3.0 TDI Euro 5 (204, 245 PS) - Softwareupdate 23Z2
Es wurde mir gerade ein Softwareupdate "aktionscode 23Z2" zur Änderung eines Steuergerätes zur Abgasregulierung -freiwillig- angeboten. Hat damit jemand Erfahrung? Habe es erst einmal abgelehnt.
Beste Antwort im Thema
Was ist denn das Ziel der Klagerei ?!😕
Ihr wollt einen "Wertverlust" den es schon immer bei Autos gab, ersetzt haben!
Diesel hin oder her 😮
Geht es um "entgangene" Lebensfreude, Schmerzensgeld, weil es so eine Qual ist mit einem Audi zu fahren oder wollt ihr, notleidenden Anwälte unterstützen?
Alle stürzen sich wie die Aasgeier auf den VW Konzern.
Ihr lasst euch von dem ganzen Medienrummel, wuschig machen 😠
Glaubt jemand, das die neuen "Akkuschrauber" Autos nach 5 Jahren noch 90 % Restwert haben, oder was?😉
Fahrt eure Autos, solange es geht und fertig!😎
Wer alle 3 Jahre ein neues kauft, Leasing oder wie auch immer, jammert doch auch nicht über den horrenden Wertverlust!
336 Antworten
Zitat:
@armin193 schrieb am 23. Oktober 2019 um 18:08:53 Uhr:
Zurück zum Thema !Bitte Erfahrungsberichte von Leuten, die das "freiwillige Update" haben.
Habe den gleichen Motor (CDUC) bis jetzt noch keinen Brief bekommen !
Kommt noch. 😎
Zitat:
@HagenV6 schrieb am 23. Oktober 2019 um 18:17:22 Uhr:
Zitat:
@armin193 schrieb am 23. Oktober 2019 um 18:08:53 Uhr:
Zurück zum Thema !Bitte Erfahrungsberichte von Leuten, die das "freiwillige Update" haben.
Habe den gleichen Motor (CDUC) bis jetzt noch keinen Brief bekommen !
Kommt noch. 😎
Erfahrungsbericht oder Brief 😎
Update auf 700NM und 220KW, würde ich machen lass, bei Audi 😁
Zitat:
@armin193 schrieb am 23. Oktober 2019 um 18:33:02 Uhr:
Zitat:
@HagenV6 schrieb am 23. Oktober 2019 um 18:17:22 Uhr:
Kommt noch. 😎
Erfahrungsbericht oder Brief 😎
Update auf 700NM und 220KW, würde ich machen lass, bei Audi 😁
Ich meine den Brief. 😉
Beim Erfahrungsbericht lasse ich anderen den Vortritt, gutmütig wie ich bin . 😰
Zitat:
@Polmaster schrieb am 23. Oktober 2019 um 11:54:31 Uhr:
Tja, lieber @Zappomat ....
Teile deines Beitrages wurden wegen der wenig rühmlichen Ausdrucksweise und den teils beleidigendem Inhalt entfernt. Und wenn dies wiederholt passiert, werden entsprechende Passagen entfernt und du wirst sanktioniert.Beachte einfach die Beitragsregeln, die du bei Anmeldung akzeptiert hast. Dann wird die Forumsteilnahme auch eine dauerhafte Sache sein.
Weiterer Gesprächsbedarf? Gerne per PN!
