40 Schrottautos auf dem Gelände?

In unserem Dorf gibt es einen knapp 70 Jahre alten "Mechaniker", der ca. 40 Schrott Autos auf seinem Gelände stehen hat.

Die Autos stehen dort wirklich schon seit Jahren und sind dementsprechend verwittert.
Auch sind die meistens bis unter das Dach mit Müll vollgeladen. Also alte Reifen und Autoteile.

Die Nachbarn drum herum regen sich schon auf, weil es immer mehr werden und inzwischen auch schon abgemeldete Fahrzeuge auf der öffentlichen Straße geparkt werden.

Die Gemeinde hat scheinbar noch nichts davon gemerkt, bzw. noch nichts dagegen unternommen.

Wie ist die rechtliche Lage denn bei sowas?

Der Typ hat ein Gewerbe angemeldet. Aber es ist auf keinem Fall eine ordentliche Werkstatt mit z.B. Ölabscheider was er da betreibt.

Darf der die Fahrzeuge dort rumstehen lassen?

Ich hab mal ein paar Fotos gemacht. Wenn sich wer ein Bild davon machen will, dann stelle ich die mal hier rein.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

du fragtest ob mir egal ist was die Nachbarn treiben:

Ein Nachbar ist ein guter Kumpel, zum anderen ist das Verhältnis auch sehr gut. Alles geht da natürlich trotzdem nicht, es gibt für alles Grenzen. Aber Nachbars Grundstück zu fotografieren, ins Internet zu stellen und anonym darüber zu diskutieren überschreitet für meinen Geschmack auch eine Grenze.

Frag ihn doch einfach mal,was es damit auf sich hat.

31 weitere Antworten
31 Antworten

Das auf den Fotos sind ja noch nicht mal alle, falls wer gezählt hat.
Es ist nur ein Teil von dem Zeug, was da rumsteht.

Danke @ Herbert für das Gerichtsurteil

Genau so sagt mir mein Rechtsempfinden auch, dass es eigentlich sein müsste.
Wenn klar ist, dass ein Auto Schrott ist, dann müss es in einem vernünftigen Zeitraum entsorgt werden.

Wenn es inzwischen 40 Fahrzeuge sind, die Jahrelang vor sich hinrosten und er seinen Schrott anfängt auf die Straße zu verlagen, dann muss da mal was passieren.

Hi,

ein Gerichtsurteil ist immer nur eine Einzelfallentscheidung 😉

Ob die zugrundeliegende Rechtsauffassung auch hier gültig ist müßte im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Aber das soll dir egal sein,zuständig sind da die entsprechenden Stellen.

Wie ja hier schon gesagt wurde bleibt dir nicht viel anderes übrig als den den entsprechenden behörtlichen Stellen zu melden die dann (hoffentlich) entsprechend reagieren.

Gruß Tobias

Klar.

Aber ich wollte grundsätzlich nur mal wissen, wie so was von den Behörden gesehen wird.

Ob jeder sein privates Grundstück "gestalten" kann, wie er möchte, oder ob es doch auch gewisse Einschränkungen gibt.

Das Urteil reicht mir aus, um die Lage richtig einschätzen zu können.

Danke nochmals an Herbert.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Klar.

Aber ich wollte grundsätzlich nur mal wissen, wie so was von den Behörden gesehen wird.

Und wieso fragst du da hier nach und nicht bei der Behörde?

Ähnliche Themen

Weil ich die Rechtslage wissen wollte.

Wenn ich gleich zur Behörde gehe, dann wollen die bestimmt wissen, wer das konkret ist.

Die Nachbarn werden erst mal mit dem Typen persönlich reden und ihm die Chance geben, denn Müll zu entsorgen, bevor sie den Weg über die Behörden gehen.

Hallo,

du fragtest ob mir egal ist was die Nachbarn treiben:

Ein Nachbar ist ein guter Kumpel, zum anderen ist das Verhältnis auch sehr gut. Alles geht da natürlich trotzdem nicht, es gibt für alles Grenzen. Aber Nachbars Grundstück zu fotografieren, ins Internet zu stellen und anonym darüber zu diskutieren überschreitet für meinen Geschmack auch eine Grenze.

Frag ihn doch einfach mal,was es damit auf sich hat.

Das sehe ich auch so. Man könnte es auch als Mobbing im Internet bezeichnen.

Zumindest weiß jetzt die NSA wo jemand mit einer ausgeprägten Sammelleidenschaft lebt.

Zitat:

Original geschrieben von svendrae


Aber Nachbars Grundstück zu fotografieren, ins Internet zu stellen und anonym darüber zu diskutieren überschreitet für meinen Geschmack auch eine Grenze.

