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2x Kupplungsschaden in 13 Monaten / 13.000km

Ford C-Max 2 (DXA)
Themenstarteram 5. Februar 2018 um 11:19

SO!

Das war dann endgültig unser letzter Ford!

Nach vielen, vielen leidvollen Erfahrungen mit dem C-Max hat das jetzt endgültig die Schmerzgrenze überschritten:

Nach 63.000km hatten wir den ersten Kupplungsschaden. Mal abgesehen, dass das viel zu früh für eine Kupplung ist, ist diese leider offiziell ein "Verschleißteil" und damit komplett vom Nutzer zu zahlen.

Sie war allerdings in keiner Weise abgenutzt. Vielmehr ist ein Zahnkranz abgeschert worden, was zu dem Zeitpunkt für die Werkstatt eher auf einen Materialfehler hindeutete.

Dennoch war natürlich weder ein Kulanzantrag bei Ford noch ein Versuch bei der Versicherung für die Garantieverlängerung erfolgreich.

Wir haben es halt bezahlt...

Nun ist sie die neue Kupplung nach 13 Monaten bei 76.000 km mit der gleichen Fehlerursache gestorben.

Jetzt ist die Werkstatt, nach Rücksprache mit der Ford-Technik in Köln, auf die Idee gekommen, dass dieser Schaden, wie auch schon der letzte, seine Ursache tiefer im Getriebe haben könnte.

Also hat man beschlossen, noch eine Schwungscheibe mit irgendwelchen Federn auszutauschen. Diese hätte, kann ich sogar nachvollziehen, durch eine Unwucht zu übermäßiger Belastung auf dem Zahnkranz führen können.

Der Deal war, dass ich die Zusatzreparatur zahle, da man sie ja eigentlich schon beim ersten Mal hätte durchführen müssen.

Ford bekäme für die 2. Kupplung einen Kulanzantrag.

Nun hat Ford endgültig entschieden, dass sie in ihrer unendlichen Großzügigkeit, lediglich 50% für die zweite Kupplung bezahlen. Und das, obwohl ich den Schaden nur hatte, weil es beim ersten Mal nicht richtig repariert wurde.

Auch mein Protest mit erneuter Schilderung aller Details, ist bereits abgelehnt.

Die wissen genau, dass man für 500€ nicht unbedingt klagt, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat. Das wäre mir der Stress einfach nicht wert, selbst wenn ich einen Fach-Anwalt im Bekanntenkreis habe, der meine Erfolgsaussichten real bewerten und mir mitteilen würde.

Aber dass ich oder jemand aus unserer Familie oder meinem Umfeld noch mal einen Ford kauft, ist doch eher unwahrscheinlich.

PS: Will ja nicht meine Lebensgeschichte erzählen, aber dieser C-Max ist jetzt schon 9 Mal liegengeblieben uns musste dann abgeschleppt werden...

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7 Antworten

Schwungrad?

Da war doch mal was

Zitat:

08.04.14 Getrieberasseln und Motorgeräusche im Leerlauf/beim Starten, starke Fahrzeugschwingungen, schwieriges/langsames Starten, kein Starten, Schwingungen am Kupplungspedal, Getrieberasseln, schwieriges Schalten (Zwei-Massen-Schwungscheibe (DMF) von LUK)

18/2014

Diese TSI trifft nur auf Fahrzeuge mit Zwei-Massen-Schwungscheibe (DMF) von LUK zu. Für Fahrzeuge, die mit einer Zwei-Massen-Schwungscheibe von GAT ausgestattet sind, gilt TSI 19/2014. In modernen Fahrzeugen wird die Zwei-Massen-Schwungscheibe (DMF) dazu eingesetzt, die Übertragung von Schwingungen vom Motor auf das Getriebe zu verhindern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Festschwungscheiben (SMF) ist das Bauteil in zwei Massen aufgeteilt - eine primäre Masse (Motorseite) und eine sekundäre Masse (Getriebeseite). Diese beiden Massen sind über einen Federsatz, der zur Reduzierung der Schwingungen Rotationsbewegungen zwischen den zwei Massen ermöglicht, miteinander verbunden.

