3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Zitat:
@hpnsport schrieb am 9. Februar 2019 um 15:52:28 Uhr:
Habe jetzt die Aufforderung vom "Freundlichen" bekommen bei meinem Competition (11/17) das Software-Update durchführen zu lassen. Es wird im Schreiben garantiert, es werde keine Veränderungen bei Leistung, Verbrauch und Haltbarkeit dadurch bedingt.
Zunächst (11/18) wollte ich ohne Vorbehalt das Update durchführen lassen. Bin nun doch durch die vielen Erfahrungsberichte etwas verunsichert. Wer hat einen Competition upgraden lassen und teilt seine Erfahrungen?
Es ist ein Audi Credit plus finanziertes Fahrzeug, kann ich auch in diesem Fall das Update verweigern?
Ohne Vorbehalte, das mag der Hersteller. 😉
Zitat:
@s.l.i.n.e.r schrieb am 9. Februar 2019 um 13:16:51 Uhr:
hab gestern mit den Nachbarn meiner Eltern gesprochen. Deren A4 2.0TDI Euro5 wurde Ende November von Audi abgeholt und erst letzte Woche haben die 24K überwiesen bekommen. Wobei die Verbraucherzentrale24 einiges an Provision einkassiert haben. Betreut hat sie eine Kanzlei aus Stuttgart. Das Rentnerehepaar bleibt Audi treu und hat sich einen Q2 TFSI bestellt. Hätten die den A4 in Zahlung gegeben, würden die niemals so viel bekommen, trotz Prämie.
Es wird immer schlimmer hier. Eine "Verbraucherzentrale24" gibt es in ganz Deutschland nicht!
Sollte "Verbraucherzntrale24" gemeint sein: Einfach mal das Firmenkonstrukt ansehen. Auf Profit ausgerichtet.
Aber wenn man Erfolg damit hat...
Jo, hasch Recht. War sicherlich Verbraucherhilfe24 gemeint, sieht aber auch nicht seriös aus.
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Zitat:
@JagX308 schrieb am 9. Februar 2019 um 12:56:55 Uhr:
Weil ich es von einem anderen dem ich kenne schon anders mitbekommen habe. 4-Zylinder Schummelfahrzeug. Da ist sein Anwalt seit ca. einem Jahr dran. Das wird wohl nichts.
Dass das nicht von heute auf morgen geht, muss jedem bewusst sein. Der eine bekommt ein Vergleichsangebot noch während des Verlaufs am Landgericht, bei anderen gehts vor das OLG.
keiner schafft es hier mal auf den Prüfstand, aber das audi die wagen zurücknimmt kriegen sie hin...
@Kuski
Es gibt in D immer noch keine "Sammelklage". Es gibt nur ein Klagefeststellungsverfahren, welches beim EA189 immer noch im Rollout ist. Ansonsten in Eigenregie verklagen (lassen).
Ich verweigere solange wie möglich, somit entzieht sich mir nach meiner Auffassung jeglicher Klagegrund. Dazu ist es verschwendete Lebenszeit.
🙂
Ja klar. Sie können das Update gerne aufspielen, wenn ich die Kiste wieder zurück gebe. Bis dahin kann ich das "Risiko" relativ gut kalkulieren.
Zitat:
@Kuski schrieb am 10. Feb. 2019 um 00:9:01 Uhr:
Irgendwann kriegen die dich auch ;-)
Vielleicht ja interessant. Es gibt ja m.E keine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema der Rückwandlung des Kaufvertrages. Nun hat das OLG Oldenburg einen Hinweisbeschluss mit ihrer Rechtsauffassung veröffentlicht. Darauf wurde von VW die Revision zurück gezogen. Der Käufer darf trotz vorliegem eines zugelassenen Updates den Kauf Rückgängig machen, wegen arglistischer Täuschung.
https://www.datev.de/.../
Und der Hersteller zieht seine Revision wieder einmal zurück, um ein Urteil zu vermeiden, wie immer. Das Ergebnis kann sich jeder vorstellen, ein Vergleich.