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3 zeugen das ich über rot gefahren bin. stimmt aber nicht+ unfall

Hallo leute,

Habe vor 2 tagen einen Unfall-gehabt. 1. Kreuzung Ampel war rot bin an der linken seite wo man link abbiegen kann stehen geblieben da es rot war. Bin aber doch gradeaus gefahren da es grün war und die erste am gradeausfahrenden Strasse langsam angefahren ist konnte ich ohne probleme überholen. Es war definitiv grün und die links abbieger spur war die halteliene ca 2 m vor dem gradeaus spur. Da das erste auto an der Gradeaus Spur mich nicht gesehen hat, hat sie die Aussage gemacht dass ich durch rot geflitzt bin und sie überholt habe. Ca 300m weiter noch eine Kreuzung kam einer aus der abgesenkten bordstein und hat mir die Vorfahrt genommen und es hat gecrasht. Als die polizei kam waren irgendwie 3 zeugen und sogar mehr meint die Polizei die gesagt haben das ich bei der ersten Kreuzung über rot gefahren wäre und sehr schnell war. Was aber überhaupt nicht stimmt. So jetz stehe ich da als schuldig wegen den aussagen der zeugen. Wo die standen was die gesehen haben weis ich nicht. Außer die eine die an dem ersten platz an der Ampel. Bin jetz natürlich zum Anwalt gegangen und er meint ich müsste mir keine Sorgen machen da er meine vorfahrt genommen hat und die zeugen keine Geschwindigkeit messen können.

Echt eine Frechheit erst mein vorfahrt nehemn dann noch den unschuldigen zu spielen weil die zeugen zu ihm standen.

Was meint ihr zu dieser Tatsache.?

Freu mich über eure Kommentare..

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. März 2020 um 0:28

Hallo leute, das ganze hat jetz über zwei Jahre gedauert habe aber endlich mein Geld von der Versicherung bekommen. Sie haben etwas gekürzt aber haben mir recht gegeben.

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Ne die zeugen haben alle auch nichts mit dem gegenerischen auto zu tun..

Zitat:

@Enesa schrieb am 20. Oktober 2017 um 16:33:23 Uhr:

Natürlich ist es mir klar.. das war falsch von mir. Aber da ich niemanden gefährdet oder behindert habe und es wie alle sagen nicht mit dem unfall zutun hat gings mir auf die nerven das die Polizei sagt ich wäre es schuld.. mir macht nur Angst das die zeugen meinen das es rot war..

Die Linksabbiegespur war ja nach deiner Aussage 2 Meter vor der Geradeausspur. Dass man da von weiter hinten schnell den Eindruck haben kann, du seist bei Rot gefahren, kann ich mir gut vorstellen. Und auf die Idee kommt die Polizei vermutlich auch. Also sollten aus Polizeisicht zumindest Zweifel am Rotlichtverstoß bestehen, trotz der drei Zeugen.

Ich denke mal nicht, dass da wegen eines möglichen Rotlichtverstoßes was kommt. Und falls doch, dürften meiner unqualifizierten Meinung nach die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs gut stehen.

Ein Rotlichtverstoß wird es meist erst, wenn man in den geschützten Bereich einfährt. Ein fahren über eine Rote Ampel, die jedoch nicht für die Fahrtrichtung gilt, die man schlussendlich befährt, ist kein Rotlichtverstoß.

Mach dir keinen Kopf, dein Anwalt hat Akteneinsicht und (hoffentlich) Erfahrung. Von daher hat der Thread hier für dich keinen Mehrwert.

Dazu kommt, dass der Unfall 300m später geschah. Was du davor gemacht hast, kann denen egal sein. Ein Vorfahrtsverstoß ist ein recht heftiger Verstoß gegen die Pflichten eines Fahrzeugführers. Der Gegner wird die Hauptschuld, wenn nicht gar die alleinige Schuld bekommen.

