3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Habe heute wieder mal einen Brief von Audi erhalten bezüglich des Updates. Mittlerweile der 3. Brief aber immernoch ohne Frist zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Wollte mal hören ob hier bereits jemand ein Schreiben mit einer Frist erhalten hat. Speziell beim 3.0 BiTdi VFL mit 313 PS.

Zitat:

@AudiA644 schrieb am 8. April 2021 um 16:08:07 Uhr:


Habe heute wieder mal einen Brief von Audi erhalten bezüglich des Updates. Mittlerweile der 3. Brief aber immernoch ohne Frist zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Wollte mal hören ob hier bereits jemand ein Schreiben mit einer Frist erhalten hat. Speziell beim 3.0 BiTdi VFL mit 313 PS.

Auch bei mir heute das gleiche Schreiben (gleicher Motor), aber wie bei dir auch ohne Frist zur Stilllegung.

3. Schreiben heißt, der Strick zieht sich weiter zu, egal welcher Motor. Ist wohl nicht wie beim Impfen, die Jungen zuerst ... 🙁🙄

Zitat:

Auch bei mir heute das gleiche Schreiben (gleicher Motor), aber wie bei dir auch ohne Frist zur Stilllegung.

Hast du rechtliche Schritte unternommen und warst du in letzter Zeit beim TÜV?
Ich frage, weil ich im August zum TÜV muss und laut Anwalt dann auf ein laufendes Gerichtsverfahren hinweisen soll. Aber fraglich ob mir das in dem Moment weiter hilft.

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Zitat:

@AudiA644 schrieb am 8. April 2021 um 16:08:07 Uhr:


Habe heute wieder mal einen Brief von Audi erhalten bezüglich des Updates. Mittlerweile der 3. Brief aber immernoch ohne Frist zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Wollte mal hören ob hier bereits jemand ein Schreiben mit einer Frist erhalten hat. Speziell beim 3.0 BiTdi VFL mit 313 PS.

Die Schreiben mit der Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung, die eine Fristsetzung enthalten, kommen auch nicht von Audi sondern von Deiner zuständigen Zulassungsstelle, wenn diese vom KBA in Kenntnis gesetzt wurde,dass das verpflichtende Update bei Deinem Fahrzeug noch nicht durchgeführt wurde.

Erst dann musst Du um den Verbleib Deiner Siegel bangen,wenn Du das Update nicht durchführen lässt.

Audi fordert Dich nur nett auf, ihren verbockten Scheiß durch ein Zwangsupdate zumindest offiziell zu beseitigen. Vorteil für den Halter bringt das Update jedenfalls keine.

Zitat:

@AudiA644 schrieb am 8. April 2021 um 17:13:47 Uhr:



Zitat:

Auch bei mir heute das gleiche Schreiben (gleicher Motor), aber wie bei dir auch ohne Frist zur Stilllegung.

Hast du rechtliche Schritte unternommen und warst du in letzter Zeit beim TÜV?
Ich frage, weil ich im August zum TÜV muss und laut Anwalt dann auf ein laufendes Gerichtsverfahren hinweisen soll. Aber fraglich ob mir das in dem Moment weiter hilft.

Kommt drauf an,ob Dein Wagen schon in der Datenbank der Prüforganisationen enthalten ist und beim Anschließen des PC beim Prüfer die Meldung mit dem nicht durchgeführten Update auftaucht.
Wenn ja,dann wird keine Plakette erteilt, auch das offene Zivilverfahren gegen Audi ändert daran nichts.

Es gibt Fristen,bis wann bestimmte Fzg.Typen mit dem Update durch sein müssen. Evtl fährst nicht erst am letzten Tag der gültigen HU hin. Wenn Du einen Prüfer kennst, würde ich das einfach mal jetzt schon prüfen.

Zitat:

@AudiA644 schrieb am 8. April 2021 um 17:13:47 Uhr:



Zitat:

Auch bei mir heute das gleiche Schreiben (gleicher Motor), aber wie bei dir auch ohne Frist zur Stilllegung.

Hast du rechtliche Schritte unternommen und warst du in letzter Zeit beim TÜV?
Ich frage, weil ich im August zum TÜV muss und laut Anwalt dann auf ein laufendes Gerichtsverfahren hinweisen soll. Aber fraglich ob mir das in dem Moment weiter hilft.

