6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?
Hallo Community und Rechtsexperten!
Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)
Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.
Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...
Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)
Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."
Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???
Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?
Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Danke und Gruß Lukas
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Moorteufelchen
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:
Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.
Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!
Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.
Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...
243 Antworten
Der Überweisungsträger ist das Verwarngeld-Angebot.
Zitat:
@Golfinator schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:51:27 Uhr:
Ich wußte gar nicht das man zur Aussage gezwungen werden kann mit der Androhung einer 1000,-€ Strafe?
Hat sich irgendwann im letzten Jahr geändert. Seit dem muss man sogar vor der Polizei als Zeuge aussagen. Ausnahme natürlich, wenn man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (man muss sich nicht selbst oder einen nahen Angehörigen belasten).
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:56:26 Uhr:
Zitat:
@Golfinator schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:51:27 Uhr:
Ich wußte gar nicht das man zur Aussage gezwungen werden kann mit der Androhung einer 1000,-€ Strafe?Hat sich irgendwann im letzten Jahr geändert. Seit dem muss man sogar vor der Polizei als Zeuge aussagen. Ausnahme natürlich, wenn man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (man muss sich nicht selbst oder einen nahen Angehörigen belasten).
Also ist es doch so wie früher das ich mich oder Verwandte nicht belasten muss?
Zitat:
@Golfinator schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:57:54 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:56:26 Uhr:
Hat sich irgendwann im letzten Jahr geändert. Seit dem muss man sogar vor der Polizei als Zeuge aussagen. Ausnahme natürlich, wenn man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (man muss sich nicht selbst oder einen nahen Angehörigen belasten).
Also ist es doch so wie früher das ich mich oder Verwandte nicht belasten muss?
Ja, ao steht es auf dem Antwortbogen.
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Ok alles klar.
Ja, was natürlich im Bußgeldverfahren suboptimal ist. Ich möchte keinen Angehörigen belasten - und gib der Behörde damit bereits den Tip, wo sie weiter suchen muss.
Die Aussageverpflichtung gilt nur für Zeugen, nicht für Betroffene. Kriegst du also einen Anhörungsbogen als Betroffener, brauchst du zur Sache keine Angaben machen.
Also, die 15€ sind bereits überwiesen. Werde trotzdem Montag mal anrufen warum da keine Toleranz abgezogen wurde.
Mit 6 kmh zu viel (+3 kmh Abzug) + die 2-3 kmh Tachovorsprung müssten es ja laut Tacho über 40 kmh gewesen sein. Das waren es ja definitiv nicht... Da würde ich mein linkes und rechtes Ei darauf verwetten...
Gruß Lukas
Im unteren Bereich ist bei meinen Fahrzeugen die Tachovoreilung minimal. Lass das also besser mit dem wetten, du weißt nie, ob du sie noch brauchst.
Bis 100 km/h sind 3 km/h Toleranz in der Regel abgezogen, darüber sind es 3 %.
Wen juckts denn, ob es jetzt 3 oder 6 kmh zu viel waren? Du bist vorsätzlich mit Tempomat zu schnell gefahren. Mache ich auch (leider) oft genug. Du wusstest, dass du zu schnell warst und hast es in Kauf genommen geblitzt zu werden - dann steh halt dazu und zahl die paar Kröten einfach.
Da muss man wegen ein paar km/h, die ohnehin keinen Einfluss auf die Strafe haben, doch jetzt keinen Aufstand machen.
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:25:59 Uhr:
Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Fotos sind bei den Bußgeldbescheiden dabei. Für den Aufwand, z.B. auch Bilder sichten und die passende in den Bußgeldbescheid zu kopieren berechnet die Behörde zusätzlich zu dem Bußgeld auch noch Verwaltunggebühren.
Du hast vermutlich nur Verwarngeldangebote bekommen. Bei Verwaltungsangeboten fallen keine Verwaltungsgebühren an und daher macht sich die Behörde die Arbeit auch so einfach wie möglich und somit sind keine Fotos dabei.
Wenn du unbedingt ein Foto haben möchtest, warte einfach bis der Bußgeldbescheid kommt, dann hast für 28,50,- € deine unscharfen Fotos. 😉
Gruß
Uwe
Manch eine Behörde verschickt mit dem Anhörungsbogen/dem Verwarnungsgeldangebot einen Link, mit dem man sich sein Foto selbst anschauen und ggfls. ausdrucken kann.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Dezember 2018 um 14:39:10 Uhr:
Manch eine Behörde verschickt mit dem Anhörungsbogen/dem Verwarnungsgeldangebot einen Link, mit dem man sich sein Foto selbst anschauen und ggfls. ausdrucken kann.
Ne, leider nix dabei. Bleibt mir nur mein einmaliges blitzerfoto aus Österreich wo mein Auto von hinten zu sehen ist...
Steht da keine Frist für die Annahme des Verwarngeldangebots?
Die genannte Frist betrifft doch nur die Rücksendung des Fragebogens...
Die Frist für die Annahme des Verwarngeldangebots beträgt generell 8 Tage nach Zustellung.
@Bierloch Ich würde jetzt ganz schnell die 15 Euronen überweisen, bevor irgendwelche Fristen verstreichen.
Sonst wird es nur unverhältnismäßig teurer.