Sehe im Verhalten des TEs auch nichts verwerfliches. Passiert mir regelmäßig, dass ich falsch stehe. Wenn die Örtlichkeit passt kann man auf der falschen Spur fix vorbeizischen. Behindert niemanden, ist am sichersten, stressfreiesten und die schnellste Möglichkeit aus der Misere rauszukommen.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 20. Okt. 2017 um 17:57:00 Uhr:

Ein Rotlichtverstoß wird es meist erst, wenn man in den geschützten Bereich einfährt. Ein fahren über eine Rote Ampel, die jedoch nicht für die Fahrtrichtung gilt, die man schlussendlich befährt, ist kein Rotlichtverstoß.

Da war der BGH jedenfalls im Jahr 1997 anderer Meinung:

Zitat:

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten (Linksabbieger-)Fahrstreifen i. S. des § 37 11 Nr. 4 StVO in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage (pfeilförmiges oder volles) Rot zeigt, handelt auch dann ordnungswidrig gem. § 49 III Nr. 2 i. V. mit § 37 11 StVO, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiter fährt.

(https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht14.php)

 

Die Gesetzeslage hat sich seitdem nicht verändert. Sollte der BGH seine Rechtsprechung nicht geändert haben, gilt das noch immer.

 

Grüße vom Ostelch

Ist doch klar:

Ein BMW Fahrer mit türkischem Migrationshintergrund ist immer Schuld...:D

Spaß beiseite - lass es Deinen Anwalt klären.

Zitat:

@Enesa schrieb am 20. Oktober 2017 um 15:51:06 Uhr:

Nicht ganz.. wollte erst links abbiegen hab mir gedacht ich fahr erstmal zur Bank deswegen müsste ich Grade ausfahren. Ob links oder Gradeaus beide schalten auf grün. Also war ich auf der linken seite hab etwas Gas-gegeben und stand schon als erster auf der Gradeaus spur.. die Aktion war nicht richtig das weiss ich aber deswegen als schuldig da zustehen weil auf der nächsten Kreuzung einen Unfall passiert ist kann ich nicht verstehen. 50er Zone hatze ich aller höchstens 60. Und auf der Straße hat mann locker 300m sicht..

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass das nur Ausreden sind. Habe auch schon mehrfach gesehen, dass sich Verkehrsteilnehmer auf der Linksabbiegerspur einordnen und dann doch geradeaus fahren - nur um an 3 oder 4 Fahrzeugen vorbei zu sein. Scheint einer neuer Sport zu sein. Wenn ich auf der Linksabbiegerspur bin, biege ich auch ab! Das lernt man schon in der Fahrschule.

Wir leben anscheinend in einem rechtfreien Raum. Regeln werden halt nun einmal als Ratschläge betrachtet.

Wie sah es mit dem Bremsweg aus, darüber hat noch keiner etwas gesagt.

Zitat:

das die zeugen meinen das es rot war..

Auf der Spur auf der du gestanden bist war es das doch auch, oder nicht?

Sinnvoller wären auch Bilder des Unfallortes oder zumindest ein Map-Link dazu, deine Kratzer am Kotflügel haben mit dem Rotlicht und dem Unfall nur Sekundär was zu tun.

Und wenn ich deine Eröffnungsbeitrag richtig interpretiere hat der Rotlichtverstoß mit dem Unfall an sich überhaupt nix zu tun.....

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Oktober 2017 um 19:10:02 Uhr:

Zitat:

@IncOtto schrieb am 20. Okt. 2017 um 17:57:00 Uhr:

Ein Rotlichtverstoß wird es meist erst, wenn man in den geschützten Bereich einfährt. Ein fahren über eine Rote Ampel, die jedoch nicht für die Fahrtrichtung gilt, die man schlussendlich befährt, ist kein Rotlichtverstoß.

Da war der BGH jedenfalls im Jahr 1997 anderer Meinung:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Oktober 2017 um 19:10:02 Uhr:

Zitat:

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten (Linksabbieger-)Fahrstreifen i. S. des § 37 11 Nr. 4 StVO in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage (pfeilförmiges oder volles) Rot zeigt, handelt auch dann ordnungswidrig gem. § 49 III Nr. 2 i. V. mit § 37 11 StVO, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiter fährt.

(https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht14.php)

Die Gesetzeslage hat sich seitdem nicht verändert. Sollte der BGH seine Rechtsprechung nicht geändert haben, gilt das noch immer.

