ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rechtslage beim Driften - Öffentliches/Privates Gelände bzw. Privates/Kommerzielles Angebot

Rechtslage beim Driften - Öffentliches/Privates Gelände bzw. Privates/Kommerzielles Angebot

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 10:53

Hallo!

Ein Kumpel von mir hat ein eigenes Fuhrunternehmen und sich jetzt einen alten 3er BMW gekauft. Die letzten Wochenenden sind wir dann auf dem Firmengelände gedriftet. Anfangs sah es noch etwas gequält aus, doch zwischenzeitlich haben wir es einigermaßen im Griff. Zwischenzeitlich sind bei mir aber einige rechtliche Bedenken aufgekommen und wollte eure Meinung dazu hören.

Da das Firmengelände abgesperrt ist und die Genehmigung des Eigentümers vorliegt dürfen wir dort driften so viel wir wollen. Auf eine öffentlichen Parkplatz wäre das aber verboten, oder? Wäre der Parkplatz abgesperrt, bedürfte es dann aber immer noch der Genehmigung des Eigentümers, richtig? Und stimmt es, dass driften im öffentlichen Straßenverkehr generell verboten ist? Was passiert, wenn man es trotzdem machen würde? Auf vielen Parkplätzen sehe ich Reifenspuren von Donuts und Burnouts.

Aufgrund des enormen Reifen- und Benzinverschleiß musste ich mich an den Kosten beteiligen um selbst fahren zu dürfen, was ja auch fair ist. Ist es damit aber schon kommerziell? Die Benutzung des Autos und Firmengeländes war kostenlos. Gewinn hat mein Kumpel keinen gemacht, beweisbar wäre dies aber nur schwer. Wenn es kommerziell wäre und man die Haftung ausschließt, muss man dann trotzdem irgendwelche Auflagen und Versicherungen erfüllen? Was für Auflagen müssen kommerzielle Anbieter von Fahrdynamik-Trainings erfüllen?

Angenommen es passiert jetzt doch etwas am Gebäude oder an einem parkendem Auto bzw. LKW, was passiert dann? Oder noch schlimmer, es kommt zu Personenschaden! Wessen Versicherung haftet und vor allem haftet sie überhaupt? Würde es einen Unterschied machen ob die privat oder kommerziell geschieht?

Bin jetzt dieses Wochenende der Einladung nicht gefolgt, da meine rechtlichen Bedenken zwischenzeitlich sich doch gemehrt haben.

Achim

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Ich kann es nicht als Unsinn empfinden, wenn man ein Fahrzeug im Grenzbereich bewegt und dabei beherrscht.

Nö, is klar. Das ganze ist eine Art Fahrsicherheitstraining und wir sollten froh sein, dass der Kumpel des TE das veranstaltet... Jetzt geht´s los. :rolleyes:

Ich hab ja nix dagegen, wenn man sowas auf dem privaten Gelände -wie hier- mal ausprobiert.

Haben die meisten von uns sicher schon mal gemacht.

Aber ich muss mir auch nicht vormachen, dass es ein Segen ist. Besonders nicht, wenn dafür Geld fließt.

 

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten
am 9. Juni 2014 um 11:02

wenn nachbarn vorhanden sind... wird mit ziemlicher wahrscheinlichkeit als erstes eine anzeige wegen ruhestörung kommen

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 11:21

Unwahrscheinlich, da weitläufiges Industriegebiet ohne Anwohner.

Hier noch ein interessanter Link: http://www.drift-schule.de/shop_content.php?coID=3

Achim

Zitat:

Original geschrieben von eaa47

 

Angenommen es passiert jetzt doch etwas am Gebäude oder an einem parkendem Auto bzw. LKW, was passiert dann? Oder noch schlimmer, es kommt zu Personenschaden! Wessen Versicherung haftet und vor allem haftet sie überhaupt? Würde es einen Unterschied machen ob die privat oder kommerziell geschieht?

Also über "kommerziell" brauchen wir wohl nicht ernsthaft reden. Dass das mit einer "normalen" Versicherung nichts wird, dürfte klar sein.

Ansonsten gilt für den Fahrer "Pech gehabt", wenn er sich die Birne einschlägt.

Beim Beifahrer wird über die Selbstgefährdung ein Anspruch, wenn es denn einen gibt, erheblich eingeschränkt. Wer sich freiwillig rein setzt, muss damit rechnen, dass er sich verletzt.

am 9. Juni 2014 um 12:09

Sehe ich ein wenig anders Hafi:

Kfz-Haftpflichtversicherung (KH)

Zwar wird hier in der Tat sich vorsätzlich in das Auto gesetzt um zu driften, der Vorsatz (also Wissen und Wollen) bezieht sich aber auf das Driftvorhaben und nicht auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles. Insofern gilt in der KH voller Versicherungsschutz.

Kasko:

Auch in der Kasko benötigt man den Vorsatz für eine Leistungsfreiheit. Dies haben wir verneint. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, welches eindeutig zu bejahen ist, könnte man die Leistungs dem SChwere des Verschuldens nach kürzen. Die meisten Police kennen ja mitlerweile den Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit, so dass es auch hier zum Versicherungsschutz führt.

Auch wenn ich von der ganze Sache nichts halte, sollte VS bestehen.

