360-Grad-Kamera

Mercedes C-Klasse W205

Da ich diese Woche gleich doppelt die Möglichkeit hatte, zwei Fahrzeuge mit der sagenumwobenen 360-Grad-Kamera zu fahren, einmal den C220 BlueTEC und dann den V250 BlueTEC, lasse ich euch gerne an meinen Erfahrungen teilhaben, evtl. um auch die Entscheidung Pro/Contra des Systems zu treffen, da ja jetzt wohl doch final ab Dezember verbaut wird - noch eine einigermaßen lange Zeit bis zum Jahresende.
Da ich im W205 kein Smartphone an Bord hatte, habe ich euch Bilder aus der V-Klasse angeheftet, die Funktionsweise ist 1:1 identisch, lediglich das Fahrzeug aus der Vogelperspektive ist unterschiedlich.

Grundlegend: Das Kamerasystem zeigt die Bilder bis zu einer Geschwindigkeit von 30km/h im Display an. Es lässt sich über die Taste links vom Lenkrad ein-/ausschalten. Wird die Taste im Rückwärtsgang betätigt, wird das Weitwinkelbild vom Heck angezeigt, bei normaler Fahrt entsprechend das Weitwinkelbild von der Front.
Über Touchpad bzw. Dreh-/Drücksteller lässt sich sehr schnell in die eigentliche 360-Grad-Ansicht mit ihren verschiedenen Perspektiven wechseln. Immer sichtbar im linken Bildrand ist die Vogelperspektive, die ein wirklich reales und detailgetreues Bild des direkten Umfeld wiedergibt.
Die gelben Linien auf Bild 3 und 4 stellen die maximale Breite des Wagens (mit Spiegeln) dar. Während der Fahrt werden zudem auch die Fahrspuren zzgl. Lenkradeinschlag, Achsmitte und Co. angezeigt. Sehr interessant finde ich auch die Tatsache, dass erkannte Hindernisse vor oder hinter dem Fahrzeug durch eine gelbe Linie markiert werden.

Fazit: Im ersten Moment hat mich das System nicht gerade umgehauen, aber je länger ich probiert und gemacht habe und es auch in realen Fahrsituation genutzt habe, desto besser hat es mir gefallen. Gerade in engen Lücken oder an unübersichtlichen Stellen, genauso wie an schwer einsehbaren Ein- und Ausfahrten ist das System echt Gold wert.
Hoffen wir mal, dass die Daimler-Leute jetzt wirklich bei Dezember für die 360-Grad-Kamera bleiben, dann warte ich doch gerne bis Dezember auf das System.

Davon ab, Störungen und Ausfälle habe ich im W205 nicht feststellen können.

Draufsicht - verg. Heckbereich
Draufsicht - direkter Heckbereich
Draufsicht - Seiten nach hinten
+5
Beste Antwort im Thema

Da ich diese Woche gleich doppelt die Möglichkeit hatte, zwei Fahrzeuge mit der sagenumwobenen 360-Grad-Kamera zu fahren, einmal den C220 BlueTEC und dann den V250 BlueTEC, lasse ich euch gerne an meinen Erfahrungen teilhaben, evtl. um auch die Entscheidung Pro/Contra des Systems zu treffen, da ja jetzt wohl doch final ab Dezember verbaut wird - noch eine einigermaßen lange Zeit bis zum Jahresende.
Da ich im W205 kein Smartphone an Bord hatte, habe ich euch Bilder aus der V-Klasse angeheftet, die Funktionsweise ist 1:1 identisch, lediglich das Fahrzeug aus der Vogelperspektive ist unterschiedlich.

Grundlegend: Das Kamerasystem zeigt die Bilder bis zu einer Geschwindigkeit von 30km/h im Display an. Es lässt sich über die Taste links vom Lenkrad ein-/ausschalten. Wird die Taste im Rückwärtsgang betätigt, wird das Weitwinkelbild vom Heck angezeigt, bei normaler Fahrt entsprechend das Weitwinkelbild von der Front.
Über Touchpad bzw. Dreh-/Drücksteller lässt sich sehr schnell in die eigentliche 360-Grad-Ansicht mit ihren verschiedenen Perspektiven wechseln. Immer sichtbar im linken Bildrand ist die Vogelperspektive, die ein wirklich reales und detailgetreues Bild des direkten Umfeld wiedergibt.
Die gelben Linien auf Bild 3 und 4 stellen die maximale Breite des Wagens (mit Spiegeln) dar. Während der Fahrt werden zudem auch die Fahrspuren zzgl. Lenkradeinschlag, Achsmitte und Co. angezeigt. Sehr interessant finde ich auch die Tatsache, dass erkannte Hindernisse vor oder hinter dem Fahrzeug durch eine gelbe Linie markiert werden.