Was ist daran verwerflich, wenn es der TE von öffentlichem Grund aus macht?

Mich persönlich würde es aber nicht tangieren, wenn es mein Nachbar wäre... Zugegeben, ich kann die Beweggründe des Menschen auch nicht nachvollziehen.

Mein Nachbar (zu dem ich ein gutes Verhältnis habe) hat jahrelang seinen lilafarbenen Toyota Avensis Kombi vor der gemeinsamen Doppelgarage geparkt. Soll ich mich da wirklich drüber aufregen.

Ist natürlich ein hinkender Vergleich, aber ganz im Ernst: sein Grund, seine Sache!

Wenn er die Fahrzeuge entsorgt, falls ihn das nicht an den Rand der Privatinsolvenz bringt, wird das Grundstück vermutlich auch kein optisches Highlight werden. Was kommt dann als nächstes? Dass er einen Gärtner und Maler beauftragen muss, um die Hütte wieder in einen ansehnlichen Zustand zu bringen?

In Wien hat mal ein relativ bekannter Baulöwe eine Brandruine in der Innenstadt "stehen" lassen, weil die Kommune mit seinen Neubauplänen nicht einverstanden war... Was daraus geworden ist, weiß ich leider nicht; vielleicht ist bei dem Typen ja was Ähnliches passiert?

Schönheit und illegale Müllhalde sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Man kann das ganze einfach zur Anzeige bringen, liebe Gespräche bringen da nichts. Oder man kümmert sich nicht drum.

Amen

Also der Typ ist jetzt nicht direkt in meiner Sichtweite.

Aber ich kann die direkten Nachbarn schon verstehen.

Überlegt euch doch selber mal. Ihr zieht in eine normale Wohngegend.

10 Jahre später ist gegenüber eurem Grundstück dann auf einmal ein Schrottplatz.

Wem würde das gefallen?

Wenn der Autosammler nur rechtzeitig 500 Euro in einen Sichtschutz investiert hätte, dann hätte er jetzt seine Ruhe...

Ich hab heute nochmals mit meiner Bekannten geredet, die direkt da wohnt.

Er hat angefangen die nicht angemeldeten Autos auf deren Besucherparkplätzen zu parken, weil bei ihm alles voll ist.
Trotz mehrfacher Aufforderung hat er nicht damit aufgehört.

Auch hat er teilweise die Autos dort sogar aufgebockt und repariert. Direkt vor deren Gartenzaun.
Mittagsruhe soll er dabei auch nicht kennen.

Die Überschrift, lässt erahnen, deutscher Kleingeist hat einen neuen Aufreger gefunden.
Wenn das Gewerbe angemeldet, eine Gefahrstoffsammelstelle auf dem Gelände eingerichtet ist, sodass keine flüssigen Betriebsmitel, -stoffe ins Ab- und Grundwasser gelangen können, hat auch das Umweltamt keine rechtl. Handhabe, um den Betrieb schließen zu können.
Nachtrag,
sollten die Fotos, die auf dem Gelände gemacht wurden, ohne Einwilligung des Grundstückbesitzers gemacht worden sein, droht gewaltig Ärger. Nicht gegen den Grundstückbesitzer, sondern gegen den Fotografen, nicht nur wegen Hausfriedensbruch, wenn die Anzeige unter ggf. falscher Verdächtigung ins Leere läuft.
Dann wird es ein schönes und teures Eigentor 🙂 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Überlegt euch doch selber mal. Ihr zieht in eine normale Wohngegend.

10 Jahre später ist gegenüber eurem Grundstück dann auf einmal ein Schrottplatz.

Wem würde das gefallen?

Was ist denn eine normale Wohngegend?

Auf den Bildern sieht es dort jedenfalls nicht nach reinem Wohngebiet aus. Wenn dort ohnehin ein Mischgebiet ausgewiesen sein sollte, muss man schon damit rechnen, dass nach 10 Jahren etwas anderes angesiedelt ist.

Ich finde es ziemlich egal, was er auf dem Grundstück sammelt. Wie gesagt, wenn er rechtzeitig einen hohen Zaun oder eine Hecke hingestellt hätte, wüsste niemand,was er da macht, denn Autos lärmen weniger als manch anderer Nachbar. Schon mal neben einer Familie mit mehreren Instrumentenquälern gewohnt?

Wenn er allerdings auf der Straße aktiv wird, ist es nicht mehr OK...

Was hat eigentlich dieses Thema in diesem Unterforum zu tun? Will sich der TE seiner Meinung versichern?

Ähnliche Themen