30 Km/h oder 50 Km/H welches Schild zählt ?
Hallo
Ich habe heute eine Strasse befahren da war ein kleines Schild fest montiert mit 50 Kmh drauf und darunter ein grosses Mobiles Schild mit 30 Kmh was ist zu beachten?
MfG Ulli
Beste Antwort im Thema
Ha! Die haben das gar nicht untereinander gemacht sondern in paar Metern Entfernung.
5 Meter lang fährst Du 30, dann 50 😉
Also eine Geschwindigkeitsbegrenzung löst die andere auf.
Na also bitte, oder wurde das Gesetz geändert ? 😉
52 Antworten
Achtung: OT! Aber ich finde das sehr interessant:
In den Threads zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Ahndung von Übertretungen schreibt (fast) jeder, man solle doch dem Autofahrer ruhig etwas gesunden Menschenverstand zumuten. Übertretungen von StVO etc. sind dann ja nicht so schlimm.
In diesem Thread verzichtet (fast) jeder auf seinen gesunden Menschenverstand und will ums Verrecken den/die Paragraphen wissen, in denen steht, welches Schild / welche Markierung Vorrang hat. Und wehe, etwas steht nicht präzise in StVO etc. - die gilt um jeden Preis...
Die 30 stehen dort wohl wegen einer gefährlichen Ausfahrt oder einer Baustelle und gelten genau bis zur 2ten Einfahrt der Tankstelle, dort steht auf der gegenfahrbahn das gleiche Schild.
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Moin,da hätte ich dann auch mal eine Frage.
auf dem Weg zur Arbeit ist eine 70er Zone (ich weis das es keine 70er Zone gibt, aber ich drücke es mal so aus). Dann ist vor einer Kurve ein 50 Schild und hinter der Kurve eine Einmündung danach wird es aufgehoben durch ein Schild wie im Anhang.
Gilt nun wieder 70 oder darf ich dann 100 fahren?
Gruß Henning
Es gilt ab dem Schild wieder Tempo 70.
Das von dir gezeigte Schild hebt nur die 50 auf, nicht jedoch die 70.
Sollte dies gleich mit aufgehoben werden müsste das Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) dastehen!
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Die 30 stehen dort wohl wegen einer gefährlichen Ausfahrt oder einer Baustelle und gelten genau bis zur 2ten Einfahrt der Tankstelle, dort steht auf der gegenfahrbahn das gleiche Schild.
😕😕😕😕😕
Jetzt kommt mal wieder einer um die Ecke mit der irrigen Vermutung, ein Schild für den Gegenverkehr würde das eigene Streckenverbot aufheben!
Wie willst du den diese (deine) Vermutung begründen / beweisen?
Ein Streckenvebot endet NIE in Höhe des entsprechenden Streckenverbotsschilds für den Gegenverkehr, AUßER es steht für deine Richtung ein entsprechendes Aufhebungsschild bzw. es war eine gerade dort auslaufende Gebotsstrecke ausgeschildert!
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Zoker hat recht. Mein Fahrlerher hat es mit genau so beigebracht.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Die 30 stehen dort wohl wegen einer gefährlichen Ausfahrt oder einer Baustelle und gelten genau bis zur 2ten Einfahrt der Tankstelle, dort steht auf der gegenfahrbahn das gleiche Schild.
In dem vorliegendem Fall hätte ein Bauarbeiter eben das 50er Schild unkenntlich machen müssen und ein zusätzliches Baustellenschild anbringen müssen, denn sonst würden die 30 km/h bis zum Ende der Strasse oder erst nach Aufhebung der 30km/h gelten.
Da dieses aber seitens des Bauarbeiters wohl vergessen wurde gilt ab dem 50er Schild wiederum 50km/h
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Es gilt ab dem Schild wieder Tempo 70.Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Moin,da hätte ich dann auch mal eine Frage.
auf dem Weg zur Arbeit ist eine 70er Zone (ich weis das es keine 70er Zone gibt, aber ich drücke es mal so aus). Dann ist vor einer Kurve ein 50 Schild und hinter der Kurve eine Einmündung danach wird es aufgehoben durch ein Schild wie im Anhang.
