3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Zusammengefasst sehe ich 2 mögliche Wege:
A/ Softwarestand sichern > 23X6 Zwangsupdate durchführen > Softwarestand wiederherstellen > zu jedem TÜV Termin die Software tauschen, damit die Checksumme stimmt
B/ 23X6 Zwangsupdate durchführen > Software bearbeiten und Patch für Checksumme
Aufwand und Kosten muss jeder für sich selbst entscheiden. Da ich mein Tuning schon bezahlt habe, kostet mich B nur wenig und ist bzgl. TÜV eine dauerhafte Lösung.
Wer VCP hat und damit umgehen kann, dürfte wohl mit A nur unerheblichen Aufwand haben. Bestimmt kann der Patch auch bei A angewendet werden. Und zum TÜV muss man ja auch nicht so oft.
kontaktierte Anwaltskanzlei von Google Search. Sieht so aus, als könnten wir eine einmalige Entschädigung von 5.000 erhalten oder versuchen, das Auto zum Rückkauf zurückzugeben. In meinem Fall liegt der Rückkaufpreis bei 28.000. Irgendwelche Ratschläge von irgendjemandem, welche Option besser sein könnte oder welche Faktoren ich berücksichtigen sollte?
Zitat:
@timilila schrieb am 5. April 2020 um 18:07:33 Uhr:
Doch aber nur, wer sich hat registrieren lassen für die Klage, rchtig?
Das ist nicht richtig.
Wenn du ein Fahrzeug besitzt, bei dem dir erst vor kurzen mitgeteilt wurde, dass dort ein Update notwendig ist, kannst du rechtlich gegen angehen.
In meinem Fall beispielsweise:
Ich habe einen Audi A6 4G 3.0 BiTDI mit 313PS. Dafür gab es Ende März, Anfang April Post von Audi. Darin gibt Audi bekannt, dass mein Auto mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet ist und nun ein Update aufgespielt werden muss.
Nach Rücksprache mit einem Anwalt, kann ich nun Klage gegen Audi einreichen. Das würde auch von meiner Rechtschutz übernommen.
Bisher hat Audi wohl immer einen Vergleich angeboten um einem Prozess aus dem Weg zu gehen. Was natürlich klar ist. Sonst könnten Sie ja unter umständen ein Urteil wegen Betrug kassieren.
Bei dem Vergleich wurde den Klägern teilweise ein Schadensersatz von X t€ angeboten, oder sie konnten das Fahrzeug zurück bekommen und haben teilweise beachtliche Rückkaufsummen bekommen.
Wenn man also ein Fahrzeug besitzt, bei dem das ganze Thema vor weniger als einem Jahr bekannt wurde, hat man chance auf erfolg.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Stony_22 schrieb am 5. April 2020 um 18:34:53 Uhr:
Zitat:
@timilila schrieb am 5. April 2020 um 18:07:33 Uhr:
Doch aber nur, wer sich hat registrieren lassen für die Klage, rchtig?
Bisher hat Audi wohl immer einen Vergleich angeboten um einem Prozess aus dem Weg zu gehen. Was natürlich klar ist. Sonst könnten Sie ja unter umständen ein Urteil wegen Betrug kassieren.
Bei dem Vergleich wurde den Klägern teilweise ein Schadensersatz von X t€ angeboten, oder sie konnten das Fahrzeug zurück bekommen und haben teilweise beachtliche Rückkaufsummen bekommen.Wenn man also ein Fahrzeug besitzt, bei dem das ganze Thema vor weniger als einem Jahr bekannt wurde, hat man chance auf erfolg.
Dann wäre der Weg für die Meisten abzuwarten, bis du Erfolg hast und anschließend mit deiner Anwaltskanzlei den gleichen Weg anzugehen!
Es muss ja immer einen geben, der denn Anfang macht.
Zitat:
@Fulano schrieb am 5. April 2020 um 18:39:08 Uhr:
Zitat:
@Stony_22 schrieb am 5. April 2020 um 18:34:53 Uhr:
Bisher hat Audi wohl immer einen Vergleich angeboten um einem Prozess aus dem Weg zu gehen. Was natürlich klar ist. Sonst könnten Sie ja unter umständen ein Urteil wegen Betrug kassieren.
Bei dem Vergleich wurde den Klägern teilweise ein Schadensersatz von X t€ angeboten, oder sie konnten das Fahrzeug zurück bekommen und haben teilweise beachtliche Rückkaufsummen bekommen.Wenn man also ein Fahrzeug besitzt, bei dem das ganze Thema vor weniger als einem Jahr bekannt wurde, hat man chance auf erfolg.
Dann wäre der Weg für die Meisten abzuwarten, bis du Erfolg hast und anschließend mit deiner Anwaltskanzlei den gleichen Weg anzugehen!
Es muss ja immer einen geben, der denn Anfang macht.
Es gibt schon einige, die Damit erfolg hatten.
Daher bin ich ja darauf gestoßen.
Ich habe mich jedenfalls bei meinem Anwalt gemeldet und das Thema angesprochen. Hab ihm heute Alle Unterlagen zugesendet und muss halt nun abwarten.
Zitat:
@dolce666 schrieb am 5. April 2020 um 13:47:43 Uhr:
kontaktierte Anwaltskanzlei von Google Search.
Welche Kanzlei hast du kontaktiert?