Fazit: Im ersten Moment hat mich das System nicht gerade umgehauen, aber je länger ich probiert und gemacht habe und es auch in realen Fahrsituation genutzt habe, desto besser hat es mir gefallen. Gerade in engen Lücken oder an unübersichtlichen Stellen, genauso wie an schwer einsehbaren Ein- und Ausfahrten ist das System echt Gold wert.
Hoffen wir mal, dass die Daimler-Leute jetzt wirklich bei Dezember für die 360-Grad-Kamera bleiben, dann warte ich doch gerne bis Dezember auf das System.

Davon ab, Störungen und Ausfälle habe ich im W205 nicht feststellen können.

Draufsicht - verg. Heckbereich
Draufsicht - direkter Heckbereich
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Hallo zusammen,

am Montag übernehme ich einen W205 Vorführwagen mit 360 Grad Kamera und Comand aus dem Februar 2014. Wie kann ich testen ob der hier beschriebenen Fehler an diesem Fahrzeug vorhanden ist und wenn ja, kann ich das dann reklamieren damit der Fehler beseitigt wird?

Den Fehler kannst du so gut wie nicht testen, da er a) nur sporadisch und b) auch nicht bei allen Fahrzeugen auftritt. Der Fehler äußerte sich bei einer handvoll Fahrzeugen dahingehend, dass das Navi sein Signal verlor, sobald die Spiegelkameras aktiv waren.
Habe momentan einen Testwagen aus 8.14, der hat 501 an Bord und es läuft reibungslos.
Für bereits ausgelieferte Fahrzeuge sollte MB (bald) eine Kundendienstmaßnahme ausrollen.

Alles klar. Dann harren wir mal der Dinge die da kommen werden. Ich gehe mal erst davon aus, das bei mir kein Fehler auftritt.
Danke dir.

Habe heute nochmals mit meiner Disponentin gesprochen,
da mein Fahrzeug in der ersten Januardekade gebaut
werden soll.

Sie kann die Option nicht einbuchen, bleibt aber am Ball.

So langsam finde ich mich damit ab, dass ich dann wohl
doch drauf verzichten muss.

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Noch ein letztes Mal - denn mich betrifft es nicht - es gibt derzeit für sämtliche (!!) Monate einen starken Engpass seitens des Zulieferers und somit kann nicht jeder W/S 205 mit der 360° Kamera versehen werden.
Ergo es kann nicht jeder diese Kamera ordern oder eben seinen Wagen bzw. den Auftrag dazu auf unbestimmte Zeit warten lassen bis es einmal einbuchbar sein wird.

Im GO System kann man den Code derzeit nicht auswählen weil bis auf weiteres das Kontingent ausgeschöpft wurde. D.h. das theoretisch der Code baubar ist, es aber eine Code-Restriktion gibt und somit nur so viele Aufträge vom Werk angenommen werden wie auch wirklich für die jeweilige Dekade verfügbar sind. Das bedeutet im Klartext: soll der Bautermin eingehalten werden so kann es zu einem "nicht verfügbar" Ergebnis kommen, ist es egal und der Auftrag kann warten, dann wird der Code irgendwann wieder baubar sein. Das kann Januar, Februar oder erst im März sein.

Alle anderen Aussagen sind leider nicht zutreffend, jedenfalls seit Stand gestern nicht mehr.

Die Rückfahrkamera ist auch ganz prima und IMHO völlig ausreichend... habe ich seinerzeit hinzu codiert da im Code P55 zwingend getönte Scheiben im Fond enthalten waren. Diese Kamera möchte ich mittlerweile nicht mehr missen.

P.S.: als guter Verkäufer ist es übrigens logisch den Auftrag so schnell wie möglich in den Bau zu bekommen und nicht erst wochenlang zu warten bis der Code evtl. mal lieferbar ist. Deshalb nicht gleich auf die Verkäufer schimpfen, die mögen die Situation genauso wenig wie sie gerade ist. Kann aber nicht geändert werden!

