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3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI :eek::(

Dachte der ist "sauber".

-----------------

Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! ;)

Grüße

ballex

MT-Team | Moderation

--------------------

Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.

Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.

Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...

Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-

Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.

Meine Meinung...

MfG

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Zitat:

Ist mir auch klar, weil Deutschland keine Rechtsstaatlichkeit inne hat

Wander einfach aus. In ein Land, wo es besser ist! Wer sich so äußert, akzeptiert nicht mehr das Grundgesetz!

Zitat:

@UliBN schrieb am 20. Juli 2019 um 00:03:37 Uhr:

Zitat:

Ist mir auch klar, weil Deutschland keine Rechtsstaatlichkeit inne hat

Wander einfach aus. In ein Land, wo es besser ist! Wer sich so äußert, akzeptiert nicht mehr das Grundgesetz!

Wie wäre es mal mit einer sachlichen Diskussion? Die Rechtsstaatlichkeit beinhaltet nunmal die Gleichbehandlung und die ist nunmal in weiten Teilen nicht mehr vorhanden. Aber glaub was Du magst, jeder darf seine eigene Meinung haben!

Jungs, bleibt bitte beim Thema. Keine Grundsatzdiskussionen! Danke.

 

Zitat:

@tek2z schrieb am 19. Juli 2019 um 19:33:22 Uhr:

 

Wer Post sendet, muss nachweisen können, dass es a) an die richtige Adresse ging und b) zugestellt wurde. Deswegen gehen ja auch so viele Kündigungen, welche nicht per Einschreiben (oder höherwertig) versendet wurden, "verloren". Deswegen ist auch Fax noch immer ein probates Mittel zum Versenden eines Widerspruchs, Kündigung usw. Aber das ist eh alles Augenwischerei...

Ich würde Dir ja gern zustimmen, aber was Du beschreibst, ist eben nur die halbe Wahrheit. Kündigungen kann man zB rechtskräftig per Boten zustellen, Einwurfeinschreiben hingegen sind in aller Regel nett, aber häufig unwirksam. Im Falle einer Stilllegung eines bestimmten KFZ könnte/müsste das KBA aber lediglich im Bundesanzeiger veröffentlichen, um sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit hat, von der Stilllegung zu erfahren - zB auch, um Fahrzeughalter zu informieren, deren Adressdaten falsch oder unbekannt sind.

Dann ist der Drops gelutscht, auch ohne persönliche Post.

Zapp

Hier nun mein "kleiner Schritt" - nein nicht für die Menschheit. :D Ob es ein größerer für meinen Bitu ist, werden wir sehen. Gestern bekam ich bestätigt, daß mein Auto nach Untersuchung durch eine "anerkannten Werkstatt" keine "Abgasrelevanten Fehler" besitzt. :p Dieser Drops ist erst einmal gelutscht. Es ist also nicht schon "5 vor 12" ... :D:D

PS: Natürlich sind schon neue Reifen drauf. Ein Schnapper, diese "Mischellong" für rund 700€ "all-in".

Dekra
Reifen

Wurden von der DEKRA auch die Kalibrierungsinformationen ausgelesen (CALID und CVN)? Damit wird festgestellt, ob das Update drauf ist.

Aber es ist doch 5 nach 10??????:D:D

Und was hat der Reifen jetzt damit zu tun?

Die Schlappen wurden im Bericht moniert.

Und deshalb neue montiert.

Zitat:

@Charlie-Ramon schrieb am 21. Juli 2019 um 05:54:24 Uhr:

Wurden von der DEKRA auch die Kalibrierungsinformationen ausgelesen (CALID und CVN)? Damit wird festgestellt, ob das Update drauf ist.

Keine Ahnung, hab das Auto morgens hingestellt und abends kommentarlos (zum TÜV-Prozedere) abgeholt. Muß der Prüfer das auslesen? Er sollte doch wissen, was er zu tun hat. Oder eher wohl nicht ... :eek:

Ich bin jetzt bisschen durcheinander. Ich liebe mein Auto. Seitdem Kauf auch keine Probleme. Will ihn auch kein Update verpassen lassen. Sind jetzt größere Probleme bei den Competition aufgetreten nach dem Update? Heute mal mit der Kanzlei Dr. Stoll&sauer telefoniert. Hab ja schon 2 mal Brief von Audi bekommen. Die Dame sagte am Telefon, das beim 3. Brief die Stilllegung kommen wird. Was ist jetzt richtig, dachte man bekommt erst von Audi 3 Briefe und dann von kba? Wer ist wie vorgegangen, Rückgabe, Preisminderung oder Kredit/Leasing widerrufen?

