4500 KM. Totalschaden! Brauche Tipps!
Heute Nacht war jemand so "nett" und ist besoffen mit 1,8 Promill in mehrere geparkte Autos gekracht.
Meiner Stand in der Mitte. Vorne, hinten und Fahrerseite sind breit. Schweller eingebeult, Hinterachse hat eins mitbekommen. Mein Wagen hat wohl Totalschaden. Der Verursacher ist zum Glück versichert. Mein Wagen ist 4 Monate alt mit 4500 KM. Ich hoffe, dass es mit der Versicherung keine Probleme gibt. Bräuchte von euch Tipps und Erfahrungen, worauf ich achten muss und was ich gegenüber der Versicherung geltend machen kann und sollte. Da der Wagen wohl nicht mehr als Neuwagen gilt, werd ich wohl Probleme haben mit null Verlust für einen Neuwagen aus der Nummer rauszukommen. Danke für eure Hilfe vorab.
Er ging zu früh von uns...
In tiefer Trauer um seinen 2.0 TDI /DSG...
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
Warum sofort zum Anwalt rennen und Kosten verursachen, Zeit verplempern?
Melde am Montag erst mal Ansprüche bei der Versicherung an. Frage Deine Werkstatt nach einem möglichst neutralen - guten 🙂 - Gutachter. D.h. möglichst keinen versicherungseignen Gutachter.
Warte die Entscheidung der Versicherung ab. Wenn Du dich dann ungerecht behandelt siehst, kannst Du immer noch zum Anwalt rennen....
Also ehrlich gesagt ich halte diesen Tipp für völlig daneben. Bei einem derart großen Schaden ist die Gefahr von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen zu werden viel zu groß.
Und warum selbst aktiv werden und Arbeit investieren , welcher keiner bezahlt. Ein RA bekommt dafür Geld und weiß was er tut. Im übrigen ist ein derartiger Fall für einen RA Routine.
Es stellen sich auch noch weitere Probleme, die der Klärung mittels Fachmann bedürfen, denn morgen hast Du noch kein neues Auto, wie kommst Du zur Arbeit, Bus, Fahrrad oder wat ??
Aber in der Zwischenzeit kannst Du ruhig mal googeln und Montag einen Termin mit einem RA machen.
Falls Du eine Digicam hast, we are waiting for pics, damit wir mit leiden können.
Und tschüß
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
PS: Tach Vadder ;- !
ich grüße die Freunde aus dem anderen Lager 😁 oder hast Du dein 3-Cabrio verkauft. Dein V-er hält ja gottseidank diesmal etwas länger 😉
Und am Dienstagmorgen schön zuhause bleiben damit Vadder auf der A2 nach B zügig vorankommt.
Bis denne
Vadder
Sorry, keine Bilder...
Ich schliesse mich der Meinung an und werde keine Bilder posten. Habe im Moment andere Probleme als mein "totes Kind" zu veröffentlichen.
Schön finde ich , dass jetzt auch Postings kommen, die nicht nur nach dem Anwalt rufen, sondern auch wirklich Hilfestellung aus eigenen Erfahrungen einbringen.
Welche "allgemeinen" Kosten kann ich der Versicherung in Rechnung stellen ?
Re: Sorry, keine Bilder...
Zitat:
Original geschrieben von ak0815bln
mein "totes Kind"
Welche "allgemeinen" Kosten kann ich der Versicherung in Rechnung stellen ?
Hey, das ist nur ein Auto, sei froh, dass Du nicht zum Zeitpunkt in der Karre warst.
Dein Anwalt ;-) wird sicherlich Nutzungsausfall (so ca. 14 * 50 Euro), Neuanmeldungskosten, Pauschale für Kommunikation, defekte irgendwelcher im Wagen befindlicher Wertsachen, etc.pp geltend machen können.
Leider musst Du Dir auch einen Neuwagen oder einen Jahreswagen mit MWST-Auszug kaufen, sonst gibt es keine Mehrwertsteuer zurueck. Wird Dir aber Dein Anwalt sicherlich auch erklären.
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Zitat:
Original geschrieben von vadder.meier
ich grüße die Freunde aus dem anderen Lager 😁 oder hast Du dein 3-Cabrio verkauft. Dein V-er hält ja gottseidank diesmal etwas länger 😉
Kein Wunder, ich fahr ja kaum damit 😁
Und das Cab wird nie verkauft, in 1000 Jahren nicht. 🙂
bis denne, und wenn die A2 Dienstag ne Vollsperrung in beide Richtungen hat, dann weiß ich warum. ;-)
Anwalt, Anwalt, Anwalt.