In der Vergangenheit wurden viele Zwei-Massen-Schwungscheiben von den Händlern als fehlerhaft eingestuft, ausgebaut und ersetzt, bei der anschließenden Überprüfung im Parts Recall Center jedoch häufig für unbeschädigt befunden. Um sicherzugehen, dass bei einer Zwei-Massen-Schwungscheibe wirklich ein Defekt vorliegt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Fehlerprüfungen für das Fahrzeug werden durchgeführt, um alle potenziellen Fehler des Bauteils korrekt zu diagnostizieren, bevor das Getriebe ausgebaut wird. Falls das Getriebe ausgebaut wird, müssen Fehlerprüfungen der DMF ausgeführt werden, um die genaue Fehlerart und somit den Grund für den Austausch zu ermitteln. Untersuchungen haben gezeigt, dass nur sehr wenige Defekte an der Zwei-Massen-Schwungscheibe zu Folgeschäden an der Kupplung führen. Die Kupplung und der Nehmerzylinder dürfen nicht ausgetauscht werden, es sei denn, es wurden eindeutige Anzeichen einer Beschädigung dieser Bauteile festgestellt. (Weitere Erläuterungen finden sich in der Untergruppe 308-00, "Diagnose und Prüfung", der Reparaturanleitung.)

08.04.14 Getrieberasseln und Motorgeräusche im Leerlauf/beim Starten, starke Fahrzeugschwingungen, Getrieberasseln, schwieriges Schalten (Zwei-Massen-Schwungscheibe (DMF) von GAT)

19/2014

Diese TSI trifft nur auf Fahrzeuge mit Zwei-Massen-Schwungscheibe (DMF) von GAT zu. Für Fahrzeuge, die mit einer Zwei-Massen-Schwungscheibe von LUK ausgestattet sind, gilt TSI 18/2014. In modernen Fahrzeugen wird die Zwei-Massen-Schwungscheibe (DMF) dazu eingesetzt, die Übertragung von Schwingungen vom Motor auf das Getriebe zu verhindern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Festschwungscheiben (SMF) ist das Bauteil in zwei Massen aufgeteilt - eine primäre Masse (Motorseite) und eine sekundäre Masse (Getriebeseite). Diese beiden Massen sind über einen Federsatz, der zur Reduzierung der Schwingungen Rotationsbewegungen zwischen den zwei Massen ermöglicht, miteinander verbunden.

In der Vergangenheit wurden viele Zwei-Massen-Schwungscheiben von den Händlern als fehlerhaft eingestuft, ausgebaut und ersetzt, bei der anschließenden Überprüfung im Parts Recall Center jedoch häufig für unbeschädigt befunden. Um sicherzugehen, dass bei einer Zwei-Massen-Schwungscheibe wirklich ein Defekt vorliegt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Fehlerprüfungen für das Fahrzeug werden durchgeführt, um alle potenziellen Fehler des Bauteils korrekt zu diagnostizieren, bevor das Getriebe ausgebaut wird. Falls das Getriebe ausgebaut wird, müssen Fehlerprüfungen der DMF ausgeführt werden, um die genaue Fehlerart und somit den Grund für den Austausch zu ermitteln. Untersuchungen haben gezeigt, dass nur sehr wenige Defekte an der Zwei-Massen-Schwungscheibe zu Folgeschäden an der Kupplung führen. Die Kupplung und der Nehmerzylinder dürfen nicht ausgetauscht werden, es sei denn, es wurden eindeutige Anzeichen einer Beschädigung dieser Bauteile festgestellt. (Weitere Erläuterungen finden sich in der Untergruppe 308-00, "Diagnose und Prüfung", der Reparaturanleitung.)

Von abgerissenen Zähnen ist darin aber nicht die Rede.

Oder war was anderes gemeint?

Zitat:

04.11.14 Kupplung rückt schwergängig ein/aus; Kupplung schleift

4/2013

Bei Beanstandung über nicht ein-/ausrückbare oder schleifende Kupplung beim Focus 2011.25 / C-MAX 2010.75 / Mondeo 2007.5 / S-MAX/Galaxy 2006.5 mit Motor 1.6L Duratorq-TDCi (DV) Diesel und Schaltgetriebe (B6/MMT6) oder in unterer Position verbleibendes Kupplungspedal nach langer Autobahnfahrt beim Focus 2011.25 / C-MAX 2010.75 mit Motor 1.6L Duratorq-TDCi (DV) Diesel und Schaltgetriebe (B6), die innerhalb dieser TSI veröffentlichte Serviceanweisung befolgen. Bei vor September 2012 gebauten Fahrzeugen (Stempel auf der Kupplungsabdeckung vor 06/12) kann der Haltering – Kupplungsdruckplatte brechen und die oben angegebenen Symptome verursachen. Die Kupplungsdruckplatte und der Kupplungsnehmerzylinder müssen erneuert werden.

