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5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen

Themenstarteram 3. März 2019 um 17:13

Hallo,

Das ist kein "Faschingsscherz", denn Fasching war heute erst, sondern eine ernste Frage.

Es geht um 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen, d.h. welche Strafen drohen, wenn man trotz des entsprechenden Eintrages im Fahrzeugschein ein solches Auto überführt, d.h. z.B. in Hamburg gekauft hat (Auto ohne TÜV) und überführt das nach München z.B.

Die nächste Frage ist, was passiert, wenn man ein solches Auto in den Export verkauft, und der Käufer aus Osteuropa fährt damit los, und wird von der Polizei in Deutschland angehalten.

Fahrzeugschein-5-tage-kurzzeitkennzeichen-mit-auflage
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. März 2019 um 21:33:18 Uhr:

Du hast auch behauptet, es wäre fahren ohne Versicherungsschutz. Was gleichermaßen Quatsch ist.

Es bleibt bei der Owi, die schon genannten 70.-€, und das Auto bleibt stehen.

O.k. Kai. Von Versicherungen hast Du also noch weniger Kenntnisse.

Mit den beauflagten KZK darf er erstmal nur zur HU. Für nichts anderes ist es zugeteilt. Es anderweitig zu benutzen erweckt den Anschein der unbeauflagten Zuteilung zur freien Nutzung. Damit ist der §22 StVG gebucht.

Auch in der KH-Versicherung muss das Kfz verkehrssicher gehalten werden. Er weiß, dass die HU nicht bestanden werden kann und eine Reparatur kommt für ihn nicht in Frage. Die Nutzung in Kenntnis der fehlenden Verkehrssicherheit ist ein vorsätzlicher Vertragsverstoß und da eine vorsätzliche Straftat durch die Überführungsfahrt stattfindet - siehe oben -, ist die Versicherung leistungsfrei. So ist das auch beim Attentat auf dem Breidscheitplatz. Also fährt er ohne Versicherungsschutz.

Aber warum ist es eigentlich mein Job, auf deine unqualifizierten Anfeindungen mir gegenüber den Erklärbären zu geben? Lern doch mal etwas wo Du Interessen dran hegst. Oder stänker einfach nicht mit mir rum. Wäre bestimmt einfacher und würde den anderen usern nicht so auf den Zünder gehen. Mehr sag ich dazu nicht mehr. :)

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Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz ... also wenn der Fahrer jünger als 7 Jahre ist, dann passiert neben der Beschlagnahme und dem Einschreiten des Jugendamtes garnichts. Darüber treten die strafbaren Problemchen treten nur dann auf, wenn der Fahrer bereits 14 Jahre alt ist. Bei einem Unfall haftet das Kind und auch der Erwachsene dann aber denoch.

Worin besteht eigentlich das Problem, den Eimer morgen erstmal zur HU vorzustellen?

Themenstarteram 3. März 2019 um 17:37

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. März 2019 um 18:28:19 Uhr:

Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz ... also wenn der Fahrer jünger als 7 Jahre ist, dann passiert neben der Beschlagnahme und dem Einschreiten des Jugendamtes garnichts.

dann gibt es ein neues Go-Kart von "Kett-Car" denke ich mal von Oberbürgermeister gestiftet.

Zitat:

Darüber treten die strafbaren Problemchen treten nur dann auf, wenn der Fahrer bereits 14 Jahre alt ist. Bei einem Unfall haftet das Kind und auch der Erwachsene dann aber denoch.

aber nur, wenn der FAHRER seine Fahrerlaubnis in Wyoming erworben hat, denn dort dürfen nämlich auch schon 14 jährige ganz legal einen Führerschein erwerben, wenn die kranke Eltern zu Hause haben, die z.B. jeden Tag zum Doktor gefahren werden müßen.

Zitat:

Worin besteht eigentlich das Problem, den Eimer morgen erstmal zur HU vorzustellen?

Das war aber nicht meine Frage, wann und wo ich das Auto zum TÜV vorstellen kann.

HU kostet Geld, ca. € 100 und Mängelbeseitiung kostet auch noch mal zusätzlich Betrag X

und das wollen osteuropäische Autokäufer nicht ausgeben.

Daher noch mal die Frage, was passiert, wenn man mit einem solchen Auto während der Überführungsfahrt angehalten wird.

Die Kiste wird beschlagnahmt und ein Strafverfahren wird eröffnet. Da droht je nach persönlichem Kontostand im Vorstrafenregsiter Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Kinder unter 14 Jahren würden aber straffrei ausgehen.

70,-€ und 1 Punkt und im Falle eines Unfalles noch wesentlich teurer. Je nach Schwere des Unfalls musst du bis an dein Lebensende oder das des Geschädigten dafür gerade stehen.

Erst einmal muß man ja ohne Vorlage einer (noch) gültigen HU an ein Kurzzeitkennzeichen kommen...

@TE:

Wenn die osteuropäischen Autokäufer das Geld für TÜV und damit verbundene Maßnahmen nicht haben oder nicht ausgeben wollen, wird es wohl eher auf einen Transport per Trailer / Autotransporter als auf das Kurzzeitkennzeichen rauslaufen. Ob man dann nicht auf der einen Seite TÜV & Instandsetzungs-Ausgaben einspart, aber andererseits mehr für den Transport als für den Transfer auf eigener Achse ausgeben muss, das ist hier die Frage....

Zitat:

@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 3. März 2019 um 18:13:07 Uhr:

Die nächste Frage ist, was passiert, wenn man ein solches Auto in den Export verkauft, und der Käufer aus Osteuropa fährt damit los, und wird von der Polizei in Deutschland angehalten.

Für den Export benötigt der Käufer ein Ausfuhrkennzeichen und kein Kurzzeitkennzeichen.

am 3. März 2019 um 17:52

Ohne gültige HU gibt es kein Kurzkennzeichen und das schon ein paar Jahre nicht mehr.

Es handelt sich durch den Auflagenverstoß um eine Straftat nach § 22 StVG. Dafür gibt es Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Linksfahrer? Bist du wieder da?

am 3. März 2019 um 17:58

So eine Auflage im Schein habe ich noch nie gesehen. Ist das Standart? Wenn nicht hat die Sache wohl auch noch eine Vorgeschichte.

Zitat:

@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 3. März 2019 um 18:37:48 Uhr:

HU kostet Geld, ca. € 100 und Mängelbeseitiung kostet auch noch mal zusätzlich Betrag X

und das wollen osteuropäische Autokäufer nicht ausgeben.

Eine derartige Pauschalisierung kann ich nicht bestätigen.

Zitat:

@SPM2004 schrieb am 3. März 2019 um 18:58:27 Uhr:

So eine Auflage im Schein habe ich noch nie gesehen. Ist das Standart? Wenn nicht hat die Sache wohl auch noch eine Vorgeschichte.

Es ist zulässig, wird aber von den Zulassungsstellen etwas unterschiedlich gehandhabt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 03. März 2019 um 18:55:29 Uhr:

Es handelt sich durch den Auflagenverstoß um eine Straftat nach § 22 StVG. Dafür gibt es Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Dann kommt man ohne 5-Tageskennzeichen ja noch günstiger dabei weg... Trailer kosten 50,-€ pro Tag Miete.

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