3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Ich muss ihn ja nicht abgeben. Das ist ja meine Überlegung

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juni 2020 um 21:40:53 Uhr:


Ich sehe bei einem verbrieften Rückgaberecht keinen Schaden.

Zitat:

Ich sehe bei einem verbrieften Rückgaberecht keinen Schaden.

Das sollte besser ein Anwalt beurteilen.

Zitat:

@heiri73 schrieb am 15. Juni 2020 um 21:44:55 Uhr:


Ich muss ihn ja nicht abgeben. Das ist ja meine Überlegung

Zitat:

@heiri73 schrieb am 15. Juni 2020 um 21:44:55 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juni 2020 um 21:40:53 Uhr:


Ich sehe bei einem verbrieften Rückgaberecht keinen Schaden.

Das musst du dir bei der Klage überlegen ob Schadenersatz oder Wandlung. Es gibt fälle wo man es sich hinterher dann nicht mehr überlegen kann.

Zitat:

@jam123 schrieb am 15. Juni 2020 um 21:08:29 Uhr:



Die Kosten sind ebenfalls klar geregelt. Ohne RS liegt es bei ca. 9T€ (Annahme dass es bei dir auch um etwa 50€ Kaufpreis geht) Da gibt es Prozesskostenrechner da kannst du alles eingeben und kalkulieren lassen.

Die Kosten gehen nach dem Streitwert. Wenn du eine Minderung (Oder wie man das nennt) geltend machst ist der Streitwert deutlich geringe wie eine Wandlung. Denn bei der Wandlung geht es um den Kaufpreis. Daher möchten alle Anwälte lieber eine Wandlung machen. Wen man sein Auto also nicht abgeben will, wäre eine Minderung vom finanziellen Risiko geschickter wenn man keine Rechtschutz hat.
Und dann schließen Anwälte gerne einen Vergleich, denn bei einem Vergleich können Sie doppelte Anwaltsgebühren verlangen.
Und wie mir mal ein Anwalt sagte ist es für den Streitwert egal ob das Auto 50t oder 100t gekostet hat, da der Streitwert in dem Fall für das Anwaltshonorar bei 20t gedeckelt ist. Daher halte ich die Aussage von 18t Anwaltskosten für übertrieben.

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Gib die Karre ab und sei froh, dass es am Ende ein Leasing mit anderem Namen war.

Gruß JM

Zitat:

@Gustaf_Larson schrieb am 15. Juni 2020 um 21:47:14 Uhr:



Zitat:

Ich sehe bei einem verbrieften Rückgaberecht keinen Schaden.

Das sollte besser ein Anwalt beurteilen.

Es geht um ein Rückgaberecht und nicht Übernahmerecht. Er muss nicht übernommen werden. Damit würde die Übernahme in Kenntnis des Mangels ganz bewusst sein.

Zitat:

@heiri73 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:51:54 Uhr:



Ich würde schon gerne einen guten Schnitt machen.

Bewusste Übernahme, um noch was raus zu schlagen.

Gibt es hier im Forum auch Schweizer? Ich habe nämlich auch den 23x6 Brief von Audi bekommen. Bei der nächsten Inspektion wird der Update draufgespielt. Kann ich das verweigern und kann ich überhaupt in der Schweiz klagen? Das KBA hat auf die Schweiz doch keinen Einfluss, oder?

Ich fahre einen 3.0 BiTdi VFL Eur5. Gekauft 2017 von der AMAG Schweiz.

Danke euch

Hat schon wer von den Verweigerern Post von der Zulassungsstelle (nicht KBA!) bekommen oder eventuell aus eigenen Stücken die Zulassungsstelle auf ein laufendes Verfahren (Klage, etc. pp) hingewiesen und um Aufschub gebeten?

Offiziell ist ja erst KW29 die Deadline, dass das KBA die jeweiligen Zulassungsstellen informiert, aber man kann ja nie wissen...

Der Geist war willig, das Fleisch war schwach...

Zitat:

@bknez79 schrieb am 16. Juni 2020 um 08:26:25 Uhr:


Gibt es hier im Forum auch Schweizer? Ich habe nämlich auch den 23x6 Brief von Audi bekommen. Bei der nächsten Inspektion wird der Update draufgespielt. Kann ich das verweigern und kann ich überhaupt in der Schweiz klagen? Das KBA hat auf die Schweiz doch keinen Einfluss, oder?

Ich fahre einen 3.0 BiTdi VFL Eur5. Gekauft 2017 von der AMAG Schweiz.

