3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Sommerfeld ist auf schnelle Gutschein Vergleiche spezialisiert. Da kommen 15% und von den Einzelheiten wird auch nicht abgewichen.

Ich habe zwei Fahrzeuge mit Balduin & Partner geklagt. Eines rückabgewickelt und das andere verglichen. Über den Vergleich darf ich nicht viel sagen, aber im Netz habe ich gefunden dass es mehr als 15% gibt und auch fremde einen Gutschein nutzen dürfen 😉

Gruß JM

Lieber John,

ich habe ganz andere Informationen. Soweit ich weiss, sind die Gutscheine standarisiert und im Text immer gleich. Niemand bekommt unterschiedliche Gutscheine. Fremde dürfen die Gutscheine nicht benutzen sondern Familienangehörige. Ich habe lieber die sicheren 15 % genommen ohne Rechtsschutzversicherung, als in die 2. Instanz zu gehen.

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach:-)

Bei meinem war bis zum Update ein Chiptuning drauf, welches bei Audi bemerkt und vermerkt wurde. Vermutlich senkt das meine Chancen in einer Klage.
Welche Kosten- oder sonstigen Risiken wären denn bei der Klage zu beachten? Wird die Klage von vornherein auf den Vergleich per Gutschein ausgerichtet?
Die 15% werden auf den Neuwert oder den Kaufpreis (brutto/netto) als Gebrauchten oder den aktuellen Marktwert angerechnet?

Klage wird Verhandlungstaktisch erst auf Rückgabe ausgerichtet um größeren Druck auszuüben. Gutschein stellt dann die Alternative dar. Die 15% werden dann von dem Kaufpreis berechnet den du gezahlt hast. Wegen Vorsteuerabzug bin ich überfragt.

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Zitat:

@Zimmermann712 schrieb am 13. Juli 2021 um 16:13:16 Uhr:


Lieber John,

ich habe ganz andere Informationen. Soweit ich weiss, sind die Gutscheine standarisiert und im Text immer gleich. Niemand bekommt unterschiedliche Gutscheine. Fremde dürfen die Gutscheine nicht benutzen sondern Familienangehörige. Ich habe lieber die sicheren 15 % genommen ohne Rechtsschutzversicherung, als in die 2. Instanz zu gehen.

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach:-)

Es war klar, dass jemand um die Ecke kommt und die Sache anzweifelt... In diesem Fall kann ich nur sagen: du musst es nicht glauben, aber ich habe betroffenen Vergleich selber gelesen 😉 dein Wissen ist insofern unvollständig.
Bei Herrn Sommerfeld gibt es 100% nur den Standard Vergleich.

Gruß JM

Zitat:

@Rick711 schrieb am 13. Juli 2021 um 17:11:59 Uhr:


Bei meinem war bis zum Update ein Chiptuning drauf, welches bei Audi bemerkt und vermerkt wurde. Vermutlich senkt das meine Chancen in einer Klage.

Nein, hatte auch ein Chiptuning, das in den Papieren eingetragen war, und Gutschein erhalten.

Zitat:

Welche Kosten- oder sonstigen Risiken wären denn bei der Klage zu beachten? Wird die Klage von vornherein auf den Vergleich per Gutschein ausgerichtet?

Die Anwälte empfehlen erst mal auf Rückgabe zu klagen.

Zitat:

Die 15% werden auf den Neuwert oder den Kaufpreis (brutto/netto) als Gebrauchten oder den aktuellen Marktwert angerechnet?

Auf den Kaufpreis.

Zitat:

Es war klar, dass jemand um die Ecke kommt und die Sache anzweifelt... In diesem Fall kann ich nur sagen: du musst es nicht glauben, aber ich habe betroffenen Vergleich selber gelesen 😉 dein Wissen ist insofern unvollständig.
Bei Herrn Sommerfeld gibt es 100% nur den Standard Vergleich.

Gruß JM

Ich weiss das es mehr als 15 % geben kann, aber ich habe bewusst den Vergleich angestrebt. Dies kann jeder selber entscheiden, ob er dann in eine weitere Instanz geht oder nicht. Nur bei den Gutscheinen, die sind immer gleich, und nicht an Fremde übertragbar, sollte ich mich irren, dann Mea Culpa, denn ich möchte auf keinen Fall mit Dir streiten.

Lg
Jens

Du irrst dich, aber das muss man vorher klären 😉

Gruß JM

Wenn man Erstbesitzer und ein hohen Ksufpreis hatte, dann bieten sie auch weniger als 15% Gutschein an und/oder ziehen es sehr in die Länge. Kann für Sie auch nachteilig ausgehen, wenn der Betroffene dann gar kein Gutschrin mehr will sondern nur noch die Wandlung will.

Was passiert wenn ich den Wagen vor den enstsprechenden Datum gebraucht gekauft habe. Gibt es da 15% vom Kaufpreise des Gebrauchtwagenpreises oder dem ursprünglichen Kaufpreis (wie auch immer dieser erimttelt wird - alte Listenpreise?)?

Logischerweise natürlich 15% Deines Kaufpreises!!

Zitat:

@MBIKER_Surfer schrieb am 13. Juli 2021 um 21:20:57 Uhr:


Logischerweise natürlich 15% Deines Kaufpreises!!

Wenn das so ist - dann ist das bitter.
Logisch wäre eigentlich vom eigentlichen Kaufpreis. Denn ich habe den Wagen ja vor dem Wertverfall durch dem Bekanntwerden des Abgas-Vorfalls erworben. Also unterliege ich, als Gebrauchtwagenkäufer, dem gleichen Wertverfall durch den "Abgasskandal" wie demjenigen, welcher den Wagen als Erstbesitzer fährt. Aber letzer erhält eine höhere "Entschädigung"?

Welch seltsame Argumentation.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 13. Juli 2021 um 21:58:30 Uhr:


Welch seltsame Argumentation.

Warum? Ich lasse mich auch gern überzeugen. Aber bisher gab es noch keine Begründung.

Zitat:

@real_Base schrieb am 13. Juli 2021 um 21:13:57 Uhr:


Was passiert wenn ich den Wagen vor den enstsprechenden Datum gebraucht gekauft habe. Gibt es da 15% vom Kaufpreise des Gebrauchtwagenpreises oder dem ursprünglichen Kaufpreis (wie auch immer dieser erimttelt wird - alte Listenpreise?)?

Auch als Neuwagenkäufer zahlt der Kaufpreis und nicht die UVPE. Ermittelt wird das ganz einfach nach der Kaufrechnung.
Und auch da kann es ein Unterschied ausmachen, UVPE ca. 112.000 (kurz vor der Preiserhöhung). Bezahlt 86600. Natürlich wäre eine die UVPE als Basis lieber.

Nach deiner Theorie, wenn es für ein Gebrauchtwagenkäufer immer nach UVPE gehen würde, man evtl. ein Gutschein von 1/3 des bezahlten Gebrauchtwagenpreises erhalten würde. Das würde dann in keiner Relation stehen.

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