Ich habe vor ca. 6 Monaten geklagt und infolgedessen vor ca 4 Monaten das Angebot von Audi angenommen: 15% Gutschein vom Kaufpreis.
Die Klage bis zu Ende durchzuziehen schien mir einerseits zu riskant (Klageerfolg laut Anwalt relativ wahrscheinlich aber nicht ohne Risiko auf Abweisung der Klage) andererseits dauert es sehr wahrscheinlich Jahre bis zum Prozessende und was bleibt dann noch als Streitwert - selbst wenn ich gewinne? Fahrzeug wird ja regelmäßig genutzt und kriegt immer mehr Kilometer auf die Uhr.

Zum TÜV muss ich erst wieder im August diesen Jahres.

Dann werde ich es erstmal drauf ankommen lassen und abwarten bis ein Schreiben von meiner Zulassungsstelle kommt.

Zitat:

Ich habe vor ca. 6 Monaten geklagt und infolgedessen vor ca 4 Monaten das Angebot von Audi angenommen: 15% Gutschein vom Kaufpreis.

Die Klage bis zu Ende durchzuziehen schien mir einerseits zu riskant (Klageerfolg laut Anwalt relativ wahrscheinlich aber nicht ohne Risiko auf Abweisung der Klage) andererseits dauert es sehr wahrscheinlich Jahre bis zum Prozessende und was bleibt dann noch als Streitwert - selbst wenn ich gewinne? Fahrzeug wird ja regelmäßig genutzt und kriegt immer mehr Kilometer auf die Uhr.

 

Zum TÜV muss ich erst wieder im August diesen Jahres.

Zum TÜV muss ich auch erst im August, werde es dann wohl ausprobieren müssen ob er den nochmal bekommt.
Deine 15% sind denke ich besser als nichts. Bei mir tut sich leider sehr wenig in der Richtung. Das Verfahren läuft bei mir jetzt sein knapp einem Jahr..

Möchte hier mal ein paar Informationen kund tun, dir mir aus dritter Hand von einem Competition-Fahrer zugetragen wurden, bei dem es schon wesentlich weiter zu sein scheint als bei mir. Das nachfolgende gibt im wesentlichen (auszugsweise) die Argumentation der Audi-Anwälte wieder. (möglicherweise hat schonmal ein anderer Nutzer hier, ähnliche Auszüge präsentiert)

Zitat:

Die AUDI AG bestreitet mit Nichtwissen, dass konkrete NOx-Werte oder die Umweltfreundlichkeit des streitgegenständlichen Fahrzeugs für die Erwerbsentscheidung der Klagepartei relevant waren.
...
Die Klagepartei wird sich bei Abschluss des Kaufvertrags keine Gedanken über das Emissionsverhalten des streitgegenständlichen Fahrzeugs gemacht haben.
Davon ist insbesondere deshalb auszugehen, da die Klagepartei das streitgegenständliche Fahrzeug nach Bekanntwerden der „Diesel-Thematik“, also nach September 2015 erworben hat. Die AUDI AG bestreitet mit Nichtwissen, dass die Klagepartei sich im Rahmen der Vertragsverhandlungen nach einer etwaigen Betroffenheit des Fahrzeugs erkundigt hat.
...
Auch deutet die von der Klagepartei getroffene Fahrzeugtypwahl darauf hin, dass nicht etwa das Emissionsverhalten, sondern das überdurchschnittliche Leistungsprofil des streitgegenständlichen Fahrzeugs ausschlaggebend für den Abschluss des Kaufvertrags war.

Wer also nach September 2015 seinen 3.0er gekauft hat, wusste Bescheid!! (laut Audi)

Das folgende ist insoweit falsch argumentiert, da der 313er ja EU5 ist und gar keine 240 kW hat. Grobes unwissen auf Seiten von Audi. Hut ab!!

Zitat:

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug des Typs Audi A6 Avant 3.0 TDI quattro. Dieses ist mit einem 3.0 Liter V6-Turbodieselmotor (240 kW) ausgestattet, der eine Leistung von 313 PS erreicht.

