6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?
Hallo Community und Rechtsexperten!
Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)
Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.
Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...
Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)
Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."
Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???
Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?
Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Danke und Gruß Lukas
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Moorteufelchen
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:
Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.
Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!
Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.
Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...
243 Antworten
Wegen der Tachoabweichung mag ich halt gerne mal den Blick auf die GPS-Geschwindigkeit, aber nun ja, jeder wie er mag.
PS.: Der Tipp mit dem Drehzahlmesser dürfte wohl nur bei nem Handschalter brauchbar sein. Ich hatte bislang drei Automatikfahrzeuge ohne Ganganzeige. Der jetzige Wagen mit DKG hat eine, doch auf den DZM gucke ich so gut wie nie, da ich wegen wegen der Automatik keine Schaltpunkte beachten muss.
Alle bekannten Gesetze beruhen auf einer Geschwindigkeit, die auf dem Tacho sbgelesen werden kann.
Es gibt keine GPS Geschwindigkeit. Nirgens.
Bei 30er Zonen kann man generell auch einfach mal gerne 30 (nach Tacho) fahren. Gerade 30er Zonen sind i.d.R. aus gutem Grund. Ist was anderes, ob man bei 50 oder 70 drüber fährt...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 8. Dezember 2018 um 18:06:44 Uhr:
Alle bekannten Gesetze beruhen auf einer Geschwindigkeit, die auf dem Tacho sbgelesen werden kann.
Es gibt keine GPS Geschwindigkeit. Nirgens.
Dann zeig mir mal die Stelle in der StVO oder StVZO, dass Geschwindigkeit von einem Tacho abgelesen werden muss. Da wird die zulässige Geschwindigkeit angegeben, ob du die einhältst, weil du auf den Tacho schaust oder auf die GPS-Anzeige eines Navis oder Smartphones oder weil deine Frau sagt, du sollst nicht so schnell fahren, interessiert dann niemanden mehr.
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Ich kenne jetzt den §57 StVzo
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
oder
http://www.rechtslexikon.net/d/tachometer/tachometer.htm
Der ist eindeutig!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 8. Dezember 2018 um 18:06:44 Uhr:
Alle bekannten Gesetze beruhen auf einer Geschwindigkeit, die auf dem Tacho sbgelesen werden kann.
Es gibt keine GPS Geschwindigkeit. Nirgens.
Natürlich gibt es im physikalischen Sinne keine GPS-Geschwindigkeit, doch der normale Autofahrer weiß, was damit gemeint ist. Und über deine pseudowissenschaftlichen hanebüchenen Thesen zur Geschwindigkeit lacht sich Albert Einstein gerade tot auf Wolke sieben.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 8. Dezember 2018 um 19:10:43 Uhr:
Ich kenne jetzt den §57 StVzohttps://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Und warum verlinkst du dann §10?
§57 ist aber in der Tat eindeutig. Da steht drin, dass ein Fahrzeug mit einem Gerät zur Geschwindigkeitsmessung ausgerüstet sein muss.
Es steht allerdings nicht drin, wie dieses Gerät technisch funktionieren muss. Es steht auch nichts drin, was der Aussage von PeterBH widersprechen würden. Wie du die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhältst ist dem Gesetzgeber völlig egal - Hauptsache du tust es.
Eine Frage ist dir schon häufiger gestellt worden: Liest du eigentlich die Texte, die du hier verlinkst?
Mit dem Lesen ist es nicht getan.
Es ist doch aber eigentlich auch schon wieder alles ausdiskutiert?
Ihr könnt sicher sein, ich lese ALLES.
Und ich verstehe das auch.
Ich verstehe auch, was mit Tachometer gemeint ist, und was nicht.
Einen Tachometer hat absolut jeder im Auto.
Nicht umsonst will meine Tastatur immer Durch die Moderation Gelöscht Moorteufelchen" schreiben und ich muss es manuell korrigieren 😁.