530d xdrive DPF nach 85.000 km defekt?
Hallo Zusammen,
mir stellt sich folgendes Problem. Bei der Vorführung meine 530d xdrive BJ 11/2018 mit 85.000 km zur AU wurde ein erhöhter Partikelausstoß festgestellt. (500.000 statt zulässigen 250.000)
Die BMW Niederlassung teilte mir nun mit, dass der DPF defekt sei und die Reperatur bei ca. 4500€ liegt.
Nach Kulanzantrag und nachverhandeln liegt die Summe immer noch bei etwa 3000 €, da 50% des Filters und 20% Arbeitslohn übernommen werden.
Mir stellt sich nun allerdings folgende Frage:
Die Rückrufaktion zum Tausch des AGR-Kühlers wurde noch nicht durchgeführt, da der Kühler bisher nicht verfügbar war. Über Bimmerlink habe ich ein Beladung von 21g Asche ausgelesen.
Wie hoch schätz ihr die Wahrscheinlichkeit, dass die immer noch nicht durchgeführte Rückrufaktion schuld am defekten DPF ist? Lohnt sich ein Gutachter mit evtl. Rechtsstreit?
Ein DPF sollte ja ohne anderweitige Schäden oder Probleme in der Verbrennung nicht bereits nach 85.000 km defekt sein. Wenn ich jetzt wechsle erwartet mich nach 4 Jahren ein erneuter Tausch oder
andere Schäden.
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen und Antworten
68 Antworten
Wenn man beim Fahren so um sich blickt sind die meisten Autos deutlich über 8 Jahre alt, da darf man sich nicht so in der Neu- Jungwagen Blase bewegen.
Seit mitte/Ende der 90er sind die Dinger so gut dass sie ewig halten. Vor allem die Vo DI Benziner sind extrem gut.
Das kommt wohl auf die selektive Wahrnehmung an, und wo man schaut. In Hamburg scheinen die meisten Fahrzeuge deutlich jünger als 5 Jahre zu sein. In einem Dorf, oder vor einem Studentenwohnheim wird es vermutlich anders sein.
Genau das wollte ich auch schreiben. Zulassungsstatistiken sind eine zuverlässigere Quelle
Ok, habe den KBA Bericht gefunden. Da gibts eine Aufschlüsselung nach Emissionsklassen.
https://www.kba.de/.../umwelt_node.html
Wenn ich das gerade richtig gelesen habe, gibt es in Summe ca so viele EU6 Diesel wie EU4+5 zusammen.
Dann ist eine deutlich strengere AU exklusiv für EU6 Diesel schon fragwürdig. Es fährt bestimmt auch der ein oder andere EU5 Diesel mit Rissen in der DPF-Keramik rum…
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Die Euro 4 Messung ist zumden definitiv ein Witz. Da bestehen die Leute sogar mit DPF off. Zumindest wenns richtig gemacht ist.
Das gleiche Thema ist bei mir jetzt auch aufgekommen. Habe meinen 530d jetzt fast 1 Jahr (wäre noch in der Gebrauchtwagengarantie) und ca 25.000 km gefahren. Endrohre kamen mir schon länger verrust vor und letztens AU machen lassen und liege bei 600.000 Partikeln. Habe somit meinen Gebrauchtwagenhändler kontaktiert (kein BMW-Händler) und dieser meinte der DPF wäre ein Verschleißteil und somit würde ihn dies nichts angehen…. Hättest du mögliche Tipps wie ich dabei vorgehen kann. Kann doch nicht sein, dass der DPF bei einer Laufleistung von 125000 km kaputt geht und der Verkäufer sich querstellt..
Gehe davon aus, dass der Verkäufer damit durchkommt:
https://www.ra-kotz.de/...es-defekts-des-dieselpartikelfilters.htm?...„Letztlich%20handelt%20es%20sich%20bei,einer%20kontinuierlichen%20Anreicherung%20mit%20Partikeln.
Ne. So einfach ist das nicht.
Es gibt ja mittlerweile zu Rußpartikel reichlich Rechtsfortbildung.
Zuerst die eindeutigen Dinge. Unstrittig ist, dass der DPF kein Verschleißteil ist, sondern ein Wartungsteil.
Die DIN503209 definiert Verschleiß als:
Zitat:
fortschreitenden Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers.
Also einen mechanischen Vorgang aus Reibung.
Der DPF nutzt aber chemisch-physikalische Prozesse zur Stoffumwandlung um seine Aufgabe zu erfüllen. Diese Fähigkeit kann er mit der Zeit durch betriebsverursachte Umstände einbüßen, das ist aber höchsten "verschleißähnlich".
Das ist aber auch nicht die Frage. Die regelmäßig behandelte Frage ist, ob ein Sachmangel vorliegt.
