3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall
Hallo leute,
Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.
Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.
Was meint ihr zu dieser Tatsache.?
Freu mich über eure Kommentare..
Beste Antwort im Thema
Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.
245 Antworten
Wenn ich mir die Situation Vorstelle das man in der Spur steht die geradeaus geht. Vielleicht noch mit vielen anderen weil viel los ist. Dann kommt links ein Auto. Fahrer und Marke passen ins Bild welches leider in Kleinstarbeit ueber Jahre gepraegt wurde. Faehrt an allen vorbei um dann nach der Meinung der meisten in der rechten Spur, alle zu Ueberholen.
Jetzt gafft jeder auf die Ampel und wartet auf das Umschalten. Der TE reagiert zuerst und nimmt dem anderen gleich paar Meter ab. Die anderen schauen nun von der Ampel wieder nach vorn und sehen das der TE schon weg ist. Der Eindruck ist nun das er noch bei rot gefahren sein muss.
Zu der Aktion sag ich mal das der TE seinen Teil zum Image von BMW und passendem Fahrer dazu tut.
Der Unfall spaeter ist dann leider nicht mehr seine Schuld. Obwohl er nicht passiert waere wenn er sich vorher ordendlich verhalten haette. Ja, kleine Suenden bestraft der liebe Gott gleich 😉 Leider hat es aber auch einen anderen getroffen. Naja, wer weiss was er vorher Falsch machte.
Zitat:
@Enesa schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:43:12 Uhr:
...Freu mich über eure Kommentare..
-🙂
Da wäre ich mir nun nicht so sicher...!
-🙂
Och Leute, lasst doch das rumhacken!
Das war hier nie Thema. Keiner kennt den TE, keiner kennt die Situation. Aufgrund von Mutmaßungen muss man, nein darf man bei gesundem Menschenverstand nicht beleidigend werden.
Zitat:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 20. Oktober 2017 um 23:17:14 Uhr:
Zitat:
@IncOtto schrieb am 20. Oktober 2017 um 20:37:52 Uhr:
Ich Frage mich jedoch, wo die Grenze ist. Wenn ich den Nebenmann per Handzeichen klar mache, dass ich Schussel auf der falschen Spur stehe, und er mich bei Grün vor lässt, kann das ja auch schwer als Rotlichtverstoß gelten. Denn das reine überfahren der Haltelinie ist ja auch keiner.rein rechtlich bleibt es auch dann ein Rotlichtverstoß, denn wenn es sich bei dem anderen Fahrzeuglenker nicht um einen Polizeibeamten handelt, wird er kaum das Recht haben, Dir einen Verstoß gegen die StVO zu erlauben bzw. dies durch Zeichen oder Weisungen anzuordnen.
Es kann allerdings sein, dass Du bei einem verständnisvollen Sachbearbeiter oder Richter Glück hast, wenn Du den anderen Fahrer als Zeugen benennen kannst und wenn dieser Deine Aussage bestätigt.
Viele Grüße,
Uhu110
Danke.
Wieder was gelernt durch den Thread. Habe das wirklich nicht oft gemacht, aber alle Jahre kam das mal vor, dass ich das als besten Ausweg für die falsche Wahl des falschen Fahrstreifens gesehen habe. Bei 40tkm im Jahr, davon viel in fremden Großstädten, kommt das schon mal vor, und ist bei der richtigen Örtlichkeit alles andere als gefährlich, und in Verbindung mit dem Fahrtrichtungszeiger (falls man doch abbiegen möchte und auf der geradeausspur steht statt rechts) und Gestik kann man dem Nebenmann oftmals klar machen, was man vor hat.
Werde ich in Zukunft drauf verzichten. Nach dem BGH wäre es ja OK, wenn die Ampel für die Linksabbiegerspur auch Grün zeigt. Das ist oftmals bei Kreuzungen mit Begegnungsverkehr der Fall, bei der sich dann die Linksabbieger gegenüberstehen. Das ist Brandgefährlich!
Hingegen gibt es Straßen, bei denen vor der Ampel die Fahrt in eine Richtung einspurig (aus Platzgründen) ist, und danach zwei oder gar dreispurig. Als "Falschsteher" fährt man einfach ganz normal an, kreuzt keinen geschützten Bereich, und gefährdet oder behindert niemanden.
Mit so einem Urteil habe ich nicht gerechnet, da ich auch aus eigener Erfahrung weiß, dass Gerichte bei ordentlicher Argumentation und unklarer Gesetzeslage eher für den betroffenen entscheiden.
