26.01. bestellt , seitdem keine Auftragsbestätigung oder Rückmeldung erhalten ! / ist das normal ?
Hallo
Ich hab meinen Corsa am 26. Januar bestellt und seitdem nichts mehr von meinem FOH gehört .
Keine Auftrags oder Lieferbestätigung , nichts .
Rückmeldungen per Mail oder Tel. erfolgen fast gar nicht , auf einen Anruf wo ich endlich mal durchgekommen bin wurde mir nur gesagt , da bekommen Sie irgendwann was , das dauert halt !
Find ich irgendwie sehr seltsam mittlerweile , bei früheren Neuwagen / VW / Volvo usw. hatte ich spät. nach 1 Woche was im Briefkasten !!!
Langsam werd ich ein wenig sauer !
Wie läufts bei euch ??? Erfahrungen !!!
Gruß
G
Beste Antwort im Thema
Hab heute von meinem FOH Bescheid bekommen , das gute Stück ist heute Nacht geliefert worden , Brief würde in den nächsten Tagen kommen .
Wenn alles klar geht wären es also etwas über 6 Wochen Lieferzeit und knapp 7 Wochen mit Zulassung !
Kann man noch verkraften !
Gruß
G
33 Antworten
Und wieviel sind 188421 von 600.000? 😉 Richtig ... 31,04% (1/5 wären 20%).
Die Tatsache, dass man das über den Händler regeln lassen möchte, ist aber keine Garantie, dass man die Abwrackprämie letztlich auch bekommt. Und keine oder die aller wenigsten Händler lassen sich darauf an und garantieren einem die Abwrackprämie.
Mein Händler würde die Abwrackprämie ja auch für mich abwickeln, nur ich will eben nicht. Ich krieg mit Sicherheit noch was von meinem Schrotthändler ... und wenns nur 100 Euro sind.
Ja, die 20% sind die bewilligten Anträge, nicht die gestellten.
Wie ich bereits sagte, die Prämie wird an den Kaufvertrag gebunden und du bekommst die deshalb auch ab sofort, wenn du den Händler alles regeln lässt.
Also wenn der Kaufpreis 12 500 Euro ist, legst du deinem Händler 10 000 auf den Tisch und stellst deine Schrottkarre vor die Tür und fertig.
Man muss sich also ab sofort keine Sorgen machen, ob es noch hinhaut oder nicht.
Wenn du dein Auto vorher gekauft hast, dann gilt für dich die alte Reglung. Ich hoffe, wir haben uns jetzt einigermaßen verstanden. 🙂
Gruß Moly
Ich hab nach Google-Suche zumindest mal herausgefunden, dass AB 30. MÄRZ eine "Vorreservierung" möglich sein soll. Aber dort steht nichts zu den Voraussetzungen ...
Hast du mal ne Quelle?
Zitat:
Original geschrieben von flipmov
Ich hab nach Google-Suche zumindest mal herausgefunden, dass AB 30. MÄRZ eine "Vorreservierung" möglich sein soll. Aber dort steht nichts zu den Voraussetzungen ...
Hast du mal ne Quelle?
Wie gesagt, habs in den Nachrichten (auf WDR) gesehen.
Google hat diesen Bericht ausgespuckt www.autohaus.de/cms/820349
Mit Wirkung vom 30. März – das ist ein Montag – können sich somit alle Antragsteller bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen die Abwrackprämie sichern, auch wenn wegen langer Lieferfristen die Auslieferung des Neuwagens erst sehr viel später erfolgen sollte.
Antragsteller können sich somit auf längere Lieferzeiten einlassen und müssen nicht befürchten, am Ende leer auszugehen.
Hintergrund der jetzigen Neuregelung ist die häufig geäußerte Sorge, dass Antragsteller ihr Alt-Fahrzeug verschrotten und einen neuen Wagen kaufen, aufgrund der ausgeschöpften Fördermittel dann aber nicht in den Genuss der Prämie kommen. Das Wirtschaftsministerium hat daher ein Reservierungsverfahnren mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags beim BAFA geprüft. Damit werden vom Stichtag für Antragsteller die Mittel gebunden.
