3.0 TDI Euro 5 (204, 245 PS) - Softwareupdate 23Z2
Es wurde mir gerade ein Softwareupdate "aktionscode 23Z2" zur Änderung eines Steuergerätes zur Abgasregulierung -freiwillig- angeboten. Hat damit jemand Erfahrung? Habe es erst einmal abgelehnt.
Beste Antwort im Thema
Was ist denn das Ziel der Klagerei ?!😕
Ihr wollt einen "Wertverlust" den es schon immer bei Autos gab, ersetzt haben!
Diesel hin oder her 😮
Geht es um "entgangene" Lebensfreude, Schmerzensgeld, weil es so eine Qual ist mit einem Audi zu fahren oder wollt ihr, notleidenden Anwälte unterstützen?
Alle stürzen sich wie die Aasgeier auf den VW Konzern.
Ihr lasst euch von dem ganzen Medienrummel, wuschig machen 😠
Glaubt jemand, das die neuen "Akkuschrauber" Autos nach 5 Jahren noch 90 % Restwert haben, oder was?😉
Fahrt eure Autos, solange es geht und fertig!😎
Wer alle 3 Jahre ein neues kauft, Leasing oder wie auch immer, jammert doch auch nicht über den horrenden Wertverlust!
336 Antworten
Nach der ersten längeren Fahrt nach diesem Update geht die gelbe Warnlampe Abgaskontrollsystem an.
Keine Ahnung was das bedeutet.
Welches Feedback?! Ist doch freiwillig, somit liegt es bei dir! Und b.t.w., man muss nicht das selbe zweimal posten.
Zitat:
@Rschnauzer schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:33:04 Uhr:
Nach der ersten längeren Fahrt nach diesem Update geht die gelbe Warnlampe Abgaskontrollsystem an.
Keine Ahnung was das bedeutet.
Wäre nett wenn Du uns hier im Forum darüber berichten könntest wie deine Werkstatt Dir nun hilft und was der Grund ist für die Warnleuchte... Danke schonmal für dein Feedback nach dem Update.
Dann viel Spaß.
Für mich wäre das zu viel Stress, bei so einem "alten" Auto, welches nicht Mal mir gehört.
Ich würde auch nicht im Traum daran denken, den alten 245er PS TDI privat zu kaufen 😛
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Zitat:
@Zappomat schrieb am 23. Oktober 2019 um 00:06:18 Uhr:
Kleiner Denkanstoß für alle Freunde der "Ablage P" .......
2. Beantragung einer Wertminderung beim FA ab Zugang des Schreibens, unterstützt durch die Daten der mtl. Dokumentation[Beitrag editiert - Bitte sachlich bleiben - MT-Moderation]
Wie soll man denn beim FA eine Wertminderung beantragen? Maximal kannst du eine verbindliche Auskunft beim FA beantragen um Rechtsicherheit zu haben. Die gibt es aber nicht kostenlos und kann viele Monate dauern und ist unverhältnismäßig zum Wert des steuerl. Risikos.
Praxistipp: Lass dir bei Übernahmewunsch ein schriftliches Kaufangebot vom 🙂 geben. Die sind immer geringer als die Inseratspreise bei Mobile und Co und werden im Grundsatz auch als Nachweis akzeptiert. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass ein Wertgutachten erstellen bei der Dekra o.ä..
Tja, lieber @Zappomat ....
Teile deines Beitrages wurden wegen der wenig rühmlichen Ausdrucksweise und den teils beleidigendem Inhalt entfernt. Und wenn dies wiederholt passiert, werden entsprechende Passagen entfernt und du wirst sanktioniert.
Beachte einfach die Beitragsregeln, die du bei Anmeldung akzeptiert hast. Dann wird die Forumsteilnahme auch eine dauerhafte Sache sein.
Weiterer Gesprächsbedarf? Gerne per PN!
😉
Gruß
Polmaster
MT-Moderation
Zitat:
@Zappomat schrieb am 23. Okt. 2019 um 11:23:40 Uhr:
Tja, liebes MT-Team - den Hinweis hätte man vielleicht doch nicht entfernen sollen, denn es geht ja schon los ... aber egal, wird's halt im Forum abgefrühstückt.
Zitat:
@Zappomat schrieb am 23. Okt. 2019 um 11:23:40 Uhr:
Das Auto ist bei Rückabwicklung nicht 7, 8 oder 10 Jahre alt, sondern in meinem Fall dann 11 Monate ... Streitwert dann ca. 40T€
Keine Ahnung, welches Pferd dich geritten hat. Das Fahrzeug, um das es sich hier dreht wird seit 5 Jahren nicht mehr mit dem Motor gebaut.
Do Mal the math nachrechnen, du Wertermittler. 😉
Zitat:
@Zappomat schrieb am 23. Okt. 2019 um 11:23:40 Uhr:
... do the math.
ich hab grad drüber nachgedacht... schön, er scheint steuerlich ahnung zu haben... aber... gilt nich Unternehmerisches risiko? bei privat seh ichs ja ein, verbraucherschutz etc. aber wenn er als firma nen deal gemacht hat, wird das dem Amt wohl latte sein... is halt so
@Zappomat schrieb am 23. Oktober 2019 um 11:23:40 Uhr:
Zitat:
@Zappomat schrieb am 23. Oktober 2019 um 11:23:40 Uhr:
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 23. Oktober 2019 um 09:05:01 Uhr:
Wie soll man denn beim FA eine Wertminderung beantragen?
Der Buchwert des Anlagevermögens wird gemindert, weil der reale Wert tiefer liegt.
Wie man beim FA eine außerplan. steuerlich Wertminderung im Voraus beantragen kann, hast du damit nicht erklärt. Das Finanzamt wird sicherlich auch nicht vor Prüfungsbeginn einen Restwert genehmigen. Sondern lediglich die Auswirkung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Auswirkung eines höheren Buchverlustes auf den Jahresüberschuss. Und unterstellt habe ich dir auch nix. Sondern wollte dir nur einen einfache Möglichkeit zeigen, einen noch geringeren Marktwert nachzuweisen 😉.
Du, der Steuerberater und dein Rechtsanwalt werden schon den optimalen Weg finden um deine Steuerlast zu verringern.
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Bitte Erfahrungsberichte von Leuten, die das "freiwillige Update" haben.
Habe den gleichen Motor (CDUC) bis jetzt noch keinen Brief bekommen !