328iA von der Hebebühne gefallen aus 2 Meter Höhe ...

BMW 3er E36

hallo,

Gestern ist mir mein geliebtes cabrio von Hebebühne gefallen. (HOBBYWERKSTATT)
Und zwar hat sich auch an der rechten seite plötzlich irgendwas von Bühne gelöst und der ist runtergebraust.
ich war gottseidank nicht richtig unter dem auto so dass ich noch rausspringen konnte.
Wie ist die Gesetzes lage? da die Werktstatt einem guten Freund gehört wollte ich nicht die polizei anrufen.
P.S. Die hebebühne hatte einen Gültigen TÜV

Beste Antwort im Thema

Gesetzeslage? Die Hebebühne hat versagt, also zahlt der Betreiber bzw. dessen Betriebshaftpflicht dein Auto.
Lass einen Gutachter DEINER Wahl ran (nicht von der Versicherung bestimmen lassen!!!) und geh beim kleinsten Zucken der Versicherung zum Anwalt.
Das Auto ist wohl ein Totalschaden. Wie üblich: MwSt nur mit Nachweis einer Ersatzbeschaffung, Reparatur bis 120% des Werts möglich.

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Auch von mir erstens Glückwunsch dass es blos beim Blechschaden geblieben ist, aber natürlich Beileid zum Wrack 🙁 So ein schönes Auto.....

Zitat:

Original geschrieben von Synx


Wenn dein Freund danach nicht mehr dein Freund ist dann war er nie dein Freund. Denk drüber nach.

Damit ist schon sehr viel gesagt 😉 Gerade sowas verstärkt/zerstört Freundschaften ungemein. Und wenn es finanziell dann mit der Versicherung klappt, dann kann man nachher darüber nachdenken, wie knapp es manchmal sein kann.

Von mir also weiterhin viel Glück, aber das hat dir anscheinend nicht wirklich gefehlt, sozusagen. 🙂

Vladiiiii

Wirklich Glück gehabt bei der Aktion...
Sei froh dass du da heil raus bist, schlechter wäre es umgekehrt gewesen.. 😉

Falls du ihn schlachten oder verkaufen solltest schreib mir mal ne PN, ich hab grundsätzlich erstmal an beidem Interesse 😉

MfG
Richard, der jetzt wieder unter die Hebebühne auf der Arbeit muss^^

Die Betriebshaftpflicht wird Dir gegenüber einspringen, sofern der Schaden nicht durch eine Fehlbedienung Deinerseits eingetreten ist. Davon ist aber nach erster Inaugenscheinnahme der Bilder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht auszugehen.
Was Deinen Freund betrifft, so ist aber für ihn zu hoffen, dass er die Anlage auch stets nach Vorschrift hat warten und prüfen lassen. Denn sonst wird sich die Versicherung zu Recht den Schaden bei ihm wieder zurückholen...

Gruß
Bernd

Kamen die zweiten Arme schnell runter oder wurden sie vom Motor runter gefahren? Hast du das Auto gerade hoch oder runter gelassen als das passiert ist?

Die Arme kamen Ziemlich schnell runter so als ob mann ein seil durchschneidet,´1 sek. später war der 3 er schon unten.

Ne Fehlbedienung kann man eigentlich ausschließen und das sieht man auch an den Fotos. Die einen Arme sind ja eindeutig oben und die anderen unten. Insofern brauchst du nur nen Gutachter für dein Auto.
Die Versicherung wird die Bühne sicherlich begutachten lassen, aber da gehts dann um die Haftung des Betreibers. Bei so ner zwei motorigen Bühne gibts ne elektronische Sicherung, die verhindert, dass die Arme auf unterschiedliche Höhe fahren. Wenn die entfernt wurde gibts Probleme für den Betreiber. Auch die mechanische Sicherung muss gut beweglich sein. Wenn die nicht sauber gewartet wurde und deswegen fest hing (oder sogar Manipuliert wurde, da sie defekt war) gibts auch Ärger. Es kann aber auch einfach nur die Welle gebrochen sein...Materialermüdung...Versicherung zahlt ohne zu murren.

]

Zitat:

Auf Jeden Fall Auto dort lassen! nicht das die sagen der un der Schaden ist nicht von der Bühne.

