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Baustellen Unfall AB /LKW gibt schuld zu /HDI will 40/60

Themenstarteram 15. Januar 2013 um 21:08

Hallo.

Hat vor einen Monat vor Hildesheim einen Unfall.

Ich überhole einen LKW im einer Baustelle,

Mein Fahrzeug ist ein BMW Touring F11 Breite 2094mm

Erlaubte Breite 2010 mm .

LKW berührte mein Fahrzeug an der Beifahrer Seite.

Auf den ersten Blick war es nur das Spiegelglas was fehlt.

Am nächsten Tag ging ich zur BMW Niederlassung-der KD Berater zeigte mir das am Unteren Schwellen (M Paket) Angebrochen und an vorderen Kotflügel Berührungs Spüren und eine

kleine Delle sind.

 

Deweiteren

Spiegelgehäuse gebrochen.

Toter Winkel Assistent ohne Funktion.

Polizeilich Aufgenommen- LKW Fahrer gibt Fehlverhalten zu.

Spedition wo der Fahrer arbeitet - teilte der HDI mit das eine Mitschuld meinerseits geprüft werden solle.

Nach Rücksprache mit den Fahrer- wurde dieser Vorwurf fallen gelassen.

Diese Aussage glaube ich der Spedition Mitarbeiterin.

Dekra Gutachter taxiert Schadenshöhe auf 2380 € + 2 Tage Nutzungsausfall.

Wertverlust keinen.

 

Ins Gutachten schreibt er das, Schäden möglich sind , aber auch nicht.

LKW MIT ANHÄNGER war das Schädigen Fahrzeug.

Mein Fahrzeug hatte einen reparierten Unfallschaden / BMW Händler referiert komplett.

Fahrzeug hat eidesstattlich am Unfall Tag keine Vorschäden.

HDI will mir 40 % Mitschuld "geben" und die Reparatur Kosten prüfen.

Was haltet ihr davon ?

Thomas

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

@TE:

Ob 60/40 oder 70/30 - du glaubst jetzt nicht im Ernst, dass du da aus der Sache mit 0% für dich herauskommst oder?

Wer sich in einer derartig engen Baustelle an einem LKW vorbeiquetschen muss (und allen Ernstes damit argumentiert, dass da ja noch 6 Millimeter Platz gewesen wären), bekommt in jedem Falle eine Mithaftung - mindestens in Höhe der Betriebsgefahr.

Und das sind zwischen 25 und 30%.

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Du gibst doch schon selbst zu, dass dein Auto zu breit ist? Da keine Mitschuld zu bekommen, halte ich für relativ ausgeschlossen, und sollte sie noch so gering sein. Immerhin hättest du den LKW nicht überholen dürfen.

Themenstarteram 15. Januar 2013 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Du gibst doch schon selbst zu, dass dein Auto zu breit ist? Da keine Mitschuld zu bekommen, halte ich für relativ ausgeschlossen, und sollte sie noch so gering sein. Immerhin hättest du den LKW nicht überholen dürfen.

Mein Fahrzeug ist ja nicht zu breit.

Es fehlen 6mm .

Klingt kleinlich -aber damit darf ich überholen .

Aussage Polizei

Also bei einer erlaubten Breite von 2010mm und einer Fahrzeugbreite von 2094mm fehlen 84mm zur Legalität.

Aber ich nehme an, 2100mm sind erlaubt? Wäre auch logischer. Damit bist du raus, und solltest deine Haftpflichtversicherung mit der Abwehr der Ansprüche der gegnerischen Versicherung beauftragen, oder gleich einen eigenen Anwalt ;)

Wenn, dann war die erlaubte Fahrzeugbreite auf der Spur 2100mm und dein FZG ist 2094mm inkl. Spiegel breit. Ob das Überholen legal ist und ob man eine Mithaftung bei einer Kollision während eines Überholmaneuvers bekommt sind 2 verschiedene paar Schuhe.

Man kann sich das ganz leicht selber ableiten. War links und rechts ausreichend Platz und man konnte ganz entspannt überholen, dann tritt die Mithaftung eher zurück, war das Überholmaneuver hingegen knapp und es war ärgerlich, dass es diesmal nicht ohne Unfall geklappt hat, dann muss man wohl mit einer Mithaftung leben. Über die Quote 40:60 kann man sich wie immer streiten, gegen Bezahlung macht das sicherlich jeder Anwalt gerne, auf eine Haftungsfreistellung würde ich aber nicht hoffen.