Gruß JM
Zitat:
@Rick711 schrieb am 4. April 2020 um 00:09:27 Uhr:
Zusammengefasst sehe ich 2 mögliche Wege:A/ Softwarestand sichern > 23X6 Zwangsupdate durchführen > Softwarestand wiederherstellen > zu jedem TÜV Termin die Software tauschen, damit die Checksumme stimmt
B/ 23X6 Zwangsupdate durchführen > Software bearbeiten und Patch für Checksumme
Aufwand und Kosten muss jeder für sich selbst entscheiden. Da ich mein Tuning schon bezahlt habe, kostet mich B nur wenig und ist bzgl. TÜV eine dauerhafte Lösung.
Wer VCP hat und damit umgehen kann, dürfte wohl mit A nur unerheblichen Aufwand haben. Bestimmt kann der Patch auch bei A angewendet werden. Und zum TÜV muss man ja auch nicht so oft.
Das war du vor hast funktioniert leider nicht weil es eine neue Programmstrucktur im Steuergerät gibt. Bedeutet, der Chiptuner muss dir dein Chiptining neu schreiben was dann sicher etwas kostet. So wollte es ich machen und habe deshalb extra kein Chiptuning gemacht.
Wenn das Update aber gemacht ist kann man das Speichern und nach dem "neuen" Tuning immer wieder die Softwarestände tauschen.
Zitat:
@JohnMainhard schrieb am 5. April 2020 um 19:06:37 Uhr:
Zitat:
@dolce666 schrieb am 5. April 2020 um 13:47:43 Uhr:
kontaktierte Anwaltskanzlei von Google Search.Welche Kanzlei hast du kontaktiert?
Gruß JM
Vw-schaden de
Zitat:
@Stony_22 schrieb am 5. April 2020 um 18:46:28 Uhr:
Zitat:
Es gibt schon einige, die Damit erfolg hatten.
Daher bin ich ja darauf gestoßen.Ich habe mich jedenfalls bei meinem Anwalt gemeldet und das Thema angesprochen. Hab ihm heute Alle Unterlagen zugesendet und muss halt nun abwarten.
Das es welche gab sollte bekannt sein und das es spezielle Kanzleien gibt, die sich drauf spezialisiert haben auch.
Bloß für alle hier wäre schön, wenn einer von diesen der bereits erfolgreich geklagt hat seine Erfolgsgeschichte erzählt und auch seine Kanzlei nennt. Denke über positive Werbung würde sich jede Kanzlei freuen. Es muss aber schon der aktuelle Fall mit EU5 Betroffen sein.
Zitat:
@Fulano schrieb am 6. April 2020 um 08:22:59 Uhr:
Zitat:
@Stony_22 schrieb am 5. April 2020 um 18:46:28 Uhr:
Das es welche gab sollte bekannt sein und das es spezielle Kanzleien gibt, die sich drauf spezialisiert haben auch.
Bloß für alle hier wäre schön, wenn einer von diesen der bereits erfolgreich geklagt hat seine Erfolgsgeschichte erzählt und auch seine Kanzlei nennt. Denke über positive Werbung würde sich jede Kanzlei freuen. Es muss aber schon der aktuelle Fall mit EU5 Betroffen sein.Ok. Jetzt weiß ich, worauf du hinaus wolltest ;-)
Das war bei deinem ersten Post für mich nicht ganz ersichtlich.Gerne berichte ich, was der Fall ergeben hat.
Aktuell soll ich kein Update durchführen und das ganze so lange es geht hinaus zögern.
Mein Anwalt hat wie erwähnt alle notwendigen Unterlagen und prüft das Thema nun genau.
Bis es zu einem Ergebnis kommt, kann es gut und gerne mehrere Monate dauern. Das sollte aber jedem, der sich auf das Thema einlässt klar sein.
Zitat:
@dolce666 schrieb am 6. April 2020 um 02:53:03 Uhr:
Vw-schaden de
Und das stand auf deren Homepage oder kam im direkten Kontakt raus? Sorry, aber dein voriger Post war so wirr geschrieben, dass die Website allein jetzt nicht genug Aufschluss gibt 🙂
Gruß JM
Zitat:
@JohnMainhard schrieb am 6. April 2020 um 09:00:21 Uhr:
Zitat:
@dolce666 schrieb am 6. April 2020 um 02:53:03 Uhr:
Vw-schaden de
Und das stand auf deren Homepage oder kam im direkten Kontakt raus? Sorry, aber dein voriger Post war so wirr geschrieben, dass die Website allein jetzt nicht genug Aufschluss gibt 🙂Gruß JM
Ich hatte auch zusätzlich zu meinem regulären Anwalt auch auf Diesel-Kläger nachgefragt.
Auch die haben mit geschrieben (in einer E-Mail), dass ich ca. 22t€
Zurückerstattet bekommen würde, wenn ich das Auto Rückabwickeln würde. Mal schauen, was wirklich dabei rum kommt...
Okay, vielen Dank. Dann werde ich mir die auch mal anschauen und prüfen inwiefern die was vom Kuchen abhaben wollen bei vorhandener RSV.
Gruß JM
Ich habe einen 200kW VFL der ja auch für ein Update vorgeschlagen wurde. Dieses hatte ich verweigert und letztes Jahr Klage eingereicht. Nun habe ich das Urteil vom LG München zugestellt bekommen. Klage abgewiesen, weil die Software nur ein Thermofenster nutzt und zudem der Anspruch außerhalb der Garantie läge.
Rechtsmittel werden gerade mit der Rechtschutz abgeklärt.
Ich glaube, da hat der Richter 2 Akten durcheinander gewürfelt (Mercedes&Audi).