6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?
Hallo Community und Rechtsexperten!
Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)
Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.
Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...
Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)
Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."
Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???
Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?
Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Danke und Gruß Lukas
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Moorteufelchen
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:
Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.
Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!
Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.
Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...
243 Antworten
Lies den Beitrag von bimota, dann weisst dus.
Sind halt 4 und nicht 3km/h Differenz. Das hat ja nun nichts, oder nicht nur, mit der Meßtoleranz zu tun. Er hat eine nicht geeichte Geschwindigkeitsregelanlage verwendet, welche eventuell eine Toleranz hat, bis sie selbstständig bremst, wenn es bergab geht, sofern diese bremst.
Ich finde, dass das Thema wunderbar zeigt, wieso es schlicht einfacher ist nach Tacho zu fahren und sich nicht auf irgendwelche GPS-Angaben zu verlassen.
Das sowieso und auch bei dem Einsatz einer GRA muss man diese immer wieder per Tacho kontrollieren, vor allem, wenn es bergab geht, wo Blitzer ja bevorzugt stehen.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:40:16 Uhr:
Das sowieso und auch bei dem Einsatz einer GRA muss man diese immer wieder per Tacho kontrollieren, vor allem, wenn es bergab geht, wo Blitzer ja bevorzugt stehen.
Wie, du hast keine mit Bremsfunktion? 😁
Alle meine Fahrzeuge haben eine mit Bremsfunktion, das ist ja nun nichts besonderes mehr...
Aber es gibt welche ohne und die bremsen nicht ab, sobald 1 km/h mehr auf dem Tacho steht, da muss es etwas mehr zu schnell sein.
Zitat:
@FWebe schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:22:26 Uhr:
Ich finde, dass das Thema wunderbar zeigt, wieso es schlicht einfacher ist nach Tacho zu fahren und sich nicht auf irgendwelche GPS-Angaben zu verlassen.
Blöd nur, dass manche analogen Zeigertachos eine grobe Skala/Einteilung haben und der genaue Tempowert schlecht ablesbar ist. Zudem wird die Tachoabweichung in Abhängigkeit vom Reifenverschleiß (abnehmende Profiltiefe) immer größer. GPS ist viel exakter und hat eine bessere Ablesbarkeit (Ziffern statt Zeiger).
Als ich noch ein externes Scheibennavi hatte, habe ich meine GRA auch lieber nach GPS eingestellt als nach Tacho. Aber mein jetzige Festeinbau-Navi hat leider keine GPS-Anzeige im Hauptfenster, weshalb ich die GRA auf zHG + 5 km/h einstelle. Diese 5 km/h ergeben sich aus dem bei Geschwindigkeitsmessungen vorgeschriebenen Toleranzabzug von 3 km/h zuzüglich der von mir beobachteten Tachoabweichung von 2 km/h gegenüber GPS. Mit dieser GRA-Einstellung (5 km/h über TL) bin ich schon mehrfach an scharfen VÜA vorbeigefahren und bin dabei noch nie geblitzt worden - auch nicht in 30er-Zonen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:56:26 Uhr:
Zitat:
@Golfinator schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:51:27 Uhr:
Ich wußte gar nicht das man zur Aussage gezwungen werden kann mit der Androhung einer 1000,-€ Strafe?Hat sich irgendwann im letzten Jahr geändert. Seit dem muss man sogar vor der Polizei als Zeuge aussagen. Ausnahme natürlich, wenn man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (man muss sich nicht selbst oder einen nahen Angehörigen belasten).
...das stimmt nur bedingt! Der Zeuge muss nur bei der Polizei erscheinen wenn der Zeugenladung ein entsprechender "einzelfallbezogener" Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt! Ist die Staatsanwaltschaft nicht eingebunden, muss der Zeuge auch nicht bei der Polizei zur Aussage erscheinen!
Im Normalfall liegen diese Ladungen der Staatsanwaltschaft nicht vor!
N.T.
Mach ich auch, aber auf die alte analoge Art.
Strich 40 lt.Tacho, in 30er Zone sind bei mir echte 36/37.
Reichte bisher gerade noch so um nicht geblitzt zu werden.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 8. Dezember 2018 um 12:10:20 Uhr:
...das stimmt nur bedingt! Der Zeuge muss nur bei der Polizei erscheinen wenn der Zeugenladung ein entsprechender "einzelfallbezogener" Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt! Ist die Staatsanwaltschaft nicht eingebunden, muss der Zeuge auch nicht bei der Polizei zur Aussage erscheinen!Im Normalfall liegen diese Ladungen der Staatsanwaltschaft nicht vor!
Woher kommt die Gewissheit, dass der Auftrag "einzelfallbezogen" sein muss? Gibt es dazu schon Rechtsprechung? Der Wortlaut des § 163 StPO ("wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt") könnte auch so verstanden werden könnte, dass die Staatsanwaltschaft solche Auftrage allgemein und dauerhaft erteilen könnte.