Bei manchen Dingen braucht man einen Anwalt, bei manchen nicht.
Das hier ist in meinen Augen ein ganz klarer Fall, warum soll man dann zum Anwalt rennen??
Hatte vor drei Jahren einen Unfall mit ziemlichem Sachschaden ( ich war unschuldig ) und habe alles nebenbei und ohne Anwalt erledigt.
Das "nebenbei" war ein Anruf bei einer unglaublich netten Dame von der gegnerischen Versicherung zur Schadenaufnahme und Terminabsprache für die Begutachtung des Schadens.
Der Gutachter von der gegnerischen Versicherung hat den Schaden sehr sehr großzügig bemessen.
Das Ende vom Lied war, das ich meine 9000,- DM nach knapp 2 Wochen erhalten habe und ich so ganz nebenbei - weil ich das Fahrzeug mit Gebrauchtteilen repariert habe - 7000,- DM verdient habe.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Badyy
Anwalt, Anwalt, Anwalt.
Bei manchen Dingen braucht man einen Anwalt, bei manchen nicht.
Das hier ist in meinen Augen ein ganz klarer Fall, warum soll man dann zum Anwalt rennen??Hatte vor drei Jahren einen Unfall mit ziemlichem Sachschaden ( ich war unschuldig ) und habe alles nebenbei und ohne Anwalt erledigt.
Das "nebenbei" war ein Anruf bei einer unglaublich netten Dame von der gegnerischen Versicherung zur Schadenaufnahme und Terminabsprache für die Begutachtung des Schadens.
Der Gutachter von der gegnerischen Versicherung hat den Schaden sehr sehr großzügig bemessen.
Das Ende vom Lied war, das ich meine 9000,- DM nach knapp 2 Wochen erhalten habe und ich so ganz nebenbei - weil ich das Fahrzeug mit Gebrauchtteilen repariert habe - 7000,- DM verdient habe.🙂
Naja das sehe ich nicht so, bei solch einem Schaden würde ich auf JEDEN Fall rechtlichen Beistand zur hilfe nehmen. Allein schon wenn der Verursacher auf einmal behauptet er könne sich an nichts erinnern. (kenne mich mit solchen Dingen sehr gut aus) Dann wirst du zumindest erstmal länger auf dein Geld warten müssen...
@ak0815, Theoretisch ist es gut ratschläge und Erfahrungen von anderen zu sammeln, aber bei solchen Angelegenheiten empfehle ich, sollte man grundsätzlich zum Anwalt gehen. Allein schon damit du schneller dein Geld bekommst.
klasse... noch einer der opfer eines verantwortungslosen besoffenen geworden ist... naja zum glück war es "nur" ein auto und nicht irgend ein fussgänger...
also zu denen die sagen keinen anwalt:
ich würde selbst bei dem kleinsten schaden zum anwalt laufen... ohne anwalt lassen sich die versicherungen gerne mal zeit... und das muss nicht sein, gerade bein sonem jungen wagen...
naja nen neuwagen bekommst du nach rechtsprechung leider nur im ersten monat wenn der wagen noch 3000 km gelaufen hat oder aber noch in den ersten 3 monaten wenn du nur 1500 km gelaufen hast...
@bugatti
leider stimmt das nicht ganz, denn manche versicherungen lassen mit sich "handeln". meinem bruder wurde in berlin ein 3 monate alter superb mit 4000 km gestohlen. er bekam den neufahrzeugwert zurück erstattet.
mfg
golfi
Zitat:
ich würde selbst bei dem kleinsten schaden zum anwalt laufen... ohne anwalt lassen sich die versicherungen gerne mal zeit... und das muss nicht sein, gerade bein sonem jungen wagen...
Ganz genauso ist es, du bewirkst mit einem kompetenten Anwalt einfach viel mehr druck. Du kommst viel schneller an dein Geld.
