320dA Unfallfrei gekauft - Aber doch Unfallfahrzeug, was machen?
Hallo,
Ich habe mir im Dezember 2006 ein BMW 320dA BJ 12/05 bei der BMW Niederlassung in Hamburg gekauft.
Das Fahrzeug hatte eine Laufleistung von ca. 19 TKM.
Es wurde mir als "Unfallfrei" verkauft, dieses wurde im Vertrag auch explizit so festgehalten.
Nun habe Ich mal mein Fahrzeug schätzen lassen wieviel dieses noch Wert ist.
Dort wurde Ich gefragt ob das Fahrzeug schonmal ein Unfall hatte. Natürlich habe Ich dieses verneint.
Nun kam raus das hinten rechts, die Tür instandgesetzt wurde (ca.50% der Tür ist mit ca. 0,7-1,0 cm Spachtel repariert worden) sowie das Kniestück wurde auch Instandgesetzt und gespacht und Lackiert.
Über diese Nachricht bin Ich natürlich erfreut gewesen, da Ich extra bei meinen Händler des Vertrauens das Fahrzeug gekauft habe, und dort mehrere T€ mehrbezahlt habe und genau solchen Sachen aus dem Weg zu gehen.
Was die Aussage noch mehr bekräftig ist, das an der Tür hinten recht noch am unteren Rand Spachtelspuren sind, sowie in der Tür mehrere Stellen "abgesackt" sind vom Lack. Man kann in der Türpfalze auch genau sehen wo das Fahrzeug abgeklebt wurde.
Was sagt Ihr soll Ich machen? Was für rechte habe Ich hier nun Expliziet?
Vielen Dank für eure Hilfe
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von radair
Also ich hab mal gehört, dass jeder Schaden bei dem lackiert werden musste (also auch kleine Parkschäden usw.) als Vorschaden gelten!Also ich würde dem :-) mal ordentlich einheizen.
LG
Radair
Totale Blödsinn!!
Sogenannte Bagatellschäden ( die Gerichte gehen von bis ca. 500 Euro aus ) muß der Händler nicht angeben. - das ist Fakt.
Die wichtigste Frage hier ist:
1. Ist es ein auskunftspflichtiger Unfallschaden?
Dies kann NUR ein Sachverständiger einschätzen!
Laß den Händler einige Tage Zeit sich zu erkundigen. meistens wusste der Händler vom Unfallschaden nichts.
Den Schaden hatte der Vorbesitzer "verschwiegen".
PS: Es ist aber egal ob der Händler es wußte oder nicht, er haftet trotzdem - arglistige Täuchung!
Wenn es ein auskunftspflichtiger Schaden war hast du folgende Möglichkeit
1. Rückgabe - du mußt aber die gefahrenen km bezahlen
2. Preisminderung - wie hoch, das liegt an dir
Man rechnet 0,55% -0,67% pro 1000km.
Es ist zu unterscheiden, ob der Händler verpflichtet war, auf den "Schaden" hinzuweisen und darauf, was die Parteien im Kaufvertrag als vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart haben.
Wenn im Kaufvertrag eindeutig aufgeführt ist, dass der Wagen unfallfrei ist, dies aber vorliegend nicht zutrifft weil ein reparierter Unfallschaden gegeben ist, dann stehen dem Threadersteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, d.h. in diesem Fall Minderung oder Rücktritt zu. In diesem Fall ist es auch unerheblich, ob der Händler verpflichtet war, von sich aus auf den Schaden hinzuweisen, da die Unfallfreiheit ja gerade als die Beschaffenheit des PKW vereinbart war.
Fraglich ist aber, aus welchem Grund die Tür neu lackiert wurde, d.h. beruhte der Schaden auf einem Unfall? Da hier Spachtelarbeiten durchgeführt wurden, dürfte aber vorliegend davon auszugehen sein, dass die "Unfallfreiheit" nicht gegeben ist. Dies muss im Zweifelsfall ein Gutachter feststellen. Besser wäre es in der Tat gewesen, sich die "Schadensfreiheit" zusichern zu lassen. Dann wäre die Sache eindeutig.
