum geht es doch hier gar nicht. Der TE ha keine Gewährleistung mehr und bekommt einfach keine Kulanz weil er zu VW auch nicht kulant war.
@jauva
In den velinkten Fällen geht es um eine zusätzlich käuflich erworbene Gebrauchtwagengarantie.
Es wird dort ebenfalls darauf hingewiesen, das die Durchführung der Wartung fachgerecht erfolgte.
Eine solche käuflich erworbene Zusatzversicherung liegt hier im beschriebenen Fall nicht vor.
Hier wird eine Kostenbeteiligung des Herstellers NACH Ende der Herstellergarantie OHNE Zusatzversicherung auf Kulanzbasis erwartet.
Ist eine freie Werkstatt überhaupt in der Lage, nach Herstellervorgabe zu arbeiten, wenn diese NICHT auf die entsprechenden Herstellerunterlagen zugreift ?
Beachte: Auch freie Werkstätten haben von den Herstellern die Möglichkeit eingeräumt bekommen, wie die Vertragswerkstätten auch, kostenpflichtig die Herstellerunterlagen nutzen zu können.
Nur wird das von freien Werkstätten halt oftmals nicht getan, die Vertragswerkstätten müssen es hingegen tun. Wenn freie Werkstätten das täten, wäre der oftmals so gelobte Kostenvorteil der freien Werkstätten nur noch marginal.
Ist eine Wartung dann noch fachgerecht, wenn ggf. Aktionen nicht erkannt werden / durchgeführt werden ?
Beachte: Aktionen können dazu dienen, möglichen Schäden vorzubeugen.
Zitat:
Original geschrieben von pk79
Naja, das sehe ich etwas anders. VW bringt ein mangelhaftes Getriebe auf den Markt und lässt seine Kunden dafür bezahlen.
Mündige Kunden werden aber sicherlich daraus lernen und ihre Schlüsse ziehen. Also zu Herstellern abwandern die zuverlässige Technik und/oder längere Garantien anbieten.
In diesen Garantie (wiederum freiwillige Leistung, KEINE GEWÄHRLEISTUNG) -Bedingungen mal bitte nachlesen, was dort alles an Vorgaben drin steht. Da sollte dann bitte auch der Service in einer Kia / Opel / Mercedes / Renault Werkstatt erledigt werden. Also nicht einfach alles glauben, was in der Werbung so raus kommt 😉
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
@jauvaIn den velinkten Fällen geht es um eine zusätzlich käuflich erworbene Gebrauchtwagengarantie.
Es wird dort ebenfalls darauf hingewiesen, das die Durchführung der Wartung fachgerecht erfolgte.
Oben:
"Wartung in
freier Werkstattdurchgeführt, ...Und schon kann sowas
garantierelevantsein."
M. E. hätte es besser kulanzrelevant geheißen.
300 € für ein Software-Bugfix? Würde wohl hier mal anfragen...
Zitat:
Original geschrieben von jauva
Oben:Zitat:
Original geschrieben von hurz100
@jauvaIn den velinkten Fällen geht es um eine zusätzlich käuflich erworbene Gebrauchtwagengarantie.
Es wird dort ebenfalls darauf hingewiesen, das die Durchführung der Wartung fachgerecht erfolgte.
"Wartung in freier Werkstatt durchgeführt, ...Und schon kann sowas garantierelevant sein."M. E. hätte es besser kulanzrelevant geheißen.
300 € für ein Software-Bugfix? Würde wohl hier mal anfragen...
Wenn Du die restlichen Beiträge gelesen hättest und die Fragen verstanden und beantwortet hättest, wäre Dir aufgefallen, dass nicht nur kulanzrelevant.
Das eine Wartung außerhalb des Werkstattnetzes / Reparatur des Herstellers IMMER kulanzrelevant ist, müsste sich inzwischen eigentlich rumgesprochen haben.
Nebenbei bemerkt:
Der TE hat bis dato NICHT angegeben, ob die 300,- Euro incl. Fehlersuche sind oder NICHT bzw. was tatsächlich alles mit dem genannten Betrag abgegolten wird.
Um überhaupt feststellen zu können, ob ein Softwareupdate möglicherweise die vorliegende Beanstandung beheben kann, sind i.A. vor einem solchen Update diverse Dinge zu prüfen; damit entsteht dort bereits mindestens ein gewisser Zeitaufwand, den man dann auch logischerweise berechnen muss.
Niemand bindet sich dabei auch noch Zeiten ans Bein.