3-Wege-Finanzierung und Mehrwertsteuererhöhung
Wird bei der 3-Wege-Finanzierung, die z. B. letztes Jahr beim Neukauf abgeschlossen wurde, die Schlussrate, die dann in 2008 fällig wäre, mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz besteuert? Oder ist die vertragliche Schlussrate in jedem Fall bindend?
12 Antworten
Zitat:
Netto-Rate zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und dies sind ab 2008 ev. 19%.
Habe nochmal den Vertrag durchgelesen. Von Netto-Rate zzgl. MWSt. ist dort keine Rede, sondern von einem fixen Restbetrag. Daher sollte es auch keine Mehrbelastung geben.
Bin kein Jurist aber ich würde sagen die MwSt wird doch beim Kauf fällig, oder?! Gekauft wurde bei 16% MwSt.. Denn das Auto ist bezahlt, nur durch die Bank eben. Die Finanzierung ist ja nur die Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre. Daher denke ich sollte es keine Mehrkosten geben.
Greets
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Ich denke B-Fahren hat Recht, 3-Wege Finanzierung ist ja ein Kredit mit einer hohen Schlußrate oder der Rückgabe. Anders sieht es beim Leasing aus, hier werden Nettoraten + Umsatzsteuer gezahlt und da schlägt die Mehrwertsteuererhöhung zu.
Gruß
Kenn mich zwar mit dem leasing-geschäft nicht so aus, dafür aber etwas mit dem bürgerlichen recht und handelsrecht. ich denke dass die mwst-erhöhung keinen einfluss auf verträge (und somit auch auf die leasing-rate) die vor 01.01.2007 abgeschlossen wurden.
Grund dafür ist: Bei Leasing zahlt man doch zb.1,9% vom Kaufpreis incl.Mwst im Monat (von der sonderzahlung mal abgesehen). D.h. die rate berechnet sich anhand des kaufpreises zum zeitpunkt des vertragsschluss und der wäre mit einer mwst von z.zt.16% berechnet. Ergo: Keinen Einfluss auf die Leasing-Raten.
Zudem muss man bedenken, dass die mwst. nach der bundestagswahl erst beschlossen wurde. Also konnten die beiden vertragspartner wenn der leasing-vertrag vor der wahl abgeschlossen wurde nicht wissen dass eine mwst-erhöhung ansteht, auch wenn es gerüchte gab. Gerüchte sind im handelrecht nicht relevant.
Leasing-verträge sind im bgb und hgb nicht erwähnt aber sie sind wie kaufvertäge gem.§433 BGB zu behandeln.
Die Leasingrate wird Netto zuzügl. der jeweils gültigen MWSt. berechnet. Erhöht sich die Leasingrate um mehr als 2% durch Änderung der Umsatzsteuer hat man innerhalb zwei Wochen ein Rücktrittsrecht. Ich denke dies ist mehr theoretisch, denn in diesem Fall treten weitere § bezügl. Kündigung des Leasingvertrages und dessen Verrechnung in Kraft.
Gruß
Ihr habt aber schon gemerkt, dass es hier nicht um Leasing, sondern um eine Finanzierung geht...?! :-)
Finanziert wird der Kaufpreis, und der wird - jetzt mal unjuristisch gesprochen - bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Die finanzierende Bank zahlt den Kaufpreis an DC und verteilt diesen gestückelt an ihren Kunden. Umsatzsteuererhöhungen während der Laufzeit der Finanzierung haben daher keinen Einfluss auf die Ratenhöhe, also auch nicht auf die Schlussrate.
Allgemein zur Umsatzsteuererhöhung: entscheidend ist nicht das Datum des Vertragsschlusses, sondern das Datum der Rechnung. Das Finanzamt weiß schließlich nichts von den zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen.
Zitat:
Leasing-verträge sind im bgb und hgb nicht erwähnt aber sie sind wie kaufvertäge gem.§433 BGB zu behandeln.
Nein, Leasingverträge nehmen nur hinsichtlich einiger Elemente Bezug auf das Kaufrecht, sind ihrem Wesen nach aber vielmehr als Mietverträge zu behandeln.
Andi
Mich interessiert dieses Thema besonders,
weil ich im guten Glauben an den Aussagen meines Verkäufers nicht gezweifelt habe.
Zweifel kommen jedoch auf wenn man Online den Wagen über die 3Plus Finanzierung errechnen läßt.
Da steht dann:" Bei Änderung des MWSt Satz werden die Preise entsprechend angepasst."
