6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?
Hallo Community und Rechtsexperten!
Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)
Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.
Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...
Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)
Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."
Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???
Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?
Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Danke und Gruß Lukas
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Moorteufelchen
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:
Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.
Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!
Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.
Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...
243 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:52:04 Uhr:
Interessante Vorgehensweise. Anrufen und fragen, wie schnell man selbst geblitzt wurde.
Erinnert mich an die eine Szene aus Manta, der Film. "Boar ey, kann ich dat schriftlich haben?" 😁
Zitat:
@Bierloch schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:57:45 Uhr:
...Eig. wollte ich hier keinen großen aufriss machen...
Hast du ja auch nicht!
Den "großen Aufriss" haben die Oberlehrer begonnen. Es hätte ja genügt - falls es einer genau weiß - die Frage zu beantworten. Nur mussten manche den Moralapostel raushängen, ohne auf die Frage einzugehen.
Aber lass uns wissen wenn du das Foto hast was gemessen wurde und ob die 3km/h "berücksichtigt" wurden.
Nochmal: mich interessiert's.
(Und bevor jetzt jemand kommt: nein, ich habe 0 Punkte in Flensburg. Und auch kein "hängendes" Verfahren.)
Schade, wären sonst die nächsten 8 Seiten.
Zitat:
@Bierloch schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:57:45 Uhr:
Eig. wollte ich hier keinen großen aufriss machen...
Nee, du nicht, sondern die scheinheiligen Entrüster, die hier nie zugeben würden, dass sie auch schon mal 6 km/h (oder mehr) zu schnell unterwegs waren!
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Wo sind denn die scheinheiligen Entrüster? Habe hier nichts in der Hinsicht gelesen.
Zitat:
@Bierloch schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:51:20 Uhr:
Habe mal dort angerufen. Die Dame konnte mir nicht sagen ob die 3km/h abgezogen werden oder nicht.
Aber dafür bekomme ich jetzt kostenfrei noch mein Foto via Post nach Hause. Dort steht dann alles drauf...PS.: Noch einmal: Das Geld ist schon längst überwiesen. Und ich weiß das ich zu schnell Unterwegs war 😮
Von den netten Brandenburgern bekam ich auf dem Zahlschein einen Link wo ich mir die Bilder anschauen, downloaden konnte. Sehr exklusiv. 😁
Beim Falschparken hatte ich letztens einen QR Code mit URL zur Zahlseite. Und sogar PayPal wurde unterstützt.
Toll, was es mittlerweile alles gibt 😁.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. Dezember 2018 um 13:35:20 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:57:45 Uhr:
Eig. wollte ich hier keinen großen aufriss machen...
Nee, du nicht, sondern die scheinheiligen Entrüster, die hier nie zugeben würden, dass sie auch schon mal 6 km/h (oder mehr) zu schnell unterwegs waren!
Vergiss bitte nicht die wackeren Kämpfer, die hinter jedem Knöllchen finstere Absichten des Staates vermuten. 😉
Grüße vom Ostelch
Würde es eigentlich etwas ändern, wenn man die strittige Toleranz abziehen würde ? Weil, rechnerisch kämen ja immer noch knapp über 30 raus.
Und jetzt sage keiner, dass es dafür keinen Bescheid gibt. Ich hab selber schon ein Verwarnungsgeld für 33 km/h( Toleranz schon abgezogen) bekommen. Vermutlich war wiedermal eine schlimme Ebbe in der Stadtkasse.
Bei so geringen Beträgen lohnt sich kein Einspruch. Warum auch ? Man weiss, dass man leicht drüber war. Rein rechtlich also alles im Lot.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:53:44 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:33:17 Uhr:
Nein, so ist das hier eher nicht üblich. Ein Verwanrgeldangebot in Verbindung mit einer Betroffenenanhörung ist üblich. Aber nicht die Kombination Verwarngeldangebot mit der Zeugenanhörung.
es mag ja bei Dir anders sein. Als Dienstwagenfahrer bekommt man immer nur Zeugenfragebögen, wenn es mal geblitzt hat. Einen Betroffenen gibt es zu der Zeit noch gar nicht. Und diese Fragebögen waren bei mir bisher in 100% aller Fälle mit einer Zahlungsmöglichkeit verbunden.Ist doch auch für die Bußgeldstellen viel einfacher, weil es sehr viele Fahrzeuge gibt, die auf Firmen zugelassen sind. Es wäre kein vereinfachtes Verfahren mehr, wenn immer erst ein Fahrer ermittelt werden müsste.
daran sieht man aber klar, dass nur das geld der grund ist. der fahrer interessiert nicht. nur das geld.
peso
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 3. Dezember 2018 um 15:16:40 Uhr:
Würde es eigentlich etwas ändern, wenn man die strittige Toleranz abziehen würde ? Weil, rechnerisch kämen ja immer noch knapp über 30 raus.
Nein. Wäre gehuppt wie gesprungen. Der TE wollte es nur mal so wissen. Er konnte ja nicht ahnen, was er mit der Frage lostritt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. Dezember 2018 um 15:24:02 Uhr:
daran sieht man aber klar, dass nur das geld der grund ist. der fahrer interessiert nicht. nur das geld.
der Fahrer zahlt doch das Geld (in den meisten Fällen). Nur dass er der BG-Stelle nicht namentlich bekannt wird.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 3. Dezember 2018 um 15:16:40 Uhr:
Würde es eigentlich etwas ändern, wenn man die strittige Toleranz abziehen würde ? Weil, rechnerisch kämen ja immer noch knapp über 30 raus.
Lies mal bitte den Eingangspost! Dem TE geht/ging es gar nicht um die Toleranz an sich, deshalb ist die auch nicht strittig und er hat sofort gezahlt ohne zu jammern. Er wollte lediglich wissen, ob der Toleranzabzug berücksichtigt wurde (steht so auch sogar im Thementitel) und vlt hätte mitgeteilt werden müssen.
Doch das wurde von einigen Foristen hier inzwischen längst geklärt mit dem Argument, dass das Schreiben ja (noch) kein BG-Bescheid gewesen wäre, und das klingt recht plausibel (auch wenn die behördliche Zusammenlegung von Anhörungsbogen und Verwarnangebot durch Beilegung des 15 €-Zahlscheins mE ziemlicher Nonsens ist).
Was mich aber dennoch wundert ist, dass schon bei 30 kmh geblitzt wurde. Hier in der Stadt wird in 30er Zonen erst ab 35 kmh überhaupt erst ausgelöst.
Er fuhr doch 36 km/h...