3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall
Hallo leute,
Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.
Was meint ihr zu dieser Tatsache.?
Freu mich über eure Kommentare..
Beste Antwort im Thema
Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.
245 Antworten
Ja, klar. Ob die Wahrnehmungen der Zeugen ausreichen, dem TE einen Rotlichtverstoß nachzuweisen, wird spätestens das Gericht in der Verhandlung feststellen oder auch nicht. Auch in diesem Punkt können wir hier zur Wahrheitsfindung gar nichts beitragen.
Grüße vom Ostelch
Ok, mal aus Sicht der Zeugen:
Sie sind sorglos und gesetzeskonform auf der Geradeausspur unterwegs, als von hinten ein BMW "angerauscht" kommt, sie auf der Linksabbiegerspur überholt, dann weiter vor ihnen wieder auf die Geradeausspur wechselt, und ein paar hundert Meter weiter einen Unfall baut.
Jetzt mal ehrlich: Das macht doch keinen guten Eindruck 😁
Und dass die Aussage entsprechend von diesem Eindruck beeinflusst wird, ist wohl auch nicht verwunderlich.
Inwiefern diese Aussage nun haltbar ist - egal ob sie nun von einem, oder drei, oder zehn Zeugen kam - können wir hier genauso wenig festlegen, wie den Wahrheitsgehalt der Aussage des TE.
@princeton Was ändert das? Nichts. Selbst wenn es so wäre, könnte man Ihnen deshalb nicht unterstellen, die Unwahrheit zu sagen.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@Ostelch schrieb am 2. November 2017 um 22:43:31 Uhr:
@princeton Was ändert das? Nichts.
Finde ich schon, wer achtet als Beifahrer (erst recht auf den hinteren Plätzen) schon so genau auf das Verkehrsgeschehen (erst recht zufällig alle die im Auto waren)?
Gruß Metalhead
Auch ich würde drei völlig unabhängig aufeinandergetroffene Zeugen anders bewerten, als eine kollektive Fahrgemeinschaft, die vom Fahrstil des TE übereinstimmend unzufrieden war...!
-🙂
Wollen wir hier jetzt die richterliche Beweiswürdigung auf der Basis persönlicher allgemeiner Empfindungen vorwegnehmen? Diese Aspekte werden natürlich berücksichtigt. Sie pauschal als gegeben zu unterstellen, zeigt allerdings genau die Voreingenommenheit, die ihr den Zeugen zuschreiben wollt.
Grüße vom Ostelch
Wir sind hier ja nicht vor Gericht, sondern in einem entspannten Forum...!
Und da ich aus Erfahrung weiß, das sich in der heutigen Zeit prinzipiell wenig Zeugen zur Verfügung stellen, finde ich es schon von Bedeutung, ob die drei Zeugen ggf. alle verwandt sind und aus einem Fahrzeug ausgestiegen sind...!
-🙂
Das ist auch von Bedeutung. Die Beweiswürdigung hier und jetzt durch reines Bauchgefühl zu ersetzen, ist möglich, aber sinnlos.
Hallo leute wie gesagt ich werde Berichten sobald ich was neues höre. Die Gegnerische Versicherung hat mich angeschrieben und haben viele fragen wie
Wann
Warum
Wohin weshalb bla bla bla... Wie gesagt kümmert sich um die sache mein Anwalt. Akte ist angeforderten und warten noch auf die akte. Meld mich dann später nochmal. Und woher die zeugen kamen weis ich nicht. Bin mir auch sicher das die Ampeln gelichzeitig auf grün umschalten da ich jeden tag da vorbei fahre.
Zitat:
@Enesa schrieb am 24. Oktober 2017 um 22:24:58 Uhr:
Und noch einmal jaaa beide spuren schalten auf grün da es nur eine ampel gibt kann es garnicht anders gehen.
Aha - beide Ampeln schalten gleichzeitig auf grün. Und wie erklärst Du dann die oben zitierte Aussage? Wie schon verschiedene sagten: Man wird den Eindruck nicht los, dass da irgendwas nicht so ganz stimmt.
Ich meinte damit das es nur eine Schaltung gibt wenn du genau haben möchtest wie viele Ampeln da sind die gleichzeitig auf grün umschalten sind es 3 soweit ich weis eine oben eine rechts und eine auf der linken seite.. was suchst du denn da fur ein fehler ?
Zitat:
@Enesa schrieb am 9. November 2017 um 09:45:23 Uhr:
Ich meinte damit das es nur eine Schaltung gibt wenn du genau haben möchtest wie viele Ampeln da sind die gleichzeitig auf grün umschalten sind es 3 soweit ich weis eine oben eine rechts und eine auf der linken seite.. was suchst du denn da fur ein fehler ?
Ganz einfach: Wenn es für alle Spuren nur eine Ampel gibt, dann kann es nicht auf der einen Spur grün gewesen sein und auf der anderen nicht. Gibt es hingegen verschiedene Ampeln (ja nach Spur), dann ist es je nach Schaltplan eben möglich bzw. sogar sehr wahrscheinlich, dass nicht alle immer zur gleichen Zeit die gleiche Farbe zeigen... Hat schon eine gewisse Bedeutung für die Frage, ob Du ein Rotlicht überfahren hast oder nicht...
Da wir hier weder den Schaltplan der Ampel kennen, noch den tatsächlichen Ablauf, ist es doch völlig müßig, hier weiterhin irgendwelche Vermutungen zu diskutieren. Wir können uns hier beliebig viele Szenarien basteln und je nach Laune den TE "verurteilen" oder "freisprechen". Wie es wirklich war und welche Folgen es für den TE hat, wird wohl auch in diesem Fall nur ein Richter klären können.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. November 2017 um 10:27:28 Uhr:
Da wir hier weder den Schaltplan der Ampel kennen, noch den tatsächlichen Ablauf, ist es doch völlig müßig, hier weiterhin irgendwelche Vermutungen zu diskutieren. Wir können uns hier beliebig viele Szenarien basteln und je nach Laune den TE "verurteilen" oder "freisprechen". ...
Völlig richtig. Doch das ist wohl das Wesen von V&S.