Grüße vom Ostelch

Ich ging in meinem Kopf, wieso auch immer, von einer baulichen Trennung der beiden Fahrtrichtungen aus.

Bei keiner baulichen Trennung ist ein Rotlichtverstoß natürlich sinnvoll. Das Gefährdungspotenzial ist hier auch ungleich höher, beispielsweise entgegenkommende, linksabbiegende Verkehrsteilnehmer.

Nichtsdestotrotz danke für das Urteil, war bisher immer der Meinung, dass das tatsächliche einfahren in einen etwaigen geschützten Bereich zählt.

Ich Frage mich jedoch, wo die Grenze ist. Wenn ich den Nebenmann per Handzeichen klar mache, dass ich Schussel auf der falschen Spur stehe, und er mich bei Grün vor lässt, kann das ja auch schwer als Rotlichtverstoß gelten. Denn das reine überfahren der Haltelinie ist ja auch keiner.

 

Hat hier sowieso keinen Zweck, da:

Wir den Ort nicht kennen.

Wir den genauen Verlauf nicht kennen und einen etwaigen Zusammenhang zw. der Fahrweise des TEs und den Unfall.

Der Anwalt sowieso schon am Werk ist, und dieser Thread nur zur Erheiterung dient/dienen kann.

Ich hatte es so verstanden, dass die Ampel sowohl für Links als auch für Geradeaus Grün war.

Falls das so war, kommt ein RLV nicht in Frage.

1. wenn der unfall 300 meter entfernt passiert ist, ist der (eventuelle) rotlichtverstoß wohl unerheblich (zumal der abgesenkte bordstein ja wohl null mit dem ampelkrezungsbereich zu tun hat oder...)

sprich selbst wenn da ein rotlichverstoß stattgefunden hat und man dir diesen irgendwie nachweißt, wirst du erstmal null schuld an dem unfall haben

2. wenn da jemand aus einem abgesenktem bordstein kommt ist die schuldfrage im grunde auch ziemlich klar

sollte raserei stattgefunden haben so wird man auch hier die frage stellen müssen ob sie mitursächlich für den unfall war oder nicht. du konntest ja nicht wissen, dass dir jemand die vorfahrt nimmt. wenn die geschwindigkeit beim aufprall jetzt nicht über 50km/h war (mit einem entsprechendem schadensbild) dann glaube ich kaum dass man dir einen zusammenhang nachweisen kann. so schnell darfst du ja durchaus fahren - und bei genommener vorfahrt kann es durchaus zu ungebremsten unfällen (sprich innerorts 50km/h) kommen. wenn du noch gebremst hast sieht es gleich noch besser aus.

-------------------

sprich ich würd mir da auch erstmal keinen kopf machen.

anwalt macht sinn bei der nummer.

wenn ich dein auto sehe, kann es auch sein die aussagen der anderen verkehrsteilnehmen wurden rein aus klischeegründen gemacht. und ja vielleicht bist du bei rot gefahren, und ja vielleicht warst du zu schnell, für all das kann (und sollte) man dich bestrafen wenn man es dir nachweisen kann. aber ob es für den unfall durch eine genommene vorfahrt an einem abgesenktem bordstein ursächlich war glaube ich eher kaum. da hat jemand gepennt und zwar dein unfallgegner. der wird sich nicht einfach so nur in deiner geschwindigkeit verschätzt haben (dann müßte die extrem überhöht gewesen sein)

hättest du jetzt innerorts irgendwen überolt und dir wäre einer von links gekommen könnte man schon eher schnelles fahren annehmen sofern der überholte mit als zeuge auftritt. aber in rechten eigenen fahrspur - da sind es ja nur schätzungen der anderen 'schnell' ist ja ein ziemlich denbarer begriff

--------

viel erfolg. (und vielliecht auch mehr ruhe und aufmerksamkeit. evtl hätte es ja gar zum bremsen oder ausweichen gereicht. die tempoangaben sind keine richtgeschwindigkeit sondenr zulässige höchstgeschwindigkeit man kann da auch drunter - gerade in wohngebieten...dort befindet sich ja üblicherweise die abgesenkten bordsteine)

Hallo, Enisa,

hat der aufnehmende Beamte Dir wirklich einen Rotlichtverstoß im Zusammenhang mit dem Unfall vorgeworfen oder gehst Du lediglich aufgrund der Aussagen der Beteiligten bzw. Zeugen vor Ort davon aus, dass man Dir so etwas vorwirft?

