3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall

Hallo leute,

Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.

Was meint ihr zu dieser Tatsache.?

Freu mich über eure Kommentare..

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Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.

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Naja. Aber der Verstoß hat ja auch nichts mit der Vorfahrt zu tun.

Und auch, kam es zu keinen Unfall beim Überfahren, wo die Schuldfrage ungeklärt ist. Hier ohne beweise durch zeugen einen Verstoß auszusprechen, scheint nicht machbar zu sein.

Wäre der Unfall direkt beim Überfahren passiert, dann siehe dass anders aus. Aber auch dann würde nur die Schuldfrage geklärt werden und kein rot Verstoß geahndet.

Ohne Fotobeweis und co, kann man nicht einfach rot Licht Verstöße ahnden. Dann würde jeder "Sheriff" ein oder zwei Zeugen einpacken und ohne ende Strafzettel verteilen.

Zudem würde dann ein richtiges Verfahren eingeleitet werden müssen.
Zeugen werden nicht nur befragt, sondern auch die Position und Parameter mit einbezogen. Schließlich gibt es viele "zeugen" die zwar tolle Geschichten haben, aber wenn sie nur auf den Balkon standen und sich was zurecht reimen, fällt sowas schnell auf.

Das wäre ja was ganz Neues...!
-🙂
Höchstwahrscheinlich sind es zwei separate Ereignisse, aber wenn drei Zeugen einen robusten Rotlichtverstoß bestätigen, bedarf es für die Sanktionierung des ersten Ereignisses keine weiteren Fotobeweise...!

Warum werden dann all die Anzeigen von "möchtegern-cops" fallen gelassen?
Trotz zeugen.

Ein rotlicht Verstoß ist schon ein harter Vorwurf. Auch die Folgen. Alles nach 1sekunde wird teuer.

Also will man ohne beweise, hier jetzt den Lappen abnehmen und Punkte verteilen, weil 3 zeugen es sagen?😮

Dann stell ich mich demnächst an die nächste Kreuzung mit meiner Familie und schreibe ein parr nummerschilder auf.

So würde jeder Kleinkrieg enormen Zündstoff bekommen.

Ich will aber nicht sagen, dass eine Zeugenaussage keinen Wert hat.

In der Regel wird mit zeugen fast alles aufgeklärt oder belegt.
Jedoch:
- muss die Glaubwürdigkeit geprüft werden
- vergleiche mit Ampelschaltpläne müssen stimmen
- er muss es eindeutig gesehen haben (blinkwinkel und co)

Wenn das zutrifft, kann natürlich ein Rotlichtverstoß geahndet werden oder Unfälle die Schuld zu gewiesen werden.

Ich war schonmal in einer ähnlichen Situation, als zwei zeugen der Meinung waren ich sei schuld an eine Unfall, aufgrund einer Missachtung der Haltelinie.

Witzig war nur, dass die beiden Personen im Haus waren und keinen Blickwinkel hatten um auf die Kreuzung zu schauen.

Kamen nur raus gerannt als es geknallt hat und kannten wohl den Unfallgegner.

Erst nach mehreren Gegenaussagen, kam dann die Erkenntnis "wir haben es nicht ganz gesehen".

Nach dieser Definition wären alle verantwortungsbewussten Bürger/Verkehrsteilnehmer, die einen rüpelhaften Verkehrsrowdy anzeigen "Möchtegern-Cops"...?!?

Und seriöse Vergehen werden sicherlich auch ohne Fotobeweis verfolgt...!

-🙂

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Zitat:

@princeton schrieb am 28. Oktober 2017 um 07:07:22 Uhr:


Vor ein paar Wochen stand ein Artikel in der Welt, dass ein Autofahrer einen Radfahrer tödlich verletzt hätte.
Laut Zeugen soll er zuvor drei rote Ampeln überfahren haben. Er selbst gab an, dass er pünktlich zur Arbeit wollte...!
In diesem Fall wird man die multiplen Rotvergehen und den dann folgenden schweren Unfall auch nicht unbedingt separat abhandeln. (Der tödliche Unfall passierte nicht an einer Ampel...!)

Das ist wieder eine andere Geschichte: Wenn das Gericht in diesem Fall die drei Rotlichtverstöße als glaubwürdig betrachtet (wovon wohl auszugehen ist), dann hat der Fahrer ganz schlechte Karten. Denn damit wäre dokumentiert, dass er grob regelwidrig und rücksichtslos gefahren ist, schon bevor er den Unfall verursachte. Da er den Radfahrer von hinten rammte, muss er dabei wohl auch so einiges falsch gemacht haben bzw. wird mal erklären müssen, wie ihm das einfach so "passieren" konnte. Das Gericht wird ihm wohl anlasten, dass er den Unfall durch seine rücksichtslose Fahrweise verursacht bzw. eben sogar in Kauf genommen hat - und da kann man dann auch beim Urteil an einem anderen Ort landen als beim üblichen "tragisch, aber einfach dumm gelaufen".

