6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?
Hallo Community und Rechtsexperten!
Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)
Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.
Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...
Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)
Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."
Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???
Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?
Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Danke und Gruß Lukas
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Einzelne Inhalte in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt
Moorteufelchen
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:
Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.
Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!
Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.
Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...
243 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2018 um 15:54:09 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. Dezember 2018 um 15:24:02 Uhr:
daran sieht man aber klar, dass nur das geld der grund ist. der fahrer interessiert nicht. nur das geld.
der Fahrer zahlt doch das Geld (in den meisten Fällen). Nur dass er der BG-Stelle nicht namentlich bekannt wird.
Stimmt. Aber der "verkehrserzieherische" Effekt ist weg. Und woher ist Dir bekannt, dass meistens der Fahrer zahlt? Meistens zahlt einfach die Firma, weil es am Einfachsten ist.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:06:48 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2018 um 15:54:09 Uhr:
der Fahrer zahlt doch das Geld (in den meisten Fällen). Nur dass er der BG-Stelle nicht namentlich bekannt wird.Stimmt. Aber der "verkehrserzieherische" Effekt ist weg. Und woher ist Dir bekannt, dass meistens der Fahrer zahlt? Meistens zahlt einfach die Firma, weil es am Einfachsten ist.
peso
Also ich hatte bisher zweimal einen Firmenwagen und bei beiden Firmen mussten immer die Fahrer selbst die Knöllchen u.ä. zahlen (egal wie hoch). Alles was kam, wurde eingescannt und an den MA gemailt mit der Aufforderung der unverzüglichen Erledigung.
Scheint also nicht so klar zu sein, wer meistens zahlt, sondern doch eher sehr unterschiedlich.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 3. Dezember 2018 um 14:33:30 Uhr:
Wo sind denn die scheinheiligen Entrüster? Habe hier nichts in der Hinsicht gelesen.
Ersetze Entrüster durch Oberlehrer, dann passt's (
entfernt Moorteufelchen MT-Moderation
). 😁
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:10:30 Uhr:
Also ich hatte bisher zweimal einen Firmenwagen und bei beiden Firmen mussten immer die Fahrer selbst die Knöllchen u.ä. zahlen (egal wie hoch).
das ist auch die übliche Praxis in allen Unternehmen, in denen die Dienstwagenfahrer selber entscheiden, ob sie Verkehrsvorschriften verletzen. Wenn es der Chef anordnet, mag es anders sein.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:06:48 Uhr:
Meistens zahlt einfach die Firma, weil es am Einfachsten ist.
das ist überhaupt nicht einfach, denn als Kosten verbuchen kann eine Firma so etwas nicht, Schwarzgeld hat nicht jede Firma und aus der eigenen Tasche wird es der Chef bestimmt nicht zahlen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 3. Dezember 2018 um 16:49:04 Uhr:
Er fuhr doch 36 km/h...
.... nein, das steht so nur in dem Schreiben bzw. Anhörungsbogen. Wenn aber der Toleranzabzug schon berücksichtigt wurde (was niemand weiß), wäre er 39 km/h gefahren.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:26:01 Uhr:
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 3. Dezember 2018 um 16:49:04 Uhr:
Er fuhr doch 36 km/h...
.... nein, das steht so nur in dem Schreiben bzw. Anhörungsbogen. Wenn aber der Toleranzabzug schon berücksichtigt wurde (was niemand weiß), wäre er 39 km/h gefahren.
Einigen wir uns auf > 35 km/h ;-)
Die Schreiber hier sollten aber bitte auf die Nettiquette achten.
Nicht nur aber auch weil ich mitlese
Moorteufelchen
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:27:09 Uhr:
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:26:01 Uhr:
.... nein, das steht so nur in dem Schreiben bzw. Anhörungsbogen. Wenn aber der Toleranzabzug schon berücksichtigt wurde (was niemand weiß), wäre er 39 km/h gefahren.Einigen wir uns auf > 35 km/h ;-)
Jetzt kommen wir langsam naher ....
Wollen wir 39 tippen?
