5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen

Hallo,

Das ist kein "Faschingsscherz", denn Fasching war heute erst, sondern eine ernste Frage.

Es geht um 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen, d.h. welche Strafen drohen, wenn man trotz des entsprechenden Eintrages im Fahrzeugschein ein solches Auto überführt, d.h. z.B. in Hamburg gekauft hat (Auto ohne TÜV) und überführt das nach München z.B.

Die nächste Frage ist, was passiert, wenn man ein solches Auto in den Export verkauft, und der Käufer aus Osteuropa fährt damit los, und wird von der Polizei in Deutschland angehalten.

Fahrzeugschein-5-tage-kurzzeitkennzeichen-mit-auflage
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. März 2019 um 21:33:18 Uhr:


Du hast auch behauptet, es wäre fahren ohne Versicherungsschutz. Was gleichermaßen Quatsch ist.

Es bleibt bei der Owi, die schon genannten 70.-€, und das Auto bleibt stehen.

O.k. Kai. Von Versicherungen hast Du also noch weniger Kenntnisse.

Mit den beauflagten KZK darf er erstmal nur zur HU. Für nichts anderes ist es zugeteilt. Es anderweitig zu benutzen erweckt den Anschein der unbeauflagten Zuteilung zur freien Nutzung. Damit ist der §22 StVG gebucht.

Auch in der KH-Versicherung muss das Kfz verkehrssicher gehalten werden. Er weiß, dass die HU nicht bestanden werden kann und eine Reparatur kommt für ihn nicht in Frage. Die Nutzung in Kenntnis der fehlenden Verkehrssicherheit ist ein vorsätzlicher Vertragsverstoß und da eine vorsätzliche Straftat durch die Überführungsfahrt stattfindet - siehe oben -, ist die Versicherung leistungsfrei. So ist das auch beim Attentat auf dem Breidscheitplatz. Also fährt er ohne Versicherungsschutz.

Aber warum ist es eigentlich mein Job, auf deine unqualifizierten Anfeindungen mir gegenüber den Erklärbären zu geben? Lern doch mal etwas wo Du Interessen dran hegst. Oder stänker einfach nicht mit mir rum. Wäre bestimmt einfacher und würde den anderen usern nicht so auf den Zünder gehen. Mehr sag ich dazu nicht mehr. 🙂

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Bestimmt können Käufer auch in ihrem Land einen Trailer mieten oder bei jemanden leihen. Problem könnte das Zugfahrzeug werden.

Warum fahren dann z.B. auf der A2 so viele Fahrzeuge mit Trailer aus Osteuropa wo ein Auto darauf transportiert wird?

Zitat:

@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 3. März 2019 um 19:19:29 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. März 2019 um 18:52:01 Uhr:



Für den Export benötigt der Käufer ein Ausfuhrkennzeichen und kein Kurzzeitkennzeichen.

Für ein Ausfuhrkennzeichen braucht man gültigen TÜV, für ein Kurzzeitkennzeichen nicht.

Siehe Photo:
https://www.motor-talk.de/.../...nnzeichen-mit-auflage-i209464941.html

Genau deshalb kaufen osteuropäische Käufer ja keine Fahrzeuge ohne TÜV, wenn sie keinen Trailer haben.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 3. März 2019 um 18:56:29 Uhr:


Linksfahrer? Bist du wieder da?

wer ist das?

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Zitat:

@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 3. März 2019 um 19:21:22 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. März 2019 um 18:55:29 Uhr:


Es handelt sich durch den Auflagenverstoß um eine Straftat nach § 22 StVG. Dafür gibt es Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

§ 22
Begriffsbestimmung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

Paßt doch.

https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. März 2019 um 19:02:13 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 03. März 2019 um 18:55:29 Uhr:


Es handelt sich durch den Auflagenverstoß um eine Straftat nach § 22 StVG. Dafür gibt es Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Dann kommt man ohne 5-Tageskennzeichen ja noch günstiger dabei weg... Trailer kosten 50,-€ pro Tag Miete.

Noch mal, wenn man das Auto verkäuft, dann will man nicht noch gleich einen Trailer mitverleihen.

Denn:.......... wie käme dann der Trailer wieder zurück an den, der ihn verliehen hat.

Von daher bieten sich ja solche Ueberfuehrungskennzeichen an

§ 22 StVG ... einfach mal nicht anschauen, erwischt werden, Verfahren an der Backe haben und dann berichten. 😎

Zitat:

@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 3. März 2019 um 19:24:54 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. März 2019 um 19:02:13 Uhr:


Dann kommt man ohne 5-Tageskennzeichen ja noch günstiger dabei weg... Trailer kosten 50,-€ pro Tag Miete.

Noch mal, wenn man das Auto verkäuft, dann will man nicht noch gleich einen Trailer mitverleihen.

😕

Niemand hat behauptet, daß der Verkäufer des Fahrzeugs den Trailer verleiht.

Einen Trailer nimmt man dann "von zu Hause" mit. Muss man halt, wie bei einem Kurzzeitkennzeichen investieren, ist jedoch auf der sicheren Seite. Zum Verhandeln jedoch den Trailer um die Ecke abstellen, damit der Käufer nicht gleich sieht, dass man Interesse hat.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. März 2019 um 19:25:16 Uhr:


§ 22 StVG ... einfach mal nicht anschauen, erwischt werden, Verfahren an der Backe haben und dann berichten. 😎

Ja, gibt es denn jemanden hier im Forum, der einen "Erlebnisbericht"§ hierzu abgeben kann?

Das würde mich auch einmal sehr interessieren, von jemanden zu lesen, der genau das durchmachen mußte, und ferner würde mich das Ergebnis interessieren

Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. März 2019 um 19:27:24 Uhr:


Einen Trailer nimmt man dann "von zu Hause" mit. Muss man halt, wie bei einem Kurzzeitkennzeichen investieren, ist jedoch auf der sicheren Seite. Zum Verhandeln jedoch den Trailer um die Ecke abstellen, damit der Käufer nicht gleich sieht, dass man Interesse hat.

Das ist eine gute Idee, den Trailer um die Ecke zu "verstecken"

Von dem Ergebnis kann dir niemand berichten, denn die sitzen alle noch ein.

Zitat:

@5-Tageskurzzeitkennz [url=https://www.motor-talk.de/.../...ewegen-ueberfuehren-t6567153.html?...]Ja, gibt es denn jemanden hier im Forum, der einen "Erlebnisbericht"§ hierzu abgeben kann?

Berlin-Paul kann seine Behauptung ganz sicher belegen und kennt auch ganz sicher ganz viele Fälle, dass das den Tatbestand erfüllt. Oder wenigstens einen einzigen Fall?

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