Beste Grüße

Phaeti

Der TE hatte gefragt, welche Folgen eine gewerbliche Nutzung als "Drift-Auto" hätte.

Hier geht es also nicht um Vorsatz, sondern um den Verstoß gegen die Verwendungsklausel, wenn das Fahrzeug gewerblich für so einen Unfug eingesetzt würde und als "normaler" PKW versichert ist.

Wenn dabei eine Mauer beschädigt wird, ist dies im Außenverhältnis versichert, da hast Du recht. Aber darauf bezog sich meine Antwort nicht.

KH gegenüber Insasse: siehe oben.

am 9. Juni 2014 um 16:24

ok dann hab ich das missverstanden.

jedoch bleibt es m.E. beim gleichen Ergebnis, da das Fahrzeug in Eigenverwendung versichert ist, also Privat- oder Werkverkehr.

Die Verwendungsklausel bezieht auf gewerblichen Verkehr. Dieser ist nicht gegeben.

Gewerbliches Driften, also Kurzzeitmiete, um Unsinn mit dem Wagen zu machen, als Werkverkehr?

Also ich weiß nicht... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Gewerbliches Driften, also Kurzzeitmiete, um Unsinn mit dem Wagen zu machen, als Werkverkehr?

Also ich weiß nicht... ;)

Ich kann es nicht als Unsinn empfinden, wenn man ein Fahrzeug im Grenzbereich bewegt und dabei beherrscht.

am 9. Juni 2014 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Gewerbliches Driften, also Kurzzeitmiete, um Unsinn mit dem Wagen zu machen, als Werkverkehr?

Also ich weiß nicht... ;)

ich weiß nicht, wo Du das raus ließt.. Bin ich zu blöd?

Auf jeden Fall würde ein Verstoß gegen die Verwendungsklausel vorliegen, wenn er das Fahrzeug gegen Entgelt vermietet oder eben Personen oder fremde Waren gegen Entgelt befördert.

Ist Deiner Meinung nach etwas von den drei Fällen zu bejahen? Meines Erachtens nein.

Die Ausgleichszahlung unter Kumpels für den erhöhten Verschleiß würde nicht annähernd einer gewerblichen Tätigkeitkeit zuordnen. Allenfalls wäre die Klausel nach Treu und glauben im Sinne meiner Darstellung auszulegen.

Gruß Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von eaa47

 

Aufgrund des enormen Reifen- und Benzinverschleiß musste ich mich an den Kosten beteiligen um selbst fahren zu dürfen, was ja auch fair ist. Ist es damit aber schon kommerziell? Die Benutzung des Autos und Firmengeländes war kostenlos. Gewinn hat mein Kumpel keinen gemacht, beweisbar wäre dies aber nur schwer. Wenn es kommerziell wäre und man die Haftung ausschließt, muss man dann trotzdem irgendwelche Auflagen und Versicherungen erfüllen? Was für Auflagen müssen kommerzielle Anbieter von Fahrdynamik-Trainings erfüllen?

...

Würde es einen Unterschied machen ob die privat oder kommerziell geschieht?

Das war doch die ganze Zeit das Thema des TE: Was passiert, wenn "Driften gegen Geld" kommerziell ist.

Da musste ich jetzt nichts herauslesen...

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Ich kann es nicht als Unsinn empfinden, wenn man ein Fahrzeug im Grenzbereich bewegt und dabei beherrscht.

Nö, is klar. Das ganze ist eine Art Fahrsicherheitstraining und wir sollten froh sein, dass der Kumpel des TE das veranstaltet... Jetzt geht´s los. :rolleyes:

Ich hab ja nix dagegen, wenn man sowas auf dem privaten Gelände -wie hier- mal ausprobiert.

Haben die meisten von uns sicher schon mal gemacht.

Aber ich muss mir auch nicht vormachen, dass es ein Segen ist. Besonders nicht, wenn dafür Geld fließt.

 

am 9. Juni 2014 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von eaa47

 

Aufgrund des enormen Reifen- und Benzinverschleiß musste ich mich an den Kosten beteiligen um selbst fahren zu dürfen, was ja auch fair ist. Ist es damit aber schon kommerziell? Die Benutzung des Autos und Firmengeländes war kostenlos. Gewinn hat mein Kumpel keinen gemacht, beweisbar wäre dies aber nur schwer. Wenn es kommerziell wäre und man die Haftung ausschließt, muss man dann trotzdem irgendwelche Auflagen und Versicherungen erfüllen? Was für Auflagen müssen kommerzielle Anbieter von Fahrdynamik-Trainings erfüllen?

...

Würde es einen Unterschied machen ob die privat oder kommerziell geschieht?

Das war doch die ganze Zeit das Thema des TE: Was passiert, wenn "Driften gegen Geld" kommerziell ist.

Da musste ich jetzt nichts herauslesen...

irgendwie blicke ich es immernoch nicht so ganz aber maßgeblich ist ja - unabhängig was jetzt genau gemeint ist - das allgemeingültige nämlich das

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Verwendungsklausel vorliegen würde, wenn er das Fahrzeug gegen Entgelt (zu welchem Zwecke auf immer) vermietet ...

gruß und gute nacht phaeti

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rechtslage beim Driften - Öffentliches/Privates Gelände bzw. Privates/Kommerzielles Angebot