😉Gruß
Polmaster
MT-Moderation
Nein Danke, lieber Polmaster, denn so weit waren wir ja schon, auch per PN. Dass ich mit der Qualität der Moderation auf MT höchst unzufrieden bin und das auch in jeder Umfrage kommuniziere, ändert ja nichts an der generellen Politik von MT, die Du selbst auch nicht beeinflussen kannst. Es dürfte Dir darüber hinaus rechtlich schwer fallen, den gelöschten Beitragsteil als Beleidigung aufrecht zu erhalten. Renate Künast muss sich nach geltendem Recht weitaus mehr gefallen lassen und ich habe noch nicht mal einen User direkt angesprochen oder zitiert, sondern nur allgemein zum Ausdruck gebracht, was ich von unqualifizierten Bemerkungen halte. Was dabei herauskommt, wenn man das unkommentiert laufen lässt, sieht man ja hier schon wieder. Diesen Thread könnte man ohne weiteres auf 10 Beiträge zusammenschrumpfen, ohne dass Inhalt verloren ginge. Aber das ist seitens MT nicht gewollt.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Oktober 2019 um 12:50:18 Uhr:
Zitat:
@Zappomat schrieb am 23. Okt. 2019 um 11:23:40 Uhr:
Das Auto ist bei Rückabwicklung nicht 7, 8 oder 10 Jahre alt, sondern in meinem Fall dann 11 Monate ... Streitwert dann ca. 40T€
Keine Ahnung, welches Pferd dich geritten hat. Das Fahrzeug, um das es sich hier dreht wird seit 5 Jahren nicht mehr mit dem Motor gebaut.
Lieber MZ-ES-Freak.
Mich hat kein Pferd geritten, sondern Du verstehst nicht, was die Begriffe "Rückabwicklung" und "Nutzungsentschädigung" bedeuten - obwohl ich es ausführlich erklärt habe. Es noch mal zu erklären, halte ich für nicht zielführend, ich gebe Dir nur als letzten Denkanstoß mit auf den Weg, dass ich nichts Neues tue, sondern nur das, was auch andere Betroffene beim EA189 durchgeführt haben. Du kannst in den entsprechenden Threads sicher nachlesen, wie man das macht und was dann in Gerichtsverfahren (meistens) in einem Vergleich endet. Oder informier' Dich mal, was in den laufenden Sammelklagen überhaupt verhandelt wird.
Wenn Du selbst in Besitz eines entspr. Fzg's bist, dann tu' Dir endlich selbst einen Gefallen und versuch' wenigstens zu begreifen, was ich erklärt habe, denn ansonsten bist DU derjenige, der den Wertverlust Deines Autos trägt.
Audi und Bundesregierung sind aktuell aktiv damit beschäftigt, die wirtschaftlichen Verluste auf die Fzg-Halter abzuwälzen - und damit auch auf Dich. Die Frage ist also in letzter Konsequenz nicht, welches Pferd mich geritten haben könnte, sondern welches Pferd Dich mal treten müsste, damit Du aus Deinem Tiefschlaf erwachst und begreifst, was da gerade passiert.
Zitat:
Do Mal the math nachrechnen, du Wertermittler. 😉
Ich verdiene mit Mathematik, Ingenieurleistungen und Gutachten mein Geld, MZ-ES-Freak. Wenn Du glaubst, dass Du rechnen kannst, komm' mal zum Vorstellungsgespräch vorbei. Mit Zwinkersmiley wirst Du da nicht weit kommen.
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 23. Oktober 2019 um 13:57:25 Uhr:
Wie man beim FA eine außerplan. steuerlich Wertminderung im Voraus beantragen kann, hast du damit nicht erklärt.
Das muss ich auch nicht, weil ich kein StB oder RA bin. Zudem war das nicht meine Idee an meinen StB, sondern sein Vorschlag. Und ich gehe mal davon aus, dass er mit 15 Jahren Berufserfahrung als Steuerberater und Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht nicht nur Honig im Kopf hat.
Zitat:
Das Finanzamt wird sicherlich auch nicht vor Prüfungsbeginn einen Restwert genehmigen. Sondern lediglich die Auswirkung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Auswirkung eines höheren Buchverlustes auf den Jahresüberschuss.
Wen interessiert am Ende des Tages, mit welchem exakten Paragraphen auf welchem exakten Weg es funktioniert? Es gibt übrigens gute Argumente und Beispiele gegen Deine These, aber es hat keinen Sinn, hier eine Diskussion über Besonderheiten des deutschen Steuerrechts vom Zaun zu brechen. Entscheidend ist allein, ob es funktioniert. Und wenn es funktioniert, hat es weiteren Einfluss, falls die Dinger irgendwann doch noch vom KBA einkassiert werden.