Dazu kommt, dass man es der polizeilichen Ladung zur Zeugenvernehmung nicht ansieht, ob ein solcher Auftrag vorliegt oder nicht. Was macht der Geladene, wenn ein solcher Auftrag im Schreiben weder ausdrücklich bejaht noch verneint wird?
Nicht hingehen. Die Anordnung durch die StA müsste sich aus der Ladung ergeben. Ist eh bekloppt, wenn man nur hingehen, den Ausweis zeigen muss und als Unverhafteter dann eben direkt wieder geht. Hat was von Töpferscheibe.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 8. Dezember 2018 um 12:36:45 Uhr:
Woher kommt die Gewissheit, dass der Auftrag "einzelfallbezogen" sein muss? Gibt es dazu schon Rechtsprechung? Der Wortlaut des § 163 StPO ("wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt") könnte auch so verstanden werden könnte, dass die Staatsanwaltschaft solche Auftrage allgemein und dauerhaft erteilen könnte.
Hintergrund der Änderung des § 163 StPO war eine Entlastung der Staatsanwaltschaft. Somit kann die StA durch einen Auftrag die Polizei ermächtigen, einen Zeugen zu vernehmen. Die Polizei läd dann den Zeugen im Auftrag der StA vor um diesen zu vernehmen. Dieser Zeugenladung ist dann Folge zu leisten! Somit ist dieser Auftrag einzelfallbezogen. Es werden keine unterschriebenen "Formblätter" der StA herumliegen, mit denen die Zeugen geladen werden. Natürlich hat ein Polizeibeamter die Möglichkeit, bei der StA eine Rückfrage zu halten um diesen zu bitten, den Zeugen zu laden. Aber auch dies ist eine einzelfallbezogene Ladung.
N.T.
Gerade wegen der Zielsetzung der Arbeitsentlastung der Staatsanwaltschaft könnte ja eine pauschale Beauftragung der Polizei zur Zeugenvernehmung erfolgen. Der Wortlaut des § 163 StPO schließt das jedenfalls nicht aus. Und auch Udo Vetter hatte im Lawblog mal darauf hingewiesen, dass man die Vorschrift so verstehen könnte.
Es bleibt die Frage, wie der geladene Zeuge dies erkennen kann. In der Regel kann er das ohne Rückfrage wohl gar nicht. Geht er irrtümlich davon aus, dass er der Ladung nicht folgen muss, dann treffen ihn evtl. die Sanktionen aus den §§ 51 und 70 StPO. Geht er irrtümlich davon aus, dass er der Ladung folgen muss, dann nimmt er ggf. ein ihm zustehendes Recht nicht wahr.
Seid Ihr etwas off topic?
Zitat:
@spreetourer schrieb am 8. Dezember 2018 um 11:31:46 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 7. Dezember 2018 um 22:22:26 Uhr:
Ich finde, dass das Thema wunderbar zeigt, wieso es schlicht einfacher ist nach Tacho zu fahren und sich nicht auf irgendwelche GPS-Angaben zu verlassen.
Blöd nur, dass manche analogen Zeigertachos eine grobe Skala/Einteilung haben und der genaue Tempowert schlecht ablesbar ist.
Ich sehe da jetzt nicht die Schwierigkeit z.B. 30 km/h abzulesen. Es müssen dafür lediglich zwei Striche übereinstimmen. Optional bietet sich dafür auch der Drehzahlmesser an, was früher gar nicht mal so unüblich war.
Zitat:
Zudem wird die Tachoabweichung in Abhängigkeit vom Reifenverschleiß (abnehmende Profiltiefe) immer größer.
Das stimmt zwar, jedoch wüsste ich nicht, wieso man deshalb zu schnell fahren sollte. Die Reifen verschleißen weder so schnell, dass man es bei Konstantfahrt merken könnte, noch fährt man dadurch am Ende schneller, sondern eben langsamer.
Zitat:
GPS ist viel exakter
Das hingegen ist ein weit verbreiteter Irrglaube. GPS funktioniert in der Ebene gut, sobald speziell auf kurzen Strecken Niveauunterschiede hinzukommen bekommt es jedoch ein Problem. Das System dient vorrangig der Standortbestimmung aus der Luft und nicht der Geschwindigkeitsmessung.
Der Tacho funktioniert diesbezüglich bedeutend genauer, da die Voreilung fix ist und nur durch den abnehmenden Abrollumfang langsam anteilig erhöht wird.
Mit GPS kann man bei "real" konstantem Tempo auf einer Strecke von 500 m unterschiedliche Tempi messen, mit dem Tacho wird das jedoch nicht passieren.