ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. 30 Km/h oder 50 Km/H welches Schild zählt ?

30 Km/h oder 50 Km/H welches Schild zählt ?

Themenstarteram 12. November 2010 um 17:20

Hallo

Ich habe heute eine Strasse befahren da war ein kleines Schild fest montiert mit 50 Kmh drauf und darunter ein grosses Mobiles Schild mit 30 Kmh was ist zu beachten?

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Ha! Die haben das gar nicht untereinander gemacht sondern in paar Metern Entfernung.

5 Meter lang fährst Du 30, dann 50 ;)

Also eine Geschwindigkeitsbegrenzung löst die andere auf.

Na also bitte, oder wurde das Gesetz geändert ? ;)

52 weitere Antworten
Ähnliche Themen
52 Antworten

Ich würde das ganz anders sehen.

Für mich gillt immer das stärkere Schild.

Wenn 50 und 30 schilder stehen gillt das Tempo 30 schild.

Beim 30er und Spielstraßenschild zählt das Spielstraßenschild.

 

Ich kenne keine Straße, wo ein 30er Bereich vorübergehend auf ein 50er Bereich geändert wird. Bei einer Baustelle oder ähnliches gibt es die Möglichkeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu verschärfen. Normalerweise sollte man das Normale Schild überkleben, oder verdecken, aber durch Wind/randalismus oder ähnlichem kann die Verdeckung/überklebung verschwinden. Klar gibt es auch bestimmt Leute, die aus einer Baustelle ein 30er Schild mopsen und es woanders hinstellen, aber das ist dann halt pech. Somit stimmt es theoretisch auch, das ein Mobiles schild das auchschlaggebende ist, weil es halt zu 99,9% die geringere Geschwindigkeit vorgibt.

 

Wenn man von den grünen Männchen angehalten wird kann man es leichter erklären warum man schleicht, als warum man zu schnell fährt. Auch wenn man praktisch im Recht währe ist das nur unnötiger Aufwand. Ein Gerichtstermin verschlingt viel Zeit und Geld, auch wenn die Anzeige später fallen gelassen werden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Würde mich auch mal interessieren wo das steht das mobile Schilder über den Schildern von Fest installierten Schildern gelten Bitte mal einen Link reinstellen.

Einen genauen Paragraphen gibts da nicht. Das ist nur aus den §36 ff. StVO abzuleiten...

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Sorry, aber ich habe mal eine ernsthafte Frage dazu:

Wenn auf der Straße eine km/h zahl steht, dann gilt die ja auch als "Schild"

Nein gilt nicht als Schild, sondern lediglich als Hinweis auf ein vorhandenes Verkehrsschild

 

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Aber was überwiegt in diesem Fall? Ein festes Schild oder die Zahl auf der Fahrbahn?

Da eine Wiedergabe eines Verkehrsschildes auf der Fahrbahn lediglich ein Hinweis auf ein vorhandenes Verkehrsschild ist, und sonst keine Bedeutung hat, gilt somit das Verkehrsschild.

am 13. November 2010 um 7:53

Mit "normal geht dieses oder jenes vor" kommt man u.U. nicht sehr weit.

Es gehen auch gelbe Fahrbahnmarkierungen vor, lustig nur dass sie nicht abgerieben oder sonstwas werden sondern Verfall überlassen werden, dann geht das interpretieren auch erst mal los wie alt das aussieht und ob es noch gilt.

Immer blöd wenn einer das eine als Fahrbahnbegrenzung nimmt und der daneben das andere. Schuld ist man am Ende selbst weil man nicht aufgepasst hat und nicht der der das drauf machte, ich ahne es schon.

