530 d Turbolader defekt und Garantiefirma macht probleme
hallo zusammen
wie schon beschrieben ist mein turbolader hin. fahre einen 530d bj 06/03 den ich im juni 2007 gekauft habe. der turbo ist mir am so. 26.08.07 auf der autobahn a6 richtung heilbronn komme selber aus bottrop abgekackt. am montag habe ich den schaden bei meiner garantiefirma namens GPG-Gmbh gemeldet. man sagte mir am tel ich solle den wagen zu einer fachwerkstatt sprich meisterbetrieb bringen darauf hin sagte ich das ich abgeschleppt wurde von der adac und ich den wagen nach bmw procar in bottrop bringen lasse. fr.31.08.07 wurde der kostenvoranschlag von bmw rüber gefaxt in höhe von 1750€ . und heute kriege ich einen schreiben von der garantiefirma ich solle mich mit der fa. auto-technik naumann in neuss zwecks terminvereinbarung für einen kostenvoranschlag in verbindung setzen
1. das auto ist nicht fahrbereit weil turbo defekt sprich keine leistung und es mächtig hinten qualmt
2. das sind ca70 km von bottrop
3. möchte ich das der schaden von einer vertragswerkstatt rep.wird
bitte ich brauche euren rat rechtschutz habe ich auch
mfg
18 Antworten
UPDATE: Ich habe den Prozess gegen die GPG im Februar 2008 gewonnen. Obwohl es ein eindeutiges Urteil gab, welches nicht mehr anzufechten war, hat die GPG nicht freiwillig gezahlt. Wir mussten meine Forderung samt der anderen Kosten mittels Gerichtsvollzieher eintreiben müssen. Falls euch diese Garantie angeboten wird, kann ich aus eigener Erfahrung davon nur abraten!
Glückwunsch zum gewonnenen Prozess.
Die Tatsache, dass die GPG selbst nach dem Gerichtsurteil nicht zahlen wollte sagt doch schon alles. Diese Firma bzw. die Geschäftsführung sind von vornhinein darauf ausgelegt keine Schäden zu bezahlen. Die meisten Kunden haben auch keinen so langen Atem wie Du und können sich einen Gerichtsprozess gar nicht leisten.
Wer reguliert eigentlich solche "Versicherungen"?
K
Zitat:
Original geschrieben von kalbflei
Glückwunsch zum gewonnenen Prozess.
......Wer reguliert eigentlich solche "Versicherungen"?
K
Es gibt in Berlin eine Aufsichtsbehörde für Versicherungen, wenn sich genug Betroffenen einfinden, die sich nachweislich mit solch krassen Fällen schriftlich an sie wenden, kann das für GPG zum Entzug der Geschäftserlaubnis führen. Nur man muß die schriflich benachrichtigen, damit sie aus dem 'Dornröschenschlaf' erwachen.
Bei nur einem Fall wird die Behörde sicherlich nicht aktiv, bei einer Häufung von Beschwerden muß sie prüfen und ggf. handeln.
PS: Sind umbenannt und umgezogen:
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Noch ein interessanter Link zu Thema.
Ein kleiner Satz im Kaufvertrag würde die Spreu vom Weizen der Gebrauchtwagenhändler trennen.
"Bei Verweigerung der Garantieleistung durch den Sachversicher ´XYZ-Car-Garantie' verpflichtet sich der Verkäufer 'Firma ZYX' zur Übernahme dieser Leistung." ; Vertragsfreiheit gilt schließlich für beide Seiten. Käufer und Verkäufer.
Das würde solchen (unseriösen) Sachversicherern schnell 'das Wasser abgraben' und den Händlern die Lust auf solche Sachversicherungen schnell vermiesen. Bei ausweichendem Verhalten höflich und bestimmt den 'Laden' verlassen.
Da war auch ein langer Atem notwendig, ohne Rechtsschutzversicherung wäre das nicht machbar gewesen. Der Streitwert belief sich auf ca. 322 Euro. Mit Gericht, Gutachter, 2 Rechtsanwälten und Gerichtvollzieher kostete diese Sache so an die 2000 Euro. Und auch die Richterin am Amtsgericht machte auf mich den Eindruck, als hätte sie mal so gar keinen Bock auf die Versicherung und dessen Verteidiger. Mich hat es gefreut, kam ich doch noch nach mehr als 2 Jahren zu meinem Geld.