323ti stellt sich als Unfallwagen heraus...
Hallo zusammen,
ich habe mir vor über einem Jahr von privat (bzw. vom Händler über Kommision) einen 323ti gekauft. Heute fragte mich der Werkstattleiter bei meiner BMW-Werkstatt, ob ich wüßte, dass mein Wagen ein Unfallwagen sei. Ich fiel erstmal aus allen Wolken. Lt. Kaufvertrag sollte der Wagen unfallfrei sein!
Habe ich denn nun, nach über einem Jahr, noch irgendwelche Möglichkeiten, den Verkäufer in Regress zu nehmen? Danke für Eure Hilfe im Voraus!
27 Antworten
Bin kein Rechtsverdreher, allerdings würde ich eine arglistige Täuschung in betracht ziehen.
Anhand der Fahrgestellnummer sollte sich doch herausfinden lassen wo, wann und was Repariert wurde.
Einfach mal beim Freundlichen nachfragen.
Danke für Eure Hilfe! Ich werde am Montag mal schauen, ob ich was herausfinden kann bei BMW oder der Versicherung.
Mir geht es auch nicht darum, eine Wertminderung durchzudrücken. Nur leider ist das Fahrzeug anscheinend schlecht repariert worden, so dass wohl am rechten hinteren Radlauf nochmal gespachtelt und lackiert werden muss. Allein diese Kosten stören mich, wäre das Fahrzeug ordentlich repariert, wäre mir der Unfallschaden egal, da ich ohnehin vorhabe, den Wagen solange zu fahren, bis er quasi nichts mehr wert ist.
Weiß den jemand, mit welchen Kosten ich so zu rechnen habe? Ich bin mir nämlich auch nicht ganz im klaren darüber, ob dann nur in der Nähe des Radlaufes lackiert werden muss, oder die ganze Bereich ab der B-Säule.
Ein gespachtelter Radlauf zählt m.E. rein rechtlich gar nicht als Unfallschaden, also kann man so ein Auto durchaus als "unfallfrei" verkaufen...
Mein 320er war schon mal auf der Richtbank - das ist z.B. ein Unfallschaden, der im Kaufvertrag angegeben werden muss.
Unfallschaden ist Unfallschaden.
Ob nun ein geringer oder großer Schaden vorliegt spielt eigentlich keine rolle.
Würde der sache auf jeden fall nachgehen.
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Zitat:
Original geschrieben von Jazzbluegolf
Unfallschaden ist Unfallschaden.
Nein, eben nicht!
Parkrempler und nachlackierte Stellen z.B. müssen im Kaufvertrag definitiv nicht als Unfallschaden angegeben werden!
Wenn an dem Auto nur gespachtelt wurde, ist es rein rechtlich gesehen unfallfrei!
Zitat:
Wenn an dem Auto nur gespachtelt wurde, ist es rein rechtlich gesehen unfallfrei!
vollkommen korrekt!!!
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Nein, eben nicht!
Parkrempler und nachlackierte Stellen z.B. müssen im Kaufvertrag definitiv nicht als Unfallschaden angegeben werden!
Wenn an dem Auto nur gespachtelt wurde, ist es rein rechtlich gesehen unfallfrei!
Denke mal nicht das wir hier von Parkremplern oder ähnlichen reden, oder?!?
Wäre halt sehr interessant, vom TE mal zu erfahren, was genau da an Schaden sein soll.
Die Beschreibung "da wurde mal ein bisschen was gespachtelt und neu lackiert" kann so gesehen sehr wohl von einem einfachn parkrempler stammen.
Da bracuht ja nur mal einer unachtsam schräg zurücksetzen und schon hat man nen knick im blech, und das zählt dann definitiv NICHT als Unfallwagen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wäre halt sehr interessant, vom TE mal zu erfahren, was genau da an Schaden sein soll.
Die Beschreibung "da wurde mal ein bisschen was gespachtelt und neu lackiert" kann so gesehen sehr wohl von einem einfachn parkrempler stammen.
Da bracuht ja nur mal einer unachtsam schräg zurücksetzen und schon hat man nen knick im blech, und das zählt dann definitiv NICHT als Unfallwagen.
Hab ich ja auch schon 2 mal hinter mir🙁 Scheiß Rentner😁
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Hab ich ja auch schon 2 mal hinter mir🙁 Scheiß Rentner😁
Rentner? No, it's a Woman, look:
http://www.chilloutzone.de/files/07010902.htmlWas genau da passiert ist, weiß ich leider auch noch nicht, nur dass lt. dem BMW-Mechaniker definitv dort gespachtelt wurde. Genaueres werde ich wohl am Montag herausfinden, wenn ich mir einen Kostenvoranschlag machen lasse.