Kein Sachmangel liegt vor, so die herrschende Rechtsmeinung, wenn ein DPF durch Erscheinungen des üblichen Betriebs (auch wenn der ggf. unsachgemäß ist- Kurzstrecken etc. Davon sind die Gerichtsurteile voll.) seine Funktion verloren hat. Also verstopft ist, voll beladen und nicht mehr regenerierbar, ohne dass dies ein Folgedefekt oder konstruktiver Mangel ist.
Das ist das, was oft zitiert wird und typischerweise "verschleißähnlich".
Aber das liegt ja hier i.d.R. nicht vor.
Ein DPF, der entweder ein Folgedefekt ist oder der aufgrund nicht nutzungsbedingter Probleme funktionslos ist etwas anderes.
Ist der Filterkörper des DPF gerissen und somit durchlässig (was ja in diesen Fällen hier oft vorliegt), hat das nichts mit der üblichen Nutzung und den erwartbaren Folgen des Betriebs (wenn auch kein "Verschleiß"😉 etc. zu tun.
Das stellt einen Sachmangel dar. (Vgl. z.B. OLG Hamm, Az. 28 U 89/16, hier höchstrichterlich.)
Insbesondere, wenn es nicht, wie in den meisten Fällen, um Verstopfung geht sondern um Durchlässigkeit. Das ist das genaue Gegenteil des Erwartbaren.
So, hilft das mit dem Verkäufer weiter?
Keine Ahnung. Oft landet sowas vor Gericht. Den Streit würde ich aber führen.
...der bekannte herstellerübergreifende DPF-Defekt ist ein intrinsischer Mangel, da ein - natürlicherweise - sprödes Kerramikfilterelement statt eines teureren metallischen verwendet wird. Der Fehler liegt unmittelbar bei den Herstellern.
Verzögern bzw. verhindern kann man den Defekt nur, indem man die Häufifgkeit der periodischen Regenerationen minimiert bzw. ganz unterbindet - das ist mit der Zeit schwieriger geworden.
Was ist den bei den 2 Liter Modellen anders? Da hört man von keinen Schäden.
Evt. anderer Hersteller?
Zitat:
@Black-US-Golf3 schrieb am 31. Januar 2025 um 15:55:50 Uhr:
Was ist den bei den 2 Liter Modellen anders? Da hört man von keinen Schäden.
Evt. anderer Hersteller?
Von gar nicht, würde ich nicht schreiben, es sind halt definitiv weniger die so etwas posten…. Den ein oder anderen gibt es schon im Nachbar Forum…
Hier z.B. unter anderem… praktisch identische Symptome.
https://www.motor-talk.de/forum/b47d20-dpf-defekt-t8077428.html?page=0
Was wird passieren:
- Du klagst gegen den Verkäufer
- der wird sagen, der Mangel hat bis vor kurzem nicht bestanden, daher weise mir nach, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat
- das kannst du nicht
- entweder beauftragst du für viel Geld einen Gutachter, oder nimmst den Vorschlag des Richters im Gütetermin an, sich auf einen Vergleich zu einigen.
- da du wahrscheinlich keinen Service beim Händler machst, oder dort je wieder ein Autokauf in Betracht ziehst, stehen deine Chancen hier schlechter, als bei einem BMW Vertragshändler, der hier noch auf weiteres Geschäft durch seine teilweise Kulanz hofft.
- mit viel Verhandlungsgeschick bekommst Du 50%, je nachdem wie sich der Händler mit einer / deiner Gebrauchtwagengarantie abgesichert hat, wahrscheinlich aus den oben genannten Gründen eher weniger.
Viel Glück!
Zitat:
@chefbaer schrieb am 31. Januar 2025 um 20:59:21 Uhr:
- der wird sagen, der Mangel hat bis vor kurzem nicht bestanden, daher weise mir nach, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat
1. Beweislastumkehr (Kauf vor <1 Jahr). §477 BGB.
2. Es wurde von Garantie geschrieben, nicht Sachmängelhaftung.
Daher der Rest der "Prognose" sehr unwahrscheinlich.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 31. Januar 2025 um 21:12:32 Uhr:
Zitat:
@chefbaer schrieb am 31. Januar 2025 um 20:59:21 Uhr:
- der wird sagen, der Mangel hat bis vor kurzem nicht bestanden, daher weise mir nach, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat1. Beweislastumkehr (Kauf vor <1 Jahr). §477 BGB.
2. Es wurde von Garantie geschrieben, nicht Sachmängelhaftung.Daher der Rest der "Prognose" sehr unwahrscheinlich.
Sehe ich anders, warum? Ohne RSV muss man soviel Geld vorab in die Hand nehmen um das zu beweisen, dass die meisten davor Angst haben. Das wissen die Händler und pokern.