6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?

Hallo Community und Rechtsexperten!

Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)

Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.

Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...

Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)

Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."

Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???

Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?

Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...

Danke und Gruß Lukas

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Moorteufelchen
MT-Moderation

Bußgeldbescheid
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:



Zitat:

@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:


Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.

Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!

Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.

Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.

Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...

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Ich glaube nicht, dass absolut jeder einen Tachometer im Auto hat. Ein Tachometer ist ein Gerät zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit von Landfahrzeugen. Ich weiß nicht, wo definiert ist, wie die Geschwindigkeit gemessen werden muss. Ich weiß nur, dass der nicht mehr als 7% zu wenig und nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen darf. GPS wäre in Tunneln schwierig, aber sonst sehe ich nichts, was dagegen spricht.

Sagt auch niemand, aber er muss drin sein.
Und jetzt die Erklärung, warum GPS?
Hat nicht jeder.....

Frag doch Media Markt oder Saturn Hansa.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 8. Dezember 2018 um 19:03:06 Uhr:


Zeig du mir die Stelle, wo GPS erlaubt ist zur Geschwindigkeitsbestimmung!

Zeig mir die Stelle wo es nicht erlaubt ist....
Und wenn mein Tacho defekt ist?
Besser sowas als gar nix.

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Ich habe das Gefühl, dass diese Diskussion unsinnig ist.

Klar ist das unsinnig, aber wer sich dafür interssiert durchsucht mal die Quellen.

Ich fand z.B. dies hier:

Laut Gesetz müssen Tachos immer eine höhere Geschwindigkeit anzeigen als effektiv gefahren wird. Die Toleranzen bei der Tachoabweichung sind grosszügig: bei effektiven 60 km/h dürfte der Tacho theoretisch noch 70 km/h anzeigen. Bei 120 km/h kann der Tacho sogar um 16 km/h voreilen.

Das heisst nicht, dass die Hersteller nicht in der Lage sind, genauere Geräte zu bauen. Die Abweichungen werden aus Sicherheitsgründen erzwungen. Zudem wird die Anzeige durch den Abrollumfang der Reifen stark beeinflusst. Der Umfang kann sich mit wechselnder Bereifung (z.B. Winterpneus), Reifendruck und Fahrzeugbeladung verändern.

In der Praxis sind die Abweichungen nicht linear: im unteren Bereich bis ca. 50 km/h sind die Anzeigen ziemlich genau und weichen kaum ab. Bei Autobahntempo 120 zeigen die Tachos meist zwischen 5 bis 8 km/h zu viel an.

Bei mobilen Navis beruht die Tempomessung auf der Auswertung des GPS-Signals – die Werte werden von Faktoren wie Fahrbahnbeschaffenheit und Bereifung nicht beeinflusst. Es ist deshalb durchaus denkbar, dass die Anzeige auf dem Navi genauer ist (und deshalb auch weniger anzeigt als der Tacho). Dies heisst aber nicht, dass man sich darauf verlassen kann. Die einzige «offizielle» Informationsquelle bezüglich Geschwindigkeit ist und bleibt der Tacho im Auto.

Darf ich dich nach einer Qellenangabe für diese Angaben Fragen?
Es wäre bei diesen Aussagen wichtig wo du sie her hast.
Moorteufelchen

Da hat mir der Prüfingenieur vor ca. 10 Jahren tatsächlich was falsches erzählt. Er sagte, dass der Tacho maximal 7km/h bei 100km/h (schneller haben wir nicht getestet) zu wenig anzeigen darf. Seit dem habe ich mich gefragt, warum Tachos bei manchen Autos noch weniger anzeigen, obwohl zulässige Reifen verbaut wurden. Nichtmal auf alte Hasen beim TÜV ist mehr Verlass...

https://www.google.com/.../...geschwindigkeit-zu-hoch-an-1.3675876!amp

Das ist wohl der Artikel, den er gelesen hat.

Ich hab den Link nicht mehr, aber ich glaube das stammt aus einer Autozeitung.

Ich habe den offiziellen Text bezgl.Tachovoreilung so in Erinnerung.
"Der Tachometer darf in den beiden oberen Dritteln des Anzeigebereichs bis zu 7% vom SKALENENDWERT zuviel anzeigen. "
D.h. ein Tacho mit Skala bis max. 200 km/h, dürfte bei tatsächlichen Tempo 100, auch bis zu 114 kmh anzeigen.

@Schubbie: Da hast Du oder der Ing.sicher was verwechselt.
Ein zu wenig anzeigen war noch nie erlaubt.
Es ging immer nur um die gewollte und auch erlaubte VOReilung der Tachos.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 8. Dezember 2018 um 21:22:56 Uhr:


Darf ich dich nach einer Qellenangabe für diese Angaben Fragen?
Es wäre bei diesen Aussagen wichtig wo du sie her hast.
Moorteufelchen

Anhang zu § 57 StVZO, verweist dann auf EG-Richtlinie. Die zulässige Abweichung ist auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig. Und der Tacho muss nicht mehr anzeigen, er darf nur nicht weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Er darf also auch genau sein - warum er es nicht ist, hat Bernd richtig beschrieben.

https://www.berlin.de/.../...212-autotacho-wie-exakt-muss-er-sein.html

Da ist es gut beschrieben.

Da finde ich meinen Link aber ausführlicher.
Der Prüfingenieur, der meine Felgen damals eingetragen hat, war kurz vor der Rente. Es wird an ihm vorbeigegangen sein, dass die 7% bereits seit ca. 15 Jahren überholt waren. Das Fahrzeug war neuer als 1991.

Durch eine Drehzahl egal wo abgenomen ist die Anzeige der Geschwindigkeit immer schon mal linear.

Durch Luftdruck und Abrieb Veränderungen im Abrollumfang ist vernachlässigbar klein und liegt im Bereich der Ableseparalaxe.
Meines Wissens nach müssen Tachometer nach wie vor seit sehr langer Zeit zwischen 0 und +7% Gangenauigkeit haben, sonst sind es keine zulassungsfähigen Geschwindigkeitsanzeiger.
Moorteufelchen

Vielleicht hilft das:

Zitat:

Für die Beschaffenheit des Geschwindigkeitsmessers verweist § 57 Abs. 2 StVZO auf die Anlage. Diese nimmt Bezug auf die Richtlinie 75/443/EWG (Link). Dort heißt es:

4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:

O <= V1 - V2 <= V2/10 + 4 km/h

Zu "gut" Deutsch: Der Geschwindigkeitsmesser darf nie zu wenig anzeigen. Der Geschwindigkeitsmesser darf mehr anzeigen. Die Abweichung darf dabei +10% + 4km/h nicht überschreiten.

Quelle:

http://www.auto-tests-service.de/Tools/Geschwindigkeit_Gesetzgeber.php

Grüße vom Ostelch

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