Wenn du schon sehr viele km mit dem Wagen gefahren bist, würde ein Rücktritt vom Kaufvertrag relativ teuer kommen. Am besten würde ich mit dem Händler reden, und mit ihm eine Rücknahme des PKW gegen Kauf eines neuen zu einem guten Kurs vereinbaren. Dazu sollte man natürlich idealerweise wissen, welche Wertminderung durch den Unfallschaden eingetreten ist. Vielleicht kennst du einen befreundeten Sachverständigen, der dir eine unverbindliche Auskunft geben kann, um gut vorbereitet in das Gespräch mit dem Händler zu gehen.
Viel Erfolg!
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Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Totale Blödsinn!!Sogenannte Bagatellschäden ( die Gerichte gehen von bis ca. 500 Euro aus ) muß der Händler nicht angeben. - das ist Fakt.
Ahäm, wen eine Werkstatt mal Kitt und Lackpistole in die Hand nehmen muss dann kostet es mit Sicherheit mehr als 500€.
Du redest von "Bagatellschäden" wie z.B.: Dellen die Wieder herausgedrückt werden können (Preis < 500€)
Ich rede von Parkschäden bei denen lackiert werden musste!
Also C70Cabrio, merke: Wer lesen kann ist im Vorteil.
Nichts für ungut.
LG
Radair
Zitat:
Original geschrieben von radair
Hallo,Zitat:
Ich rede von Parkschäden bei denen lackiert werden musste!
Also C70Cabrio, merke: Wer lesen kann ist im Vorteil.nicht wenige Neuwagen verlassen das Werk bereits nachlackiert, dennoch wird da nie was von "Unfall" oder "nachlackiert" stehen, sobald aber Spachtelmasse aufgesetzt wird, ist es was anderes.
Gruß, espe
Wie gesagt Ich bin derzeitig "schon" 19TKM mit den Fahrzeug gefahren. Der Kaufpreis lag bei 31.000 €. Das Fahrzeug ist jedoch noch einen einen BMW Select Finanzierungsvertrag gekoppelt.
Also das würde heißen Ich müsste bei einer Rücknahme ca. 3239,50 € - 3946,30 € abzug für die gefahrenen KM rechnen. Wären den ja von den 31.000 € ~ 27.760,50 €.
So wie Ich derzeitig tendiere, werde Ich halt eine Rücknahme und Auflösung des Kaufvertrages mich ausrichten und diese mit einer Neuwagenbestellung kombinieren. Weil noch einmal so ein Problem möchte Ich nicht haben, da zahle Ich gerne ein paar € mehr.
Ich werde morgen erstmal bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen und mir eine zusage für das Anwaltliche 1. Gespräch einholen und den zur BMW NL gehen und schauen was mein Verkaufsberater derzeitig schon weiß.
Im Kaufvertrag wurde die Unfallfreiheit ausgewiesen. Damit sind auch sämtliche andere Schäden ausgeschloßen, dieses wurde mir bestätigt. Selbst wenn die Haube nachlackiert wurde, wie es bei mir jetzt der fall ist/war, wird dieses Seperat aufgeführt obwohl es kein Unfallschaden ist sondern nur von Steinschlägen kommt. Und dass das Fahrzeug Schadensfrei ist, haben 4 Personen gehört 🙂
Ich werde euch morgen auf den laufenden halten was mein freundlicher gesagt hat.
Vielen Dank erstmal für eure rege Beteiligung und einen schönen abend noch.
P.S: Mit wieviel % Nachlass kann Ich bei einen 335d Touring derzeitig rechnen?
Zitat:
Original geschrieben von radair
Ahäm, wen eine Werkstatt mal Kitt und Lackpistole in die Hand nehmen muss dann kostet es mit Sicherheit mehr als 500€.Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Totale Blödsinn!!Sogenannte Bagatellschäden ( die Gerichte gehen von bis ca. 500 Euro aus ) muß der Händler nicht angeben. - das ist Fakt.
Du redest von "Bagatellschäden" wie z.B.: Dellen die Wieder herausgedrückt werden können (Preis < 500€)Ich rede von Parkschäden bei denen lackiert werden musste!
Also C70Cabrio, merke: Wer lesen kann ist im Vorteil.Nichts für ungut.
LG
Radair
Leider wieder Blödsinn.
Die Frage ist immer:
Ist es ein "anzeigepflichtiger" Unfallschaden.
Bagatellschäden ( können auch Parkplatzschäden sein ) sind nicht anzeigeplichtig!!! Punkt!
Zitat:
Original geschrieben von KaiserSoze
Wie gesagt Ich bin derzeitig "schon" 19TKM mit den Fahrzeug gefahren. Der Kaufpreis lag bei 31.000 €. Das Fahrzeug ist jedoch noch einen einen BMW Select Finanzierungsvertrag gekoppelt.
