50ccm Roller und Zustelltätigkeit
Guten Abend,
welcher 50ccm Roller ist für eine Tätigkeit als Zusteller von Abo-Zeitungen am ehesten geeignet? Das allnächtlich zu transportierende Gewicht liegt derzeit bei maximal ca. 140 kg, und ein Pkw scheidet aufgrund der Anschaffungs- und Folgekosten aus. Da der Job auf Stückpreisbasis durchgeführt wird, führt auch nur eine motorisierte Unterstützung zu höheren Einnahmen; das bisherige Bewältigen per Fahrrad ist ausgereizt, da geht nix mehr. Der Untergrund der Gesamtstrecke von ca. 27km schwankt von Asphalt bis leichte Schüttelpiste. (Vom Arbeitgeber wird kein Fahrzeug gestellt).
Welche Roller kämen evtl. für beständig Stop&Go und Ganzjahreseinsatz bei jedem Wetter in Frage?
Schönen Abend
Wauhoo
Beste Antwort im Thema
Aha, einer der "VIP Kunden", die sich die Zeitung von unterbezahlten armen Kerlen an die Tür bringen lassen und sich dann über die Anwesenheit des Boten echauffieren.
Die Müllabfuhr kann auch gleich ihre V8 Dieselboliden mit 15l Hubraum vor dem Ort parken und die ganzen Tonnen rausschieben.
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Zitat:
@eddy_mx schrieb am 23. Mai 2017 um 19:14:41 Uhr:
Die Diskussion um ein Elektrofahrzeug gab es hier sicherlich schon - würden die verfügbaren Modelle denn genügend Reichweite für deinen Umkreis haben?
Die Dinger mit vernünftige Reichweite kann man gar nicht bezahlen und bringt es nicht wieder rein.
Zitat:
@eddy_mx schrieb am 23. Mai 2017 um 19:14:41 Uhr:
Die Diskussion um ein Elektrofahrzeug gab es hier sicherlich schon -
Ja, mehrfach.
Zitat:
würden die verfügbaren Modelle denn genügend Reichweite für deinen Umkreis haben?
Nein; erst letzte Woche hatte ich wieder 4 Nächte mit je über 104 km als zu bewältigende Zustellstrecke. Die packt derzeit kein Elektroroller, denn ein wenig Reserve muß es ja auch noch haben. Und das alles übrigens bei regelmäßig zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 250kg, bzw. Zuladung incl. Fahrer von mindestens 150kg. Unter dem braucht gar nicht diskutiert zu werden.
Übrigens; bezüglich des Quads besteht aktuell eine Unterdeckung von 0,53 € wöchentlich, wenn die durchschnittlichen Kosten incl. Treibstoff, Ersatzteile, Wartung, Inspektionen, Tüv, Steuer, Versicherung mit dem gezahlten Fahrgeld gegenübergestellt werden, aus dem ja alles beglichen werden soll.
Der nächste Reparaturposten steht auch schon an und ist mit 1.150,00 €, (gerundet), nicht gerade niedrig. (Komplette Kardanantrieb muß erneuert werden, weil wegen Abnutzung der Zahnräder das Spiel inzwischen zu groß wurde und Öl ausläuft).
Lohnt sich das alles ökonomisch überhaupt noch, wenn man praktisch nur dazu arbeitet, das Arbeitsgerät am Laufen zu halten?
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Zitat:
@eddy_mx schrieb am 24. Mai 2017 um 09:58:37 Uhr:
Lohnt sich das alles ökonomisch überhaupt noch, wenn man praktisch nur dazu arbeitet, das Arbeitsgerät am Laufen zu halten?
Bekommst du von deinem Arbeitgeber Km Geld um zur Arbeit zu kommen?
Wenn nein,dann rechne mal was es dir kostet im Jahr und was du zurück bekommst.
Da sind die 53 Cent in der Woche die er drauf bezahlt zwar ärgerlich,sollte aber in der heutigen Zeit noch zu verkraften sein.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 24. Mai 2017 um 10:27:49 Uhr:
Bekommst du von deinem Arbeitgeber Km Geld um zur Arbeit zu kommen?
Ich bitte doch um Differenzierung; sowohl der Roller vorher, wie auch das Quad jetzt, sind Arbeitsmittel und werden zur Durchführung der Arbeit verwendet. Also nix mit "um zur Arbeit zu kommen".
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 24. Mai 2017 um 13:21:43 Uhr:
Ich bitte doch um Differenzierung; sowohl der Roller vorher, wie auch das Quad jetzt, sind Arbeitsmittel und werden zur Durchführung der Arbeit verwendet. Also nix mit "um zur Arbeit zu kommen".Zitat:
@kranenburger schrieb am 24. Mai 2017 um 10:27:49 Uhr:
Bekommst du von deinem Arbeitgeber Km Geld um zur Arbeit zu kommen?