Danke euch

Hi

Ich habe das mit dem EA189 hinter mir.
Du hast recht, das KBA hat damit nichts zu tun, aber das zuständige STVA ist im Spiel.
Das heisst, wenn es ein Pflicht-Update ist, kannst du es solange bei der AMAG verweigern bis das STVA sich bei dir meldet und die Zwangsstilllegung androht. So ungefähr 2-3 Jahre. Irgendwann musst du es dann machen lassen. Klagen kannst du immer. Ich habe mit einem deutschen Anwalt an VW in Deutschland geklagt. Du kannst auch über einen CH-Anwalt über Rechtsschutz dran.

Zitat:

@Milfrider schrieb am 23. Juni 2020 um 21:53:19 Uhr:



Zitat:

@bknez79 schrieb am 16. Juni 2020 um 08:26:25 Uhr:


Gibt es hier im Forum auch Schweizer? Ich habe nämlich auch den 23x6 Brief von Audi bekommen. Bei der nächsten Inspektion wird der Update draufgespielt. Kann ich das verweigern und kann ich überhaupt in der Schweiz klagen? Das KBA hat auf die Schweiz doch keinen Einfluss, oder?

Ich fahre einen 3.0 BiTdi VFL Eur5. Gekauft 2017 von der AMAG Schweiz.

Danke euch

Hi

Ich habe das mit dem EA189 hinter mir.
Du hast recht, das KBA hat damit nichts zu tun, aber das zuständige STVA ist im Spiel.
Das heisst, wenn es ein Pflicht-Update ist, kannst du es solange bei der AMAG verweigern bis das STVA sich bei dir meldet und die Zwangsstilllegung androht. So ungefähr 2-3 Jahre. Irgendwann musst du es dann machen lassen. Klagen kannst du immer. Ich habe mit einem deutschen Anwalt an VW in Deutschland geklagt. Du kannst auch über einen CH-Anwalt über Rechtsschutz dran.

2 bis 3 Jahre.?

Also wenn die Zulassungsstelle vom KBA die Mitteilung ,dass ein Fzg am Update nicht teilgenommen hat und die Zulassungsstelle es nicht schleifen lässt, sind die Siegel nach spätestens 6 Wochen ab.
Die Klage des Halters setzt das Verfahren wegen nicht durchgeführten Update nicht aus bzw führt zum Aufschub. Klagen kann der Halter auch wenn das Fzg abgemeldet ist.

Bis das KBA aktiv wird und mit der Stilllegung droht können bis zu 2-3 Jahre vergehen. Man kann es soweit hinauszögern. Wenn das KBA dann androht sind es ein paar Wochen bis Monate.

Er hat den Brief von der AMAG aktuell bekommen, jetzt kann er erstmal das Update solange verweigern bis das STVA auf ihn zukommt. Meistens dauert das 2-3 Jahre. War bei mir auch so.

Editha: das Astra überwacht das und meldet es dann dem STVA. Diese ordnen dann den letzten Aufruf an.

Zitat:

@Milfrider schrieb am 24. Juni 2020 um 00:18:50 Uhr:


Bis das KBA aktiv wird und mit der Stilllegung droht können bis zu 2-3 Jahre vergehen. Man kann es soweit hinauszögern. Wenn das KBA dann androht sind es ein paar Wochen bis Monate.

Er hat den Brief von der AMAG aktuell bekommen, jetzt kann er erstmal das Update solange verweigern bis das STVA auf ihn zukommt. Meistens dauert das 2-3 Jahre. War bei mir auch so.

Editha: das Astra überwacht das und meldet es dann dem STVA. Diese ordnen dann den letzten Aufruf an.

Ich denke in 2-3 Jahren fahre ich diesen nicht mehr..... Leider habe ich den Brief von der AMAG nicht mehr... Werde mal meine Rechtschutzversicherung anrufen.... Berichte dann sobald ich mehr Infos habe...

Danke schon mal für die Antworten..

Gruss

Guten Morgen,

mein A6 ist heute beim Händler wegen dem Update 23X6.

Im Vorfeld habe mich erkundigt, wie man sich dagegen wehren kann.
Fazit für mich: gar nicht.

Aber Wandlung oder Schadenersatz?

Laut "Rechtecheck" Rückgabe abzgl. Nutzungsentschädigung (gut 105 tsd km gefahren in 28 Monaten) gut 40 TSD Euro aktuell als Rückzahlung (was nicht schlecht wäre, Mercedes bietet bei Eintausch 22 TSD Euro für den Wagen, unverhandelt), Kaufpreis war gebraucht 58500 Euro.

Oder gut 8700 Euro Schadenersatz und ich kann den Wagen behalten.

Gebühren Rechtecheck in beiden Fällen gut 3800 Euro, fällt aber nur im Erfolgsfall an.

Hat hier jemand Erfahrungen?

Vielen Dank.

Viele Grüße

Bruno

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rechtecheck, Erfahrungen' überführt.]

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