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Die Frage, die ich mir stelle, ist: Muss die Abwrackprämie im Vertrag erwähnt sein? Wenn ja, dann flitz ich nämlich zu meinem Händler und mache nen "Vertragsanhang"
Meinen " Alten " hat der FOH für " 1 " symbolischen Euro angekauft !
Und unter Bes. Vereinbarungen wurde vermerkt " Altfahrzeugprämie "
Gruß
G
Zitat:
Original geschrieben von Giesler
ich schreib laufend Mails und versuch anzurufen / Telefon hat aber keinen Zweck , der läßt durchklingeln wegen des VK Andrangs , hab ich selber erlebt als ich da saß bei der Bestellung .
Der bekommt jetzt aber alle paar Stunden ne Mail von mir , dem geh ich jetzt mal aufn Sack !!!
Wenn Du vier Wochen nach dem Datum der verbindlichen Bestellung keine Auftragsbestätigung erhalten hast, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist steht in den Neuwagenverkaufsbedingungen von seriösen Händlern. Ggfs. ist in Deiner Verbindlichen Bestellung eine andere Frist genant, was sehr ungewöhnlich wäre und was kein so gutes Licht auf den Händler wirft.
Ohne Auftragsbestätigung kommt kein Vertrag zustande. Händler muss bestätigen oder ablehnen.
O.
Hey Leute ich hab meinen am 27.01. bestellt. Da sollte er noch anfang März da sein. Ne Woche später bekahm ich dann Post vom FOH mit vermutlichem Liefertermin 13 KW. Musste der FOH aber nochma schiken weil nich alle Ausstattungsmerkmale drinnen waren. Im zweiten wars dann ok. Jetzt warte ich schon gespannt ob es denn auch klapptmit der 13 Kw, oder sogar ein wenig eher .... ich rechne jeden Tag mit dem Brief der mir sagt das ich ihn holen kann. Gruß Drohne
Ich hab in meiner Bestellung noch mal nachgeschaut .
Das stimmt wirklich , wenn innerhalb von 4 Wochen keine Bestätigung der Bestellung vorliegt kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten !
Wie " blöd " ist Opel eigentlich keine Auftragsbestätigung zu schicken / das es öfter vorkommt haben wir ja gehört !
Wenn ich morgen auf die Idee komme mir nen Golf oder was anderes zu kaufen hätte ich rechtlich überhaupt kein Problem damit .
Ich hätte größte Lust dazu , die Angebote der anderen Marken werden ja eher besser als schlechter .
Ich hab übrigens auf meine Mails an den FOH von gestern natürlich wieder keine Rückmeldung erhalten .
Gruß
G
Zitat:
Original geschrieben von Giesler
Ich hab in meiner Bestellung noch mal nachgeschaut .
Das stimmt wirklich , wenn innerhalb von 4 Wochen keine Bestätigung der Bestellung vorliegt kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten !
Wie " blöd " ist Opel eigentlich keine Auftragsbestätigung zu schicken / das es öfter vorkommt haben wir ja gehört !
Wenn ich morgen auf die Idee komme mir nen Golf oder was anderes zu kaufen hätte ich rechtlich überhaupt kein Problem damit .
Ich hätte größte Lust dazu , die Angebote der anderen Marken werden ja eher besser als schlechter .
Ich hab übrigens auf meine Mails an den FOH von gestern natürlich wieder keine Rückmeldung erhalten .
Gruß
G
Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, da ja noch kein Vetrag existiert. Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer Deine Bestellung bestätigt, was noch nicht erfolgt ist.. Du kannst aber von der verbindlichen Bestellung zurücktreten. (Habe leider in meinem früheren Beitrag Bestellung und Vertrag verwechselt)
O.
Zitat:
Original geschrieben von Giesler
Ich hab in meiner Bestellung noch mal nachgeschaut .
Das stimmt wirklich , wenn innerhalb von 4 Wochen keine Bestätigung der Bestellung vorliegt kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten !
Wie " blöd " ist Opel eigentlich keine Auftragsbestätigung zu schicken / das es öfter vorkommt haben wir ja gehört !
Wenn ich morgen auf die Idee komme mir nen Golf oder was anderes zu kaufen hätte ich rechtlich überhaupt kein Problem damit .