Zitat:
@spreetourer schrieb am 03. Dez. 2018 um 09:36:41 Uhr:
Falsch! Unter 100 km/h müssen 3 km/h abgezogen werden, und über 100 km/h müssen 3 % abgezogen werden. Und im Bescheid muss der errechnete Toleranzabzug in km/h genannt werden.@Schubbie schrieb am 3. Dezember 2018 um 09:27:40 Uhr:
Die Toleranzen geben die Gerätehersteller an und können unterschiedlich sein.Woher weißt du das? Ich denke eher, dass die og Toleranzabzüge herstellerunabhängig sind und auf einer gesetzlichen Vorgabe oder Verwaltungsvorschrift beruhen. Denn in den letzten 20 Jahren haben sich die Gerät ja geändert, und es sind auch neue hinzugekommen. Doch im Bescheid werden ebenfalls seit vielen Jahren immer die gleichen Toleranzen genannt, egal ob alter Starenkasten, hochmoderne Blitzersäule, mobile Geräte oder Handlaser usw.
Siehe Seite 9 der PTB-Zulassung:
https://www.leivtec.de/de/produkte/leivtec-xv3.php
Krass, seit meinem letzten Login 45 Beiträge, in denen nichts neues steht. Ihr habt es echt drauf.
Ja, genau, da steht 3% bzw. 3 km/h unter Betriebsbedingungen. Also genau das, was ich geschrieben hatte. Bring doch mal ein Beispiel, wo die Werte kleiner sind.
Mit dir schreibe ich doch gar nicht, bzw. bin nicht auf deinen Beitrag eingegangen. Es gibt sicherlich Geräte, bei denen die Toleranzen abweichend sind, da auch noch ältere Geräte im Einsatz sein werden. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an jetzt alle Zulassungen durchzugehen. Ich diente lediglich mit der Info, wo die Werte schriftlich niedergeschrieben sind.
Ich habe beim Aufräumen eine Knolle aus Basel gefunden. Da habe ich für 6 km/h 50€ bezahlen sollen. Im Anhörungsbogen wurden 5 km/h als Toleranz abgezogen.
peso
Raser - Frankreich ist übrigens genauso teuer, hab ich im Sommer auf der Rückfahrt gleich zwei Fotos machen lassen.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:26:01 Uhr:
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 3. Dezember 2018 um 16:49:04 Uhr:
Er fuhr doch 36 km/h...
.... nein, das steht so nur in dem Schreiben bzw. Anhörungsbogen. Wenn aber der Toleranzabzug schon berücksichtigt wurde (was niemand weiß), wäre er 39 km/h gefahren.
Nö, immer noch falsch. Es wären 39km/h GEMESSEN worden. Es ist eine MESStoleranz, kein Freischuss.
Der TE selbst sagt, dass er nach GPS 35 fuhr und nach Tacho 37.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 3. Dezember 2018 um 18:53:33 Uhr:
Ich diente lediglich mit der Info, wo die Werte schriftlich niedergeschrieben sind.
Danke für die Info. Interessant ist dabei aber lediglich der Fakt, dass die vom Hersteller genannten Werte der gesetzlichen Eichordnung entsprechen müssen:
Zitat:
Die Anforderung der PTB an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte ergeben sich aus der Anlage 18 Abschnitt 11 der Eichordnung und aus den PTB-Anforderungen 18.11 „Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte“. Die zentrale Anforderung aus der Eichordnung besteht darin, dass der Messwert eines geeichten Gerätes die zulässigen Fehlergrenzen von ±3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und ±3% bei Geschwindigkeiten oberhalb von 100 km/h nicht überschreiten darf. Quelle
Da aber alle in Betrieb befindlichen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte sämtlicher Hersteller bei der PTB-Zulassung auch auf Einhaltung der Eichordnung geprüft wurden, gelten die o.g. Fehlergrenzen bzw. Toleranzen selbstverständlich für alle geeichten Geräte gleichermaßen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 3. Dezember 2018 um 09:27:40 Uhr:
Die Toleranzen geben die Gerätehersteller an und können unterschiedlich sein.
Herstellerspezifische bzw. individuellen Fehlergrenzen/Toleranzen der verschiedenen Geräte spielen also überhaupt keine Rolle, solange diese innerhalb der zulässigen Werte gem. Eichordnung liegen, und das sind eben genau die hier nun mehrfach genannten 3 km/h oder 3 % (bei Videonachfahrten 3=5).