Forum5er F07 (GT), F10 & F11
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550i: Direktimport in die Schweiz

BMW 5er
Themenstarteram 30. Januar 2011 um 17:42

Als Schweizer fühle ich mich echt über den Tisch gezogen, weil BMW Schweiz einerseits generell höhere Preise verrechnet und andererseits auch keine Wechselkursdifferenzen an den Käufer weitergibt. Ich erwäge deshalb ernsthaft den Kauf eines Neuwagens in Deutschland und den anschliessenden Import in die Schweiz (BMW 550i).

Frage: kann mir jemand sagen, wieviel Rabatt man in Deutschland bekommen kann, wenn man den Wagen in Bar bezahlt?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüsse

Thomas

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15 Antworten

Das erwäge ich im Falle eines Falles (= Umstieg auf F10) auch.

Aber mglw. sogar aus UK.

Hier gibt es Beiträge, nach denen der Kauf eines F10 bei einer bestimmten Niederlassung in/bei London ein enormer Abschlag im Vergleich zu den deutschen Preisen, ergo ein gewaltiger Abschlag auf den CHF-Preis drin ist.

Musst mal die Suche bemühen.

Zitat:

Original geschrieben von Schnuffelgolf

Das erwäge ich im Falle eines Falles (= Umstieg auf F10) auch.

Aber mglw. sogar aus UK.

Hier gibt es Beiträge, nach denen der Kauf eines F10 bei einer bestimmten Niederlassung in/bei London ein enormer Abschlag im Vergleich zu den deutschen Preisen, ergo ein gewaltiger Abschlag auf den CHF-Preis drin ist.

Musst mal die Suche bemühen.

Kauf beim BMW Park Lane auf Export geht neuerdings nicht so einfach. Bei mir zumindest hat der vorher empfohlene verkäufer Alex Wattsauf Anfrage folgender Nachweis verlangt:

"To be eligible for the export sales programme you must be able to meet the following criteria:

•Produce documentation confirming you are living or working in the UK or outside of your country of residence for more than 3 months."

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 17:59

Erste Offerte aus Deutschland mit Rabatt von 8 %. Da sollte doch noch etwas mehr drinliegen oder nicht?

Vielen Dank und liebe Grüsse

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von runeberggren

Zitat:

Original geschrieben von Schnuffelgolf

Das erwäge ich im Falle eines Falles (= Umstieg auf F10) auch.

Aber mglw. sogar aus UK.

Hier gibt es Beiträge, nach denen der Kauf eines F10 bei einer bestimmten Niederlassung in/bei London ein enormer Abschlag im Vergleich zu den deutschen Preisen, ergo ein gewaltiger Abschlag auf den CHF-Preis drin ist.

Musst mal die Suche bemühen.

Kauf beim BMW Park Lane auf Export geht neuerdings nicht so einfach. Bei mir zumindest hat der vorher empfohlene verkäufer Alex Wattsauf Anfrage folgender Nachweis verlangt:

"To be eligible for the export sales programme you must be able to meet the following criteria:

•Produce documentation confirming you are living or working in the UK or outside of your country of residence for more than 3 months."

Dann sag aber dazu, dass Du in Norwegen lebst und Alex (übrigens der noch immer empfohlene Verkäufer) Dir ausdrücklich sagt, dass in Deinem Falle der lokale Händler der Ansprechpartner ist. So genau musst Du schon sein.

Schweiz, Deutschland, Norwegen .... es ist wohl nicht Sache des Verkäufers zwischen Herkunft des Käufers zu diskriminieren. Es sei den die zitierten Export Regeln ab jetzt gelten, oder BMW AG den Verkauf an gewissen Ländern gestoppt haben.

Bin gespannt auf denneuesten Erfahrungen anderer Forum Mitglieder mit 'Export Sales' von BMW Park Lane

am 6. Mai 2011 um 18:08

Hallo, kann da wer schon Angaben zu UK -> Export CH machen, bei meiner Anfrage wurde ein Verkauf an Schweizer untersagt, er bekommt da mit München Probleme und ev. eine schmerzliche Busse.

