5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen
Hallo,
Das ist kein "Faschingsscherz", denn Fasching war heute erst, sondern eine ernste Frage.
Es geht um 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen, d.h. welche Strafen drohen, wenn man trotz des entsprechenden Eintrages im Fahrzeugschein ein solches Auto überführt, d.h. z.B. in Hamburg gekauft hat (Auto ohne TÜV) und überführt das nach München z.B.
Die nächste Frage ist, was passiert, wenn man ein solches Auto in den Export verkauft, und der Käufer aus Osteuropa fährt damit los, und wird von der Polizei in Deutschland angehalten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. März 2019 um 21:33:18 Uhr:
Du hast auch behauptet, es wäre fahren ohne Versicherungsschutz. Was gleichermaßen Quatsch ist.Es bleibt bei der Owi, die schon genannten 70.-€, und das Auto bleibt stehen.
O.k. Kai. Von Versicherungen hast Du also noch weniger Kenntnisse.
Mit den beauflagten KZK darf er erstmal nur zur HU. Für nichts anderes ist es zugeteilt. Es anderweitig zu benutzen erweckt den Anschein der unbeauflagten Zuteilung zur freien Nutzung. Damit ist der §22 StVG gebucht.
Auch in der KH-Versicherung muss das Kfz verkehrssicher gehalten werden. Er weiß, dass die HU nicht bestanden werden kann und eine Reparatur kommt für ihn nicht in Frage. Die Nutzung in Kenntnis der fehlenden Verkehrssicherheit ist ein vorsätzlicher Vertragsverstoß und da eine vorsätzliche Straftat durch die Überführungsfahrt stattfindet - siehe oben -, ist die Versicherung leistungsfrei. So ist das auch beim Attentat auf dem Breidscheitplatz. Also fährt er ohne Versicherungsschutz.
Aber warum ist es eigentlich mein Job, auf deine unqualifizierten Anfeindungen mir gegenüber den Erklärbären zu geben? Lern doch mal etwas wo Du Interessen dran hegst. Oder stänker einfach nicht mit mir rum. Wäre bestimmt einfacher und würde den anderen usern nicht so auf den Zünder gehen. Mehr sag ich dazu nicht mehr. 🙂
85 Antworten
@TE
Lass mich raten, Du lässt Dich in Hamburg auf ner Brücke kontrollieren?
Kommt mir schon wieder irgendwie bekannt vor, die Ideen des TE.
Gruß M
Die Überführung müsste etwas mit F (Main) zu tun haben.
Mit den 5-Tageskennzeichen darf man aber auch nicht beliebig fahren. Überführen, zum TÜV, in die Werkstatt und das war es meine ich auch schon.
Probe- und ÜberführungsFahrten sind erlaubt. Ohne HU nur zur Prüfstelle.
Auf Seite 4 hat ich die FZV zitiert.
Gruß M
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Ich bin hier raus. Der TE ist unverbesserlich und wenn er meint es vorsätzlich machen zu müssen ist er bereits genug gewarnt worden.
Er wird ja hoffentlich berichten. Im Bau gibt es doch schon Internet oder?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 5. März 2019 um 20:50:18 Uhr:
Er wird ja hoffentlich berichten. Im Bau gibt es doch schon Internet oder?
Nur, wenn der dortige Moderator es erlaubt 🙂
So, BTT
Der Hinweis auf den temporären Aufenthalt in einer entsprechenden Anstalt war noch On Topic.
Der Nebenschauplatz, ob er von dort aus hier noch mitmachen darf, schweifte ab.
Daher meine Bitte beim Thema zu bleiben 🙂
Es ist auch für das Thema interessant, ob es einen Zusammenhang geben könnte, falls sich der TE auf einmal nicht mehr meldet. Also so ganz OT ist die Frage nicht und ich kenne mich mit Knast nun einmal nicht aus.
Ich mach dem einfach mal ein Ende.
Moorteufelchen
MT-Moderation