Wenn Audi Dir Dein Auto per Software nachbessert, gibt's ja keinen Mangel mehr, es sei denn, Du weist selbst und objektiv nach, dass der Kübel danach nicht mehr so läuft wie vorher. Das geht in der Regel nur mit Prüfstandlauf vorher/nachher und selbst das unterliegt Schwankungen, die Du dann vom Anwalt gegen Audi durchprügeln lassen darfst.

Was anderes ist es, wenn Dein Auto (evtl. trotz update) nicht mehr in die Umweltzone oder bestimmte Innenstadtbereiche darf, Du aber nachweisen kannst, dass Du da regelmäßig rein musst.

Die bloße Weigerung das update aufzuspielen verzögert das Unvermeidliche aber nur. Was Audi Dir schreibt, sind auch nur Infos - die sind nicht befugt, Dein Auto stillzulegen. Spätestens aber wenn vom KBA ein Schreiben kommt, das am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung und eine Frist enthält, wird's ernst. Das sollte man auf keinen Fall in den Papierkorb werfen, denn nach der Frist kommt das Ordnungsamt/Gerichtsvollzieher und kratzt die Plakette ab. Da sind die relativ humorlos, auch weil Einsprüche/Klagen vermutlich keine aufschiebende Wirkung haben, d.h., Du kannst zwar klagen, aber das Auto wird trotzdem erst mal aus dem Verkehr gezogen.

Das hätte Dir aber auch die Anwaltskanzlei erklären können.

Zapp

Zitat:

@Zappomat schrieb am 31. Juli 2019 um 21:14:35 Uhr:

Wenn Audi Dir Dein Auto per Software nachbessert, gibt's ja keinen Mangel mehr, es sei denn, Du weist selbst und objektiv nach, dass der Kübel danach nicht mehr so läuft wie vorher. Das geht in der Regel nur mit Prüfstandlauf vorher/nachher und selbst das unterliegt Schwankungen, die Du dann vom Anwalt gegen Audi durchprügeln lassen darfst.

Was anderes ist es, wenn Dein Auto (evtl. trotz update) nicht mehr in die Umweltzone oder bestimmte Innenstadtbereiche darf, Du aber nachweisen kannst, dass Du da regelmäßig rein musst.

Die bloße Weigerung das update aufzuspielen verzögert das Unvermeidliche aber nur. Was Audi Dir schreibt, sind auch nur Infos - die sind nicht befugt, Dein Auto stillzulegen. Spätestens aber wenn vom KBA ein Schreiben kommt, das am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung und eine Frist enthält, wird's ernst. Das sollte man auf keinen Fall in den Papierkorb werfen, denn nach der Frist kommt das Ordnungsamt/Gerichtsvollzieher und kratzt die Plakette ab. Da sind die relativ humorlos, auch weil Einsprüche/Klagen vermutlich keine aufschiebende Wirkung haben, d.h., Du kannst zwar klagen, aber das Auto wird trotzdem erst mal aus dem Verkehr gezogen.

Das hätte Dir aber auch die Anwaltskanzlei erklären können.

Zapp

Dann werde ich solange warten, bis kba mir ein Brief schickt. Werde dann schnell reagieren vorher Messung durchführen lassen, danach Update. Wenn ich danach merke das es an Leistung, Verbrauch und Schaltverhalten was ändert, werde ich nachher Messung durchführen lassen. Dann zum Anwalt. Es ist echt komisch, das einige Competition nach dem Update keine Probleme haben und einige erheblichen Verbrauch und Leistungsverlust.

Wenn Du den Aufwand tatsächlich betreiben willst, sollten beide Messungen - insbesondere aber die Messung vorher - von einem unabhängigen Sachverständigen o.ä. durchgeführt werden, ansonsten denke ich nicht, dass sich der Aufriss lohnt bzw. würde ich das vorher in Ruhe mit einem Anwalt durchsprechen. Wenn Du einfach nur zwei Messungen machen lässt, reißt Dir das jeder Anwalt/Gutachter von Audi in 5 Minuten in Stücke.

Viel interessanter ist meines Erachtens der Wertverlust des Fzg-Typs, den müsste man sich mal genauer ansehen.

Zitat:

@Zappomat schrieb am 1. August 2019 um 02:30:38 Uhr:

Viel interessanter ist meines Erachtens der Wertverlust des Fzg-Typs, den müsste man sich mal genauer ansehen.

Aber das betrifft nur die 10% der A6 Fahrer die Privatkäufer sind, so wie ich, da 90% (Firmen)Leasing Karren sind. Da ärgert man sich zwar auch, dass der Wagen nach dem Update sch....e läuft, aber nach ein paar Monaten ist man bei Leasingende das Problem kostenneutral wieder los. Privatkäufer müssen den Wagen mit den bekannten Nachteilen zähneknirschend weiter fahren oder wahrscheinlich mit Wertverlust verkaufen.

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