Ich finde es schade von BMW, diese Massnahme zu setzten, hoffe doch schwer die WEKO greift endlich durch.

Meine Idee -> Export via D über einen Freund, aber dazu ein paar Fragen:

müsste dabei die 19% Steuerin D getilgt werden, sofort bei Anmeldung (also ev. vor der Abholung) ?

Mir geht es darum, ob ich ein Fahrzeug mit deutscher Anschrift kaufen kann und dies ev. ohne Zulassung mit Tagesschildern abholen könnte und gleichntags bis in die Schweiz fahren und dort verzollen und Anmelden.

Natürlich würde der Käufer aus Deutschland wieder eine neue Rechnung schreiben, was legal wäre!

Könnt ihr mir da helfen und dann stellt sich auch noch die Frage, ob dies Legal wäre?

Danke und Gruss

 

Jelo

Zitat:

Original geschrieben von jelo69

 

Meine Idee -> Export via D über einen Freund, aber dazu ein paar Fragen:

müsste dabei die 19% Steuerin D getilgt werden, sofort bei Anmeldung (also ev. vor der Abholung) ?

Mir geht es darum, ob ich ein Fahrzeug mit deutscher Anschrift kaufen kann und dies ev. ohne Zulassung mit Tagesschildern abholen könnte und gleichntags bis in die Schweiz fahren und dort verzollen und Anmelden.

Natürlich würde der Käufer aus Deutschland wieder eine neue Rechnung schreiben, was legal wäre!

Könnt ihr mir da helfen und dann stellt sich auch noch die Frage, ob dies Legal wäre?

Danke und Gruss

 

Jelo

Hallo,

die Rechnung geht so leider nicht auf, weil:

- die 19% Mwst sofort an den Händler beglichen werden müssen. Rein netto rückt er das Fahrzeug nicht raus. Grund: Der Händler selber muss die Mwst auch sofort an das Finanzamt weiter leiten

- beim Wiederkauf durch Private gilt eine Mindesthaltedauer (+Zulassung) von so glaube ich 4 Monaten, sonst zahlt der deutsche Kollege Vertragsstrafe an BMW (stand bei mir so im Vertrag)

Der normale Weg wäre, sich mit der original Rechnung des Händlers am deutschen Ausfuhrzoll zu melden und sich die 19% erstatten lassen. Danach am schweizer Zoll natürlich 7,6% Mwst zahlen. Plus Einfuhrzoll (=happig teuer) wenn weniger als 6 Monate im Besitz des Einführers. Im Falle, dass man über einen Kollegen mit D Anschrift kauft geht das aber auch nicht, weil man als Privater keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst stellen darf - und das wäre Voraussetzung für die Anmeldung am Zoll.

Dazu kommt, dass man mit dem Fahrzeug, wenn man es einmal in der CH in der Garage zum Service hatte, wohl Probleme kriegen wird - die von BMW sand ja aa net bleed, wissen ja für welchen Markt es gebaut wurde... ;)

Also, alles leider nicht so einfach...

am 6. Mai 2011 um 21:14

Hallo,

So komplex ist das gar nicht. Händler in der Grenzregion schicken dich sicher nicht weg wenn du als Schweizer in DE ein Auto kaufst.

Du vereinbarst mit dem Verkäufer, dass er dir die MWST nach dem Export zurückzahlt (am besten im Vertrag festhalten, gesetzlich verpflichtet ist dazu nämlich kein Händler) und dass er dir die Zollpapiere, Ausfuhrkennzeichen und EWG-Ursprungsnachweis erstellt/besorgt. Am Tag der Auslieferung holst du das Auto ab, fährst zum Zoll, zahlst 8% CH MWST & 4% Autozoll. Die abgestempelten Exportpapiere gehen an den DE-Händler welcher dir die 19% DE-MWST zurückzahlt.

Als nächstes brauchst du eben noch einen Termin beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung und Immatrikulation. Am besten bei der Terminvereinbarung etwas heulen weil die DE-Exportkennzeichen meist keine besonders lange Laufzeit haben und dann wird es ärgerlich, gerade in Züri immer eine Herausforderung. Versicherung ist wie mit jedem Auto das in CH erworben wurde.