Also das würde heißen Ich müsste bei einer Rücknahme ca. 3239,50 € - 3946,30 € abzug für die gefahrenen KM rechnen. Wären den ja von den 31.000 € ~ 27.760,50 €.So wie Ich derzeitig tendiere, werde Ich halt eine Rücknahme und Auflösung des Kaufvertrages mich ausrichten und diese mit einer Neuwagenbestellung kombinieren. Weil noch einmal so ein Problem möchte Ich nicht haben, da zahle Ich gerne ein paar € mehr.
Ich werde morgen erstmal bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen und mir eine zusage für das Anwaltliche 1. Gespräch einholen und den zur BMW NL gehen und schauen was mein Verkaufsberater derzeitig schon weiß.
Im Kaufvertrag wurde die Unfallfreiheit ausgewiesen. Damit sind auch sämtliche andere Schäden ausgeschloßen, dieses wurde mir bestätigt. Selbst wenn die Haube nachlackiert wurde, wie es bei mir jetzt der fall ist/war, wird dieses Seperat aufgeführt obwohl es kein Unfallschaden ist sondern nur von Steinschlägen kommt. Und dass das Fahrzeug Schadensfrei ist, haben 4 Personen gehört 🙂
Ich werde euch morgen auf den laufenden halten was mein freundlicher gesagt hat.
Vielen Dank erstmal für eure rege Beteiligung und einen schönen abend noch.
P.S: Mit wieviel % Nachlass kann Ich bei einen 335d Touring derzeitig rechnen?
Die Frage ist, ob du mit dem Auto leben kannst?? So wie du es schreibst, dürfte es eigentlich kein Problem geben.
Und wenn nicht warum?
Mit einer Preisminderung kommst du vielleicht besser!
Abzug immer vom Kaufpreis, Finanzierung spielt keine Rolle.
Mit den Anwalt würde ich warten. Setze den Händler eine 7 Tage Frist, und dann kannst du immer noch zu Anwalt gehen.
Gleich mit Anwalt drohen - bringt nicht viel.
Jeder Anwalt würde dies übernehmen, die verdienen ja Geld damit egal wie es ausgeht - leider :-(
Und immer daran denken, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe!
Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Leider wieder Blödsinn.Zitat:
Original geschrieben von radair
Ahäm, wen eine Werkstatt mal Kitt und Lackpistole in die Hand nehmen muss dann kostet es mit Sicherheit mehr als 500€.
Du redest von "Bagatellschäden" wie z.B.: Dellen die Wieder herausgedrückt werden können (Preis < 500€)Ich rede von Parkschäden bei denen lackiert werden musste!
Also C70Cabrio, merke: Wer lesen kann ist im Vorteil.Nichts für ungut.
LG
RadairDie Frage ist immer:
Ist es ein "anzeigepflichtiger" Unfallschaden.
Bagatellschäden ( können auch Parkplatzschäden sein ) sind nicht anzeigeplichtig!!! Punkt!
LOL, du kapierst es anscheinend nicht.
Nochmal: genau lesen ;-)
end
lg
radair
Zitat:
Original geschrieben von KaiserSoze
Ich habe mir im Dezember 2006 ein BMW 320dA BJ 12/05 bei der BMW Niederlassung in Hamburg gekauft.
Wenn ich vielleicht noch einmal auf die vergangene Zeit verweisen darf: Der Wagen wurde im Dezember gekauft und man hat im September einen Schaden festgestellt. Ohne Dir etwas böses zu wollen, aber ich würde mich als Händler fragen, ob der Schaden bei der Auslieferung auch wirklich schon vorhanden war. Keine Ahnung ob man das Alter einer Lackierung feststellen lassen kann, aber ich würde mal maximal auf "good will" des Händlers setzen. Eine juristische Auseinandersetzung wirst Du wahrscheinlich verlieren, da hier ja Aussage gegen Aussage steht. Und bei keinerlei weiteren Beweisen wird in so einem Fall dann doch für den Angeklagten (Händler) entschieden, oder?
Um noch einmal ganz klar zu stellen: Ich glaube Deiner Ausführung schon, aber es wird halt schwer sein, den Vorgang entsprechend zu Beweisen, es sei den der ursprüngliche Besitzer hat in seinem Kaufvertrag den Schaden tatsächlich vermerkt. Im Fahrzeugbrief müßte der Vorbesitzer doch erwähnt sein, frag ihn doch einfach mal direkt ...
