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30 Km/h oder 50 Km/H welches Schild zählt ?

Themenstarteram 12. November 2010 um 17:20

Hallo

Ich habe heute eine Strasse befahren da war ein kleines Schild fest montiert mit 50 Kmh drauf und darunter ein grosses Mobiles Schild mit 30 Kmh was ist zu beachten?

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Ha! Die haben das gar nicht untereinander gemacht sondern in paar Metern Entfernung.

5 Meter lang fährst Du 30, dann 50 ;)

Also eine Geschwindigkeitsbegrenzung löst die andere auf.

Na also bitte, oder wurde das Gesetz geändert ? ;)

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Themenstarteram 14. November 2010 um 15:37

Vieleicht sollten wir alle Fotos machen von dem Unsinn und es dem Verkehrsminister schicken.

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Vieleicht sollten wir alle Fotos machen von dem Unsinn und es dem Verkehrsminister schicken.

die gibts doch schon im Internet.

Muddu mal googeln tun.

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02

Das mobile Schild gilt. Habe gerade meine Fahrschulzeit hinter mir und habe es so gelernt.

Dann hast du es falsch gelernt.

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02

Zoker hat recht. Mein Fahrlerher hat es mit genau so beigebracht.

Auch das stimmt leider nicht. Gibt es denn irgendwas, was du richtig gelernt hast?

am 15. November 2010 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Vieleicht sollten wir alle Fotos machen von dem Unsinn und es dem Verkehrsminister schicken.

Mach das Foto und frag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach, was dieser Schwachsinn soll!

am 15. November 2010 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Den Warnbalken könnte man als Baustelle interpretieren, oder als Fahrbahn verengung, bzw. Gefahrenstelle, somit ist das ganze Aufgehoben sobald die Gefahrenstelle vorbei ist, und das ist sie wenn das entsprechende Schild auf der Gegenfahrbahn steht. 

Man könnte die Warnbaken als Baustelle ansehen, macht ein normale Autofaher aber nicht, da er Kenntnis davon hat, dass dies zum Vorhandensein einer tatsächlichen Baustelle nicht reicht!

Und nochmal:

Ein Streckenverbot wird NIE durch ein anderes Streckenverbotsschild für den Gegenverkehr aufgehoben!

(außer es steht in deiner Richtung ein Aufhebungszeichen bzw. es war eine Strecke der Gültigkeit angegeben, welche genau am Schild für den Gegenverkehr ausläuft)

Zitat:

 

Das das 50er Schild abgedeckt sein muss stimmt aber, denn das hebt eigentlich die 30 wieder auf.

P.s. ob dort ein Baustellenschild steht wissen wir nicht, das kann auch 10 Meter vor den 30 stehen, aber die 30 stehen eindeutig wegen der Baustelle auf dem Gehweg.

Deine Ableitung mit Gefahrenstelle (Baustelle) und Geschwindigkeitsbeschränkung gitl nur, wenn beide Schilder in Kombination stehen (also an einem Pfeiler hängen bzw. die Zuordnung eindeutig ist).

Diese (deine) Kombination sehe ich hier jedoch nicht gegeben!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Vieleicht sollten wir alle Fotos machen von dem Unsinn und es dem Verkehrsminister schicken.

Mach das Foto und frag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach, was dieser Schwachsinn soll!

Meistens stellt so ein Schild irgendein Bauarbeiter auf wenn die dort Arbeiten machen glaubst du das die Bauarbeiter alle §§ im Amtsdeutsch ausführen können? Ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Meistens stellt so ein Schild irgendein Bauarbeiter auf wenn die dort Arbeiten machen glaubst du das die Bauarbeiter alle §§ im Amtsdeutsch ausführen können? Ich nicht.

Der Bauarbeiter bekommt aber im Genehmigungsverfahren einen Beschilderungsplan. Da steht dann alles drinn was er machen / unerlassen muss.

Und der ist nicht in Amtsdeutsch geschrieben sondern eigentlich leicht verständlich + hat meist sogar eine Skizze mit den notwendigen Zeichen und den vorgeschriebenen Abständen in m.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Meistens stellt so ein Schild irgendein Bauarbeiter auf wenn die dort Arbeiten machen glaubst du das die Bauarbeiter alle §§ im Amtsdeutsch ausführen können? Ich nicht.

Der Bauarbeiter bekommt aber im Genehmigungsverfahren einen Beschilderungsplan. Da steht dann alles drinn was er machen / unerlassen muss.

Und der ist nicht in Amtsdeutsch geschrieben sondern eigentlich leicht verständlich + hat meist sogar eine Skizze mit den notwendigen Zeichen und den vorgeschriebenen Abständen in m.

Ja das kenne ich auch so nur wenn man sich ab und an so mal eine Tagesbaustelle auf dem Land anschaut kommt die Frage auf ob der Bauarbeiter einfach so irgendein Schild aufstellt ohne nachzusehen. Bei Großbaustellen nimmt das sowieso ein Mitarbeiter von der Strassenbaubehörde ab.

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