Ich habe das jetzt schon mit 3 Autos gemacht und hat sich jedesmal rentiert, selbst hat man eben je nach Entfernung zum Händler teilweise viel Zeitaufwand.

Wichtig sind noch folgende Punkte:

1. Garantie ist europaweit und der Händler in CH hat damit kein Problem (Kulanz mag vielleicht auch mal kleiner sein, aber hatte da persönlich noch nie ein Problem)

2. Ausstattung ist teilweise anders in CH, kannst du aber schnell feststellen wenn du zwei Wagen konfigurierst.

3. Der Gratisservice bis 100tkm ist nicht vorhanden, das gibt es so in DE nicht.

Gruß SJ

am 7. Mai 2011 um 8:32

oha, da hab ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt.

da bmw england keine fahrzeuge an schweizer verkauft, suche ich eine möglichkeit via meinem freund welcher in deutschland lebt oder meiner cousine die in england lebt, ein fahrzeug in england zu kaufen und es zu importieren.

also meine frage geht dahin, kann mein freund aus deutschland das auto kaufen und es ohne zuzulassen an mich verkaufen damit die 19% nicht fällig werden oder hätte meine cousine die selne möglichkeit und das fahrzeug nach 2 monaten in die schweiz zu exportieren?

die Prozedur mit der einfuhr kenne ich aus dem ff, habe schn mehrere fahrzeuge aus den usa und deutschland importiert.

so jetzt bin ich hoffentlich näher ans ziel der eigentlichen frage gekommen und bin mal gespannt ob dies möglich wäre!

gruss

Zitat:

Original geschrieben von jelo69

also meine frage geht dahin, kann mein freund aus deutschland das auto kaufen und es ohne zuzulassen an mich verkaufen damit die 19% nicht fällig werden oder hätte meine cousine die selne möglichkeit und das fahrzeug nach 2 monaten in die schweiz zu exportieren?

Nein, das geht definitiv nicht, da die 19% unabhängig von der Zulassung sind. Möglich wäre es evtl, wenn der Freund vorsteuerabzugsberechtigt ist, d.h. Unternehmer oder Selbstständiger ist. Dann bleibt aber immer noch die Mindesthaltedauer, da wird's mit 2 Monaten nicht getan sein, eher 4 oder 6.

am 7. Mai 2011 um 11:32

Ist das sicher mit der Steuer unabhängig von der Zulassung? Ich meine gelesen zu haben, dass die Zulassungstelle die Daten an das Finanzamt sendet und man dann einen Steuerbescheid bekommt, also ohne Zulassung keinen Steuerbescheid?

Mit den 19% bin ich absolut sicher - das ist die Mehrwertsteuer bei Kauf. Die andere Steuer, die man ohne Zulassung nicht zahlen muss, ist die deutsche Kfz Steuer. Die geht jedoch nach CO2 statt % vom Kaufpreis, ist nur für Inländer von Bedeutung und jährlich wiederkehrend. Die 19% sind eine Einmalzahlung, die einem der Händler direkt auf der Rechnung ausweist.

am 7. Mai 2011 um 18:59

Hmmm, wenn ich in England einen Wagen kaufe ist aber keine Steuer drauf, nur bei Kauf in Deutschland!

Wer hat da Erfahrung mit Kauf in England, wann muss die MwSt. von 19% Steuer bezahlt werden?

Zitat:

Original geschrieben von jelo69

Hmmm, wenn ich in England einen Wagen kaufe ist aber keine Steuer drauf, nur bei Kauf in Deutschland!

Doch, dort ist auch Steuer drauf, in UK sogar 20%.

Die Eingangsfrage war doch, ob man die Beschränkung "kein Verkauf an CH-Bürger" durch einen deutschen Strohmann umgehen kann. Antwort: ja, aber dann sofortige Mwst Pflicht i.H.v. 19% des netto Preises.

"Normalerweise", wenn der Händler an Dich direkt verkaufen dürfte (vielleicht tun das ja manche), beantragt man den sofortigen Export und man kann rein netto kaufen - ohne die 19% und ohne Zulassung (nur mit Exportkennzeichen).

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