Zitat:
Original geschrieben von radair
LOL, du kapierst es anscheinend nicht.Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
Leider wieder Blödsinn.
Die Frage ist immer:
Ist es ein "anzeigepflichtiger" Unfallschaden.
Bagatellschäden ( können auch Parkplatzschäden sein ) sind nicht anzeigeplichtig!!! Punkt!
Nochmal: genau lesen ;-)end
lg
radair
*LOL*LOL*
Ein Bagatellschaden ( Parkplatzschaden / Streifschaden ) kann auch lackiert und gespachtelt, gezogen oder ähnliches sein.
PS: Weiss ich aus eigner Erfahrung!
Zitat:
Original geschrieben von C70Cabrio
*LOL*LOL*Zitat:
Original geschrieben von radair
LOL, du kapierst es anscheinend nicht.
Nochmal: genau lesen ;-)end
lg
radair
Ein Bagatellschaden ( Parkplatzschaden / Streifschaden ) kann auch lackiert und gespachtelt, gezogen oder ähnliches sein.PS: Weiss ich aus eigner Erfahrung!
:-) gezogen bzw. über den Tisch gezogen meinst du, oder? ;-)
Sobald man eine Lakierpistole in die Hand nimmt kann von Bagatellschaden keine Rede mehr sein.
Egal, beenden wir hier diese unnötige Diskussion.
LG
Radair
Wieso unnötig?
Dafür ist doch ein Forum da, oder?
Es ist egal wie du es siehst oder die Allgemeinheit, die Gerichte sehen es aber anders.
Amtsgericht Lahr 18.7.2002 - Bagatellschaden, Unfallfreiheit
Ein Gebrauchtwagen darf trotz der Zusicherung "Unfallfrei" Bagatellschäden aufweisen.
Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers, auf einen Unfall, der lediglich zu einem Bagatellschaden geführt hat, hinzuweisen.
Geschäftsnummer:
6 C 218/01
Zur Info ;-)
Hallo,
also Ich bin heute morgen um 10 Uhr beim 🙂 aufgeschlagen und habe nochmal mit meinen Berater nochmal ein paar Worte gewechselt. Er wird heute nochmal mit den Leiter der Verkaufsabteilung Kontaktaufnehmen wie der Vorgang nun zu behandeln ist.
Werde bis heute Nachmittag den einen Rückruf erhalten, mal schauen was daraus wird.
Ich habe schon Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung gehalten. Die haben mit "grünes Licht" geben, d.h. Anwalt meiner Wahl.
Hoffentlich bekomme Ich ein gutes Angebot.
Also prinzipiell sind die Fahreigenschaften nicht eingeschränkt durch den Schaden der behoben wurde, jedoch habe Ich ein Unfallfreies sowie Schadenfreies Fahrzeug gekauft und auch bezahlt.
Da die Leistung ja hier nicht erbracht wurde, welches ohne weiteres durch ein Gutachten bestätigt werden kann, ist natürlich ein Rücknahme des Fahrzeuges seitens BMW nicht ausgeschloßen. Denke diese Option werde Ich auch bevorzugen, da Ich ein Unfallfreies Fahrzeug haben möchte, und dieses sich später auch leichter/einfacher verkaufen läßt. Weil man kennt ja die Preisdrückerei heuzutage.
Ich denke auch das jedes Gericht einen Bagatellschaden anderes beurteilt. Die Schadenshöhe hierbei ist natürlich auch zu berücksichtigen.
Wenn jedoch hier jedoch mind. 50% der Tür mit jeweils einer ca. 1 cm dicken Spachtelschicht ausgebessert wurde, und diese sogar jetzt schon mitten in der Tür "absackt", kann man denke Ich mal nicht mehr von einen "Bagatellschaden" reden. Desweitern wurde das Kniestück auch in mitleidenschaft gezogen. Desweitern besteht ja derzeitig auch noch der Verdacht, das die Stoßstange komplett erneuert wurde.
Wenn man eine Delle in der Tür hat und diese ausbessern läßt, i.O. muss nicht angebenen werden. Ist halt aber denke Ich auch mal auslegungssache. Das ist jetzt nur meine Meinung dazu 😉
Deswegen tendiere Ich halt jetzt auch auf Wandlung respektive Neuwagenbestellung.