Zitat:

@CV626 schrieb am 31. Oktober 2017 um 02:18:49 Uhr:



Lies mal ein paar Beiträge weiter, da stellt der TE klar, dass zum Zeitpunkt des Anfahrens sowohl für Links als auch für Geradeaus Grün war.

Also: Nö. Wenn es so war wie der TE sagt, dann war das alles Mögliche, aber definitiv kein Rotlichtverstoß.

Ich habe den entsprechenden Teil des TE zitiert.
Seine Spur (Linksabbiegerspur) war ROT. Die Spur daneben (Geradeausspur) war grün. Er ist auf seiner Spur (bei rot) geradeaus gefahren. Daher ein Rotlichtverstoss.

Zitat:

@Enesa schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:51:06 Uhr:


Nicht ganz.. wollte erst links abbiegen hab mir gedacht ich fahr erstmal zur Bank deswegen müsste ich Grade ausfahren. Ob links oder Gradeaus beide schalten auf grün.

Hier hat der TE es klargestellt.
Einfach mal mehr als nur den ersten Beitrag lesen 😉

Wenn die drei Zeugen vor Gericht den Rotlichtverstoß bestätigen, ist es irrelevant was der TE wahrgenommen hat...!

-🙂

Ich denke mal wie die Ampelschaltung am besagten Tag tatsächlich war, lässt sich auch unabhängig herausbekommen.

Zitat:

@princeton schrieb am 1. November 2017 um 07:54:21 Uhr:


Wenn die drei Zeugen vor Gericht den Rotlichtverstoß bestätigen, ist es irrelevant was der TE wahrgenommen hat...!

-🙂

Nein, ist es nicht. Die gerichtliche Beweiswürdigung funktioniert nicht einfach nach dem Mehrheitsprinzip.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. November 2017 um 09:00:09 Uhr:


Ich denke mal wie die Ampelschaltung am besagten Tag tatsächlich war, lässt sich auch unabhängig herausbekommen.

Natürlich. Insbesondere dürfte es kein Problem sein herauszubekommen, was für den Fall des TE besonders relevant ist, nämlich ob die Ampeln nach geradeaus und nach links gleichzeitig auf Grün schalten oder nicht.

Zitat:

@CV626 schrieb am 1. November 2017 um 11:54:31 Uhr:



Zitat:

@princeton schrieb am 1. November 2017 um 07:54:21 Uhr:


Wenn die drei Zeugen vor Gericht den Rotlichtverstoß bestätigen, ist es irrelevant was der TE wahrgenommen hat...!

-🙂

Nein, ist es nicht. Die gerichtliche Beweiswürdigung funktioniert nicht einfach nach dem Mehrheitsprinzip.

Stimmt. Ein glaubwürdiger Zeuge würde schon reichen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 1. November 2017 um 12:05:05 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 1. November 2017 um 11:54:31 Uhr:


Nein, ist es nicht. Die gerichtliche Beweiswürdigung funktioniert nicht einfach nach dem Mehrheitsprinzip.

Stimmt. Ein glaubwürdiger Zeuge würde schon reichen.

Grüße vom Ostelch

Das Fettmarkierte ist das worauf es ankommt.

Es können sich aber auch alle drei Zeugen einfach irren. Und dass man als Zeuge - auch ohne böse Absicht - bei dem vom TE eingeräumten Verhalten, in Verbindung mit der Tatsache, dass die Haltelinie der Linksabbiegerspur etwas vor der der Geradeausspur liegt, einen RLV sieht, wo keiner war, ist zumindest plausibel.

Aber wie schon oft in diesem Thread festgestellt: Man wird sehen. Wir kennen die genauen Einzelheiten des Unfalls sowie die Zeugenaussagen und anderen von den Behörden gesicherten Beweise sowieso nicht, deshalb können wir letztlich nur spekulieren.

Zitat:

@CV626 schrieb am 1. November 2017 um 12:37:20 Uhr:


Es können sich aber auch alle drei Zeugen einfach irren. Und dass man als Zeuge - auch ohne böse Absicht - bei dem vom TE eingeräumten Verhalten, in Verbindung mit der Tatsache, dass die Haltelinie der Linksabbiegerspur etwas vor der der Geradeausspur liegt, einen RLV sieht, wo keiner war, ist zumindest plausibel.

Aber wie schon oft in diesem Thread festgestellt: Man wird sehen. Wir kennen die genauen Einzelheiten des Unfalls sowie die Zeugenaussagen und anderen von den Behörden gesicherten Beweise sowieso nicht, deshalb können wir letztlich nur spekulieren.

Ja, Zeugen können irren und das tun sie häufig. Deshalb ist es Aufgabe des Gerichtes, die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage gründlich zu prüfen. Hat das Gericht daran aber keine begründeten Zweifel, dann wird die Aussage des Zeugen zur prozessualen Wahrheit. Das schließt auch immer die (unwahrscheinliche) Möglichkeit ein, dass die Aussage objektiv falsch war.

Grüße vom Ostelch

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