Zitat:
Original geschrieben von golfi34
@bugatti
leider stimmt das nicht ganz, denn manche versicherungen lassen mit sich "handeln". meinem bruder wurde in berlin ein 3 monate alter superb mit 4000 km gestohlen. er bekam den neufahrzeugwert zurück erstattet.
mfg
golfi
wir reden auch hier von unfallschäden und damit verbundenen totalschäden... das was du da ansprichst mit diebstahl ist ne ganz andere sache... und wieso dein bruder den neufahrzeugwert bei 4000 km zurückerstattet bekommen hat, liegt einfach nur daran, dass sich auch nicht unbedingt nachvollziehen kann, wieviel der wagen gelaufen hatte... man vermutet halt, dass bei 3 monaten wenig gelaufen hatte...
aber bei totalschäden ist es nunmal so wie ich es beschrieben habe... was die versicherung aus kulanz macht ist ne andere sache... das mit den 3000 km und 1 monat bzw. 1500 km und 3 monate ist rechtsprechung auf die sich die versicherung berufen kann... ob die nun auch nach 1 monat und 10000 km anders entscheiden ist deren sache
Zitat:
Original geschrieben von golfi34
leider stimmt das nicht ganz, denn manche versicherungen lassen mit sich "handeln". meinem bruder wurde in berlin ein 3 monate alter superb mit 4000 km gestohlen. er bekam den neufahrzeugwert zurück erstattet.
Sülze, bei Diebstahl greift die eigene Teilkasko und dort gibt es eine Neuwagenregelung meistens bis zum Alter von 6 Monaten!
Bei Haftpflichtschäden sieht die Rechtslage ganz anders aus. Hier gilt normalerweise 1 Monat oder 1.000 km jeweils mit kleinem Spielraum nach oben. Alles darüber muss von einem Gericht geklärt werden.
Letztes Jahr ist mir an einer roten Ampel ein Porsche hinten reingefahren. Damit war die Schuldfrage auch geklärt und die Gegenseite hatte nicht versucht, mir die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Folgendes Vorgehen emfpehle ich dir:
1.) Rufe bei deiner Versicherung an und frage nach, was dir alles an Schadensersatz (Auto, Nutzungsausfall, Pauschale für Papierkram, Aufwand Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs) zusteht. Mein Allianz-Vertreter hat mir hier weitergeholfen. Er selbst weiss bestens bescheid, da er kleinere Schäden selbst regelt.
2.) Bestelle einen vereidigten Gutachter (am besten einen Selbständigen) und lasse den Schaden von ihm schätzen. Ihn kannst du dann auch um Rat fragen. Er legt auch die Kosten für Nutzungsausfall und Höhe des Schadens fest. Daran gibt es nichts zu nörgeln ! Manche Versicherungen vermitteln auch ihre eigenen Gutachter. Da sie vereidigt sind, müssten die auch korrekt arbeiten; trotzdem suche lieber selbst einen vereidigten Gutachter.
Ach übrigens; bei mir war der Unfallgegner bei der Signal versichert. Die waren sehr flink in der Erstattung und hatten sogar telefonisch bei mir "Druck" gemacht, damit sie den Fall abschließen können !
Kopf hoch und sei froh, dass du nicht im Auto warst, als dir die Schnapsdrossel reingebraust ist !!
Gruß Peter.
kann mich wrp2si anschließen.
so hab ich das auch gehandhabt, nachdem mir ein pole - und da ist es noch etwas komlizierter - bei glatteis die ganze seite von meinem golf (vorgänger) aufgerissen hatte.
als erstes der eigenen versicherung den schaden melden, dann gutachter beauftragen, merkantilen verlust und folgekosten (mietwagen) ... nicht vergessen und die forderungen der ''gegnerischen seite'' zustellen.
bei verzögerungen oder verweigerung anwalt beauftragen. war bei mir nicht notwendig. wurde alles vollkommen korrekt abgewickelt.
gruß
axepe
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Bei Haftpflichtschäden sieht die Rechtslage ganz anders aus. Hier gilt normalerweise 1 Monat oder 1.000 km jeweils mit kleinem Spielraum nach oben. Alles darüber muss von einem Gericht geklärt werden.
naja sofern das kfz eine gebrauchsdauer von nicht mehr als einem monat aufweist und im einzellfall umstände vorliegen (z.b. das risiko verbleibender mängel trotz reparatur), kommt ersatz auf neuwagenbasis auch bis zu einer fahrleistung von 3000 km in betracht, wobei dann i.d.r ein gewisser abschalg gemacht wird... von daher hast du recht...
das ganze hat der BGH 1982 entschieden... wer die rechtsprechung dazu lesen möchte: hier die fundstelle... BGH NJW 1982, Seite 433
dort sind dann auch die ganzen ausnahmen wann das ganze gestreckt wird und wann nicht...