3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7812 Antworten
Zitat:
@jana1972 schrieb am 21. Juli 2020 um 15:11:21 Uhr:
Hallo zusammenUPS, falsches Forum, aber falls wer trotzdem was gehört hat bitte Antwort geben.
Q5 3.0 TDI mit 240 PS Baujahr 07/2011.
Hat wer damit schon Erfahrungen gemacht bzgl Abgassskandal?
Gibt es schon ein Schreiben bzgl des Motors seitens des KBA?
Sachverhalt:
Laut Anwalt wäre ein Rücktausch möglich, Audi sagt im ersten Schreiben nein, Rechtschutzversicherung möchte auch nicht eintreten, da kein Schreiben vom KBA vorliegt.
Andere Baustelle VW EA896.
Also kein CDUD Motor. (Der aber auch kein Update zwang hat bisher)
Ich habe unseren A6 Avant 3.0 TDI FL, 218PS, BJ 2015 erst im vergangenen Jahr gekauft, im Mai 2019. Der Verkäufer (freier Händler, also nicht Audi) sagte mir nichts vom anstehenden Update 23x6. Ich wußte damals auch nichts davon, habe erst nach dem Kauf darüber hier im Forum gelesen.
Wenn ich die zeitlichen Abläufe richtig verstanden habe, dann wurde das Thema mit den 3.0 TDI-Motoren in 2018 bekannt und ich denke der Vorbesitzer des Fahrzeugs müsste bis zu meinem Kauf im Mai 2019 bereits eine Info von Audi erhalten haben.
Jedenfalls habe ich dann schon zwei Monate nach dem Kauf einen Brief (Einschreiben) von Audi erhalten.
Ich habe keinen Bock auf das Update und es bisher hinausgezögert. Inzwischen kam jedoch die bekannte Fristsetzung vom KBA bis Mitte August 2020 das Update durchführen zu lassen, ansonsten Stillegung über die Zulassungsstelle.
Frage:
Wen kann ich nun verklagen? Audi? Oder den freien Händler, weil er mich nicht vollständig über das Fahrzeug informiert hat? Oder niemanden, weil das Thema zum Kaufzeitpunkt schon „öffentlich“ bekannt war?
Zum Thema "Verklagen", noch eine persönliche Geschichte.
-Audi/Händler in 2019 verklagt
- Termin Gerichtsverhandlung in 2019 bekommen, für den 09.10.2020 !!!
und nun der Hammer :
- Neuer Gerichttermin, wegen Urlaub des zuständigen Einzelrichters, am 19.03.2021
Wenn so unsere Rechtbarkeit, mit Klägern umgeht, verstehe ich den Unmut der Privatkäufer/Kläger.
Wenn ich jetzt noch manche Beiträge lese, die mitteilen, das dann noch wegen nicht vollständiger Aktenlage, etc., weitere Verschiebungen folgen, sterben die Kläger, bevor es ein gerechtes Urteil gibt.
Danke für nichts!!!
Das ist aber nicht nur bei den Klagen wegen des Abgasskandals so.
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Jaja, der BGH und seine Urteile ...
https://www.tagesschau.de/inland/analyse-vw-bgh-101.htmlZitat:
Auch der Umstand, dass Volkswagen ab September 2015 nicht mehr "sittenwidrig" im juristischen Sinne gehandelt hat, ist wichtig und neu. Denn Kunden, die erst nach diesem Zeitpunkt ein Auto mit Manipulations-Software gekauft haben, können von VW vermutlich kein allzu großes Entgegenkommen mehr erwarten. Viele dürften leer ausgehen.
JETZT ist die Frage, was gilt für die 3.0er (EU6), denn da war im September 2015 und auch bis mindestens November 2017 überhaupt keine Rede davon.
...und was ist mit den Euro 5, denn hier war bis dieses Jahr keine Rede davon!