Wenn die Ampel für beide Fahrtrichtungen gleichzeitig auf Grün schaltet und wenn die Polizeibeamten ortskundig sind, dürften sie dies wissen oder sie werden es zumindest überprüfen, um festzustellen, ob Du tatsächlich bei Rot gefahren bist.

Wie schnell hast Du denn nach dem Start beschleunigt und wie schnell warst Du, als Du bei mit dem Unfallgegner zusammengestoßen bist?

Was hat dieser denn zu dem Unfall gesagt?

Hat er Dich nicht gesehen und, wenn nein, warum nicht?

Es ist ganz richtig, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast, denn wenn Du tatsächlich außer dem angeblichen kurzfristigen Entschluss zum Richtungswechsel nichts anderes falsch gemacht hast, sollte er dies gegenüber der Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft, bzw. dem Gericht, klar machen können.

Solltest Du aber wirklich über die Linksabbiegerspur bei Rot überholt und dann den Unfall durch Deine hohe Geschwindigkeit verursacht haben, wird er Dir hoffentlich ordentlich den Kopf waschen, bevor er sich an seine Arbeit macht und Dich so gut es geht verteidigt.

Hallo, IncOtto,

Zitat:

@IncOtto schrieb am 20. Oktober 2017 um 20:37:52 Uhr:

Ich Frage mich jedoch, wo die Grenze ist. Wenn ich den Nebenmann per Handzeichen klar mache, dass ich Schussel auf der falschen Spur stehe, und er mich bei Grün vor lässt, kann das ja auch schwer als Rotlichtverstoß gelten. Denn das reine überfahren der Haltelinie ist ja auch keiner.

rein rechtlich bleibt es auch dann ein Rotlichtverstoß, denn wenn es sich bei dem anderen Fahrzeuglenker nicht um einen Polizeibeamten handelt, wird er kaum das Recht haben, Dir einen Verstoß gegen die StVO zu erlauben bzw. dies durch Zeichen oder Weisungen anzuordnen.

Es kann allerdings sein, dass Du bei einem verständnisvollen Sachbearbeiter oder Richter Glück hast, wenn Du den anderen Fahrer als Zeugen benennen kannst und wenn dieser Deine Aussage bestätigt.

Viele Grüße,

Uhu110

Die Frage ist ob beide Ampeln zeitgleich auf Grün schalten oder ob die Ampel für Linksabbieger leicht verzögert umschaltet. Wenn Dem so sein sollte könnte die Abbiegerampel durchaus noch Rot gewesen sein als der TE losgefahren ist. Aber das sollten die Polizisten eigentlich wissen, ansonsten ist es ja kein Problem diesen Umstand nachzuprüfen, der Anwalt kann ja die Umlaufpläne dieser Ampel anfordern.

Auf die Entfernungen würde ich jetzt nicht allzuviel geben.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 20. Oktober 2017 um 19:52:43 Uhr:

Wir leben anscheinend in einem rechtfreien Raum. Regeln werden halt nun einmal als Ratschläge betrachtet.

Wie sah es mit dem Bremsweg aus, darüber hat noch keiner etwas gesagt.

Warum?

@ TE

Deine Rumgejammere, dass Du plötzlich noch zur Bank wolltest, interessiert dich nun wirklich niemanden...!

Du hast durch Dein fragwürdiges Verhalten einen Unfall provoziert und wirst nun dafür die Konsequenzen tragen müssen...!

Und wenn drei Zeugen behaupten, dass Du bei Rot über die Ampel gefahren bist, dann war das auch so...!

Also, 4 Wochen Fläppen weg...!

In der Zeit kannst Du ja auf Deine Kosten die plastische Kaltverformung am schicken tiefergelegten BMW wieder richten lassen...!

-:)

Grüssle

Nico

P.S

Fotos mit Kennzeichen kommen immer gut...!

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