Ebenfalls eine Verzerrung der Tatsachen, weil eben unterschieden werden muss (Tiptronic und S-tronic)

Zitat:

Keine „Getriebemanipulation“
Die verbindliche Anordnung des KBA zur Überarbeitung des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps bezieht sich auf eine Aktualisierung der Motorsteuerungssoftware. Das Getriebe wird hiervon separat vom Getriebesteuergerät gesteuert.
...
Die behaupteten negativen Erfahrungen mit dem Software-Update, auf die die Klagepartei anspielt, können hier – ungeachtet ihrer Stichhaltigkeit – dahinstehen. Denn diese beziehen sich nicht auf das Update für das streitgegenständliche Fahrzeug.

Zum Thema AdBlue wird auch absolut schlüssig argumentiert... die haben vermutlich noch nie AdBlue getankt!

Zitat:

Hinzu kommt, dass das Nachfüllen von AdBlue problemlos möglich ist. Das Auffüllen des AdBlue-Tanks ist geruchs- und tropffrei möglich. Das Betanken kann an zahlreichen Zapfsäulen an Tankstellen oder mit Hilfe standardisierter Nachfüllflaschen erfolgen, die bei allen Konzern-Vertragspartnern an Tankstellen und im Einzelhandel erhältlich sind. Der Tankvorgang nimmt nur kurze Zeit in Anspruch. Im Fall der Nutzung einer speziellen Zapfsäule dauert der Tankvorgang in etwa so lange, wie das Tanken der gleichen Menge Kraftstoff. Bei der Nutzung von Nachfüllflaschen dauert der Vorgang ebenfalls nur wenige Augenblicke.

Das ist der Beweis. Wir, die 4G-Fahrer, sind offensichtlich zu blöd zum befüllen von AdBlue...

Heute war der dritte Brief von Audi im Briefkasten.
Weiß jemand wie häufig Audi auffordert bis es ans KBA geht?

Ich werde wohl langsam wirklich einen Tuner zum Sichern der Steuergeräte suchen müssen.

Das liegt eher daran,bis wann Audi Zeit hat alles betroffenen Fahrzeuge geupdatet zu haben.
Von Audi wird nicht übermäßig Druck kommen,denn profitieren die doch auch davon, dass je später das Update drauf kommt,der Kunde nicht wieder mit Mängeln auf der Matte steht.

@tek2z für einen unbeteiligten Dritten liest sich das gar nicht Mal so verkehrt...
Mit gewissen Aspekten, v.a. hinsichtlich des Umweltschutzes haben die Anwälte sicherlich auch nicht ganz unrecht, wobei eben nur die eine Seite der Medaille beleuchtet wird

Naja, wegen des Umweltschutzes führt man ja "Nichtwissen" an. Die weitere Argumentation ist in meinen Augen Suggestion, da zum Kauf ja nicht das "überdurchschnittliche Leistungsprofil" animiert, sondern das Gesamtpaket ausschlaggebend ist. Wer würde sich denn bitte einen Competition kaufen, der Stoffsitze hat, kein MMI, keine Sitzheizung usw.!? (Dadurch wird das Auto ja nicht zum "Tracktool"😉

Aber wie Du schon schreibst, die Medaille hat mehr als eine Seite.

Heute kam mein Urteil vom LG Amberg. Wie erwatet (und anscheinend immer in Amberg): Die Klage wird abgewiesen.

Ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB be-
steht nicht.
Ob eine Täuschung der Beklagten vorliegt, kann aber ohnehin offen bleiben, da allenfalls eine Täuschung gegenüber einer Behörde, nämlich dem Kraftfahrzeugbundesamt, vorläge. Unrichtige Angaben bei dem Erhalt der EU-Typengenehmigung begründen keine Täuschung der Klagepar-
tei, sondern eine Täuschung des nicht am Rechtsstreit beteiligten Kraftfahrzeugbundesamtes.

Auch ein Schadensersatzanspruch gem. § 826 BGB besteht nicht, da das Verhalten der Beklag-
ten zumindest nicht als sittenwidrige Handlung gerade gegenüber der Klagepartei einzustufen ist. Ein Verstoß gegen Art. 3 Nr. 10, 5 Abs. 2 EUVO 715/2007, wonach unter bestimmten Vorausset-
zungen die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkungen von Emissionskontrollsys-
temen verringern, unzulässig ist, ist nicht gegeben (so auch OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019, 5 U 1670/18).

Lustig, bei 5 U 1670/18 gehts um nen Mercedes... 😉

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