Ich hätte größte Lust dazu , die Angebote der anderen Marken werden ja eher besser als schlechter .
Ich hab übrigens auf meine Mails an den FOH von gestern natürlich wieder keine Rückmeldung erhalten .
Gruß
G
Nabend,
wieso soll hier Opel blöd sein?
Viele Grüße
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von Giesler
Dann scheint es ja bezgl. Bestellbestätigung fast üblich zu sein wie Opel das handhabt .
Tut mir leid , ist kein guter Kundenservice !!!
Bei allen anderen Neuwagen von mir war nach kurzer Zeit eine Bestätigung da :
" Wir bestätigen Ihnen hiermit Fahrzeugkauf / Ausstattung / Preis / vorr. Liefertermin usw. "
Alles genau vom Hersteller aufgeführt , so wie sich das gehört .
Da muß Opel kräftig nachbessern , find ich absolut nicht gut wie das abläuft !
Was nützt dir eine Bestellbestätigung in jetzigen Situation? Dein Wagen kommt möglicherweise, wenn Opel möglicherweise bis dahin überlebt.
Fürs Ueberleben von Opel musst du die Bestätigung bei Angela anfordern. Erst wenn du diese hast, lohnt es sich beim FOH nachzuhaken.
Ich glaube kaum, dass Opel momentan noch ans Nachbessern von irgendwas denkt.
PS. Wenn du den zuletzt produzierten Opel erhältst, hast du das ganz grosse Los gezogen und du kannst eine entsprechende Goldplaquette annieten lassen und den absolut Letzten teuerst über Internet versteigern.
Zitat:
Original geschrieben von Moly
Wie gesagt, habs in den Nachrichten (auf WDR) gesehen.Zitat:
Original geschrieben von flipmov
Ich hab nach Google-Suche zumindest mal herausgefunden, dass AB 30. MÄRZ eine "Vorreservierung" möglich sein soll. Aber dort steht nichts zu den Voraussetzungen ...
Hast du mal ne Quelle?Google hat diesen Bericht ausgespuckt www.autohaus.de/cms/820349
Mit Wirkung vom 30. März – das ist ein Montag – können sich somit alle Antragsteller bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen die Abwrackprämie sichern, auch wenn wegen langer Lieferfristen die Auslieferung des Neuwagens erst sehr viel später erfolgen sollte.
Antragsteller können sich somit auf längere Lieferzeiten einlassen und müssen nicht befürchten, am Ende leer auszugehen.
Hintergrund der jetzigen Neuregelung ist die häufig geäußerte Sorge, dass Antragsteller ihr Alt-Fahrzeug verschrotten und einen neuen Wagen kaufen, aufgrund der ausgeschöpften Fördermittel dann aber nicht in den Genuss der Prämie kommen. Das Wirtschaftsministerium hat daher ein Reservierungsverfahnren mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags beim BAFA geprüft. Damit werden vom Stichtag für Antragsteller die Mittel gebunden.
Stimmt, habe ich die Tage auch kurz beim ZDF im Videotext gelesen; die Meldung war allerdings nach ca. 2 Std. weg wie die Wurscht vom Brot. Aktuell ist - siehe bei der BAFA unter
http://www.bafa.de/.../index.html#sm2512105-anker
"Wann kann ich den Antrag für die Prämie einreichen?
Wenn das neue Auto geliefert ist, oder wenn es bestellt ist? Oder kann man vorab schon das alte Auto verschrotten?
- Der Antrag ist mit allen unter Ziffer 6.1 der Richtlinie genannten Nachweisen einzureichen. Die Verschrottung des Altfahrzeugs
kann vorab (ab 14.01.2009) erfolgen!"
Und das bedeutet leider (habe LT in KW 04/09...) , noch immer gehört der
"Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin
durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)." zum Antrag.
Zur eigentlichern Frage - normal finde ich das nicht. Meine Auftragsbestätigung habe ich nach 2 Tagen per E-Mail vom FOH erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von flipmov
Und wieviel sind 188421 von 600.000? 😉 Richtig ... 31,04% (1/5 wären 20%).Sind das nicht weniger als 30%?