Zitat:
@Sausler schrieb am 23. Oktober 2019 um 13:06:51 Uhr:
ich hab grad drüber nachgedacht... schön, er scheint steuerlich ahnung zu haben... aber... gilt nich Unternehmerisches risiko? bei privat seh ichs ja ein, verbraucherschutz etc. aber wenn er als firma nen deal gemacht hat, wird das dem Amt wohl latte sein... is halt so
Ist halt eben nicht so, Sausler. Das BGB gilt auch für B2B.
Das wirklich und ernsthaft Ärgerliche an Deinem Beitrag ist aber etwas ganz anderes. Mir ist das unternehmerisch nämlich vollkommen egal - wenn das KBA oder Audi oder wer auch immer morgen entscheidet, dass mein A6 entschädigungsfrei aus dem Verkehr gezogen wird, dann kaufe ich mir halt ein anderes Auto. Das wird mich finanziell nicht ruinieren, die Karre ist wirtschaftlich mehr als komplett abgeschrieben.
Ich schreibe das hier also nicht für mich, sondern für andere Betroffene, damit sie frühzeitig erkennen, was sich anbahnt und dann zumindest auf den worst case vorbereitet sind.
Dieses Ansinnen durch Beiträge wie Deinen zu unterwandern, ist natürlich einfach und leider weit verbreitet. Dagegen argumentativ anzukämpfen ist für mich aber sinnlos bzw. nicht effektiv.
Take it or leave it.
Ähnliche Themen
Danke für die Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Allerdings werden wir da nicht zusammenkommen. (Nicht das ich da nachher überqualifiziert bin- 🙂)
Ich wünsche Dir viel Glück mit deinem Anliegen.
Im übrigen, habe ich mir meinen 4G NICHT gekauft, und mein nächster wird auch geleast.
Und mir ist es damit ziemlich schnuppe, welchen Wertverlust das Fahrzeug erleidet. Weil ich einfach einen sehr, sehr guten LF bekomme.
Grüße
MZ-ES-Freak
Wenn die ganze Sache dann durch ist, so in x Jahren, kannst ja mal Rückmeldung geben, was du nun erspart hast mit der Aktion. Und wieviel reicher der RA geworden ist. Letztlich bezahlen das ja alle Versicherungsnehmer mit, auch du.
Irgendwie habe ich das Problem, dass ich wissen wollte, was mit dem Wagen passiert, wenn ich diesen Software Update einspielen lasse.
In der Zwischenzeit, weiß ich, wer alles das Papier bekommen hat, wer was steuerlich machen will, usw usf.
Aber die Frage was bewirkt das Update, ist nicht im Mindesten einer Lösung zugeführt worden.
Die Beiträge werden nur gereizter und weichen vom Thema ab.
Also nochmals die Frage: Was bewirkt dieser Update?
Bitte keine Vermutungen sondern bitte Fakten oder Links zu solchen.
Gruß Dirk
Ja, was macht das Update, bei mir brennt immer noch die Warnlampe Abgaskontrollsystem und ich weiß nicht warum.
@Rschnauzer
Wieviel km hat dein Wagen? Ich vermute dein Dpf ist zu voll und er kann nicht regenerieren. Wieviel km fährst Du im Schnitt pro Strecke? Land, BAB oder gar nur Stadt? Warum eine Abgaskontrollleuchte leuchtet kann viel bedeuten, um eine mögliche Antwort auf die Ursache geben zu können benötigen wir schon mehr Infos.... Ich würde nach dem Update wieder zum 🙂 fahren und ihn darum bitten den Sachverhalt zu klären... schließlich muss ja auch ein Fehlercode abgelegt sein.... und wenn es kurz nach dem Update angefangen hat ist es ja naheliegend das es evtl. damit zusammenhängt.