Aber drauf ankommen lassen muss man es auch nicht.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 21. Oktober 2017 um 06:59:15 Uhr:
Och Leute, lasst doch das rumhacken!
Moin,
ich bin mir jetzt nicht sicher ob du z.b. auch mich ansprichst. Aber zu meiner Verteidigung, mein Text ist kein ,,rumhacken`` sondern nur die Betrachtung aus der sicht der anderen Beteiligten.
Ich habe mir selbst im leben angewoehnt nicht stur an meine Sicht der Dinge festzuhalten, sondern mich auch mal selbst aus der Sicht anderer zu sehen. Ganz schnell hab ich mir dann gewisse Dinge abgewoehnt bzw Reaktionen anderer bei genauer Betrachtung verstanden.
Sollte der TE sich mal hinsetzten und sich Vorstellen was passiert waere wenn er in der rechten Spur gestanden haette und wie er dann die Situation Beurteilen wuerde. Da siehts dann ganz anders aus 😉
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Das stimmt tatsächlich - die Außenwirkung ist eine völlig andere.
Wollte damit niemanden persönlich ansprechen, aber die letzten Posts entwickelten eine Tendenz in "der TE ist böse!".
Das war hier aber nie das Thema. Ob der TE ein Rüpel ist, weiß er nur selbst.
Viel helfen können wir ihm sowieso nicht.
Wir kennen die Örtlichkeit nicht, haben auch keine Skizze, und wissen nicht, ob die angegebenen 300m wirklich 300m sind oder vielleicht nur 50m.
Man kann hier nur mutmaßen, dass wenn seine Angaben stimmen, ihn zumindest nicht die Hauptschuld trifft. Alles andere handelt sein Anwalt und die Behörde, Versicherung und/oder der Richter aus.
Zitat:
@Enesa schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:51:06 Uhr:
Nicht ganz.. wollte erst links abbiegen hab mir gedacht ich fahr erstmal zur Bank deswegen müsste ich Grade ausfahren. Ob links oder Gradeaus beide schalten auf grün. Also war ich auf der linken seite hab etwas Gas-gegeben und stand schon als erster auf der Gradeaus spur..
Ich unterstelle Dir hier Absicht.
Ich sehe das so oder ähnlich sehr oft.
Das machen die VTs die es nicht nötig haben sich anzustellen.
Den Rest des Unfalls habe ich nicht verstanden. Sah ja auch nicht so schlimm aus.
Wir zahlen das schon alle für Dich.
Wenn man (der TE) sich vorsätzlich auf die Pole-Position der linken Abbiegespur stellt, und dann startbereit ausschließlich auf die Ampel für "Geradeaus" starrt, wird man die Farbgebung der linken Ampel nicht wahrnehmen...!
Und es ist stark davon auszugehen, dass aufgrund der irregulären + beabsichtigten Überholung die Geschwindigkeit überhöht war...!
Mit Schleichfahrt wird der TE die kurzen 300m wohl kaum zurückgelegt haben.
Somit ergibt sich durchaus ein kausaler Zusammenhang vom Nutzen der falschen Spur, Missachtung der Ampel, Vmax, Strecke und dem Crash...!!!
Aber das werden die Sachverständigen vor Gericht schon präzise errechnen und darstellen!
Bleibt nur zu hoffen, dass die seriöse Strafe und die Höherstufung in der Assekuranz den TE zu einem künftig anderen Fahrstil verhelfen...!
-🙂
Man kann das jetzt gut finden oder schlecht. Aber: Wenn es wirklich 300 Meter sind, kann von Mitschuld des TE (oder Hochstufung in der Versicherung) keine Rede sein - selbst wenn er tatsächlich etwas zu schnell gewesen sein sollte. Und wenn es weiterhin stimmt, dass die Ampeln für Geradeaus und Links gleichzeitig schalten - dann war es auch mit Sicherheit kein RLV, sondern maximal eine verwarnungswürdige OWi.
Aber stimmt, falls es zur Hauptverhandlung kommen sollte, werden die Sachverständigen die tatsächlichen Fakten schon richtig ermitteln, da habe ich keine Zweifel.
Nichts genaues weiß man nicht, aber man kann ja mal drüber reden. 😉 Die Tatsachenlage ist hier so unklar, dass alles nur reine Spekulation bleibt. Für den Vorfall an der Kreuzung ist der spätere Unfall ohne Bedeutung. Ob es ein Rotlichtverstoß war, wird ermittelt werden. Da helfen unsere Kommentare nichts.