Hier bei uns gibt es ganz reguläre ohne gelb, sind aber schon relativ stark verschlissen, ob sie formal noch da sind oder nicht ändert hier sehr viel an Vorfahrt. Also irgendwo gab es ein Urteil es gilt solange erkennbar, na ja für mich schon, wenn es regnet für Ortsfremde schon weniger und die fahren mir auf meine Fahrbahn so zu sagen und ich weiß nicht ob der Fahrradstreifen noch neben mir zum ausweichen ok ist, oder als Fahrradstreifen gilt und ich nicht drauf darf.

Also Urteil sagt solange erkennbar, gut, trotzdem mal nachgefragt hier im Amt, und siehe da, der Herr meinte die wurden aufgegeben und gelten nicht mehr, habe ich mir schriftlich mitgeben lassen.

Wenn der TE hier Pech hat, gibt das was der Aufsteller mit sagen wollte, egal was woanders steht, bei mir steht quasi auch "solange erkennbar" und gilt trotzdem nicht.

Themenstarteram 13. November 2010 um 8:16

Hallo

Das wird ja immer blöder, ich mach mal Fotos, vieleicht kann man das dann der Polizei sagen das da was nicht in Ordnung ist, es ist ja für die meisten verwirrend.

MfG Ulli

am 13. November 2010 um 8:59

Wenn Du im Zweifel langsamer fährst passiert nichts, also 30. Man kann zwar auch ein Strafzettel wegen zu langsam fahren bekommen, doch hier will ich das mal sehen, das wird nicht passieren.

Klar blöd dass sie nicht die 50 mal abkleben also diagonal mit Klebeband drüber gehen oder ein Müllsack drüber machen damit das ganz eindeutig ist, aber ich würde auch stark zu tendieren hier gelten die 30. Im Gegensatz zur Vorfahrtssachen gibt es hier ja kein so großen Nachteil sich einfach an das restriktivere Schild zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Klar blöd dass sie nicht die 50 mal abkleben also diagonal mit Klebeband drüber gehen oder ein Müllsack drüber machen damit das ganz eindeutig ist,

Normaler weise ist das ja auch so, aber Bauarbeiter sind auch bloß Menschen, und können es somit auch mal vergessen. :rolleyes:

50kmh + 30kmh = 80kmh

Themenstarteram 13. November 2010 um 21:08

Dann fehlt nur das pluszeichen g

Ha! Die haben das gar nicht untereinander gemacht sondern in paar Metern Entfernung.

5 Meter lang fährst Du 30, dann 50 ;)

Also eine Geschwindigkeitsbegrenzung löst die andere auf.

Na also bitte, oder wurde das Gesetz geändert ? ;)

Moin,

da hätte ich dann auch mal eine Frage.

auf dem Weg zur Arbeit ist eine 70er Zone (ich weis das es keine 70er Zone gibt, aber ich drücke es mal so aus). Dann ist vor einer Kurve ein 50 Schild und hinter der Kurve eine Einmündung danach wird es aufgehoben durch ein Schild wie im Anhang.

Gilt nun wieder 70 oder darf ich dann 100 fahren?

 

Gruß Henning

278-55

Auf der Landstraße im PKW darfst du dann 100 km/h fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Dann fehlt nur das pluszeichen g

3m lange 30km/h Begrenzung,( Streckenbezogenes Schild, hebt sich durch das 50er Schild auf) ab dem Laternenmasten gilt dann wohl wieder 50km/h ;)

Themenstarteram 14. November 2010 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Dann fehlt nur das pluszeichen g

3m lange 30km/h Begrenzung,( Streckenbezogenes Schild, hebt sich durch das 50er Schild auf) ab dem Laternenmasten gilt dann wohl wieder 50km/h ;)

So siehts aus wenn man aus der Seitenstrasse kommt sieht man genau das ???

Blödsinn normaler weisse müst man da mal jemanden Fragen der davon Ahnung haben sollte.

MfG Ulli

Das mobile Schild gilt. Habe gerade meine Fahrschulzeit hinter mir und habe es so gelernt.

 

Gruß

Ghia02

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. 30 Km/h oder 50 Km/H welches Schild zählt ?