Zitat:
@CESX schrieb am 31. Oktober 2019 um 22:42:51 Uhr:
@Rschnauzer
Wie viel km hat dein Wagen?
ca 85Tkm
Zitat:
Wie viel km fährst Du im Schnitt pro Strecke? Land, BAB oder gar nur Stadt?
hin und wieder 130km BAB ins Ferien Haus und dann täglich 8km zum Brötchenholen und jeweils zurück. Da ging dann beim letzten Mal die Lampe an. Wenn ich nächsten die Winterreifen wechsele, werde ich mich kümmern. Welche Bedeutung hat die Lampe?
Die Lampe bedeutet, dass dein DPF voll ist. Bei deinem Fahrprofil macht ein Diesel mit DPF 0,0 Sinn. Da wirst Du garantiert immer wieder Probleme mit der Technik bekommen.
Zitat:
@ddm_buchholz schrieb am 31. Oktober 2019 um 22:03:19 Uhr:
Irgendwie habe ich das Problem, dass ich wissen wollte, was mit dem Wagen passiert, wenn ich diesen Software Update einspielen lasse.In der Zwischenzeit, weiß ich, wer alles das Papier bekommen hat, wer was steuerlich machen will, usw usf.
Aber die Frage was bewirkt das Update, ist nicht im Mindesten einer Lösung zugeführt worden.
Die Beiträge werden nur gereizter und weichen vom Thema ab.Also nochmals die Frage: Was bewirkt dieser Update?
Bitte keine Vermutungen sondern bitte Fakten oder Links zu solchen.
Gruß Dirk
Tja mit Fakten kann ich nicht dienen.
Aber so viel Stellschrauben gibt es nicht.
Du hast nur Kraftstoff, Luft (AdBlue fehlt ja)
Im Grunde geht es nur um Stickoxid-Verringerung.
Um Stickoxide zu reduzieren wird eine AGR eingesetzt.
Diese arbeitet aber nicht immer (Temperaturfenster) und wird somit nicht immer an sein.
Wenn nun durch ein Software-Update die AGR Rate erhöht wird, bzw. das Temperaturfenster vergrößert wird, steigt der Partikelanteil.
Das hat wiederum zur Folge, das öfter regeneriert wird. Und es kommt sicherlich früher zur Verkokung/Versottung der Einlass/AGR Bauteile.
Zitat:
Also nochmals die Frage: Was bewirkt dieser Update?
Bitte keine Vermutungen sondern bitte Fakten oder Links zu solchen.
Gruß Dirk
Die Angaben sind seitens der Hersteller für'n Arsch, sei es für den Kunden oder für die Werkstatt.
In den TPI 's steht nur das bei einigen Modellen die Getriebe Software geändert wird (EU6 Modelle BiTDI etc.)
Beim EU5 wird seltsamerweise "nur" einen Änderung des Gateway Steuergeräts angegeben sonst nichts.
100% genaue Angaben werden wir wohl nie erhalten.
Ich würde nicht eine Sekunde darüber nachdenken dieses Update durchführen zu lassen.
Ich bin mir ziemlich sicher dass es hier zu Problemen kommen wird, da der DPF nun viel mehr zutun hat und das AGR nun ständig offen sein wird. Der ganze Motor wird sich schön zusetzen, und AGR Kühler, Ansaugbrücke und Ventile werden sich zusetzen mit einem Ruß/Öl Brabsch.
Viel Spaß wünsche ich den Leuten, welche es mit ihrem Umweltgewissen nicht vereinbaren können und dieses Update nun doch durchführen lassen.
Wenn man wenigstens mit diesem ominösen Update evtl Fahrverbotszonen die für Eu5 gelten, befahren dürfte, dann würde ich ja noch einen "Sinn" erkennen. Aber so greift man in ein, seit 8 Jahren funktionierendes System ein......für nix..... ausser versottete AGR Kühler, verstopfte DPFs und verreckende Injektoren ( EA189 Probleme nach Update)
Hab gerade das Schreiben erhalten. Werde künftig bei Werkstattaufenthalt dran denken darauf zu bestehen, dass dieses Update keinesfalls aufgespielt werden darf!