Ich meinte ja auch nur was man aufbringen muss um sein Lebensunterhalt zu bekommen.
Wie viele fahren zig Km und buttern dafür viel Geld rein welches sie nur ein Bruchteil von wieder sehen.
Und wenn man das richtig sieht ,sind es auch Arbeitsmittel,da man sonst nicht zur Arbeit kommt.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 24. Mai 2017 um 17:22:54 Uhr:
Und wenn man das richtig sieht ,sind es auch Arbeitsmittel,da man sonst nicht zur Arbeit kommt.
Sind aber trotzdem zwei Paar Schuhe, denn das eine sind Dienstfahrten, das andere Privatsache. Übrigens auch im EU-Recht; gemäß EuGH, Rechtssache C-266/14, ist bereits die Fahrt von daheim zum ersten Kunden, bzw. vom letzten Kunden nach zuhause, volle Arbeitszeit, nämlich überall dort, wo es keinen stationeren Arbeitsort hat, wie es bei vielen Zustelldiensten für Zusteller, Paketfahrer etc. üblich ist, die zur Erledigung ihrer Arbeit von Kunde zu Kunde fahren. Sind also nicht nur Dienstfahrten, ist voll zu vergütende Arbeitszeit.
Beim Fahrer der Post ist es tlw. etwas anders, weil der üblicherweise eine klar definierte Stelle hat, von wo er nach Ladung der Fracht startet und zu dieser er nach Beendigung seiner Tour auch zurückkehrt, um sein Post-Fahrzeug dort abzustellen, aber auch bei dem ist alles dazwischen Arbeitszeit.
Das EU-Recht liefert hier allerdings "nur" ein Rahmenrecht mit einzuhaltenden Mindeststandarts; dem EU-Mitgliedsland, hier bspw. Bundesrepublik Deutschland, ist es nur gestattet, einen höheren Arbeitnehmerschutz für ihr Gebiet festzulegen.
Ist wie im Bund- Länder-Verhältnis, wo es gemäß BVerfG 2 BvN 1/95 den Ländern gestattet ist, für ihr Gebiet einen höheren Schutzstatus zu definieren, als er im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen ist. Dieser höhere Schutzstatus ist dann im Land genauso strikt einzuhalten, wie der Schutzstatus des Bundes.
Arbeitszeitrecht ist bspw. EU-Recht, wegen EU-Binnenmarkt und Co., so daß alle niederen zur Rechtsetzung Befugten alleine einen höheren Schutzstatus festlegen dürfen.
Nachzulesen auch noch einmal hier in einem aktuellen EU-Dokument: Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
Ihr habt mich falsch verstanden, denn es ging mir darum, dass Wauhoo für sein Arbeitswerkzeug neben den Kraftstoffkosten einen nicht unbeachtlichen Teil der Vergütung zum Unterhalten und Überholen steckt. Was anderes hatte ich eigentlich auch gar nicht geschrieben.
Wie wäre es denn eigentlich mit einem geleasten Elektroauto? Die Frage wäre nur dann, ob ein privat geleastes Auto als zur gewerblichen Nutzung genutzt werden darf, aber eigentlich ja schon, da der Roller bzw. das Quad ja Privatfahrzeuge sind. Das ist doch ein interessanter Gedanke wie ich finde.
Zitat:
@eddy_mx schrieb am 24. Mai 2017 um 22:50:07 Uhr:
neben den Kraftstoffkosten einen nicht unbeachtlichen Teil der Vergütung zum Unterhalten und Überholen steckt.
Das Fahrgeld oder Kilometergeld ist zum Unterhalt des Fahrzeuges gedacht und sollte eigentlich sämtliche Kosten des laufenden Betriebes abdecken. Daß es das nicht ganz tut, liegt wohl daran, daß es schon ein Gebrauchtfahrzeug war, als es von mir übernommen wurde; ein Neufahrzeug wäre allerdings nicht bezahlbar gewesen.
Zitat:
Wie wäre es denn eigentlich mit einem geleasten Elektroauto?
Versuche ich gar nicht erst, obwohl es vom Grundprinzip zwar denkbar wäre, solange das Kilometergeld der eigenen Stammtouren die Leasingkosten nicht decken würde.
Abgesehen davon bin ich nicht gewillt, mit einem privaten Fahrzeug anzufangen, dessen potentielle Reichweite begrenzt ist.
Das derzeitige System mit Benzin und Co. ist hier wenigstens derart ausgereift, das man eigentlich ohne großen Aufenthalt und bei vernünftiger Planung immer weiterkommt.
