6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?
Hallo Community und Rechtsexperten!
Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)
Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.
Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...
Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)
Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."
Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???
Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?
Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Danke und Gruß Lukas
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Moorteufelchen
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:
Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.
Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!
Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.
Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...
243 Antworten
Das ist hier der ewige Kreislauf....
Und wie wohl alle aufmerksamen Leser mittlerweile bemerkt haben dürften bist du der Hamster! 😁
Ich zumindest gehe aber auf diese Troll-Versuche nicht mehr ein!
Übrigens wurde die Strafe bereits gezahlt - falls es jemandem entgangen ist ;-)
Und falls es noch nicht jeder weiß: Der TE hat auch eingeräumt, dass er absichtlich zu schnell gefahren ist und das BG deshalb ohne zu murren umgehend gezahlt hat. 😁
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Wenn er es nicht umgehend zurückfordert, sieht er womöglich seine Schuld tatsächlich ein und gibt den hier empfangenen Teer und auch die Federn zurück. 😁
Ich habe gerade meine gesammelten Werke unserer allseits beliebten und hoch geschätzten ZKVKÜ Nbg. durchgesehen. Habe zuletzt (2015) auch genau das gleiche Anschreiben mit dem Betreff Zeugenbefragung usw. bekommen wie du. Meine Frau war in einer 30er Zone geblitzt worden, das Auto ist aber auf mich zugelassen. Es hieß auch nur ..........innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Keinerlei Hinweis auf Toleranzabzug.
Erst auf dem nachträglich angeforderten Foto war dann bei den Messdaten ersichtlich, dass sie mit 44 gemessen wurde und nach Toleranzabzug am Ende 11 km/h Überschreitung rauskamen. Also völlig korrekt.
Dann ein Schreiben, wo ich geblitzt wurde, ebenfalls von der ZKVKÜ. Schaute ganz anders aus. War auch keine Zeugenbefragung, sondern direkt die Verwarnung. Dieses Mal hieß es: Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 44 km/h.
Fazit:
Wenn Zweifel bestehen, dass der Halter selbst gefahren ist, wird zuerst eine Zeugenbefragung verschickt. Man kann dann als Halter entweder gleich zahlen, oder den tatsächlichen Fahrer angeben, oder das Foto anfordern und dann zahlen usw.
Im anderen Falle, wo ich geblitzt wurde, habe ich die Verwarnung und das Foto gleichzeitig zugeschickt bekommen. Bei den Messdaten auch wieder die 3 km/h Abzug ersichtlich.
Hoffe es ist jetzt klarer!
Zitat:
@bingoman2000 schrieb am 4. Dezember 2018 um 18:51:17 Uhr:
@BierlochIch habe gerade meine gesammelten Werke unserer allseits beliebten und hoch geschätzten ZKVKÜ Nbg. durchgesehen. Habe zuletzt (2015) auch genau das gleiche Anschreiben mit dem Betreff Zeugenbefragung usw. bekommen wie du. Meine Frau war in einer 30er Zone geblitzt worden, das Auto ist aber auf mich zugelassen. Es hieß auch nur ..........innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Keinerlei Hinweis auf Toleranzabzug.
Erst auf dem nachträglich angeforderten Foto war dann bei den Messdaten ersichtlich, dass sie mit 44 gemessen wurde und nach Toleranzabzug am Ende 11 km/h Überschreitung rauskamen. Also völlig korrekt.Dann ein Schreiben, wo ich geblitzt wurde, ebenfalls von der ZKVKÜ. Schaute ganz anders aus. War auch keine Zeugenbefragung, sondern direkt die Verwarnung. Dieses Mal hieß es: Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 44 km/h.
Fazit:
Wenn Zweifel bestehen, dass der Halter selbst gefahren ist, wird zuerst eine Zeugenbefragung verschickt. Man kann dann als Halter entweder gleich zahlen, oder den tatsächlichen Fahrer angeben, oder das Foto anfordern und dann zahlen usw.
Im anderen Falle, wo ich geblitzt wurde, habe ich die Verwarnung und das Foto gleichzeitig zugeschickt bekommen. Bei den Messdaten auch wieder die 3 km/h Abzug ersichtlich.Hoffe es ist jetzt klarer!
Danke für die ausführliche und klare Antwort. Müsste diese Woche Post bekommen wo alles drinnen steht. Werde dann noch berichten.
Gruß Lukas
So hier die Auflösung des ganzen:
Foto ist angekommen. Sieht ganz gut aus 🙂. Tatsächlich wurde 39 km/h gemessen! (steht auf dem Foto unten im schwarzen Feld).
Somit wurde korrekterweise 3 km/h Toleranz abgezogen, nur nicht auf dem Schreiben vermerkt.
Denke das Thema hat sich dann erledigt.
Gruß Lukas
Dann Glückwunsch zu deinem ersten dir ausgehändigtem Blitzerfoto.
Zitat:
@Bierloch schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:44:43 Uhr:
So hier die Auflösung des ganzen:
Foto ist angekommen. Sieht ganz gut aus 🙂. Tatsächlich wurde 39 km/h gemessen! (steht auf dem Foto unten im schwarzen Feld).
Somit wurde korrekterweise 3 km/h Toleranz abgezogen, nur nicht auf dem Schreiben vermerkt.Denke das Thema hat sich dann erledigt.
Gruß Lukas
Super.
Dann wäre aber noch zu klären, warum du mit 39 gemessen wurdest wenn deine cruise control 35 einhalten sollte.
Er könnte unbewusst mit dem Fuß auf dem Gaspedal den Tempomat überstimmt haben.
Ich würde den Fahrzeughersteller verklagen ;-)
Gps zeigte 35, Tacho aber 37 laut seiner Aussage. Und die 39 sind halt dem Messfehler geschuldet, genau deshalb ist ja der Toleranzabzug da. Wie oft muss das denn noch wiederholt werden?
Der Fred hat erst 11 Seiten, also ich finde hier ist noch lange nicht alles gesagt 😁
Wir wissen nicht mal, welche GPS App er benutzt hat. War es vielleicht die Geschwindigkeitsanzeige von der Blitzer.de App? Und wenn ja, hat er den Blitzer gemeldet im Anschluss? 🙂
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 07. Dez. 2018 um 18:45:11 Uhr:
Gps zeigte 35, Tacho aber 37 laut seiner Aussage. Und die 39 sind halt dem Messfehler geschuldet, genau deshalb ist ja der Toleranzabzug da. Wie oft muss das denn noch wiederholt werden?
Sorry, keine Ahnung, warum du es schon wieder wiederholst. Also es musste nicht wiederholt werden, sondern du hast es einfach getan, warum auch immer...