Drückt man den I Button bei der Art der Finanzierung wird für Leasing ausgespuckt:
"Die monatliche Leasingrate erfasst im Gegensatz zur Finanzierung nicht den Gesamtwert des Fahrzeuges, sondern nur den Wertverlust, den das Fahrzeug in diesem Zeitraum erleidet."
Für die 3 Wege Finanzierung:
"Die Plus 3 Finanzierung ist ein besonderes Produkt der DaimlerChrysler Bank AG zur flexibleren Ratengestaltung. Schon beim Vertragsabschluss wird eine Schlussrate vereinbart, die Ihnen wie der Restwert beim Leasing garantiert wird und die sich ratenmindernd auswirkt."
Also ich interpretiere das so,
daß Leasingnehmer eben nicht finanzieren sondern nur den Wertverlust bezahlen und wenn sie den Wagen zum Ende DC abkaufen wollen gilt natürlich der Restwert zuzüglich der dann gültigen MWSt.
Die 3 Wege Finanzierung umfasst hingegen den vollen Kaufpreis, die Raten incl. Schlußrate ergeben den Kaufpreis am Tag der Auslieferung und da gilt für mich hoffentlich noch Dec, 06- also incl. 16%
Der Wagen wurde durch die Bank gekauft und ich bezahl Raten.
Also hab ich nichts zu befürchten- hab ich das richtig verstanden?
Vielen Dank
Oliver
Hallo zusammen,
da ich im Rechnungswesen einer Bank arbeite, die sowohl Finanzierung, Leasing als auch Miete anbietet und da ich im Projektteam für die Umsetzung der USt-Erhöhung bin, kann ich wohl etwas mitreden.
Relevant ist primär das UStG und nicht BGB oder HGB.
Finanzierung: Umsatzsteuerpflichtig ist der Kauf des Fahrzeugs. Relevant ist der USt-Satz zum Zeitpunkt des Kaufs (vor 01.01.2007 sind das 16%). Die Raten bei einer Finanzierung sind NICHT umsatzsteuerpflichtig, da die USt. ja bereits beim Kauf angefallen ist und damit im Finanzierungsbetrag enthalten ist.
Leasing: Leasing stellt eine umsatzsteuerliche Leistung im Sinne des UStG dar (Überlassung des Leasinggegenstandes). Die Leistung ist mit dem USt-Satz zu berechnen, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist. Da i.d.R. monatliche Abrechnung (d.h. monatliche Leistungserbringung) vereinbart ist, ist leider für die Leasingraten ab dem 01.01.2007 ein USt-Satz von 19% fällig. Das gilt auch für Verträge, die vor dem 01.01.2007 begonnen haben. Immerhin wird für die Leistungen vor 2007 nachträglich nichts mehr fällig. Da Leasingsonderzahlungen (nicht Kautionen!) ratenmindernd sind, müssen sie auf die Laufzeit verteilt werden. Der Teil, der auf den Zeitraum von 01.01.2007 bis Vertragsende anfällt, ist mit 19% zu versteuern. Es wird hier also eine Nachzahlung fällig. Ob sich jede Bank den Streß mit ihren Kunden wegen der Sonderzahlung antut, ist fraglich. Einige Banken werden diesen Teil wohl aus der eigenen Tasche bezahlen....
Miete: Umsatzsteuerpflichtig ist nicht die Miete von Immobilen, sondern nur von Mobilen. Miete beinhaltet keine monatliche Leistungserbringung, sondern eine Überlassung des Mietgegenstandes. Monatliche Raten sind somit lediglich Abschlagszahlungen. Bei Miete ist für alle Mietraten der Steuersatz relevant, der am Vertragsende gilt. D.h. bei Vertragsende in 2007 ist eigentlich auf alle bisher geleisteten Abschlagszahlungen ein Steuersatz von 19% fällig, auch auf diejenigen, die vor 2007 bezahlt wurden.
So, das war jetzt einigermaßen kompliziert, aber so ist nun mal das Umsatzsteuerrecht.
Gruß
UGLY
Ich würde das Thema gerne wieder aufkochen :-) da es ja aktuell der selbe Fall ist nur eben das die MwSt runter geht. An sich aber der gleiche Sachverhalt.
Gibt es schon neue Infos bezüglich Bestellung/Finanzierung eines Neuwagen Anfang 2020 und Auslieferung ab Juli 2020?
Wie will die Bank das mit der "nachträglichen" Änderung der Finanzierung machen? Denn die Finanzierungssumme ändert sich ja zu Gunsten des Verbrauchers. Weiß einer da mehr?