Im reinen innerstädtischen Betrieb ist E-Technik sicher bereits attraktiv, aber für Überland gilt das noch keineswegs.
Die kosten von zoe und co sind zu hoch. Selbst wenn er das Fahrzeug kauft. Bei einer basis von 75-90€ im monat für den akku zuzüglich der Stromkosten...
Privat ein fahrzeug zu beschaffen und dienstlich zu nutzen ist quark. Der unternehmer hat wesentlich mehr davon, ein fahrzeug über die forma laufen zu lassen...
Dass es bei diesem Job, um den es hier geht, Fahrgeld/Kilometergeld gibt, wusste ich nicht, daher meine falsche Annahme. Ich dachte da an erster Stelle an die privaten Zeitungsausträger, die sich durch Hitze und Kälte mühsam mit ihrem Wägelchen ihre Kilometer machen, nur dass Wauhoo eben dafür ein fahrbares Vehikel nutzt. Ich kenne mich in dieser Materie zu wenig aus, als noch weitere Spekulationen anzustellen, daher lasse ich es an dieser Stelle, wenngleich ich über diese Arbeit gerne mehr erfahren würde.
Was sicher sicherlich gut sehen lässt, das ist, dass Standardfahrzeuge bei einer derartigen Belastung mit ständiger Beladung und Anfahren/Abbremsen überdurchschnittlich leiden und wohl dafür auch nicht ausgelegt sind. In erster Linie scheint es der Antrieb selbst zu sein, der Tribut fordert. Vielleicht ist der "Streetscooter" der deutschen Post dafür das ideale Werkzeug, auch wenn seine Reichweite mit, sofern in meiner Erinnerung richtig, mit etwas über 70km nicht den hier geforderten Anforderungen genügen würde. Ein wenig zu überdimensioniert ist es wohl auch.
Einen schönen Feiertag euch!
Der Arbeitgeber ist schon ein schlauer fuchs. Lastet für ein paar cent pro kilometer die verantwortung auf den Mitarbeiter ab...
Zitat:
@eddy_mx schrieb am 25. Mai 2017 um 09:41:37 Uhr:
wenngleich ich über diese Arbeit gerne mehr erfahren würde.
Du hast jederzeit die Möglichkeit, bei einer Zustellagentur bei Dir vor Ort diesbezüglich vorstellig zu werden. Hilfsweise schau dafür in Deine regionale Tageszeitung, bzw. in die bei Dir vor Ort verteilten Werbezeitungen; in regelmäßigen Abständen schalten auch die Zustellagenturen ihre Anzeigen.
Zitat:
In erster Linie scheint es der Antrieb selbst zu sein, der Tribut fordert.
Antrieb und Bremse.
Zitat:
Vielleicht ist der "Streetscooter" der deutschen Post dafür das ideale Werkzeug,
Nö, Du vergisst mal wieder winterliche Straßenverhältnisse.
Nachts, wo Tageszeitungen zugestellt werden, braucht es nicht nur künstliches Licht, da sind auch Straßen und Co. nicht beräumt, nicht abgestumpft, etc. Selbst wenn Du via 2-Rad fahren könntest, nützt Dir das nix, wenn's Dir beim Absteigen die Füße wegzieht und Du Dich am Roller irrtümlich festhalten willst; nur die formstabilen Packtaschen haben in den 3 Jahren der Roller-Winternutzung hier schlimmere Sturzfolgen verhindert. Am Quad kann man sich auch dann noch festhalten, ohne das es umkippt.
Das Quad ist in allen Punkten standsicher, selbst bei voller Beladung. Mit dem Roller bin ich auch im Sommer schon in Kurven weggerutscht, da reicht schon Sand oder Öl, selbst bei niedriger Geschwindigkeit und mäßiger Schräglage.
Mit dem Quad ist jeder Untergrund fahrbar.
Und, nicht zu vergessen: Wild.
Hatte sie schon alle vor'm Fahrzeug, sei es Reh, Wildschwein, Fuchs, Hirsch, Waschbär oder Wiesel, Katze und Co., davon allerdings keine Begegnung mit Fahrzeugberührung; innerorts alle außer Hirsch und Waschbär.
Das Quad scheint also im Moment das einzige vernünftige Arbeitsmittel zu sein. Dein Modell wird sicherlich eine Variomatik für die Übersetzung nutzen, aber ich habe auch Quads gesehen, die trotz Variomatik auch noch einen Hebel für Gänge hatten, zumindest eine Stufe für den Rückwärtsgang, Neutral, Last und 1. und 2. Gang. Funktioniert sowas, trägt es zur Reduzierung der Geräuschkulisse bei oder habe haben nicht alle Quads solche Möglichkeiten?