Sind die 2094 mm wirklich incl. Spiegel?

Themenstarteram 15. Januar 2013 um 21:54

LKW kam durch eine Verschrenkung in der Fahrspur an mein Fahrzeug.

Deshalb auch Schuld Eingeständnis des LKW Fahrer.

Ja, der F11 hat 2094 über alles Breite, das passt schon. Früher haben sie die Fahrspuren auf 2,00m begrenzt, seitdem der Golf 6 die 2000mm Breite überschritten hat, werden in der Regel 2,05 oder 2,10m Breite ausgeschildert um nicht jeden Golf-Opi auf der linken Spur in der Baustelle zu kriminalisieren.

Themenstarteram 15. Januar 2013 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Sind die 2094 mm wirklich incl. Spiegel?

Ja!

1. meist is die breite angegeben ohne spiegel.

2. in baustellen gelten geschwindigkeitsbegrenzungen,meist 80, an den ein und ausfahrten meist 60.

lkw fahren eher zu schnell als zu langsam,also bist du nich eher zu schnell gewesen wenn du da noch überholst??

3.ist in meisten baustellen eh übeholverbot??

4. wenn ich sehe das es eng ist warum muss ich dann um 5 min rauszuholen mich unbedingt drann vorbeiquetschen??

ich tippe auf 50/50

@TE:

Ob 60/40 oder 70/30 - du glaubst jetzt nicht im Ernst, dass du da aus der Sache mit 0% für dich herauskommst oder?

Wer sich in einer derartig engen Baustelle an einem LKW vorbeiquetschen muss (und allen Ernstes damit argumentiert, dass da ja noch 6 Millimeter Platz gewesen wären), bekommt in jedem Falle eine Mithaftung - mindestens in Höhe der Betriebsgefahr.

Und das sind zwischen 25 und 30%.

Zitat:

Original geschrieben von zuckerschote

LKW kam durch eine Verschrenkung in der Fahrspur an mein Fahrzeug.

Deshalb auch Schuld Eingeständnis des LKW Fahrer.

Falls das unklar sein sollte. Eine Schuldeingeständnis des LKW Fahrers befreit dich noch nicht von der Betriebsgefahr eines 2094mm breiten FZGs auf einer 2100mm breiten Fahrspur. Du weisst selber, dass das Überholmaneuver knapp war, wenn nicht, zeichne ich es Dir auf. Shit happens, 1000x geht's gut, diesmal nicht und Du bist der Dumme aber auch ein bisschen schlauer.

 

 

am 15. Januar 2013 um 22:28

Meistens gehen diese Baustellenunfälle eh 50/50 aus.

 

Zum TE:

 

In einer Baustelle sind die Geschwindigkeiten oft auf 60 oder 80 km/h begrenzt, wenn nun der Lkw diese Geschwindigkeit fuhr, hätte ein zügiges Überholen garnicht mehr erfolgen dürfen, weil :

 

§5 StVO Überholen

(2)Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt

 

Und du mit mit erlaubten 60 bzw 80 km/h die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erreicht hast.

 

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs  ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden

 

Aber wie will man mit einem 2094mm breiten Pkw auf einer 2010mm breiten Fahrspur einen ausreichenden Seitenabstand zum Lkw einhalten? Deswegen wohl auch die Mitschuld.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Aber wie will man mit einem 2094mm breiten Pkw auf einer 2010mm breiten Fahrspur einen ausreichenden Seitenabstand zum Lkw einhalten? Deswegen wohl auch die Mitschuld.

Und wie will man weiße Schrift lesen können? Aber ja, es könnte sein, dass das gerechtfertigt ist. Das sollten Anwälte und Gerichte entscheiden.

am 15. Januar 2013 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Aber wie will man mit einem 2094mm breiten Pkw auf einer 2010mm breiten Fahrspur einen ausreichenden Seitenabstand zum Lkw einhalten? Deswegen wohl auch die Mitschuld.

Und wie will man weiße Schrift lesen können? Aber ja, es könnte sein, dass das gerechtfertigt ist. Das sollten Anwälte und Gerichte entscheiden.

Ohh Sorry ich habe immer den blauen Nachtmodus an :rolleyes:

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