3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall

Hallo leute,

Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.

Was meint ihr zu dieser Tatsache.?

Freu mich über eure Kommentare..

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Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.

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Ob der TE überhaupt über ein Rotlicht gefahren sein kann, lässt sich gewiss zweifelsfrei feststellen. Sofern diese Möglichkeit besteht und drei Zeugen mit Blick auf die Ampel das behaupten, sieht es für ihn diesbezüglich wohl eher schlecht aus. Was auf jeden Fall stehen bleibt, ist ein erhebliches Fehlverhalten, weil er auf der Abbiegespur einfach geradeaus gefahren ist. Es wird sich durch einen Sachverständigen auch recht präzise feststellen lassen, wie schnell er vor dem Zusammenstoß war (Schadenbild, Bremsspur).

Wie die Verteilung der Haftung bzgl. des Unfalls und dessen Kostenfolgen aussieht, ist das eine. Gut möglich, dass ein Gericht hier die Hauptschuld nach wie vor bei dem jenigen sieht, der die Vorfahrt missachtet hat. Das ist letztlich eine Sache des Zivilrechts. Auf der anderen Seite wird dem TE aber von den Behörden eine Straftat vorgeworfen, und das ist eine andere Sache, da geht es nicht nur um die Sekunde des Unfalls: Kommt das Gericht nun zur Überzeugung, dass der TE auf der falschen Spur fuhr, eine rote Ampel missachtet hat, und dann bei zHG 50 bis auf z.B. 90 beschleunigte, dann könnte es aus der Summe dieser Verstöße in kurzer Zeit durchaus schließen, dass sich der TE einen Dreck um Vorschriften schert und für andere eine Gefahr darstellt. Da dürfte er dann strafrechtlich ein Problem haben, Unfall hin oder her.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 1. November 2017 um 01:14:02 Uhr:



Zitat:

@Enesa schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:51:06 Uhr:


Nicht ganz.. wollte erst links abbiegen hab mir gedacht ich fahr erstmal zur Bank deswegen müsste ich Grade ausfahren. Ob links oder Gradeaus beide schalten auf grün.

Hier hat der TE es klargestellt.
Einfach mal mehr als nur den ersten Beitrag lesen 😉

Trotzdem irrelevant.
Richtungsanzeigen zwischen Leitlinien einer Fahrbahn stellen verbindliche Fahrt­richtungs­gebote dar
http://www.kostenlose-urteile.de/...trichtungsgebote-dar.news18224.htm

Ich kann in so einen Fall nur zu einem Gutachten empfehlen, das alles rekonstruiert. Hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Radfahrer und zwei Zeugen gegen mich. Letztendlich Freispruch aufgrund des Gutachtens.

Zitat:

@thalhom schrieb am 1. November 2017 um 15:25:46 Uhr:



Zitat:

@Steven4880 schrieb am 1. November 2017 um 01:14:02 Uhr:


Hier hat der TE es klargestellt.
Einfach mal mehr als nur den ersten Beitrag lesen 😉

Trotzdem irrelevant.
Richtungsanzeigen zwischen Leitlinien einer Fahrbahn stellen verbindliche Fahrt­richtungs­gebote dar
http://www.kostenlose-urteile.de/...trichtungsgebote-dar.news18224.htm

Das schon. Wenn beide Ampeln (für Linksabbiger und Geradeausfahrer) grün zeigten, wie der TE im zweiten Anlauf behauptete, hätte er keinen Rotlichtverstoß begangen. Dass er auf der Linksabbiegerspur geradeaus gefahren ist, besteitet er wohl nicht. Dass auch dafür ein Bußgeld fällig wird, ist klar.

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Wozu gibts wohl bei der theoretischen Führerscheinprüfung folgende Fragen?

Zitat:

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl Sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

[] Nach rechts
[] Geradeaus
[] Nach links, sobald die Ampel dafür „Grün” zeigt

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, möchten aber nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich richtig?

[] Ich wechsle vorsichtig in den rechten Fahrstreifen
[] Ich fahre geradeaus weiter oder biege links ab
[] Ich fahre geradeaus weiter und biege im Kreuzungsbereich rechts ab

A) das gilt nur für Anfänger
B) das gilt nur für Dummköpfe, ich weiß es besser
C) ey, was wollt ihr von mir, ich fahr wie es mir paßt
🙄

PS: ....der hier (klick), hätte bestimmt auch steif und fest behauptet die Ampel wäre noch dunkelgelb gewesen... und bei einem Crash erst recht.

Zitat:

@princeton schrieb am 1. November 2017 um 07:54:21 Uhr:


Wenn die drei Zeugen vor Gericht den Rotlichtverstoß bestätigen, ist es irrelevant was der TE wahrgenommen hat...!

-🙂

Da interessiert kein Zeuge sondern es werden die Laufpläne der Ampel geprüft wie die Schaltung zur fraglichen Zeit programmiert ist.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 1. November 2017 um 19:48:28 Uhr:


Da interessiert kein Zeuge sondern es werden die Laufpläne der Ampel geprüft wie die Schaltung zur fraglichen Zeit programmiert ist.

Wenn laut Schaltplan grundsätzlich möglich ist, was die Zeugen sagen, dann interessieren die sehr wohl. Der Schaltplan trifft ja keine Aussage darüber, wann der TE gefahren ist. Die Zeugen fallen nur dann außer Betracht, wenn die Ampel so geschaltet war, dass ihre Aussagen gar nicht richtig sein können.

Vielleicht wollte der TE von seiner Pole-Position ja auch so hurtig zur Bank, dass er vor lauter Ungeduld einen Frühstart bei Rot hingelegt hat...!

-🙂

Vielleicht.

Vielleicht ist das alles aber auch nur reine Spekulation, und wir sollten mal einfach mal das nächste Update des TE abwarten... 😉

Hier in Stuttgart gibt es eine Ampel, dort wird die Linksabbieger-Spur 2-3 Sekunden vor der Geradeausspur grün.
Wenn er bei so einer Schaltung einen Kavaliersstart hingelegt hätte, um dann noch geradeaus zu fahren, wäre er ja praktisch bei rot gefahren.
Wenns denn so wäre... weiß man ja nicht.

Mag mal jemand in Gladbeck vorbei schauen, um mal endgueltig zu klaeren, wie die Ampelschaltung dort ist?

Aus welcher Motivation sollten drei Zeugen einen vermeintlichen Pseudo-Rotverstoß bestätigen...?!?

-🙂

Zitat:

@princeton schrieb am 2. November 2017 um 11:11:43 Uhr:


Aus welcher Motivation sollten drei Zeugen einen vermeintlichen Pseudo-Rotverstoß bestätigen...?!?

-🙂

😕 Ist das die Umschreibung der Frage "Warum sollen drei Zeugen wahrheitswidrig behaupten, der TE sei bei Rot gefahren"?

Grüße vom Ostelch

Scheint so.

princeton hat anscheinend noch nicht verstanden, dass sich Zeugen auch mal irren können, und dass das viel häufiger vorkommt, als man so denkt; vor allem, wenn ihre Wahrnehmung subjektiv "ins Bild passt".

Den Zeugen muss es auch zweifelsfrei möglich gewesen sein (Blick auf Ampelanlage, Haltelinie, Fahrzeug) einen RLV festzustellen.
Dazu reicht es nicht, selbst fest daran zu glauben, es gesehen zu haben.

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