Gilt nun wieder 70 oder darf ich dann 100 fahren?
Gruß Henning
Das von dir gezeigte Schild hebt nur die 50 auf, nicht jedoch die 70.
Sollte dies gleich mit aufgehoben werden müsste das Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) dastehen!
Das ist falsch.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und
endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit.Daher hat die vorherige Begrenzung von 70 keine Bedeutung mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das ist falsch.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Es gilt ab dem Schild wieder Tempo 70.
Das von dir gezeigte Schild hebt nur die 50 auf, nicht jedoch die 70.
Sollte dies gleich mit aufgehoben werden müsste das Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) dastehen!
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit.
Daher hat die vorherige Begrenzung von 70 keine Bedeutung mehr.
Aber es wird doch nur die 50 aufgehoben nicht alles und nicht 70.
Zitat:
Original geschrieben von Ulli123
Aber es wird doch nur die 50 aufgehoben nicht alles und nicht 70.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das ist falsch.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit.
Daher hat die vorherige Begrenzung von 70 keine Bedeutung mehr.
Die 70 wurde durch die neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 aufgehoben !
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Die 70 wurde durch die neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 aufgehoben !Zitat:
Original geschrieben von Ulli123
Aber es wird doch nur die 50 aufgehoben nicht alles und nicht 70.
Also darf man 100 fahrn ?
Und was ist mit den 2 Schildern 30 oder 50 und wenn ich geplitzt werde muss ich zahlen oder Fotos machen, habe schon gehört das Schilder die abgedeckt wurden von Idioten wieder freigelegt wurden und der Farher der sich nach den offenen Schildern gerichtet hat soll trozdem zahlen, alles schon passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Die 30 stehen dort wohl wegen einer gefährlichen Ausfahrt oder einer Baustelle und gelten genau bis zur 2ten Einfahrt der Tankstelle, dort steht auf der gegenfahrbahn das gleiche Schild.In dem vorliegendem Fall hätte ein Bauarbeiter eben das 50er Schild unkenntlich machen müssen und ein zusätzliches Baustellenschild anbringen müssen, denn sonst würden die 30 km/h bis zum Ende der Strasse oder erst nach Aufhebung der 30km/h gelten.
Da dieses aber seitens des Bauarbeiters wohl vergessen wurde gilt ab dem 50er Schild wiederum 50km/h
Den Warnbalken könnte man als Baustelle interpretieren, oder als Fahrbahn verengung, bzw. Gefahrenstelle, somit ist das ganze Aufgehoben sobald die Gefahrenstelle vorbei ist, und das ist sie wenn das entsprechende Schild auf der Gegenfahrbahn steht.
Das das 50er Schild abgedeckt sein muss stimmt aber, denn das hebt eigentlich die 30 wieder auf.
P.s. ob dort ein Baustellenschild steht wissen wir nicht, das kann auch 10 Meter vor den 30 stehen, aber die 30 stehen eindeutig wegen der Baustelle auf dem Gehweg.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Den Warnbalken könnte man als Baustelle interpretieren, oder als Fahrbahn verengung, bzw. Gefahrenstelle, somit ist das ganze Aufgehoben sobald die Gefahrenstelle vorbei ist, und das ist sie wenn das entsprechende Schild auf der Gegenfahrbahn steht.
Die Leitbake ist zwar eine Verkehrseinrichtungen gem. (§43 Absatz 3 StVO)
Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen aber kein allgemeines oder besonderes Warnzeichen welche Dreieckig mit der Spitze nach oben sind.
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/.../...afel_der_Verkehrszeichen_in_Deutschland
Hm immer verwirrender muss nun ein Schild da sein wo das 30 als Höchstgeschwindigkeit aufhebt oder ist es mit dem 50 er Schild automatisch aufgehoben ?
Das 50er Schild hebt die 30er Beschränkung implizit auf.
Hebe heute ein nettes Schild gesehen auf der A3 Duisburg-Wesel bei Oberhausen Holten.
Tempo 120 und Tempo 120 aufgehoben.
Beides wenige Meter auseinander. 😁