Themenstarteram 5. Februar 2018 um 12:28

Die Schwungscheibe zeigte eigentlich auch keinen Fehler, bzw. es war keiner für die Ford-Werkstatt messbar.

Sie haben es, wie gesagt nach Rücksprache mit der Ford-Technik, trotzdem ausgetauscht, weil sie auch keine andere Idee hatten, was 2x die Zähne aus der Kupplung gefräßt haben könnte.

Und weil ja eh klar war, dass ich das bezahle...

Geht es hier nicht um dieses bekannte Problem mit dem Kupplungsnehmer beim Diesel 1.6 115PS?

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 6:08

Ob das jetzt ein bekanntes Problem ist oder nicht...

Ich habe gestern zufällig unseren Anwalt in der Bahn getroffen:

Der meinte, das sei so ein schlichter Fall gesetzlicher Gewährleistung, dass ich nicht mal seinen Beistand bräuchte, um das geltend zu machen.

Dann schauen wir mal, wie sie darauf reagieren.

Viel Erfolg!....

 

...RS-Versicherung.....wäre zu überlegen

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 10:43

Ja, klar. Aber das geht ja immer nur für Fälle, die noch nicht existieren bei Abschluss...

"Mein Anwalt" ist auch ein guter Bekannter. Der reitet mich nicht in Sachen, die eh nicht zu gewinnen ist.

Ganz so einfach ist das nämlich doch nicht, weil Werkstätten ja AGBs haben, die entgegen der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren nur 1 Jahr beinhalten.

Und irgendwie erkennt man die wohl an, wenn man sein Auto da abgibt. Selbst wenn man sie nicht wahrnimmt.

Z.B weil sie nur irgendwo aushängen.

Ich weiß noch nicht, was ich mache. Aber ich werde noch mal ein Update posten.

Themenstarteram 25. Februar 2018 um 19:21

Also, ich habe die Ford-Werkstatt direkt angeschrieben und meine gesetzliche Gewährleistung geltend gemacht.

Hab noch nie so schnell eine Reaktion bekommen. Der Chef muss den Brief geöffnet und direkt zum Telefonhörer gegriffen haben.

Jedenfalls hat er mich gebeten, mal vorbei zu kommen.

Als ich dann da war, hat er extrem auf die Tränendrüse gedrückt. Konnte froh sein, dass er mir nichts von seinen hungernden Kindern erzählt hat... Er wäre sich doch keiner Schuld bewusst und hätte keinen Fehler gemacht.

Naja, kaputt ist kaputt. Ich hab einen Mangel geltend gemacht und nicht nach "Schuld" gefragt.

Am Ende haben wir uns darauf geeinigt, dass er mir aus "Kulanz"gründen noch mal einen Betrag überweist und ich den Mietwagen, den er mir kostenlos überlassen hat (kostet sonst 20€ am Tag bei denen), mit einberechne.

So haben wir uns auf halber Strecke der verbliebenen 40% getroffen.

Letztlich hab ich jetzt 100% der ersten und 20% der zweiten Kupplung gezahlt. Dazu 100% von der ominösen Schwungscheibe (Nur Teilepreis).

Das war immer noch nicht das, was ich eigentlich gerecht gefunden hätte, aber eine Annäherung.

Es ist auch immer die Frage, wie viel (Lebens-)Energie man ich solche Dinge stecken will...

Interessant für euch ist aber vielleicht, dass es wohl nicht selbstverständlich ist, dass die Werkstätten sich durch eine schlichte Formulierung in den AGB auf 1 Jahr statt der gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung rausreden können.

Grundsätzlich hat er den Anspruch nicht in Frage gestellt. Lediglich "angedroht", dass er es auf einen Rechtsstreit mit Sachverständigem hätte ankommen lassen. (Beweislastumkehr nach mehr als 6 Monaten).

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