@ Der_Landgraf

Ist für mich jetzt auch kein Beinbruch, wenn es nicht klappt.
Die Rückfahrkamera ist drin, das ist wichtig. Der Rest wäre
"nice to have" gewesen, zumal der Aufpreis gering ist.

Aber deshalb den Liefertermin verschieben und noch länger
warten? Sicher nicht. Sind eh noch zwei Monate und die Zeit
will nicht vergehen...

Sie ist drin! Gerade den Anruf erhalten.
Liefertermin verzögert sich nicht. 😁

Tja, was habe ich seit Tagen gepredigt?!

Wie sieht es eigentlich aus. Ich bestelle einen Wagen mit 360 Grad Kamera und in der Bestätigung ist die nicht drin damit ist doch der Kaufvertrag eigentlich hinfällig oder?

Ein Jurist, kann da nur antworten, es kommt darauf an.

Aber wenn wir es mal komplett schwarz oder weiss betrachten wollen, so müssten Sie Dich darauf hinweisen und erneut genehmigen, im Sinne von unterzeichnen lassen.

Aber wie gesagt, der Teufel steckt im Detail, und in den Sachverhalten.

Also solltest Du betroffen sein, dann kümmere Dich darum. War das eine allgemeine Frage, so hast Du nicht komplett Unrecht, oder Recht, je nach Sachlage.

Oh je typisch Juristen, sorry

Zitat:

@Baenker schrieb am 20. November 2014 um 10:15:20 Uhr:


damit ist doch der Kaufvertrag eigentlich hinfällig oder?

Lies mal 'das Kleingedruckte' in deinem Vertrag. Ziemlich sicher steht da so einiges drin zum Thema 'nicht lieferbar', 'Änderungen', etc.

Auf der Rückseite des Katalogs kann man klar entnehmen:

Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweidungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

Das heisst also ganz klar, wenn ich eine 360 Grad-Kamera bestellt habe, diese aber nicht lieferbar bzw. verbaubar ist, ist eine normale Rückfahrkamera dem Käufer als Ersatz zumutbar.

Somit kann wegen einer fehlenden 360 Grad-Kamera nicht vom Vertrag zurück getreten werden.

Zumutbar finde ich das nicht. Angenommen man bestellt einen roten Wagen und weil nicht lieferbar, wird er eben blau. Klar der Wagen fährt und lackiert ist er auch aber es ist nun mal ein Unterschied. Genau so ein Unterschied ob ich vorne eine Kamera habe oder eben auf die Parktronic gucken muss die man dank Lenkrad nicht gescheid sieht.

Dann kann man sich auch ganz die SA schenken. Mercedes baut irgend was, was gerade da ist und der Kunde muss es nehmen. Was mir zumutbar ist oder nicht entscheide ich.

Aber ich habe mir schon so etwas gedacht und jetzt weiß ich auch was in meinen Vertrag stehen muss damit ich ihn unterschreibe :-)

@Knuffeli

ohne nun hier eine irrwitzige Diskussion anzuzetteln, die wir ohnehin nicht lösen können, sei Dir gesagt. Hier würde sofort § 434 Abs. 1 BGB greifen. Und Du kannst die Forderung auf Nacherfüllung formulieren. Hierzu ist der Verkäufer auch verpflichtet. Sollte das strittig sein, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. So einfach ist es also nicht in Deutschland für Verkäufer hier Änderungen vorzunehmen und zu behaupten, das sei zumutbar.

Aber wie gesagt. Ob das nun zumutbar ist oder nicht, entscheiden dann Gerichte im Einzelfall.

Aber genug zum rechtlichen Thema. Meine AB ist Gott sei Dank immer noch vollständig und mit Liefertermin März incl. 360 Kamera.

Man muss auch mal Glück haben.

Was ist das denn jetzt für eine irrwitzige Diskussion hier. Wenn eine SA, gehen jetzt dem Thread entsprechend mal von Code 501 aus, nicht baubar ist, dann informiert einen der Händler und es wird eine Lösung besprochen, SA raus, andere SA rein etc. Kein kundenorientierter Händler der Welt schmeißt einfach so eine SA raus und teilt es dem Kunden nicht mit.
Die Bestellung nur wegen des Codes 501 zu stornieren hat allerdings ein arges Geschmäckle...der Wagen ist auch so fantastisch, die Kamera macht ihn nur noch ein wenig besser. 😉

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