@onemoreusername Das werden wir erst erfahren, wenn das BGH-Urteil veröffentlicht wurde. Vordergründiges Problem der Berichterstattung ist halt immer, dass NICHT konkret gesagt wird, ob das nur für EA189 gilt oder alle...
Ansonsten klagt der 3.0er-Fahrer ja gar nicht gegen VW, sondern gegen Audi. Den Motor hat ja nicht VW, sondern von Audi "entwickelt".
Wie weit ist man denn verpflichtet, den Nachrichten über Dieselskandale zu folgen?
Ich hab meine Kiste gekauft, als ich nach 12 Jahren Ausland im August 18 nach Deutschland zurück gekommen bin und schnell ein Auto gebraucht habe. Von dem Vierzylinder-Drama wusste ich, weil ich das selbst in den USA mitbekommen habe. Von den 3.0 Thema wusste ich nichts.
Zitat:
@tek2z schrieb am 30. Juli 2020 um 18:40:25 Uhr:
Jaja, der BGH und seine Urteile ... https://www.tagesschau.de/inland/analyse-vw-bgh-101.html
Zitat:
@tek2z schrieb am 30. Juli 2020 um 18:40:25 Uhr:
Zitat:
Auch der Umstand, dass Volkswagen ab September 2015 nicht mehr "sittenwidrig" im juristischen Sinne gehandelt hat, ist wichtig und neu. Denn Kunden, die erst nach diesem Zeitpunkt ein Auto mit Manipulations-Software gekauft haben, können von VW vermutlich kein allzu großes Entgegenkommen mehr erwarten. Viele dürften leer ausgehen.
JETZT ist die Frage, was gilt für die 3.0er (EU6), denn da war im September 2015 und auch bis mindestens November 2017 überhaupt keine Rede davon.
Ich hatte meinen Mitte 2017 gekauft. Da war noch keine Rede davon. 2018 wurde mal was von 3.0 TDI Motoren bekannt. Da hatte ich mal bei Audi Neckarsulm angerufen. Anhand meiner Fahrgestellnummer war kein Update bekannt. Auch allgemein wusste man nicht ob alle 3.0TDI betroffen sind und ob es zwangs oder freiwillige Updates geben wird, wenn überhaupt. Folglich, wenn es der Hersteller nicht weiss, dann kann es der Fahrzeughalter anhand Kaffeesatz und Glaskugel aus nicht wissen. Es war also unbekannt.
Das war von Audi glatt gelogen. Ich habe meinen 02/18 dreijährig gebraucht gekauft und musste einen Wisch mit dem Hinweis auf ein Update für den 3.0er V6 TDI (ohne Eingrenzung) unterschreiben.
Also, laut dem hier https://www.volkswagenag.com/de/news/2015/9/Ad_hoc_US.html war es für die 3.0er unbekannt, weil ja nur von EA189 gesprochen wurde. Eine andere Ad-hoc-Mitteilung konnte ich nicht finden und laut Berichterstattung, beruft man sich ja darauf.
@Polmaster Ich hatte ja im September 2017 gekauft und damals kein Schriftstück unterschreiben müssen. Meine mich zu erinnern, dass das wohl ab Mitte November 2017 dann gemacht wurde.
https://www.bundesgerichtshof.de/.../VIZR5-20.html
Darum ging es. Ist zwar nicht das Ergebnis, aber da steht der Kläger hat oder hatte einen EA189.
Ja. Das hat mir mein Anwalt auch gesagt - nicht jede Abschaltvorrichtung berechtigt automatisch zu Schadenersatz. Es laufen ja einige Verfahren... Mal abwarten, wie die sich entwickeln.
Ich habe letztes Jahr einen A6 3.0 tdi gekauft und da musste ich auch nichts unterschreiben. Vermutlich aber weil das Update schon drauf war ?
Ich hab meinen 02/2018 gekauft und musste nichts unterschreiben. Beim Vertragshändler, BiTu Euro 5. Anwalt ist beauftragt, schauma mal.