Schmarrn. Dann müsstest ja nach jedem Unfall das Auto dem Schädiger übergeben.

Zitat:

Original geschrieben von basti313



Zitat:

Falls ne Rechtschutzversicherung hast kannst auch gleich zum Anwalt.

Was hat die Rechtschutz mit diesem Fall zu tun? Unsinn. Anwalt nach Bedarf, egal ob Rechtschutz oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von basti313



Zitat:

Ganz klar da muss ein Sachverständiger her eventuell auch 2 Die Betriebshaftpflicht übernimmt dies sofern die Sachverständigen keine Manipulation oder abgelaufenen TÜV an der Bühne feststellen.

Die Versicherung zahlt genau einen Gutachter der das Auto begutachtet. Nicht mehr.
Und was die Versicherung an der Bühne feststellt ist nicht das Problem des Geschädigten. Das kartelt die dann mit dem Betreiber aus.
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Die Arme von der Hebebühne kamen in bruchteilen runter, es ging ziemlich schnell.
Eigentlich ist da ja eine sicherungsmutter. Aber das sagen die Gutachter dann wie es passiert ist.

DIe prüfplakette ist noch 10 monate gültig.

Es kommen heute ca. 17 uhr Technicker von der Hebebühne firma. Die Marke der Bühne heisst MAHA.

Also heute waren die Technicker von der Firma MAHA da, und es hat sich herausgestellt das es Materialbruch war.
Sie sogenannte sicherheitsmutter war nicht mehr vorhanden sondern schon unten an der spindel gewesen

Kriegst du deine Kohle jetzt von dem Bühnenhersteller?

greetz

Hallo,

dann denke ich muß der Hersteller der Bühne haften, also MAHA.
Ob die Betriebshaftpflicht vorschießt und sich das dann bei MAHA wiederholt weiß ich net so genau kann aber sein.

Was sagen die denn?
Und der Gutachter was meint der wegen der Schadenregulierung, also wer zahlt?

Hast einen Schutzengel gehabt, viel Glück weiter hinn...

By Andy.

Leck mich, genau an der Bühne war ich vor 2 Wochen 😰...puh...
Mein Beleid, aber zum Glück ist Dir nix passiert.

@naak und/oder alle Oberlehrer im Gegenverkehr:

§17 StVZO:
[...]
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

(Sorry fürs OT, aber das mußte mal gesagt werden 🙄)

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08


@naak und/oder alle Oberlehrer im Gegenverkehr:

§17 StVZO:
[...]
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

(Sorry fürs OT, aber das mußte mal gesagt werden 🙄)

Dann mach sie halt an, wenn sie Dir so wichtig sind.

Komisch is aber das nur meißt die jüngeren Leute "schlecht sehen" und die Nebelscheinwerfer bei jedem Wetter und Tageszeit anhaben müssen, und sich damit Anerkennung und Beachtung holen möchten.

Sehe mich nicht als Oberlehrer, finds nur peinlich. Lassen wir das, möchte mich nicht streiten wegen so nem Quatsch.

wenns nicht allzu dunkel ist, aber so dunkel, dass ich mich ohne licht nicht mehr wohlfühle, dann fahre ich des öfteren auch mit den neblers.

ganz eifacher grund: ich hab gut, also teuere, birnchen in den hauptscheinwerfern die ich schonen will 😉

außerdem ist das immer ein gefriemel dort ne lampe zu tauschen. bei den zkws fädeln die klappen immer so schlecht ein 🙁

Zitat:

dann denke ich muß der Hersteller der Bühne haften, also MAHA.

Nein. Im B2B gibts kaum noch Gewährleistung und wenn dann eh nur maximal 2 Jahre. Das zahlt die Betriebshaftpflicht.

Leck mich fett... das sieht ja übel aus... na, gut das da niemand drunter gestanden ist.

Komisch.... jedesmal wenn mein Auto irgendwo auf der Bühne ist, spuken mir solche Szenarien durch den Kopf...

:-(

Mein Beileid. Da tuts schon beim anguggen der Bilder weh.

Gibt's eigentlich nach 4 Jahren ein Ergebnis, wie die Sache ausgegangen ist?

Gruß Jörg

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