Der Unfall hat, wenn man sich das Schadens illegal betrachtet, wohl nicht bei hoher Geschwindigkeit des Wagens des TE stattgefunden. Hat der Gegner wirklich die Vorfahrt des TE beim Einbiegen mißachtet, wird er wohl haften müssen.
Mangels Informationen dem TE nun einfach mal irgendwelches Fehlverhalten zu unterstellen, damit man eine Geschichte hat, über die man sich aufregen kann, sollte man sich schenken.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ben-Wet schrieb am 20. Oktober 2017 um 19:43:53 Uhr:
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass das nur Ausreden sind. Habe auch schon mehrfach gesehen, dass sich Verkehrsteilnehmer auf der Linksabbiegerspur einordnen und dann doch geradeaus fahren - nur um an 3 oder 4 Fahrzeugen vorbei zu sein. Scheint einer neuer Sport zu sein. Wenn ich auf der Linksabbiegerspur bin, biege ich auch ab! Das lernt man schon in der Fahrschule.
Mach ich auch ab und zu so. Wenn vor mir ein LKW / Bus / Schleicher fährt, ist das eine gute Gelegenheit zu überholen. Man sollte dann natürlich nicht ein paar Meter weiter ein Unfall bauen. Klar dass einem dann die Überholten nicht gerade gewogen sind.
In diesem Fall also kein Mitleid für den TE, wenn man die Regeln ein bisschen dehnt oder übertritt, muss man auch mit mgl. Konsequenzen leben. Falschaussagen von "Zeugen" sind natürlich immer was feines, die zerstäuben sich aber oft bei genauerem Nachfragen der Polizei, oder auf Zeugenbefragungsbögen.
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:48:13 Uhr:
Deshalb sollte man sich eine Dashcam ins Auto bauen, da kann man beweisen, dass man unschuldig ist.
Geizig zahlt doppelt.
nicht zulässig (offiziell) wg Datenschutz
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 21. Oktober 2017 um 12:42:55 Uhr:
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:48:13 Uhr:
Deshalb sollte man sich eine Dashcam ins Auto bauen, da kann man beweisen, dass man unschuldig ist.
Geizig zahlt doppelt.nicht zulässig (offiziell) wg Datenschutz
Da gibts einen anderen Thread und auch diverse Links zu diversen Gerichtsurteilen. Lies mal da😉
Hallo, CV626,
Zitat:
@CV626 schrieb am 21. Oktober 2017 um 10:19:26 Uhr:
Man kann das jetzt gut finden oder schlecht. Aber: Wenn es wirklich 300 Meter sind, kann von Mitschuld des TE (oder Hochstufung in der Versicherung) keine Rede sein - selbst wenn er tatsächlich etwas zu schnell gewesen sein sollte.
ohne weitere Informationen zu dem Unfall ist diese Aussage so pauschal gesehen nicht richtig, denn es kann immer etwas geben, das sich zu Ungunsten des Fahrers auswirkt.
Hallo, @alle,
Vorurteile sind doch etwas schönes. 🙄
Man kann nur hoffen, dass ihr nie in die Situation kommt, wegen Vorurteilen anderer zu einer ungerechten Strafe verurteilt zu werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@princeton schrieb am 21. Oktober 2017 um 05:35:40 Uhr:
@ TE
Deine Rumgejammere, dass Du plötzlich noch zur Bank wolltest, interessiert dich nun wirklich niemanden...!
Du hast durch Dein fragwürdiges Verhalten einen Unfall provoziert und wirst nun dafür die Konsequenzen tragen müssen...!
Und wenn drei Zeugen behaupten, dass Du bei Rot über die Ampel gefahren bist, dann war das auch so...!
Also, 4 Wochen Fläppen weg...!
In der Zeit kannst Du ja auf Deine Kosten die plastische Kaltverformung am schicken tiefergelegten BMW wieder richten lassen...!-🙂
Grüssle
NicoP.S
Fotos mit Kennzeichen kommen immer gut...!
Woraus leitest du ab, dass er dran Schuld ist wenn ihm ein anderer Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt?
Also den Gedankengang musst du mir jetzt wirklich mal erklären.
Zudem noch was anderes.
Wozu sollte der TE hier im Internet falsche Tatsachen erzählen?
Er will, dass ihm geholfen wird. Und Internet ist weitestgehend anonym.
Wenn er wirklich über Rot gefahren wäre, dann hätte er sicherlich anders gefragt.
Aber das ist halt wieder typisch MT-Moralkeule
Vorurteile und Pauschalisierungen helfen hier keinem weiter.
Außer, dass die die es schreiben wieder irgendeinen inneren Drang befriedigt haben weil sie sonst nix zu melden haben